Entscheid vom 26. Juni 2023
Besetzung
Versicherungsrichterinnen Michaela Machleidt Lehmann (Vorsitz), Marie Löhrer und Versicherungsrichter Michael Rutz; Gerichtsschreiberin Julia Dillier
Geschäftsnr.
AVI 2022/37
Parteien
A.___,
Beschwerdeführer,
gegen
Kantonale Arbeitslosenkasse, Geltenwilenstrasse 16/18, 9001 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Arbeitslosenentschädigung (vorzeitige Pensionierung, Vertrauensschutz)
Sachverhalt
Erwägungen
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen. Gemäss Art. 61 lit. fbis ATSG ist das Verfahren bei Streitigkeiten über Leistungen kostenpflichtig, wenn dies im Einzelgesetz vorgesehen ist. Da das AVIG keine Kostenpflicht vorsieht, sind für das vorliegende Verfahren keine Kosten zu erheben.
Entscheid
im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP