VVGE 1971/75 Nr. 104, S. 118: Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 VV zum BauG. Erst der Eintritt der formellen Rechtskraft einer Verfügung beendet die Rechtshängigkeit. Diese tritt erst mit Ablauf der Rechtsmittelfrist ein. Entscheid des Regierungsr
Gesamter Gesetzestext
Entscheidpublikation VVGE 1971/75 Nr. 104, S. 118:
Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 VV zum BauG.
Erst der Eintritt der formellen Rechtskraft einer Verfügung beendet die Rechtshängigkeit. Diese tritt erst mit Ablauf der Rechtsmittelfrist ein.
Entscheid des Regierungsrates vom 26. September 1972 (Nr. 691).