Entscheid vom 27. April 2023
Besetzung
Versicherungsrichterinnen Michaela Machleidt Lehmann (Vorsitz), Christiane Gallati Schneider und Corinne Schambeck; Gerichtsschreiberin Julia Dillier
Geschäftsnr.
AVI 2022/42
Parteien
A.___,
Beschwerdeführer,
gegen
Kantonale Arbeitslosenkasse, Geltenwilenstrasse 16/18, 9001 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Rückerstattung von Taggeldern (Zwischenverdienst)
Sachverhalt
Erwägungen
Nach dem gesagten ist die Beschwerde abzuweisen. Gemäss Art. 61 lit. fbis ATSG ist das Verfahren bei Streitigkeiten über Leistungen kostenpflichtig, wenn dies im Einzelgesetz vorgesehen ist. Da das AVIG keine Kostenpflicht vorsieht, sind für das vorliegende Verfahren keine Kosten zu erheben.
Entscheid
im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP