Entscheid vom 25. Mai 2021
Besetzung
Präsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug und Karin Huber-Studerus; Gerichtsschreiberin Lea Hilzinger
Geschäftsnr.
EL 2019/27
Parteien
A.___,
Beschwerdeführer,
vertreten durch C.___,
gegen
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen, EL-Durchführungsstelle, Brauerstrasse 54, Postfach, 9016 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Ergänzungsleistung zur AHV
Sachverhalt
Erwägungen
Entscheid
im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP
Auf den Antrag, es sei die Höhe des anzurechnenden hypothetischen Vermögens per
Die gegen den Einspracheentscheid vom 1. April 2019 gerichtete Beschwerde wird abgewiesen.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.