Entscheid vom 12. November 2021
Besetzung
Einzelrichterin Marie Löhrer; Gerichtsschreiberin Karin Kobelt
Geschäftsnr.
AVI 2020/47
Parteien
A.___,
Beschwerdeführer,
gegen
Kantonale Arbeitslosenkasse,
Geltenwilenstrasse 16/18, 9001 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Arbeitslosenentschädigung (Taggeldanspruch März 2020)
Sachverhalt
Erwägungen
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen. Gerichtskosten sind keine zu erheben (Art. 61 lit. a ATSG).
Entscheid
im Verfahren gemäss Art. 18 OrgR