Es verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, die konkursamtliche Vorgehensweise im Rahmen eines Freihandverkaufs gemäss Art. 256 SchKG bzw. wirtschaftlichen Notverkaufs gemäss Art. 243 Abs. 2 SchKG anzufechten und die Ansetzung einer Frist zur Abgabe eines höheren Angebots zu verlangen, ohne gleichzeitig hinreichend konkret darzutun, ein entsprechend höheres Angebot machen zu wollen (E. II/3d).