OGVE 2018/19 Nr. 39 Art. 89 Abs. 3 KV Lücken im kommunalen Recht mit pauschalen Verweisen auf das Gewohnheitsrecht zu füllen, ist mit dem Legalitätsprinzip grundsätzlich nicht vereinbar. Vorprüfungsbericht des Amts für Justiz vom 26. Septe
Gesamter Gesetzestext
Entscheidpublikation OGVE 2018/19 Nr. 39
Art. 89 Abs. 3 KV
Lücken im kommunalen Recht mit pauschalen Verweisen auf das Gewohnheitsrecht zu füllen, ist mit dem Legalitätsprinzip grundsätzlich nicht vereinbar.
Vorprüfungsbericht des Amts für Justiz vom 26. September 2019.