OGVE 2018/19 Nr. 40 Art. 89 Abs. 3 KV Beim Entsorgungszweckverband Obwalden (EVZ OW) handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Zweckverband nach Art. 84 KV. Eine Einwohnergemeinde besitzt nicht die Kompetenz, mittels eines kommunalen
Gesamter Gesetzestext
Entscheidpublikation OGVE 2018/19 Nr. 40
Art. 89 Abs. 3 KV
Beim Entsorgungszweckverband Obwalden (EVZ OW) handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Zweckverband nach Art. 84 KV. Eine Einwohnergemeinde besitzt nicht die Kompetenz, mittels eines kommunalen Reglements den Entsorgungszweckverband zur Erstellung von Anlagen zu verpflichten.
Vorprüfungsbericht des Amts für Justiz vom 25. April 2019.