Entscheid vom 2. Juni 2021
Besetzung
Versicherungsrichterinnen Corinne Schambeck (Vorsitz) und Marie Löhrer, Versicherungsrichter Joachim Huber; Gerichtsschreiber Jürg Schutzbach
Geschäftsnr.
AHV 2020/8
Parteien
A.___ AG,
Beschwerdeführerin,
gegen
Ostschweizerische Ausgleichskasse für Handel und Industrie, Geltenwilenstrasse 16, Postfach, 9001 St. Gallen,
Beschwerdegegnerin,
Gegenstand
Nachbelastung von paritätischen Beiträgen für die Jahre 2017 und 2018
Sachverhalt
Erwägungen
Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen.
Gerichtskosten sind keine zu erheben (aArt. 61 lit. a ATSG in der bis 31. Dezember 2020 gültig gewesenen, für das vorliegende Verfahren gemäss Art. 82a ATSG noch anwendbaren Fassung).
Entscheid