Entscheidpublikation VVGE 1999/00 Nr. 15, S. 42:
Art. 23 Abs. 1 Bst. b StG
Bei einer tatsächlichen Unternutzung von Wohneigentum des Privatvermögens kann unter Umständen ein Einschlag bei der Berechnung des Eigenmietwertes beansprucht werden.
Entscheid der Steuerrekurskommission vom 2. Dezember 1999.
Aus den Erwägungen: