VVGE 1971/75 Nr. 25, S. 26: Verwaltungsverfahren. Legitimation zum Stellen eines Wiedererwägungsgesuches. Entscheid des Regierungsrates vom 2. April 1974 (Nr. 1735). Rekurs und Wiedererwägungsgesuch ist gemeinsam, dass zur Einreichung bere
Gesamter Gesetzestext
Entscheidpublikation VVGE 1971/75 Nr. 25, S. 26:
Verwaltungsverfahren.
Legitimation zum Stellen eines Wiedererwägungsgesuches.
Entscheid des Regierungsrates vom 2. April 1974 (Nr. 1735).
Rekurs und Wiedererwägungsgesuch ist gemeinsam, dass zur Einreichung berechtigt ist, wer durch eine Verfügung in seinen Rechten betroffen wird. Wiedererwägung kann demnach nur jemand verlangen, der in dem durch formellen Entscheid abgeschlossenen Verfahren Parteistellung hatte.