Entscheid vom 10. Dezember 2019
Besetzung
Präsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug und Karin Huber-Studerus; Gerichtsschreiber Tobias Bolt
Geschäftsnr.
EL 2018/34
Parteien
A.___,
Beschwerdeführer,
gegen
Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen, EL-Durchführungsstelle, Brauerstrasse 54, Postfach, 9016 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Ergänzungsleistung zur IV
Sachverhalt
Erwägungen
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der angefochtene Einspracheentscheid rechtmässig ist. Die Beschwerde ist deshalb abzuweisen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Entscheid