Staatsaufsicht, Art. 155 Abs. 2 und Art. 158 lit. a und b GG (sGS 151.2), Art. 28 Abs. 2 lit. a und Art. 32 ff. SHG (sGS 381.1). Das Departement des Innern ist bezüglich einer stationären Einrichtung für Betagte gegenüber Räten von politischen Gemeinden nicht weisungsberechtigt, wenn die Einrichtung durch einen Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit geführt wird (Verwaltungsgerichts, B 2010/92).