VVGE 1978/80 Nr. 32, S. 50: Weist eine Rechtsmittelinstanz den Beschwerdegegenstand zur Beurteilung an die Vorinstanz zurück, sind die Erwägungen des Rückweisungsentscheides für die Vorinstanz bindend und müssen dem Neuentscheid der Vorins
Gesamter Gesetzestext
Entscheidpublikation VVGE 1978/80 Nr. 32, S. 50:
Weist eine Rechtsmittelinstanz den Beschwerdegegenstand zur Beurteilung an die Vorinstanz zurück, sind die Erwägungen des Rückweisungsentscheides für die Vorinstanz bindend und müssen dem Neuentscheid der Vorinstanz zugrundegelegt werden.
Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1979.