Entscheid vom 5. September 2022
Besetzung
Präsidentin Marie Löhrer, Versicherungsrichterinnen Michaela Machleidt Lehmann und Corinne Schambeck; a.o. Gerichtsschreiber Marco Schmid
Geschäftsnr.
AVI 2021/62
Parteien
A.___,
Beschwerdeführerin,
gegen
RAV B.___,
Beschwerdegegner,
vertreten durch Amt für Wirtschaft und Arbeit, Rechtsdienst, Unterstrasse 22, 9001 St. Gallen,
Gegenstand
Einstellung in der Anspruchsberechtigung (Nichtbefolgung einer Weisung / Nichtantritt eines Kurses)
Sachverhalt
Erwägungen
Im Sinne der vorstehenden Erwägungen ist die Beschwerde abzuweisen. Gerichtskosten sind keine zu erheben (Art. 61 lit. fbis ATSG).
Entscheid
im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP