Entscheid vom 27. Januar 2021
Besetzung
Präsidentin Marie Löhrer, Versicherungsrichterinnen Karin Huber-Studerus und Miriam Lendfers; Gerichtsschreiber Jürg Schutzbach
Geschäftsnr.
AVI 2020/18
Parteien
A.___
Beschwerdeführer,
gegen
Kantonale Arbeitslosenkasse, Geltenwilenstrasse 16/18, 9001 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Insolvenzentschädigung (Rückerstattung)
Sachverhalt
Erwägungen
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen. Gerichtskosten sind keine zu erheben (aArt. 61 lit. a ATSG in der bis 31. Dezember 2020 gültigen und vorliegend anwendbaren Fassung).
Entscheid
im Zirkulationsverfahren gemäss Art. 39 VRP