VVGE 1971/75 Nr. 66, S. 71: Art. 4 BauG. Genügende Erschliessung durch Strasse als Voraussetzung der Baubewilligung. Entscheid des Regierungsrates vom 31. August 1971 (Nr. 595). Für die Frage der genügenden Erschliessung ist ohne Belang, o
Gesamter Gesetzestext
Entscheidpublikation VVGE 1971/75 Nr. 66, S. 71:
Art. 4 BauG.
Genügende Erschliessung durch Strasse als Voraussetzung der Baubewilligung.
Entscheid des Regierungsrates vom 31. August 1971 (Nr. 595).
Für die Frage der genügenden Erschliessung ist ohne Belang, ob sich die Zufahrtsstrasse im Eigentum eines oder aber mehrerer Eigentümer befindet. Es kommt vielmehr einzig und allein darauf an, ob heute die tatsächlich nutzbare Fahrbahnfläche der zusätzlichen Beanspruchung zu genügen vermag oder nicht.