VVGE 1971/75 Nr. 22, S. 24: Verwaltungsverfahren. Voraussetzung der Gewährung aufschiebender Wirkung. Entscheid des Regierungsrates vom 19. September 1972 (Nr. 648). Gemäss konstanter kantonaler Verwaltungspraxis kann der Regierungsrat auf
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Entscheidpublikation VVGE 1971/75 Nr. 22, S. 24:
Verwaltungsverfahren.
Voraussetzung der Gewährung aufschiebender Wirkung.
Entscheid des Regierungsrates vom 19. September 1972 (Nr. 648).
Gemäss konstanter kantonaler Verwaltungspraxis kann der Regierungsrat auf Antrag des Beschwerdeführers in komplexen und für die endgültige Abklärung eine gewisse Zeit beanspruchenden Fällen eine aufschiebende Wirkung erteilen, sofern der Beschwerdeführer glaubwürdig dartut, dass ihm bei Nichtgewährung allfällige Rechtsnachteile drohen.