Entscheid vom 6. April 2023
Besetzung
Versicherungsrichterinnen Michaela Machleidt Lehmann (Vorsitz), Marie Löhrer und Versicherungsrichter Michael Rutz; Gerichtsschreiberin Jeannine Wiessner-Bodmer
Geschäftsnr.
AHV 2021/12
Parteien
A.___,
Beschwerdeführerin,
gegen
Eidgenössische Ausgleichskasse, Rechtsdienst, Schwarztorstrasse 59, 3003 Bern,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Altersrente
Sachverhalt
Erwägungen
Aufgrund des Gesagten erweist sich der angefochtene Einspracheentscheid als rechtens, weshalb die Beschwerde abzuweisen ist. Gerichtskosten sind keine zu erheben (Art. 61 lit. fbis ATSG).
Entscheid