VVGE 1971/75 Nr. 115, S. 128: Art. 16 Abs. 2 und Abs. 3 SVG. An Berufschauffeure sind höhere Anforderungen zu stellen. Entscheid des Regierungsrates vom 3. Dezember 1974 (Nr. 832). Wiederholtes deliktisches Verhalten lässt erkennen, dass e
Gesamter Gesetzestext
Entscheidpublikation VVGE 1971/75 Nr. 115, S. 128:
Art. 16 Abs. 2 und Abs. 3 SVG.
An Berufschauffeure sind höhere Anforderungen zu stellen.
Entscheid des Regierungsrates vom 3. Dezember 1974 (Nr. 832).
Wiederholtes deliktisches Verhalten lässt erkennen, dass er nicht Gewähr bietet, als Motorfahrzeugführer die Vorschriften zu beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. In dieser Beziehung sind aber gerade an einen Berufschauffeur grössere Anforderungen zu stellen als an einen gewöhnlichen Personenwagenfahrer,denn von ihm kann erwartet werden, dass er seinen Beruf beherrscht - dazu gehört auch die Einhaltung der Verkehrsregeln.