Entscheidpublikation# I. ENTSCHEIDE ZUM KANTONALEN RECHT
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(Einordnung nach dem systematischen Register zur obwaldnerischen Gesetzesdatenbank, GDB)
Art. 12 KV
Siehe Art. 180 StPO (AbR 94/95 Nr. 39)
Art. 46 Abs. 1 KV; Art. 16 Abs. 2 GOG
Die Koppelung des passiven Wahlrechts an das aktive Wahlrecht gilt auch für den ausserordentlichen Staatsanwalt-Stellvertreter. Kann aber im konkreten Fall diese Funktion nicht mit einer geeigneten einheimischen Person besetzt werden, ist die Berufung einer auswärtigen Person nicht verfassungswidrig (E. 1a).
Entscheid des OG vom 27. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 32
Art. 46 Abs. 2 KV
Die verfassungsmässige Altersbeschränkung gilt nur für den kantonalen Amtsnotar sowie die Gemeindenotare, nicht jedoch für die freierwerbenden Notare.
Kreisschreiben des OG vom 26. Februar 1985 AbR 84/85 Nr. 1
Art. 57 lit. d und e KV
Siehe Art. 13 Abs. 2 GOG (AbR 2000/01 Nr. 12)
Art. 115 Abs. 2 KV
Siehe Art. 359 Abs. 2 OR (AbR 80/81 Nr. 11)
Art. 14a
Siehe Art. 14 ANAG (AbR 90/91 Nr. 51)
Art. 21 VV AuG
Hinsichtlich der Anordnung der Ausschaffungshaft sind Angehörige der inhaftierten Person grundsätzlich nicht zur Beschwerde legitimiert.
Entscheid des OG vom 14. Mai 2012 AbR 2012/13 Nr. 25
Art. 36 StVG
Siehe Art. 76 Abs. 1 GOG (AbR 2002/03 Nr. 17)
Siehe Art. 53 GOG (AbR 2002/03 Nr. 27)
Art. 9
Siehe Art. 27 Abs. 3 und 4 GOG (AbR 96/97 Nr. 38)
Art. 10
Siehe Art. 27 Abs. 3 und 4 GOG (AbR 96/97 Nr. 38)
Art. 10 VwVV
Siehe Art. 80 SchKG (AbR 98/99 Nr. 25)
Art. 10 lit. a und e VwVV
Siehe Art. 80 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 11)
Art. 22 VwVV
Administrativmassnahmen im Strassenverkehr haben zwar Strafcharakter, ergehen jedoch vor dem Verhöramt in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren. Das Verhöramt hat deshalb ein Wiedererwägungsgesuch gemäss Art. 22 VwVV zu behandeln; bleibt es untätig, so begeht es eine Rechtsverweigerung.
Entscheid des OGP vom 22.Mai 2002 AbR 2002/03 Nr. 28
Siehe Art. 159 StPO (AbR 2006/07 Nr. 30)
Umgang mit den Medien
Richtlinien des OG für den Umgang mit
den Medien vom 31. Oktober 1984 AbR 84/85 Nr. 2
Art. 16 Abs. 2 GOG
Siehe Art. 46 Abs. 1 KV (AbR 86/87 Nr. 32)
Art. 17 Abs. 1 lit. d GOG
Mitglieder der Obergerichtskommission, die die Einstellung des Verfahrens zu beurteilen hatten, sind von der Beurteilung der Appellation im selben Verfahren ausgeschlossen (E. 1).
Entscheid des OG vom 26. April 1989 AbR 88/89 Nr. 40
Art. 18 GOG
Siehe Art. 17 Abs. 1 lit. d GOG (AbR 88/89 Nr. 40)
Ein Sachverständiger kann aus den gleichen Gründen wie ein Richter oder Beamter abgelehnt werden (E. 5a).
Entscheid der OGK vom 19. September 1995 AbR 94/95 Nr. 36
Art. 21 lit. b GOG i.V. mit Art. 4 Abs. 1 BV
Ausstand: Ein abgelehnter oder ausstandspflichtiger Richter hat bei der Beurteilung des Gesuches in den Ausstand zu treten.
Entscheid der OGK vom 28. Juli 1985 AbR 84/85 Nr. 3
Art. 23 Abs. 1 GOG; Art. 276 ZPO
Abgrenzung der allgemeinen Aufsichtsbeschwerde von der Kassationsbeschwerde.
Soweit mit einer gegen den Friedensrichter gerichteten Eingabe Rügen vorgebracht werden, die im Rahmen einer Kassationsbeschwerde zulässig sind, ist die Eingabe als Kassationsbeschwerde und nicht als allgemeine Aufsichtsbeschwerde zu behandeln.
Entscheid der OGK vom 28.Mai 1986 AbR 86/87 Nr. 22
Art. 23 Abs. 1 GOG
Dauer der Aufbewahrung von Akten der Rechtspflege.
Weisungen des OG über die Dauer der Aufbewahrung
von Akten der Rechtspflege vom 3. Februar 1982 AbR 82/83 Nr. 1
Art. 23 Abs. 3 GOG; Art. 96 OR
Als Rechtsmittel im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Hinterlegung ist die Aufsichtsbeschwerde an das Obergericht gegeben (E. 1).
Es ist nicht vorgesehen, dass der Hinterlegungsrichter die die Herausgabe betreffende Verfügung erlässt (E. 2).
Entscheid der OGK vom 4. Dezember 1981 AbR 80/81 Nr. 1
Art. 24 GOG; Art. 27 ZPO
Abgrenzung zwischen der disziplinarischen Gewalt der Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte einerseits und den Disziplinarbefugnissen des Prozess-Gerichtes andererseits.
Entscheid des OG vom 7.Mai 1982 AbR 82/83 Nr. 2
Art. 24 GOG
Verstoss gegen Berufs- und Standespflichten der Anwälte. Dem Obergericht steht es frei zu entscheiden, ob eine in den Standesregeln festgehaltene Übung disziplinarisch relevant ist (E. 1).
Entscheid des OG vom 7. Dezember 1981 AbR 80/81 Nr. 2
Zur Beurteilung von Rekursen gegen die Nichtzulassung zur Anwaltsprüfung oder bei Nichtbestehen der Anwaltsprüfung ist das Obergericht zuständig (E. 1).
Entscheid des OG vom 28. September 1982 AbR 82/83 Nr. 3
Im Disziplinarverfahren kann ein Dritter Parteistellung erlangen, wenn er durch das gerügte Verhalten des Anwaltes als betroffen erscheint (E. 1).
Entscheid des OG vom 17. November 1989 AbR 88/89 Nr. 3
Siehe auch Anwaltsrecht; Standesregeln
Art. 24 Abs. 1 GOG
Siehe Art. 3 Reglement über die Prüfung und Patentierung der Rechtsanwälte (AbR 78/79 Nr. 2)
Art. 24 Abs. 3 GOG
Unterschied zwischen dem Entzug des Anwaltspatentes als Disziplinarstrafe und dem Widerruf des Anwaltspatentes auf administrativem Weg (E. 2a).
Das Fehlen bzw. Entfallen der beruflichen Vertrauenswürdigkeit als Widerrufsgrund (E. 2b).
Entscheid des OG vom 21. März 1991 AbR 90/91 Nr. 3
Aufsicht über die Rechtsanwälte. Verjährung von Disziplinarvergehen. Mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung ist von einer zehnjährigen Frist auszugehen (E. 2).
Voraussetzungen, unter welchen auch Umstände des Privatlebens disziplinarisch relevant sein können (E. 3).
Disziplinarisches Einschreiten ist gegenüber einem Bewilligungsinhaber auch möglich, wenn er nicht praktiziert (E. 4).
Berücksichtigung einer vorausgegangenen (bürgerlichen) Bestrafung bei der Ausfällung einer disziplinarischen Bestrafung (E. 4).
Entscheid des OG vom 22.Mai 1992 AbR 92/93 Nr. 1
Berufspflichten für Rechtsanwälte. Werbeverbot.
Werbebeschränkungen müssen sowohl unter dem Gesichtspunkt der HGF (Art. 31 BV) wie auch der Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK) auf Gesetz und überwiegendem öffentlichem Interesse beruhen sowie verhältnismässig/notwendig sein (E. 4). Da es sich bei Werbebeschränkungen nicht um einen schweren Grundrechtseingriff handelt, bietet die Verweisung im Gesetz auf Verbandsregeln hiefür eine ausreichende Grundlage (E. 5a). Das Verbot auf Mandatsakquisition ausgerichteter, aufdringlicher, unwahrer, irreführender, Qualität anpreisender und nicht überprüfbarer Werbung ist im öffentlichen Interesse und verhältnismässig/notwendig (E. 5b) und nicht rechtsungleich (E. 5c).
Die Porträtierung des Anwaltes bei sonst zulässigem Auftreten ist unbedenklich (E. 6a). Unzulässige Ausgestaltung einer Broschüre, indem durch Wort und Bild der Eindruck eines besonders kompetenten und leistungsfähigen Unternehmens vermittelt wird (E. 6b). Die Angabe eines sog. bevorzugten Tätigkeitsgebietes kann unzulässig sein. Unzulässigkeit bejaht für Gesellschaftsrecht und Internationales Privat- und Verfahrensrecht bei einem Berufsanfänger (E. 7). Die Anpreisung pauschaler Honorare ist unzulässig (E. 8). Unzulässigkeit einer Ausstellung in den Räumlichkeiten einer Anwaltskanzlei (E. 9). Unzulässigkeit einer vom Anwalt initiierten oder geduldeten und vorwiegend ökonomischen Interessen dienenden Berichterstattung in den Medien (E. 10). Unzulässigkeit eines zur Gesetzesvereitelung anstiftenden und auf Mandatsakquisition gerichteten Rundschreibens (E. 11).
Entscheid des OG vom 10. Juni 1994 AbR 94/95 Nr. 1
Art. 26 Abs. 1 GOG; Art. 169 Abs. 1 lit. b und d PVV
Eine eingeschriebene und nicht abgeholte Sendung gilt mit dem Ablauf der Abholfrist und nicht erst mit der späteren Aushändigung als zugestellt.
Entscheid der OGK vom 23. Dezember 1981 AbR 80/81 Nr. 3
Art. 26 Abs. 3 GOG
Keine Verpflichtung des Verhörrichters, die fälschlicherweise bei ihm eingereichte Privatehrverletzungsklage an die zuständigen Instanzen weiterzuleiten (E. 3).
Entscheid der OGK vom 22. Februar 1989 AbR 88/89 Nr. 38
Die Frist ist eingehalten, wenn die Eingabe rechtzeitig – obgleich mit falscher Adresse und Ortsangabe – zuhanden der richtigen Obwaldner Instanz per Post übergeben wurde (E. 1).
Entscheid der OGK vom 6. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 15
Art. 29 Abs. 1 GOG
Wiedereinsetzung. Wer sich einer Hilfsperson bedient, hat sich grundsätzlich deren Verschulden anrechnen zu lassen (E. 2).
Wer nach einem Unfall die Polizei ruft, muss nicht mit der Zustellung eines Strafbefehls rechnen. Der Umstand, während der Abwesenheit keine Vorkehren getroffen zu haben, steht daher einer Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für die Nichtannahmeerklärung nicht entgegen (E. 3).
Entscheid der OGK vom 16. Februar 1990 AbR 90/91 Nr. 1
Die Wiederherstellung einer versäumten Frist setzt die Abhaltung durch ein unverschuldetes Hindernis voraus. Frage offen gelassen, ob, wer sich einer Hilfsperson bedient, in Analogie zu Art. 55 OR zum Exkulpationsbeweis zugelassen wird (E. 2a).
Die Voraussetzung des unverschuldeten Hindernisses umfasst grundsätzlich die Fahrlässigkeit. In Fällen leichtester Fahrlässigkeit spricht indessen das private und öffentliche Interesse an einer richtigen Entscheidung für die Wiederherstellung (E. 2b).
Entscheid der OGK vom 18. April 1991 AbR 90/91 Nr. 2
Art. 31 Abs. 2 lit. d GOG
Siehe Art. 278 Abs. 2 SchKG (AbR 80/81 Nr. 28)
Art. 32 lit. b GOG
Zuständigkeit des Kantonsgerichtspräsidenten. Die Rechtsbeziehung zwischen dem EWO und den Strombezügern untersteht dem öffentlichen Recht. Streitigkeiten aus dem Bezügerverhältnis sind nicht vom Zivilrichter zu beurteilen.
Entscheid der OGK vom 6.Mai 1985 AbR 84/85 Nr. 4
Art. 36 Abs. 1 lit. a und b GOG
Gegen Verfügungen des Kantonsgerichtspräsidenten betreffend die sofortige Einweisung in den Besitz ist auch nach dem geltenden Recht weder ein ordentliches noch ein ausserordentliches Rechtsmittel zulässig.
Entscheid der OGK vom 22. Januar 1993 AbR 92/93 Nr. 18
Art. 36 Abs. 1 lit. b GOG; Art. 276 ZPO
Die Kassationsbeschwerde ist gegen Urteile einerseits und Entscheide über Vor- und Zwischenfragen andererseits, die nicht durch Appellation oder Rekurs weiterziehbar sind, zulässig.
Entscheid der OGK vom 9. Februar 1976 AbR 76/77 Nr. 1
Siehe auch Art. 218 und 276 ZPO (AbR 80/81 Nr. 26)
Art. 37 lit. a GOG
Siehe Art. 276 ZPO (AbR 94/95 Nr. 15)
Art. 37 lit. c GOG; Art. 276 ZPO
Gegen Urteile des Obergerichtes und der Obergerichtskommission kann Kassationsbeschwerde an das Obergericht geführt werden, soweit sie nicht auf dem Berufungsweg an das Bundesgericht weitergezogen werden können.
Entscheid des OG vom 31.August 1977 AbR 76/77 Nr. 2
Art. 37 lit. c GOG
Kostenentscheide des Obergerichts als Zivilgericht unterliegen der Kassationsbeschwerde an das Obergericht und nicht dem Rekurs an die Obergerichtskommission.
Entscheid des OG vom 24. Januar 1991 AbR 90/91 Nr. 4
Art. 44 Abs. 1 GOG
Siehe Art. 27 Abs. 1 StPO (AbR 84/85 Nr. 41)
Art. 53 Abs. 4 GOG; Art. 27 f. StPO
Beim Entscheid über die Eröffnung von Strafverfahren gegen Beamte oder Behördenmitglieder wegen strafbarer Handlungen, die ihre Amtsführung betreffen, finden mangels spezieller Vorschriften die allgemeinen Bestimmungen über die Eröffnung des Strafverfahrens Anwendung. Insbesondere kann die Eröffnung nur bei offensichtlicher Grundlosigkeit verweigert werden.
Entscheid der OGK vom 7. Februar 1979 AbR 78/79 Nr. 1
Art. 53 Abs. 4 GOG
Siehe Art. 320 StGB (AbR 84/85 Nr. 38)
Art. 71 GOG
Siehe Art. 278 Abs. 2 SchKG (AbR 80/81 Nr. 28)
Art. 72 GOG; Art. 110 Abs. 2 StG
Art. 72 GOG, wonach die in Rechtskraft erwachsenen Entscheide der Verwaltungsbehörden über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen den vollstreckbaren Gerichtsurteilen nach Art. 80 SchKG gleichgestellt sind, geht Art. 110 StG, der die Vollstreckbarkeit provisorischer Steuerrechnungen und von Entscheiden, gegen die ein Rechtsmittel ergriffen worden ist, vorsieht, vor.
Für provisorische Steuerrechnungen und nicht in Rechtskraft erwachsene Entscheide kann deshalb keine Rechtsöffnung erteilt werden.
Entscheid der OGK vom 7. Juli 1976 AbR 76/77 Nr. 3
Art. 77 GOG
Siehe Art. 699 Abs. 4 OR (AbR 80/81 Nr. 12)
Art. 3 GOG
Siehe Art. 13 Abs. 2 GOG (AbR 2000/01 Nr. 12)
Art. 13 Abs. 2 GOG
Befinden sich beide Kantonsgerichtspräsidenten im Ausstand, so kann auch in Präsidialfällen der Vizepräsident (oder subsidiär ein anderes Mitglied des Kantonsgerichts) als ausserordentlicher Gerichtspräsident amten (E. 1b).
Entscheid der OGK vom 6. September 2001 AbR 2000/01 Nr. 12
Art. 14 Abs. 1 lit. d GOG
Die Mitglieder des Obergerichts, die im Strafappellationsverfahren gegen einen Rechtsanwalt und Notar mitgewirkt haben, müssen im nachfolgenden Disziplinarverfahren nicht in den Ausstand treten (E. 2).
Entscheid des OG vom 12.August 1999 AbR 98/99 Nr. 1
Art. 14 Abs. 3 GOG
Der Umstand, dass ein Anwalt in wenigen Einzelfällen zum ausserordentlichen Gerichtsschreiber bestimmt wurde, führt nicht dazu, dass er im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GOG dem Gericht "angehört" und deshalb vom Auftreten vor diesem Gericht ausgeschlossen ist.
Entscheid des OG vom 10. Oktober 2001 AbR 2000/01 Nr. 13
Art. 15 GOG
Unabhängigkeit eines gerichtlichen Gutachters. Der Umstand, dass sich der Gutachter in wissenschaftlichen Diskussionen oder Publikationen zu Lehrmeinungen in bestimmter Weise geäussert hat, führt in der Regel nicht zu seiner Befangenheit.
Entscheid der OGK vom 7. Juni 2002 AbR 2002/03 Nr. 11
Art. 15 lit. b GOG
Verfahrensmassnahmen als solche, seien sie richtig oder falsch, bewirken keinen objektiven Verdacht der Voreingenommenheit des Richters. Deshalb genügen weder die Ankündigung noch der Erlass eines Strafbefehls, um die Ablehnung des Verhörrichters zu rechtfertigen. Verwirkung des Ausstandsanspruchs durch Fristablauf.
Entscheid des OGP vom 9. Juni 1999 AbR 98/99 Nr. 41
Art. 17 GOG
Siehe Art. 15 lit. b GOG (AbR 98/99 Nr. 41)
Art. 18 GOG
Siehe Art. 26 Abs. 5 GOG (AbR 98/99 Nr. 15)
Art. 19 GOG
Siehe Art. 53 GOG (AbR 2002/03 Nr. 27)
Art. 19 Abs. 1 GOG
Siehe Art. 74 Abs. 1 GOG (AbR 2002/03 Nr. 34)
Siehe Art. 134 lit. b StPO (AbR 2002/03 Nr. 35)
Art. 19b Abs. 1 GOG
Siehe Art. 393 StPO (AbR 2012/13 Nr. 22)
Art. 23 Abs. 3 GOG
Der Anwalt, der seinen guten Ruf und seine Vertrauenswürdigkeit, sei es durch seine Berufstätigkeit, sei es als Privatperson, in Frage stellt, verstösst grundsätzlich gegen die Berufspflichten und setzt sich damit disziplinarischen Massnahmen aus. Kriterien für die Bemessung der Sanktion (E. 5).
Entscheid des OG vom 12.August 1999 AbR 98/99 Nr. 1
Art. 24 Abs. 3 GOG
Richtlinien über die Information der Öffentlichkeit und den Verkehr mit den Medien (RIVM)
Entscheid des OG vom 11. Dezember 2012 AbR 2012/13 Nr. 1
Art. 26 GOG
Im Rekursverfahren betreffend die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege sind Noven unbeschränkt zulässig (E. 1).
Ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege hat grundsätzlich keine rückwirkende Kraft über den Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs hinaus (E. 2b).
Das Ersuchen um Zustellung des Fragebogens betreffend unentgeltliche Rechtspflege kann nicht als massgebende Gesuchseinreichung qualifiziert werden (E. 2c/aa). Der Richter hat jedenfalls eine rechtskundig vertretene Partei nicht aufzufordern, das Gesuch einzureichen (E. 2c/bb).
Entgegen dem Wortlaut von Art. 100 Abs. 1 ZPO kann ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gestützt auf Art. 4 BV am Ende der Hauptverhandlung eingereicht werden (E. 2c/cc).
Entscheid der OGK vom 19. März 1997 AbR 96/97 Nr. 9
Siehe Art. 4 BV (AbR 96/97 Nr. 37)
Siehe Art. 135 Abs. 1 StPO (AbR 96/97 Nr. 42)
Ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege kann schon vor der Einreichung einer ausformulierten Klageschrift eingereicht werden; der Gesuchsteller hat aber den Anspruch, den er einklagen will, sowie den Sachverhalt, auf den er sich stützt, genügend darzustellen, sodass die Frage der allfälligen Aussichtslosigkeit der Rechtsbegehren beurteilt werden kann. Das Gerichtspräsidium hat grundsätzlich, sofern die sachdienlichen Unterlagen eingereicht wurden, innert Monatsfrist über das Gesuch zu entscheiden.
Entscheid der OGK vom 30.August 1999 AbR 98/99 Nr. 14
Rechtsschutzinteresse zur Anfechtung eines die unentgeltliche Rechtspflege verweigernden Entscheids (E. 1) und zur Geltendmachung einer Rechtsverzögerung (E. 2a). Art. 26 Abs. 2 GOG beinhaltet eine Ordnungsfrist, deren Einhaltung voraussetzt, dass über Einkommen und Vermögen des Gesuchstellers alle sachdienlichen Unterlagen vorliegen (E. 2b). Novenrecht (E. 3). Prüfung der Bedürftigkeit bei Vorhandensein einer Liegenschaft (E. 4).
Entscheid der OGK vom 21. Dezember 2004 AbR 2004/05 Nr. 7
Berechnungsgrundlagen für die Beurteilung des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege (Praxisänderung).
Entscheid der OGK vom 7. Februar 2007 AbR 2006/07 Nr. 1
Art. 26 Abs. 1 GOG
Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege zufolge Aussichtslosigkeit des Verfahrens. Vorgehen, wenn ein Prozess nur teilweise als aussichtslos erscheint.
Entscheid der OGK vom 21. Dezember 2004 AbR 2004/05 Nr. 8
Art. 26 Abs. 1 und 3 GOG
Dem Gläubiger kann im Verwertungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt werden, wenn er seine Forderung gegen den Betreibungsschuldner sonst nicht durchsetzen könnte (E. 4).
In besonderen Fällen kann dem Gläubiger auch ein unentgeltlicher Rechtsbeistand gewährt werden (E. 6).
Entscheid der OGK vom 20. Juli 1999 AbR 98/99 Nr. 22
Art. 26 Abs. 1 und 4 GOG
Im Appellationsverfahren kann die unentgeltliche Rechtspflege nicht rückwirkend für das Verfahren vor dem Kantonsgericht gewährt werden (E. 7). Unentgeltliche Rechtspflege für juristische Personen? (Hinweis)
Entscheid des OGP vom 22. Juni 2006 AbR 2006/07 Nr. 9
Art. 26 Abs. 2 GOG
Das Betreibungsamt ist zuständig für die Beurteilung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege im Verwertungsverfahren; gegen die Abweisung des Gesuchs kann Beschwerde erhoben werden (E. 1 bis 3).
Entscheid der OGK vom 20. Juli 1999 AbR 98/99 Nr. 22
Die unentgeltliche Rechtspflege darf wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht nur verweigert werden, wenn dem Gesuchsteller vorgängig Gelegenheit eingeräumt wurde, die erforderlichen Unterlagen einzureichen (E. 2).
Entscheid der OGK vom 9. April 1999 AbR 98/99 Nr. 42
Art. 26 Abs. 3 GOG
Im Verfahren betreffend Gewährung der definitiven Rechtsöffnung besteht in der Regel kein Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand.
Entscheid des OGP vom 22. September 1997 AbR 96/97 Nr. 19
Art. 26 Abs. 5 GOG
Ein im Hauptverfahren gestelltes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege gilt auch im in der gleichen Sache in Gang gesetzten Ausstandsverfahren. Vorbehalten bleibt der Entzug durch das für die Beurteilung des Ausstandsbegehrens zuständige Gerichtspräsidium.
Entscheid der OGK vom 16. Januar 1998 AbR 98/99 Nr. 15
Entzug der unentgeltlichen Rechtspflege bei Dahinfallen der Voraussetzung der Mittellosigkeit im Rechtsmittelverfahren. Verpflichtung zur Bezahlung der Gerichtskosten. Der Honoraranspruch des unentgeltlichen Rechtsbeistandes bleibt bis zum Zeitpunkt gewährleistet, da das Gericht über den Entzug entscheidet.
Entscheid des OGP vom 23. Januar 2002 AbR 2002/03 Nr. 12
Art. 26 Abs. 6 GOG
Die durch den Staat an den unentgeltlichen Rechtsbeistand geleistete Entschädigung kann vom Gesuchsteller zurückgefordert werden, wenn sich seine finanziellen Verhältnisse entscheidend verbessert haben.
Entscheid des OGP vom 23. Januar 2002 AbR 2002/03 Nr. 12
Art. 27 Abs. 1 GOG
Weisungen über die Aufbewahrungspflicht von Akten der Rechtspflege (WAAR)
Entscheid des OG vom 13. April 2011 AbR 2010/11 Nr. 1
Art. 27 Abs. 3 und 4 GOG
Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Bewilligung der Einsichtnahme in Gerichtsakten.
Entscheid des OG vom 7. März 1997 AbR 96/97 Nr. 38
Für die Bewilligung der Einsichtnahme in Gerichtsakten ist in Strafsachen sowohl in hängigen als auch in abgeschlossenen Fällen die Verfahrensleitung zuständig.
Entscheid des OGVizeP AbR 2012/13 Nr. 2
Art.28 Abs. 3 GOG
Zustellfiktion im Falle eines der Post zu spät erteilten Nachsendeauftrags. Keine Pflicht des Gerichts zu Nachforschungen oder einer zweiten Zustellung nach der ersten gescheiterten Zustellung.
Entscheid des OG vom 17. Juni 2005 AbR 2004/05 Nr. 9
Art.30 Abs. 2 GOG
Im vorsorglichen Massnahmeverfahren nach Art. 13 UWG gelten auch dann keine Gerichtsferien, wenn eine Partei ihren Anspruch zusätzlich auf das MSchG stützt.
Entscheid der OGK vom 4. November 2004 AbR 2004/05 Nr. 10
Art. 30 Abs. 3 GOG
Die Vorschriften über die Gerichtsferien gelten im Verfahren vor der Obergerichtskommission auch in Zivilsachen, die gemäss Art. 34 Abs. 1 lit. a, f, g und h GOG in die Zuständigkeit des Kantonsgerichtspräsidiums fallen; sie gelten nicht im beschleunigten oder im einfachen und raschen Verfahren (E. 1c).
Entscheid der OGK vom 6. September 2001 AbR 2000/01 Nr. 12
Art. 31 GOG
In Art. 31 Abs. 1 des neuen GOG ist auf das Erfordernis des Nachholens der versäumten Rechtshandlung innert der Frist für die Erhebung des Wiedereinsetzungsgesuches verzichtet worden (E. 2). An die Wiedereinsetzung einer Partei in den vorigen Stand sind strenge Voraussetzungen zu knüpfen. Anwendung dieser Grundsätze auf einen Rechtsanwalt als Prozesspartei (E. 6).
Entscheid der OGK vom 19. März 1997 AbR 96/97 Nr. 10
Die Frist zur Bezahlung des Kostenvorschusses kann nicht wiederhergestellt werden, wenn kein unverschuldetes Hindernis vorliegt und der Rechtsvertreter die Einhaltung der Frist nicht überwacht hat.
Entscheid des OGP vom 11. September 1997 AbR 96/97 Nr. 11
Art. 31 Abs. 1 GOG
Ein Rechtsanwalt hat sein Büro so zu organisieren, dass Fristen gewahrt werden können; er ist auch verantwortlich für seine Hilfspersonen. Wird bei der Fristberechnung kein zuverlässiges Hilfsmittel verwendet, sondern ausschliesslich ein fehlerhaftes Werbegeschenk, so genügt der Anwalt seiner Sorgfaltspflicht nicht. Die Wiedereinsetzung ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
Entscheid des OGP vom 7. Dezember 2000 AbR 2000/01 Nr. 14
Art. 36 lit. a und b GOG
Siehe Art. 86 ZPO (AbR 2000/01 Nr. 16)
Art. 37 GOG
Siehe Art. 86 ZPO (AbR 2000/01 Nr. 16)
Art. 37 Abs. 2 GOG
Siehe Art. 5 ZPO (AbR 2010/11 Nr. 6)
Art. 53 GOG
Die Obergerichtskommission ist als Aufsichtsbehörde zuständig für die Entbindung vom Amtsgeheimnis in Bezug auf Untersuchungshandlungen des Verhöramtes.
Entscheid der OGK vom 22. November 2002 AbR 2002/03 Nr. 27
Art. 53 Abs. 3 GOG
Siehe Art. 74 Abs. 1 GOG (AbR 2002/03 Nr. 34)
Siehe Art. 134 lit. b StPO (AbR 2002/03 Nr. 35)
Art. 68 GOG
Siehe Art. 11 ff. OHG (AbR 2006/07 Nr. 24)
Art. 69 GOG
Anspruch auf öffentliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren betreffend Entschädigung und Genugtuung gemäss Opferhilfegesetz. Kognition der Beschwerdeinstanz (E. 1).
Entscheid der OGK vom 8. September 2009 AbR 2008/09 Nr. 20
Art. 73 GOG
Kognition des Kantonsgerichtspräsidenten beim Beschwerdeentscheid über Administrativmassnahmen im Strassenverkehr.
Entscheid der OGK vom 10.August 2004 AbR 2004/05 Nr. 29
Art.74 GOG
Siehe Art. 73 GOG (AbR 2004/05 Nr. 29)
Siehe Art. 159 StPO (AbR 2006/07 Nr. 30)
Art. 74 Abs. 1 GOG
Ein rechtskräftiger Beschwerdeentscheid des Kantonsgerichtspräsidenten, mit welchem der Entzug des Führerausweises angeordnet wurde, kann nicht in Wiedererwägung gezogen werden. Ein entsprechendes Gesuch kann daher nur als Revisionsgesuch im Sinne der Art. 159 ff. StPO entgegengenommen werden.
Entscheid der OGK vom 20. Dezember 2002 AbR 2002/03 Nr. 29
Die Obergerichtskommission ist auch Aufsichtsbehörde über das Verhöramt, soweit es über Administrativmassnahmen im Strassenverkehr befindet (E. 2).
Entscheid der OGK vom 27.August 2003 AbR 2002/03 Nr. 34
Art. 76 Abs. 1 GOG
Die Obergerichtskommission ist als Aufsichtsbehörde berechtigt, auf Anzeige hin oder von Amtes wegen in den Gang des Konkursverfahrens einzugreifen und Weisungen zu erteilen (E. 1).
Entscheid der OGK vom 19. März 1998 AbR 98/99 Nr. 35
Die Obergerichtskommission ist als Aufsichtsbehörde zuständig für die Entbindung vom Amtsgeheimnis in Bezug auf das Konkursamt.
Entscheid der OGK vom 25. November 2003 AbR 2002/03 Nr. 17
Siehe Art. 3 VV SchKG (AbR 2002/03 Nr. 18)
Siehe Art. 89 EG ZGB (AbR 2008/09 Nr. 4)
Art. 76 Abs. 3 GOG
Siehe Art. 265 Abs. 1 SchKG (AbR 98/99 Nr. 36)
Art. 79 GOG
Siehe Art. 80 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 11)
Art. 3 V KGP
Siehe Art. 13 Abs. 2 GOG (AbR 2000/01 Nr. 12)
(GebOR)
Art. 4 Abs. 3 GebOR
Siehe Art. 172 Abs. 1 StPO (AbR 96/97 Nr. 43)
Art. 4a GebOR
Siehe Art. 84 Abs. 1 ZPO (AbR 98/99 Nr. 17)
Siehe Art. 84 Abs. 1 ZPO (AbR 2004/05 Nr. 11)
Art. 6 GebOR; Art. 7 ZPO
Sinngemässe Anwendung der Art. 3 ff. ZPO in Bezug auf den Streitwert als Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühren und der Parteientschädigung. Im Falle eines Teilverzichtes oder einer Teilanerkennung des eingeklagten Anspruchs sind sowohl die Parteientschädigung als auch die Gerichtsgebühr auf der Grundlage des ursprünglichen Streitwertes zu berechnen (E. 1).
Entscheid der OGK vom 31. Oktober 1984 AbR 84/85 Nr. 5
Art. 6 GebOR
Siehe Art. 84 Abs. 1 ZPO (AbR 98/99 Nr. 17)
Art. 12 GebOR
Siehe Art. 93 Abs. 2 ZPO (AbR 2000/01 Nr. 18)
Art. 26 GebOR
Siehe Art. 84 Abs. 1 ZPO (AbR 2004/05 Nr. 11)
Art. 27 GebOR
Siehe Art. 84 Abs. 1 ZPO (AbR 2004/05 Nr. 11)
Art. 30a GebOR
Einer Partei, die nicht anwaltlich vertreten ist, kann eine Parteientschädigung nur zugesprochen werden, wenn ihr ein besonderer, eine Entschädigung rechtfertigender Aufwand entstanden ist (E. 8).
Entscheid der OGK vom 27.August 2003 AbR 2002/03 Nr. 5
Art. 32 Abs. 2 GebOR
Die Parteientschädigung im zivilprozessualen Revisionsverfahren ist nach Massgabe von Art. 32 Abs. 2 (nach Ermessen) und nicht nach Art. 35 GebOR (Streitwertprinzip) festzusetzen.
Entscheid der OGK vom 3. Oktober 1990 AbR 90/91 Nr. 23
Art. 33 GebOR
Siehe Art. 87 ZPO (AbR 94/95 Nr. 12)
Art. 35 Abs. 2 GebOR
Ob im Scheidungsprozess die höheren Gebührenansätze gemäss Art. 35 Abs. 1 GebOR zum Zuge kommen, entscheidet sich anhand der geltend gemachten und damit der strittigen Ansprüche (E. 2).
Entscheid der OGK vom 31. Oktober 1984 AbR 84/85 Nr. 5
Für die Festsetzung der Anwaltsentschädigung im Scheidungsprozess ist die Höhe der zu beurteilenden güterrechtlichen Ansprüche massgebend, ungeachtet dessen, ob diese im Klagebegehren beziffert wurden oder nicht.
Entscheid des OG vom 9. April 1987 AbR 86/87 Nr. 1
Art. 38 GebOR
Siehe Art. 13 Abs. 2 StPO (AbR 96/97 Nr. 39)
Kanzleigemeinschaft
Die Zusammenlegung einer Anwalts- und Notariatskanzlei ist grundsätzlich zulässig.
Entscheid des OG vom 14. März 1989 AbR 88/89 Nr. 2
Standesregeln
Das in Art. 8 der Standesregeln des Unterwaldner Anwaltsverbandes festgehaltene Verbot von Zusätzen auf Firmentafeln und Briefköpfen ist jedenfalls dann disziplinarisch relevant, wenn der Zusatz im Hinweis auf eine Beamtung besteht (E. 2).
Entscheid des OG vom 7. Dezember 1981 AbR 80/81 Nr. 2
Standesregel, wonach der Anwalt mit der durch einen Anwalt vertretenen Gegenpartei nicht direkt verkehren soll.
Sinn und Zweck der Bestimmung; disziplinarische Relevanz und Ahndung bei Verletzung (E. 1 und 2).
Verwarnung als disziplinarische Massnahme im vorliegenden Fall (E. 3b).
Entscheid des OG vom 3. September 1985 AbR 84/85 Nr. 6
Pflicht des Rechtsanwaltes, per Post zugestellte Akten nicht über längere Zeit bei sich liegen zu lassen. Zuwarten während 8 Tagen bis zur Aktenrücksendung im vorliegenden Fall als zulässig erachtet.
Entscheid des OG vom 25. Oktober 1984 AbR 84/85 Nr. 7
Die Verbote der Doppelvertretung und des Mandatswechsels sind disziplinarisch relevant (E. 2).
Ein Mandatswechsel ist auch dann zu unterlassen, wenn bloss die abstrakte Möglichkeit einer Interessenkollision besteht (E. 4).
Entscheid des OG vom 17. November 1989 AbR 88/89 Nr. 3
Art. 1 AnwaltsG; Art. 5 Übergangsbestimmungen der BV
Zulassung eines Glarner Anwaltes, der kein formelles Anwaltsexamen abgelegt hat.
Entscheid des OG vom 24. Dezember 1982 AbR 82/83 Nr. 5
Art. 1 AnwaltsG
Die berufsmässige Parteivertretung setzt nicht voraus, dass der Vertreter ein Entgelt erhält oder dass er keinen andern Beruf oder kein anderes Gewerbe ausübt.
Entscheid der OGK vom 27. März 1980 AbR 80/81 Nr. 4
Die Vertretung in einem Strafverfahren durch einen Gewerkschaftsfunktionär gilt als berufsmässig und verstösst daher gegen das Anwaltsmonopol von Art. 1 AnwaltsG.
Entscheid der OGK vom 7.Mai 1982 AbR 82/83 Nr. 4
Art. 1 Abs. 1 AnwaltsG
Siehe Art. 24 Abs. 3 GOG (AbR 90/91 Nr. 3)
Umgehung des Anwaltsmonopols. Vorgehen, wenn sich eine Partei von einer Person, der das Anwaltspatent entzogen wurde, weiterhin im Prozess vertreten lässt.
Entscheid der OGK vom 30.August 1991 AbR 90/91 Nr. 5
Art. 3 AnwaltsG
Weder das Anwaltsgesetz noch das Prüfungsreglement schreiben vor, dass sich ein Kandidat für die Anwaltsprüfung über den Abschluss eines juristischen Hochschulstudiums auszuweisen hat. Keine Bildung von Gewohnheitsrecht (E. 2 und 3).
Entscheid des OG vom 28. September 1982 AbR 82/83 Nr. 3
Art. 5 AnwaltsG
Nicht anders als zur Ausübung des Anwaltsberufes werden auch zur Anwaltsprüfung nur Schweizerbürger zugelassen.
Entscheid des OG vom 9. Januar 1976 AbR 76/77 Nr. 4
Die gesetzliche Niederlassung als Voraussetzung zur Zulassung zur Anwaltsprüfung.
Entscheid des OG vom 28. September 1982 AbR 82/83 Nr. 3
Art. 1 AnwG
Zulässigkeit der Rechtsberatungstätigkeit eines deutschen Rechtsanwalts auf dem Gebiet des Kantons Obwalden. Bei Eingehung einer Kanzleigemeinschaft mit einem Obwaldner Anwalt haben dieser und seine juristischen Mitarbeiter für die Einhaltung der Berufspflichten zu sorgen. Das verwendete Briefpapier hat darüber Aufschluss zu geben, wo der ausländische Anwalt als Prozessvertreter zugelassen ist.
Aus der Beantwortung der Anfrage eines deutschen
Rechtsanwalts an das Obergericht vom 20. Juli 1999 AbR 98/99 Nr. 2
Art. 12 Abs. 1 AnwG
Siehe Art. 23 Abs. 3 GOG (AbR 98/99 Nr. 1)
Art. 23 AnwG
Siehe Art. 23 Abs. 3 GOG (AbR 98/99 Nr. 1)
Art. 27 AnwG
Verjährung von Disziplinarvergehen, die sich vor Inkrafttreten des neuen Anwaltsgesetzes zugetragen haben (E. 4).
Entscheid des OG vom 12.August 1999 AbR 98/99 Nr. 1
Art. 29 AnwG
Siehe Art. 1 AnwG (AbR 98/99 Nr. 2)
Art. 3 Reglement über die Prüfung und Patentierung der Rechtsanwälte; Art. 24 Abs. 2 GOG
Rekursinstanz ist das Obergericht. Die Rekursfrist beträgt 20 Tage (E. 1). Beurteilungsbefugnis (E. 4).
Entscheid des OG vom 19.Mai 1978 AbR 78/79 Nr. 2
Art. 2 Anwaltsgesetz
Begriff der berufsmässigen Parteivertretung (E. 3).
Entscheid der OGK vom 27. Februar 2004 AbR 2004/05 Nr. 1
Art. 8 Abs. 1 EG ZGB; Art. 47 Abs. 4 V EG; Art. 216 Abs. 2 OR
Öffentliche Beurkundung. Ein vom öffentlichen Schreiber nicht unterschriebenes Blatt, welches dem von ihm unterschriebenen Teil der Urkunde nachfolgt, gilt nicht als öffentlich beurkundet (E. 1 und 2).
Ist Berufung auf Formmangel rechtsmissbräuchlich? (E. 4).
Entscheid des OG vom 5. September 1979 AbR 78/79 Nr. 3
Art. 47 lit. d EG ZGB
Siehe Art. 8 Abs. 1 EG ZGB (AbR 78/79 Nr. 3)
Art. 89 EG ZGB
Siehe Art. 580 Abs. 2 ZGB (AbR 82/83 Nr. 8)
Siehe Art. 585 Abs. 2 ZGB (AbR 98/99 Nr. 9)
Siehe Art. 587 Abs. 2 ZGB (AbR 2000/01 Nr. 9)
Die Obergerichtskommission kann als Aufsichtsbehörde gegen das Verhalten des Konkursamts als von ihr mit der Vornahme des öffentlichen Inventars betrauter Behörde einschreiten. Legitimation des Gläubigers, der im öffentlichen Inventar Forderungen angemeldet hat, zur Aufsichtsbeschwerde (E. 1).
Entscheid der OGK vom 15. Juli 2009 AbR 2008/09 Nr. 4
Art. 90 EG ZGB
Siehe Art. 518 Abs. 1 ZGB (AbR 2002/03 Nr. 5)
Territorialitätsprinzip
Der Notar darf Beurkundungen nur auf dem Gebiet jenes Kantons vornehmen, welcher ihm die Befugnis verliehen hat (E. 1a).
Die Verletzung des Territorialitätsprinzips ist disziplinarisch relevant (E. 1b).
Entscheid des OG vom 14. Januar 1988 AbR 88/89 Nr. 4
Art.10 Abs. 2 lit. a BeurkG
Siehe Art. 11 Abs. 1 lit. a BeurkG (AbR 2000/01 Nr. 1)
Siehe Art. 11 Abs. 1 lit. a und b BeurkG (AbR 2000/01 Nr. 2)
Art. 10 Abs. 2 lit. d BeurkG
Vorgehen des Notars, wenn er Zweifel an der Handlungsfähigkeit einer Partei hat (E. 4).
Entscheid des OG vom 14. Januar 1988 AbR 88/89 Nr. 5
Art. 11 Abs. 1 lit. a und b BeurkG
Der Notar, der eine Partei über längere Zeit und auch in streitigen Gerichtsverfahren in einer Sache als Rechtsanwalt vertreten hat, muss bei der Beurkundung des Vertrages in der gleichen Angelegenheit in den Ausstand treten (E. 4).
Der Notar, der einen Kaufvertrag verurkundet hat, darf in einem späteren Streit, dessen Gegenstand die von ihm errichtete Urkunde bildet, nicht eine der beteiligten Parteien als Rechtsanwalt vertreten (E. 5).
Entscheid des OG vom 8. November 2001 AbR 2000/01 Nr. 2
Art. 11 Abs. 1 lit. a BeurkG
Der an der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft stimmberechtigte Aktionär hat als Urkundsperson, namentlich bei der Verurkundung einer Statutenänderung, in den Ausstand zu treten. Unerheblich ist, ob er beim zu verurkundenden Traktandum Anträge stellt und sich zu Wort meldet. Nicht von Bedeutung ist ferner, ob die AG oder ihr Verwaltungsrat das Verhalten des Notars billigt (E. 1 bis 3).
Entscheid des OG vom 28. Januar 1997 AbR 96/97 Nr. 1
Der Notar, der ein Interesse am Abschluss eines Kaufrechtsvertrags hat, weil er beim gleichzeitigen Abschluss eines Mietvertrags über das fragliche Grundstück eine (teilweise) erfolgsabhängige Entschädigung zugute hat, muss bei der Verurkundung des Kaufrechtsgeschäfts in den Ausstand treten.
Entscheid des OG vom 24.August 2000 AbR 2000/01 Nr. 1
Art. 13 Abs. 3 BeurkG
Siehe Art. 10 Abs. 2 lit. d BeurkG (AbR 88/89 Nr. 5)
Art. 14 BeurkG
Den Erben fällt nicht die Geheimnisherrschaft an über die Information, welche der Erblasser der Urkundsperson anlässlich der Nachlassgestaltung anvertraut hat. Der Notar kann aber durch die Aufsichtsbehörde gestützt auf eine Interessenabwägung vom Beurkundungsgeheimnis entbunden werden. Fall einer bevorstehenden Zeugenbefragung, die gestützt auf ein deutsches Rechtshilfeersuchen durchgeführt werden soll.
Entscheid des OG vom 15. Januar 1999 AbR 98/99 Nr. 3
Art. 16 Abs. 4 BeurkG
Der Notar, der seine Unterschrift beisetzt, bevor sämtliche Urkundsparteien unterzeichnet haben, verstösst gegen die Verfahrensvorschrift des Art. 16 Abs. 4 BeurkG. Im vorliegenden Fall liegt nur ein leichter Verstoss vor, welcher disziplinarrechtlich nicht von Bedeutung ist; eine Verletzung der modalen Amtspflichten ist nicht gegeben.
Entscheid des OG vom 8. November 2001 AbR 2000/01 Nr. 3
Art. 17 Abs. 2 BeurkG
Siehe Art. 10 Abs. 2 lit. d BeurkG (AbR 88/89 Nr. 5)
Art. 18 Abs. 1 BeurkG
Siehe Art. 16 Abs. 4 BeurkG (AbR 2000/01 Nr. 3)
Art. 28 BeurkG
Beurkundung ohne Unterschrift. Wann ist eine Partei nicht mehr in der Lage zu unterschreiben? (E. 5b).
Entscheid des OG vom 14. Januar 1988 AbR 88/89 Nr. 5
Art. 33 ff. BeurkG
In der Verletzung der Ausstandsregeln liegt eine Pflichtwidrigkeit, die zu disziplinarischer Verantwortlichkeit führen kann (E. 4 und 5).
Entscheid des OG vom 28. Januar 1997 AbR 96/97 Nr. 1
Art. 33 Abs. 1 BeurkG
Das Obergericht ist (alleinige) Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen (E. 1).
Entscheid des OG vom 31. Januar 1984 AbR 84/85 Nr. 8
Art. 35 Abs. 4 BeurkG
Die Verjährung eines Disziplinarvergehens beginnt erst im Zeitpunkt, als das Verhalten des Notars durch den Betroffenen als Disziplinarvergehen erkannt wird, jedenfalls aber mit Eingang der Akten bei der Aufsichtsbehörde (E. 6).
Entscheid des OG vom 8. November 2001 AbR 2000/01 Nr. 2
Art. 9 und 22 BeurkV
Aktenaufbewahrungspflicht der Notare.
Es sind nur (noch) diejenigen Akten aufzubewahren, die nicht dauernd bei einem Register bleiben. Welche Akten fallen darunter? (E. 3).
Die Aufsichtsbehörde kann auch ausserhalb eines Beschwerdeverfahrens von Amtes wegen den Gebührenbezug der Urkundspersonen überprüfen (E. 5b).
Entscheid des OG vom 26. Februar 1985 AbR 84/85 Nr. 9
Art. 16 Abs. 2 und 3 BeurkV
Textänderungen, mit denen inhaltliche Änderungen des zu beurkundenden Geschäftes vorgenommen werden sollen, welche von den anlässlich des Beurkundungsvorganges beurkundeten Willens- und Wissensäusserungen der Parteien abweichen, können von Bundesrechts wegen nur in einem neuen Beurkundungsverfahren vorgenommen werden. Demgegenüber können berichtigende Korrekturen durch den Notar vorgenommen werden.
Entscheid des OG vom 12.August 1999 AbR 98/99 Nr. 4
Art. 3 und 7 GebV
Abgeltung der amtlichen Tätigkeiten der Urkundspersonen durch Gebühren: Abgrenzung gegenüber den nichtamtlichen Verrichtungen einerseits sowie gegenüber den zwar amtlichen, vom Tarif jedoch nicht erfassten Tätigkeiten. Auswirkung auf die Gebühren- und Kostenrechnung (E. 3 bis 5).
Entscheid des OG vom 31. Januar 1984 AbR 84/85 Nr. 8
Art. 11 EV OR
Siehe Art. 699 Abs. 4 OR (AbR 80/81 Nr. 12)
Art. 10 AB MPWG
Siehe Art. 271 Abs. 3 ZPO (AbR 98/99 Nr. 20)
Art. 22 AB MPWG
Siehe Art. 271 Abs. 3 ZPO (AbR 98/99 Nr. 20)
Art. 1 ZPO
Siehe Art. 271 Abs. 3 ZPO (AbR 98/99 Nr. 20)
Art. 3 Abs. 1 ZPO
Auch bei Teilklagen wird der Streitwert grundsätzlich durch das Rechtsbegehren bestimmt und nicht durch den der Teilklage zugrundeliegenden (höheren) Gesamtanspruch.
Entscheid der OGK vom 19. Juli 1990 AbR 90/91 Nr. 19
Art. 7 ZPO
Siehe Art. 6 GebOR (AbR 84/85 Nr. 5)
Art. 15 Abs. 2 ZPO
Für vermögensrechtliche Ansprüche können Personen, die in der Schweiz keinen Wohnsitz haben, auch da belangt werden, wo die Verbindlichkeit entstanden oder zu erfüllen ist, oder wo sie Vermögen haben. Es ist nicht notwendig, dass sie sich am Orte, wo sie belangt werden, aufhalten.
Entscheid des OG vom 3. Februar 1982 AbR 82/83 Nr. 14
Art. 17 ZPO
Siehe Art. 37 Abs. 1 ZPO (AbR 94/95 Nr. 10)
Art. 21 ZPO
Gerichtsstandsvereinbarung.
Voraussetzungen zur Gültigkeit einer in einem Vertragsformular aufgenommenen Gerichtsstandsvereinbarung; Abänderung des schriftlich vereinbarten Gerichtsstandes durch konkludentes Verhalten.
Entscheid des OG vom 13. Juni 1985 AbR 84/85 Nr. 19
Art. 27 ZPO
Siehe Art. 24 GOG (AbR 82/83 Nr. 2)
Art. 37 ZPO
Notwendige Streitgenossenschaft der Erbengemeinschaft. Absehen vom Erfordernis des Einbezugs aller Erben in das Verfahren in dringlichen Fällen; Frage offen gelassen, ob im Mieterausweisungsverfahren auf Dringlichkeit zu schliessen ist (E.1).
Entscheid der OGK vom 20.August 1998 AbR 98/99 Nr. 16
Prozessabstand eines Erben im Erbteilungsprozess (E. 2).
Entscheid des OG vom 18. Juli 2001 AbR 2000/01 Nr. 18
Art. 37 Abs. 1 ZPO
Prozessuale Voraussetzungen der Hauptintervention. Die Arbeitslosenkasse kann im Prozess, den der fristlos entlassene Arbeitnehmer gegen den früheren Arbeitgeber führt, als Intervenientin auftreten und gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung der im Umfang der ausgerichteten Arbeitslosenentschädigung auf sie übergegangenen Ansprüche des Arbeitnehmers klagen.
Entscheid der OGK vom 22. April 1994 AbR 94/95 Nr. 10
Art. 39 ff. ZPO
Die Hauptintervention ist grundsätzlich zulässig (E. l).
Hauptintervention im Appellationsstadium? (E. 2).
Entscheid des OG vom 11. November 1983 AbR 82/83 Nr. 15
Art. 51 ZPO
Siehe Art. 80 ff. SchKG (AbR 94/95 Nr. 20)
Art. 51 Abs. 2 ZPO
Siehe Art. 84 Abs. 3 ZPO (AbR 2006/07 Nr. 9)
Art. 51 Abs. 2 lit. c ZPO
Siehe Art. 728 OR (AbR 84/85 Nr. 18)
Die Einreichung einer Scheidungsklage setzt die prozessuale Handlungsfähigkeit des Klägers voraus. Für den prozessual Handlungsunfähigen kann nicht der Vormund rechtsgültig die Scheidungsklage anheben (E. 5).
Entscheid des OG vom 9. April 1987 AbR 86/87 Nr. 21
Art. 51 Abs. 2 lit. f ZPO
Bei mangelndem Rechtsschutzinteresse kann auf die Klage nicht eingetreten werden.
Entscheid des OG vom 28. Dezember 1978 AbR 78/79 Nr. 7
Art. 54 lit. b ZPO
Der Stockwerkeigentümer, der die Sonderrechtsfähigkeit einer Stockwerkeinheit bestreitet und im Hauptprozess deren Zuschlagung an eine Einheit verlangen will, die im Eigentum seines Prozessgegners steht, hat kein Rechtsschutzinteresse an einem Zweck- und Nutzungsänderungsverbot. Sein Interesse ergibt sich auch nicht aus Art. 54 lit. b ZPO (Verbot der Veränderung des Streitgegenstandes); denn die Gefahr, dass er mit dem im Prozess gestellten Antrag unterliegt, weil das von ihm Verlangte durch den Prozessgegner freiwillig herbeigeführt wurde, bedeutet keinen Nachteil im Sinne dieser Bestimmung (E. 4).
Entscheid der OGK vom 13. März 1992 AbR 92/93 Nr. 15
Art. 54 lit. c ZPO
Dem Grundsatz der "perpetuatio fori" folgend bleibt das Kantonsgerichtspräsidium auch für die Beurteilung des bei ihm eingereichten Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen zuständig, wenn der Hauptprozess zufolge Rückweisung der Sache durch das Bundesgericht wieder beim Obergericht hängig wird (E. 2).
Entscheid der OGK vom 17. September 2002 AbR 2002/03 Nr. 16
Art. 54 lit. d ZPO
Siehe Art. 84 Abs. 3 ZPO (AbR 94/95 Nr. 11)
Art. 55 ZPO
Siehe Art. 137 ff. ZPO (AbR 2008/09 Nr. 8)
Art. 56 ZPO
Für die Sistierung einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit müssen erhebliche Gründe sprechen. Prozessökonomische Überlegungen allein reichen hiefür nicht aus.
Entscheid der OGK vom 5. Februar 1986 AbR 86/87 Nr. 14
Art. 57 Abs. 1 ZPO
Zur Klärung der Frage, welche Person in einem Prozess aktivlegitimiert ist, wendet das Gericht das Recht von Amtes wegen an. Die Dispositionsmaxime wird nicht verletzt, wenn es den eingeklagten Anspruch in rechtlicher Hinsicht ganz oder teilweise abweichend von den Begründungen der Parteien würdigt, sofern er vom Rechtsbegehren gedeckt ist.
Entscheid des OG vom 9. Dezember 2009 AbR 2008/09 Nr. 6
Art. 63 ZPO
Siehe Art. 4 BV (AbR 96/97 Nr. 10)
Art. 64 ff. ZPO
Der Mieter, der seit Monaten die Mietzinsen nicht mehr bezahlt hat, muss damit rechnen, dass ihm der Vermieter eine Zahlungsfrist ansetzt, die Kündigung androht und diese schliesslich ausspricht. Es muss ihm auch bewusst sein, dass er richterlich ausgewiesen werden kann. Folglich muss er auch mit gerichtlichen Zustellungen rechnen. Nimmt er die Mitteilungen des Vermieters und des Gerichts nicht entgegen, so gelten diese als rechtsgültig zugestellt (E. 2).
Entscheid der OGK vom 20.August 1998 AbR 98/99 Nr. 16
Art. 72 Abs. 2 ZPO
Siehe Art. 587 Abs. 2 ZGB (AbR 2000/01 Nr. 9)
Art. 79 ZPO
Siehe Art. 31 GOG (AbR 96/97 Nr. 10)
Siehe Art. 31 Abs. 1 GOG (AbR 2000/01 Nr. 14)
Art. 79 lit. b ZPO
Siehe Art. 31 GOG (AbR 96/97 Nr. 11)
Art. 81 Abs. 1 ZPO
Die Wiedereinsetzung in die Frist ist unabhängig von einem allfälligen Einverständnis der Gegenpartei nur beim Nachweis einer unverschuldeten Verhinderung zulässig. Art. 81 ZPO garantiert lediglich die Mitwirkungsrechte der Gegenpartei im Wiedereinsetzungsverfahren (E. 3).
Entscheid der OGK vom 19. März 1997 AbR 96/97 Nr. 10
Art. 82 Abs. 1 ZPO
Siehe Art. 31 GOG (AbR 96/97 Nr. 10)
Art. 84 ZPO
Siehe Art. 86 ZPO (AbR 2000/01 Nr. 16)
Art. 84 Abs. 1 ZPO
Die Höhe des Kostenvorschusses bemisst sich nach den mutmasslichen Gerichtskosten. Der Streitwert der Anfechtungsklage nach den Art. 285 ff. SchKG bemisst sich nach dem Betrag, den die erfolgreiche Anfechtung dem Kläger einbringen könnte (E. 2).
Wird mit der Anfechtungsklage die Ungültigkeit von Forderungszessionen geltend gemacht, so entspricht der Streitwert grundsätzlich der Summe der abgetretenen Forderungen; Forderungen, die in Zessionslisten mehrfach angeführt werden, sind nur einmal zu zählen (E. 3).
Entscheid der OGK vom 16. Januar 1998 AbR 98/99 Nr. 17
Der Kostenvorschuss hat die mutmasslichen Gerichtskosten (einschliesslich Schreibgebühren und Auslagen) zu decken. Der Gerichtspräsident hat diese
im Rahmen des Tarifs nach den massgebenden Gesichtspunkten wie persönliche und wirtschaftliche Bedeutung der Sache für die Partei, Schwierigkeit der Sache, Umfang und zu erwartender Zeitaufwand abzuschätzen.
Entscheid der OGK vom 21. Dezember 2004 AbR 2004/05 Nr. 11
Art. 84 Abs. 3 ZPO
Der in Art. 84 Abs. 3 ZPO für den Fall der Nichtleistung des Kostenvorschusses vorgesehene fingierte Rückzug mit Verwirkung des Klageanspruchs ist bundesrechtswidrig. Die Bestimmung ist bundesrechtskonform auszulegen. Der Kantonsgerichtspräsident darf auch in Zukunft die Rechtsfolge androhen, dass die Klage zufolge Rückzugs von den Traktanden abgeschrieben werde, hat aber klarzustellen, dass der angedrohte Rückzug und die damit verbundene Abschreibung des Prozesses keine Verwirkung des materiellen Klageanspruchs zur Folge haben.
Entscheid der OGK vom 22. März 1994 AbR 94/95 Nr. 11
Die Bewilligung von Ratenzahlungen für den Kostenvorschuss ist ausgeschlossen.
Entscheid der OGK vom 21. Dezember 2004 AbR 2004/05 Nr. 11
Die Bezahlung des Kostenvorschusses für das Appellationsverfahren und der erstinstanzlichen Gerichtskosten ist eine Prozessvoraussetzung. Die Sistierung der Obliegenheit zur Bezahlung der auferlegten Kosten ist nicht möglich (E. 6).
Entscheid des OGP vom 22. Juni 2006 AbR 2006/07 Nr. 9
Art. 84 Abs. 4 ZPO
Gegen die Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten, in der er eine Partei zur Leistung eines Kostenvorschusses auffordert, ist der Rekurs gegeben (E. 1).
Entscheid der OGK vom 16. Januar 1998 AbR 98/99 Nr. 17
Art. 86 ZPO
Wird die Frist zur vorschussweisen Entrichtung der erstinstanzlichen Gerichtskosten anstatt vom hiefür zuständigen Gerichtspräsidenten vom Gerichtsschreiber angesetzt, ist die Fristansetzung nichtig.
Entscheid der OGK vom 3. Juli 1980 AbR 80/81 Nr. 13
Rechtzeitige Rückvergütung der vorschussweise bezahlten Gerichtskosten an den Kläger.
Entscheid des OG vom 27. Januar 1989 AbR 88/89 Nr. 16
Die Verfügung des Kantonsgerichtspräsidenten betreffend Fristansetzung zur Bezahlung der erstinstanzlichen Gerichts- und Parteikosten kann mit Kassationsbeschwerde angefochten werden (E. 1).
Entscheid der OGK vom 13. Juli 2000 AbR 2000/01 Nr. 16
Die nicht fristgemässe Bezahlung der erstinstanzlichen Gerichts- und Parteikosten führt zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Kantonsgerichts und zur Abschreibung des Appellationsverfahrens. Bei noch laufender Rechtsmittelfrist kann nicht eine zweite Appellation erhoben werden (E. 2).
Entscheid der OGK vom 13. Juli 2000 AbR 2000/01 Nr. 16
Siehe Art. 84 Abs. 3 ZPO (AbR 2006/07 Nr. 9)
Siehe Art. 264 Abs. 2 ZPO (AbR 2006/07 Nr. 9)
Art. 87 ZPO
Im Moderationsverfahren ist das Gericht zuständig, welches in der Sache entschieden hat (E. 1).
Zu prüfen ist im Moderationsverfahren, ob sich die vom Anwalt in Rechnung gestellten Gebühren und Auslagen im Rahmen des Tarifs halten und angemessen sind (E. 2).
Der Anwalt, der keine Kostennote einreicht, riskiert, dass das Gericht seine Honorarforderung ermessensweise festsetzt. Im Moderationsverfahren kann die Kostennote auf die Höhe der zugesprochenen Anwaltskostenentschädigung herabgesetzt werden (E. 3).
Entscheid der OGK vom 20. Januar 1995 AbR 94/95 Nr. 12
Art. 89 ZPO
Mangels gesetzlicher Grundlage kann diejenige Partei, die ein Rechtsmittel eingelegt hat, nicht zur Sicherheitsleistung im Sinne von Art. 89 ZPO verhalten werden.
Entscheid des OGP vom 19. Oktober 1994 AbR 94/95 Nr. 13
Art. 89 Abs. 1 ZPO
Hinsichtlich der Frage der Sicherheitsleistung sind Appellation und Anschlussappellation gleich zu behandeln; die Sicherheitsleistung kann aber nur für dasjenige Verfahren, das eine Partei mit ihrem Rechtsmittel veranlasst hat, verlangt werden.
Entscheid des OGP vom 13.Mai 1997 AbR 96/97 Nr. 12
Art. 89 Abs. 1 lit. b ZPO
Begriff der Zahlungsunfähigkeit als Voraussetzung der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung für die voraussichtlichen Parteikosten. Bedeutung eines früheren Nachlassvertrags mit Vermögensabtretung.
Entscheid der OGK vom 22. November 2002 AbR 2002/03 Nr. 13
Art. 89 Abs. 1 lit. b und c ZPO
Sicherheitsleistung im Widerspruchsprozess. Eine kleine Restschuld im Sinne von Art. 89 Abs. 1 lit. c ZPO kann unberücksichtigt bleiben. Begriff der Zahlungsunfähigkeit im Sinne von Art. 89 Abs. 1 lit. b ZPO. Bei der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung sind die Erfolgsaussichten des angehobenen Prozesses nicht zu prüfen.
Entscheid des OGP vom 1. September 2006 AbR 2006/07 Nr. 7
Art. 89 Abs. 2 ZPO
In Art. 89 Abs. 2 ZPO hat der Verordnungsgeber eine Sicherstellung für vorinstanzliche Gerichtskosten im Appellationsverfahren bewusst ausgeschlossen.
Entscheid des OGP vom 13.Mai 1997 AbR 96/97 Nr. 12
Art. 90 ZPO
Auch im summarischen Verfahren kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Entscheid der OGK vom 15. Februar 2001 AbR 2000/01 Nr. 15
Art. 91 Abs. 2 ZPO
Art. 91 Abs. 2 ZPO ist analog auch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden, nachdem mit der Revision der ZPO neu auch die Möglichkeit geschaffen wurde, den Rechtsmittelkläger zu einer Sicherheitsleistung zu verhalten. Es liegt kein qualifiziertes Schweigen des Verordnungsgebers vor, sondern es wurde bei der aufgrund der publizierten Praxis (AbR 1994/95 Nr. 13) beschlossenen Änderung eine Anpassung des Art. 91 Abs. 2 ZPO versäumt.
Entscheid des OGP vom 13.Mai 1997 AbR 96/97 Nr. 12
Art. 93 ZPO
Im Arrestaufhebungsverfahren ist hinsichtlich der Kostenfrage auf den Streitwert, d.h. in erster Linie auf die Höhe der arrestgeschützten Forderung abzustellen.
Entscheid des OG vom 27. März/3. April 1980 AbR 80/81 Nr. 14
Siehe Art. 566 Abs. 1 ZGB (AbR 84/85 Nr. 12)
Zeitpunkt des Kostenentscheides eines selbständigen Vor- bzw. Zwischenurteils; der Kostenentscheid kann nur dann im Vor- bzw. Zwischenurteil selber gefällt werden, wenn die Kosten unabhängig vom Ausgang des Endurteils überbunden werden können (E. 2).
Entscheid der OGK vom 31. Oktober 1985 AbR 84/85 Nr. 20
Kostenverteilung im vorsorglichen Massnahmeverfahren: Der Kostenentscheid ist nur dann bereits endgültig zu fällen, wenn die Kosten unabhängig vom Ausgang des Entscheides überbunden werden können. Das ist namentlich insoweit der Fall, als der Gesuchsteller im Massnahmeverfahren unterliegt. Im Übrigen ist der Ausgang des Hauptprozesses abzuwarten, und die Kosten sind einstweilen dem Gesuchsteller zu überbinden (E. 8b, c).
Entscheid der OGK vom 13. März 1992 AbR 92/93 Nr. 15
Kostenverlegung im summarischen Verfahren betreffend vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts im Grundbuch (E. 6).
Entscheid der OGK vom 29. Juli 1997 AbR 96/97 Nr. 6
Verlegung der Gerichtskosten und Parteientschädigungen bei Aufhebung eines Urteils des Kantonsgerichts und Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung.
Entscheid des OG vom 26. März 1997 AbR 96/97 Nr. 13
Kostenverlegung im vorsorglichen Massnahmeverfahren betreffend provisorische Eintragung eines Pfandrechts im Sinne von Art. 712i ZGB, welches die Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen einen Stockwerkeigentümer eingeleitet hat.
Ein Stockwerkeigentümer muss für Kosten der Verwaltungstätigkeit gemäss Art. 712h Abs. 3 ZGB nicht quotenproportional aufkommen, wenn ihm diese Kosten nicht oder nur sehr begrenzt dienen; dies gilt insbesondere hinsichtlich Kosten für einen Prozess, den die Stockwerkeigentümergemeinschaft gegen den Stockwerkeigentümer führt. Die interne Kostenverlegung innerhalb der Stockwerkeigentümergemeinschaft muss bereits im vorsorglichen Massnahmeentscheid festgelegt werden.
Entscheid der OGK vom 2.Mai 1996 AbR 96/97 Nr. 14
Siehe Art. 202 Abs. 1 ZPO (AbR 2004/05 Nr. 13)
Art. 93 Abs. 1 und 2 ZPO
Die Überbindung der Gerichts- und Parteikosten auf die unterliegende Partei (Abs. 1) oder ausnahmsweise auf die obsiegende Partei (Abs. 2) setzt einen adäquaten Kausalzusammenhang zwischen der prozessualen Handlungsweise der pflichtigen Partei und dem zu ersetzenden prozessualen Schaden voraus. Rechtsfolgen bei Verneinung dieses Zusammenhangs (E. 3).
Entscheid des OG vom 16. Dezember 1987 AbR 86/87 Nr. 15
Art. 93 Abs. 1 ZPO
Der obsiegenden Partei ist auch bei Fehlen eines entsprechenden Antrags von Amtes wegen eine Parteientschädigung zuzusprechen; vorbehalten bleibt der ausdrückliche Verzicht auf eine solche Entschädigung oder eine besondere Vereinbarung zwischen den Parteien.
Entscheid der OGK vom 31. Juli 2001 AbR 2000/01 Nr. 17
Verlegung der Kosten und Entschädigungen im Verfahren betreffend vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (Bestätigung der Rechtsprechung). Fall der Abweisung des Gesuchs infolge Leistung einer hinreichenden Sicherheit. Berücksichtigung des Nichteinreichens der Klage und der Bezahlung der gesamten Forderung während des Rekursverfahrens.
Entscheid der OGK vom 10.Mai 2005 AbR 2004/05 Nr. 12
Art. 93 Abs. 2 ZPO
Im Erbteilungsprozess bemisst sich der für die Verfahrenskosten massgebende Streitwert nach der Grösse des klägerischen Erbteils, ausser der Teilungsanspruch selbst ist streitig; diesfalls stellt der Wert des gesamten Nachlasses den Streitwert dar. Kostenverlegung im Erbteilungsprozess; Aufteilung in Teilungs- und Prozesskosten (E. 10).
Entscheid des OG vom 18. Juli 2001 AbR 2000/01 Nr. 18
Art. 93 Abs. 2 lit. a ZPO
Voraussetzungen, unter welchen eine Partei durch ihr Verhalten die Prozesskosten unnötig vermehrt. Als unnötig gelten Kosten und Umtriebe, die innerhalb des Prozesses durch schuldhaftes oder ordnungswidriges Verhalten entstehen. Unnötige Kostenverursachung vorliegend verneint (E. 3 und 4).
Entscheid der OGK vom 31. Oktober 1985 AbR 84/85 Nr. 20
Art. 95 ZPO
Kostenentscheid bei Abschreibung des Prozesses. Dabei fällt namentlich in Betracht, welche Partei vermutlich obsiegt hätte (E. 1).
Entscheid der OGK vom 14. April 1988 AbR 88/89 Nr. 17
Art. 97 ZPO
Als Rechtsmittel gegen Kostenentscheide ist der Rekurs zulässig, wenn in der gleichen Sache keine Appellation ergriffen wird. Unterliegt jedoch die Hauptsache nur der Kassationsbeschwerde, kann auch der Kostenentscheid, ob er zusammen mit der Hauptsache oder selbständig angefochten wird, nur mit Kassationsbeschwerde angefochten werden.
Entscheid der OGK vom 7.Mai 1982 AbR 82/83 Nr. 16
Siehe Art. 86 ZPO (AbR 2000/01 Nr. 16)
Der Kostenrekurs ist auch gegeben, wenn eine andere Prozesspartei Appellation erhoben hat. Rekurs- und Appellationsverfahren sind grundsätzlich zu vereinigen (E. 1).
Entscheid des OG vom 18. Juli 2001 AbR 2000/01 Nr. 18
Art. 98 ZPO
Als vermögenslos gilt nicht nur, wer überhaupt über kein Vermögen verfügt, sondern auch, wer über einen bescheidenen Notpfennig verfügt (Bestätigung der Rechtsprechung).
Der Massstab, wonach ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege nur besteht, wenn das Einkommen das betreibungsrechtliche Existenzminimum nicht um 10–15 % übersteigt, darf nicht schematisch angewendet werden, namentlich wenn jemand weder über einen Notpfennig verfügt noch in der Lage ist, einen solchen zu ersparen.
Bei der Beurteilung des Anspruchs fällt die Höhe der mutmasslichen Gerichts- und Anwaltskosten wesentlich in Betracht.
Abweichend von der Ermittlung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums dürfen beim armenrechtlichen Existenzminimum die öffentlichrechtlichen Schulden berücksichtigt werden.
Entscheid der OGK vom 9. Juli 1986 AbR 86/87 Nr. 16
Fall einer Prozesspartei, die zwar Eigentümerin einer (mit einem unentgeltlichen Wohnrecht belasteten) Liegenschaft ist, deren Einkommen aber unter dem Existenzminimum liegt.
Entscheid der OGK vom 9. Juli 1986 AbR 86/87 Nr. 17
Voraussetzungen des Anspruchs auf unentgeltliche Rechtspflege im Zivilprozess (E. 1 bis 3a).
Massgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit (E. 3b, c).
Verwirkung des Anspruchs durch Verletzung der Mitwirkungspflichten im Verfahren (E. 5).
Entscheid der OGK vom 22. Dezember 1995 AbR 94/95 Nr. 14
Art. 98 Abs. 1 und 2 ZPO, Art. 112 Abs. 1 ZPO
Unentgeltliche Rechtspflege. Als vermögenslos gilt auch, wer über Vermögen verfügt, das lediglich als bescheidener Notpfennig bezeichnet werden kann (E. 3).
Parteientschädigung im Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege? (E. 4).
Entscheid der OGK vom 4. Februar 1981 AbR 80/81 Nr. 15
Soweit Art. 98 ZPO die Gewährung des Armenrechts davon abhängig macht, dass die Einkommenslosigkeit unverschuldet ist, verletzt er den bundesrechtlichen Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (E. 1).
Verweigerung der unentgeltlichen Rechtspflege wegen Rechtsmissbrauchs (E. 2).
Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung. Diese kann auch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, bei denen der Richter den Sachverhalt von Amtes wegen feststellt, angezeigt sein (E. 3).
Entscheid der OGK vom 14. Oktober 1980 AbR 80/81 Nr. 16
Art. 99 Abs. 4 ZPO
Am Verfahren um die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege ist der Prozessgegner nicht als Partei beteiligt, ausser er werde durch die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege ebenfalls beschwert.
Entscheid der OGK vom 4. Februar 1981 AbR 80/81 Nr. 17
Art. 100 ZPO
Siehe Art. 26 GOG (AbR 98/99 Nr. 14)
Art. 100 Abs. 1 ZPO
Siehe Art. 26 GOG (AbR 96/97 Nr. 9)
Art. 111 Abs. 3 ZPO
Um einen "fruchtlosen Termin" handelt es sich dann, wenn der Kläger beim Ausbleiben des Beklagten die Ansetzung einer zweiten Verhandlung verlangt, nicht aber, wenn er auf eine zweite Verhandlung verzichtet und den Weisungsschein verlangt.
Entscheid der OGK vom 7. Oktober 1993 AbR 92/93 Nr. 13
Art. 112 Abs. 1 ZPO
Siehe Art. 98 Abs. 1 und 2 ZPO (AbR 80/81 Nr. 16)
Art. 116 ZPO
Siehe Art. 276 ZPO (AbR 2000/01 Nr. 5)
Art. 122 ZPO
Feststellungsklage; rechtserhebliches Interesse bejaht für die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft, durch welchen der Bericht der Kontrollstelle zurückgewiesen wurde, da der Kläger behauptet, durch die Rückweisung seines Kontrollberichtes werde er in seinem beruflichen Ansehen tangiert (E. 2).
Entscheid des OG vom 14. Juni 1982 AbR 82/83 Nr. 17
Zulässigkeit der Feststellungsklage zur Klärung der Eigentumsfrage an Bachquellen?
Entscheid des OG vom 10. März 2009 AbR 2008/09 Nr. 7
Art. 124 Abs. 1 ZPO
Siehe Art. 83 Abs. 2 SchKG (AbR 80/81 Nr. 18)
Art. 127 Abs. 1 lit. a ZPO
Sachliche Zuständigkeit; Schiedsklausel.
Als privatrechtliche Vereinbarung zwischen den Parteien sind Schiedsklauseln nicht von Amtes wegen, sondern nur auf Einrede hin zu berücksichtigen (E. 1).
Die Schiedsklausel ist mit Einreichung der Klageantwort geltend zu machen, ansonst Einlassung anzunehmen ist (E. 2), und zwar auch dann, wenn die Klageantwort zur Verbesserung von Mängeln zurückgewiesen wird (E. 3).
Entscheid des OG vom 12. Dezember 1980 AbR 80/81 Nr. 19
Art. 131 ZPO
Wer auf eine Replik verzichtet, kann nicht in einer später eingereichten Protokollerklärung zu den Vorbringen der Gegenseite in der Klageantwort Stellung nehmen. Im Rahmen von Art. 132 und 133 ZPO dürfen in der Protokollerklärung aber neue Beweisanträge gestellt, und das Beweisthema darf knapp umschrieben werden; ferner dürfen darin Tatsachen vorgetragen werden, die dem Gericht noch nicht bekannt sind (E. 2 bis 4).
Entscheid der OGK vom 20. Januar 1994 AbR 94/95 Nr. 15
Art. 132 und 267 ZPO
Dispositive Natur der Novenbeschränkung? Frage offen gelassen (E. 1a).
Die fehlende Protokollierung der Verhandlung vor Kantonsgericht bedeutet keine Verletzung von Verfahrensvorschriften (E. 2).
Entscheid des OG vom 13.Mai 1981 AbR 80/81 Nr. 20
Art. 132 ZPO
Rechtzeitiges Vorbringen von neuen Tatsachenbehauptungen und Beweismitteln (E. 3c).
Entscheid des OG vom 17. Juli 1991 AbR 90/91 Nr. 16
Siehe Art. 131 ZPO (AbR 94/95 Nr. 15)
Art. 133 ZPO
Siehe Art. 131 ZPO (AbR 94/95 Nr. 15)
Art. 133 Abs. 1 ZPO
Nach Eintritt der Rechtshängigkeit ist die Änderung des Klagegrundes unzulässig. Zession (E. 3).
Entscheid des OG vom 13.Mai 1981 AbR 80/81 Nr. 20
Art. 134 und 271 ZPO
Rückzug des Rekurses bzw. der Klage zwischen Ausfällung und Eröffnung des Urteils ist zulässig.
Entscheid des OGP vom 12. Juli 1983 AbR 82/83 Nr. 18
Art. 134 ZPO
Siehe Art. 84 Abs. 3 ZPO (AbR 94/95 Nr. 11)
Art. 135 ZPO
Siehe Art. 137 ff. ZPO (AbR 2008/09 Nr. 8)
Art. 136 ZPO
Soweit der Kantonsgerichtspräsident mit einer Protokollerklärung auch die darin enthaltenen Beweisanträge aus dem Recht weist und die gleichzeitig eingereichten Belege zurückschickt, trifft er eine Beweisverfügung, gegen die der Rekurs gegeben ist (E. 1a).
Entscheid der OGK vom 20. Januar 1994 AbR 94/95 Nr. 15
Art. 136 Abs. 2 ZPO
Gegen die Absicht des Kantonsgerichtspräsidenten, bestimmte Zeugen nicht einzuvernehmen, ist der Rekurs in der Regel nicht zulässig.
Entscheid der OGK vom 13. März 1992 AbR 92/93 Nr. 14
Rekurs gegen eine Beweisverfügung, wonach zunächst eine Expertise durchzuführen sei, bevor allenfalls Zeugen einvernommen würden; Rechtsschutzinteresse (E. 1 und 2a/b).
Entscheid der OGK vom 8. September 2009 AbR 2008/09 Nr. 8
Art. 137 und 139 ZPO
Reicht der Beklagte keine Klageantwort ein und erscheint er auch nicht zur mündlichen Verhandlung, so lässt dies nicht zum Vornherein den Schluss zu, er habe die von der Gegenpartei erhobenen Vorwürfe sowie die klägerische Forderung anerkannt. Infolge Säumnis des Beklagten unbestritten gebliebene Tatsachen müssen nicht im Sinne einer Beweisregel als erwiesen betrachtet werden; vielmehr können auch diesbezüglich Beweise erhoben werden.
Entscheid des OG vom 31. Oktober 1985 AbR 84/85 Nr. 21
Art. 137 ZPO
Geständnis und Widerruf des Geständnisses im Zivilprozess.
Entscheid des OG vom 23. April 1979 AbR 78/79 Nr. 9
Art. 137 ff. ZPO
Der Kantonsgerichtspräsident verfügt hinsichtlich der Reihenfolge der abzunehmenden Beweise über ein grosses Ermessen, in welches die Obergerichtskommission nur unter besonderen Voraussetzungen eingreift (E. 2c). Beweisabnahmen bei zweifelhafter Urteilsfähigkeit des Testators (E. 2d/e/f/g). Beweisverfügungen können ergänzt, abgeändert oder aufgehoben werden (E. 2h).
Entscheid der OGK vom 8. September 2009 AbR 2008/09 Nr. 8
Art. 137 Abs. 1 ZPO
Siehe Art. 148 Abs. 1 ZPO (AbR 98/99 Nr. 23)
Art. 139 ZPO
Siehe Art. 137 ZPO (AbR 84/85 Nr. 21)
Art. 141 ZPO
Die Abdeckung von Urkundenteilen zum Schutz des Editionsverpflichteten oder weiterer Drittpersonen bedeutet eine Einschränkung des Anspruchs der Verfahrensbeteiligten auf Akteneinsicht und auf rechtliches Gehör. Sie ist nur zulässig, wenn die widersprechenden Interessen sorgfältig abgewogen werden und die Parteirechte möglichst weitgehend gewährt werden (E. 1).
Auf Art. 145 Abs. 3 ZPO lässt sich lediglich die Geheimhaltung unerheblicher Urkundenstellen abstützen; erhebliche dürfen nur nach Anordnung von Schutzmassnahmen im Sinne von Art. 141 ZPO geheim gehalten werden (E. 2).
Entscheid des OGP vom 22. April 1999 AbR 98/99 Nr. 18
Art. 142 i.V. mit Art. 151 ff. ZPO
Kontakte zwischen den Parteien und Zeugen sind zwar nicht schlechthin unzulässig, können aber im Einzelfall die Glaubwürdigkeit und Unbefangenheit der Zeugen erschüttern.
Entscheid des OG vom 10. Dezember 1980 AbR 80/81 Nr. 21
Art. 142 ZPO
Siehe Art. 8 ZGB (AbR 90/91 Nr. 16)
Art. 144 Abs. 3 ZPO
Art. 144 Abs. 3 ZPO kommt keine absolute Geltung in dem Sinne zu, dass stets eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden eingelegt werden muss, wenn es die Gegenpartei des Beweisführers verlangt. Der Beschwerdeführer hat nur dann eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden einzulegen, wenn das wirklich als erforderlich erscheint.
Entscheid der OGK vom 17.August 1977 AbR 76/77 Nr. 6
Art. 145 Abs. 3 ZPO
Siehe Art. 141 ZPO (AbR 98/99 Nr. 18)
Art. 147 f. ZPO
Siehe Art. 17 SchKG (AbR 98/99 Nr. 23)
Art. 148 Abs. 1 ZPO
Voraussetzung einer Editionsverfügung ist, dass der Antragsteller überzeugend darlegt, dass sich aus der Edition einer Urkunde Aufschlüsse ergeben können, welche für die Streitentscheidung von Bedeutung sind (E. 3).
Entscheid des OGP vom 18. März 1999 AbR 98/99 Nr. 23
Art. 149 ZPO
Die Verfügung auf vorzeitige Edition von Urkunden ist nur mit der Kassationsbeschwerde an die Obergerichtskommission anfechtbar.
Entscheid der OGK vom 23. Juli 1984 AbR 84/85 Nr. 22
Art. 151 ZPO
Siehe Art. 142 ZPO (AbR 80/81 Nr. 21)
Darf der Zedent einer Forderung in einem nachfolgenden Prozess zwischen dem Zessionar und dem Schuldner als Zeuge auftreten?
Entscheid der OGK vom 18. Februar 1982 AbR 82/83 Nr. 19
Art. 151 ff. ZPO
Siehe Art. 82 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 18)
Art. 153 Abs. 1 lit. b ZPO
Siehe Art. 14 BeurkG (AbR 98/99 Nr. 3)
Art. 173 ZPO
Siehe Art. 15 GOG (AbR 2002/03 Nr. 11)
Siehe Art. 175 Abs. 2 ZPO (AbR 2009/09 Nr. 8)
Art. 175 Abs. 2 ZPO
Wie sind die Parteirechte bei der Beauftragung eines Experten zu wahren? (E. 3).
Entscheid der OGK vom 8. September 2009 AbR 2008/09 Nr. 8
Art. 179 Abs. 2 ZPO
Siehe Art. 175 Abs. 2 ZPO (AbR 2008/09 Nr. 8)
Art. 192 ZPO
Schriftliche Zusammenfassungen der Plädoyers werden nicht zu den Akten genommen (E. 3b).
Entscheid des OG vom 15. April 1985 AbR 84/85 Nr. 24
Art. 193 Abs. 2 ZPO
Die Aktivlegitimation muss nicht bereits im Zeitpunkt der Klageeinreichung bestehen; es genügt unter Umständen, wenn sie am Ende des Prozesses gegeben ist.
Entscheid des OG vom 9. Dezember 2009 AbR 2008/09 Nr. 9
Art. 194 ZPO; Art. 146 ZGB
Im Dispositiv der Ehescheidungsurteile ist nicht anzugeben, auf wessen Begehren die Scheidung ausgesprochen wird.
Entscheid des OG vom 7. November 1978 AbR 78/79 Nr. 8
Art. 194 Abs. 1 ZPO; Art. 80 und 82 SchKG
Es muss von Amtes wegen geprüft werden, ob die definitive oder nur die provisorische Rechtsöffnung auszusprechen ist. Der Grundsatz, wonach nicht mehr oder anderes zugesprochen werden darf, als was die Parteien beantragen, wird dadurch nicht verletzt.
Entscheid der OGK vom 21. Dezember 1984 AbR 84/85 Nr. 23
Art. 194 Abs. 1 ZPO
Tragweite der Dispositionsmaxime (E. 2b).
Entscheid der OGK vom 8. März 1991 AbR 90/91 Nr. 12
Siehe Art. 83 Abs. 2 und 3 SchKG (AbR 90/91 Nr. 20)
Unzulässigkeit der Ausdehnung der Klagebegehren im Rekursverfahren. Tragweite der richterlichen Aufklärungspflicht im Anwendungsbereich der sozialen Untersuchungsmaxime (E. 1).
Entscheid der OGK vom 14. November 2005 AbR 2004/05 Nr. 5
Siehe Art. 262 Abs. 1 ZPO (AbR 2006/07 Nr. 6)
Art. 194 Abs. 2 ZPO
Siehe Art. 268 ZPO (AbR 80/81 Nr. 22)
Art. 194 Abs. 3 ZPO; Art. 277 ZPO
Urteile sind nur dann mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen, wenn ein ordentliches Rechtsmittel, das den Eintritt der Rechtskraft hemmt, gegeben ist. Dies ist bei der Appellation und beim Rekurs, nicht aber bei der Kassationsbeschwerde der Fall (E. 1b).
Entscheid des OG vom 17. Juni 1981 AbR 80/81 Nr. 26
Art. 196 ZPO
Siehe Art. 86 ZPO (AbR 2000/01 Nr. 16)
Art. 196 Abs. 2 ZPO
Die Rückweisung der Aberkennungsklage durch den Einzelrichter anstatt den ordentlichen Richter bedeutet keine absolute Nichtigkeit. Hingegen entfaltet sie bei Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung keine Rechtskraft, sodass die Betreibung nicht fortgesetzt werden kann (E. 2).
Entscheid der OGK vom 4.Mai 1981 AbR 80/81 Nr. 18
Art.202 Abs. 1 ZPO
Verlegung der Kosten nach gegenstandslos gewordenem Verfahren.
Entscheid der OGK vom 27. Februar 2004 AbR 2004/05 Nr. 13
Art. 210 Abs. 2 ZPO
Umfang der aus der Untersuchungsmaxime im Arbeitsrecht abgeleiteten Frage- und Aufklärungspflicht des Richters. Nennt eine Partei an der Hauptverhandlung Zeugen, so ist ihr Gelegenheit einzuräumen, deren Personalien beizubringen. Frage offen gelassen, ob die bundesrechtliche Untersuchungsmaxime dem kantonalen Novenrecht vorgeht. Ausnahmsweise Heilung des Mangels im Appellationsverfahren.
Entscheid des OG vom 1. Oktober 1998 AbR 98/99 Nr. 19
Art. 213 ZPO; Art. 4 BV
Vorbereitung der Hauptverhandlung; Verschiebung der Tagfahrt. Voraussetzungen. Abwägen zwischen dem Interesse einer Partei an persönlicher Teilnahme an der Tagfahrt und dem für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten geltenden Gebot des raschen Verfahrens.
Entscheid des OG vom 3. November 1986 AbR 86/87 Nr. 18
Art. 215 Abs. 1 ZPO
Die Unzulässigkeit der Vertretung vor Arbeitsgericht ist im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen der Parteien an der Hauptverhandlung zu sehen und bedeutet kein Verbot der Vertretung für das ganze Verfahren. So ist namentlich das Urteil dem Vertreter zu eröffnen (E. 1).
Entscheid des OG vom 27. Januar 1989 AbR 88/89 Nr. 12
Art. 218 ZPO
Enthält das Urteil des Arbeitsgerichts den Hinweis, es sei "endgültig", ist dies für den Laien irreführend. Daraus darf einer Partei kein prozessualer Nachteil erwachsen (E. 1c).
Entscheid des OG vom 17. Juni 1981 AbR 80/81 Nr. 26
Art. 219 Abs. 1 ZPO
Die Berechnung des Streitwertes arbeitsrechtlicher Streitigkeiten richtet sich nach der vor der ersten Instanz eingeklagten Forderung. Streitwert einer Klage auf Verbot konkurrenzierender Tätigkeit und auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses (E. 3).
Entscheid der OGK vom 7. Februar 2002 AbR 2002/03 Nr. 14
Art. 219 Abs. 2 ZPO
Bei einem Streitwert jenseits der Grenze für die Kostenlosigkeit des Verfahrens nach Art. 343 Abs. 3 OR können nicht nur in Ausnahmefällen Parteientschädigungen zugesprochen werden (E. 4).
Entscheid der OGK vom 7. Februar 2002 AbR 2002/03 Nr. 14
Art. 230 ZPO
Siehe Art. 80 ff. SchKG (AbR 94/95 Nr. 20)
Art. 232 ZPO
Siehe Art. 839 Abs. 2 ZGB (AbR 96/97 Nr. 6)
Art. 234 ZPO
Gegen die Abweisung eines Gesuchs um superprovisorische Verfügung ist lediglich die Kassationsbeschwerde zulässig (E. 1).
Entscheid der OGK vom 21. Oktober 1998 AbR 98/99 Nr. 21
Siehe Art. 279 Abs. 1 ZPO (AbR 98/99 Nr. 21)
Siehe Art. 276 ZPO (AbR 2002/03 Nr. 15)
Auch wenn der Gerichtspräsident gemäss Art. 234 ZPO eine angeordnete superprovisorische Verfügung jederzeit wieder aufheben oder abändern kann, so folgt daraus grundsätzlich nicht, dass er dies ohne Anhörung der Gegenpartei zu tun hat, wenn die ersuchende Partei eine Änderung der Verhältnisse geltend macht. Superprovisorische Anordnungen sind regelmässig in einem abschliessenden Summarentscheid zu überprüfen (E. 3 bis 6).
Entscheid der OGK vom 2. Dezember 2003 AbR 2002/03 Nr. 15
Art. 239 ZPO
Siehe Art. 80 ff. SchKG (AbR 94/95 Nr. 20)
Art. 240 ZPO
Siehe Art. 271 Abs. 1 lit. a ZPO (AbR 94/95 Nr. 16)
Art. 242 Abs. 2 ZPO
Während der Dauer des Berufungsverfahrens vor Bundesgericht ist das Kantonsgerichtspräsidium für die Beurteilung eines Gesuchs um Aufhebung von vorsorglichen Massnahmen zuständig (E. 1).
Entscheid der OGK vom 17. September 2002 AbR 2002/03 Nr. 16
Siehe Art. 54 lit. c ZPO (AbR 2002/03 Nr. 16)
Art. 243 lit. a ZPO
Siehe Art. 315 ff. ZGB (AbR 2000/01 Nr. 8)
Art. 243 lit. b ZPO
Befehlsverfahren.
Begriffe des klaren Rechts und der Liquidität als Voraussetzungen des Befehlsverfahrens (E. 1).
Entscheid der OGK vom 26. März 1987 AbR 86/87 Nr. 5
Siehe auch Art. 8 ZGB (AbR 86/87 Nr. 7)
Siehe Art. 6 ZGB (AbR 90/91 Nr. 21)
Siehe Art. 548 ff. OR (AbR 2000/01 Nr. 10)
Die Pächterausweisung kann im Befehlsverfahren erfolgen, sofern dessen Voraussetzungen gegeben sind. Im Befehlsverfahren findet die Untersuchungsmaxime keine Anwendung.
Entscheid der OGK vom 31. Oktober 2006 AbR 2006/07 Nr. 8
Art. 243 lit. c ZPO
Voraussetzungen zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen.
Entscheid der OGK vom 30. März 1986 AbR 86/87 Nr. 19
Vorsorgliche Massnahme im Bereiche des UWG. Kennzeichenschutz; Fall einer "Rockwatch"-Nachahmung.
Entscheid der OGK vom 23. Juli 1988 AbR 88/89 Nr. 18
Vorsorgliche Massnahme. Kein Markenschutz für Zeichen, die nicht auf Ware oder Verpackung stehen. Kein Markenschutz auf dem Umweg über UWG.
Auch die Kombination von zwei gemeinfreien Worten steht grundsätzlich im Gemeingut, wenn sie nur auf die Beschaffenheit der Ware hinweist.
Entscheid der OGK vom 30. November 1988 AbR 88/89 Nr. 19
Voraussetzungen für den Erlass vorsorglicher Massnahmen (E. 3).
Entscheid der OGK vom 6. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 15
Für den Erlass einer vorsorglichen Massnahme gelten besonders strenge Voraussetzungen, wenn damit eine vorläufige Vollstreckung der Anträge im Hauptprozess verbunden ist. Die Sistierung des Stimmrechts einer Stockwerkeinheit kommt daher nur in Frage, wenn der Gesuchsteller die über-wiegende Wahrscheinlichkeit seines Obsiegens im Grundbuchberichtigungsprozess dartut (E. 3).
Entscheid der OGK vom 13. März 1992 AbR 92/93 Nr. 15
Art. 244 ZPO
Dem Grundsatz der "perpetuatio fori" folgend fallen die durch den im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des vorsorglichen Massnahmegesuchs sachlich zuständigen Kantonsgerichtspräsidenten als Einzelrichter erlassenen Massnahmen trotz fehlender Rechtskraft (infolge Rekurses an die Obergerichtskommission) nicht als inexistent dahin, auch wenn inzwischen der ordentliche Prozess eingeleitet wurde und für die Behandlung eines neuen Gesuchs der Präsident des Kantonsgerichts als Mitglied der Kollegialbehörde zuständig wäre (E. 2).
Entscheid der OGK vom 6. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 15
Art. 249 ZPO
Zwischen Art. 41 OR und der kantonalrechtlichen Schadenersatzvorschrift in Art. 249 ZPO betreffend ungerechtfertigte vorsorgliche Massnahmen besteht Anspruchskonkurrenz (E. 1).
In Art. 249 ZPO hat der Verordnungsgeber die Frage, ob jede Schädigung durch ungerechtfertigten einstweiligen Rechtsschutz auch widerrechtlich ist, im Anwendungsbereich dieser Bestimmung positiv beantwortet. Art. 249 ZPO statuiert eine reine Kausalhaftung (E. 2).
Entscheid des OG vom 19. Dezember 1997 AbR 96/97 Nr. 15
Art. 249 Abs. 1 ZPO
Siehe Art. 14 UWG (AbR 92/93 Nr. 12)
Art. 250 ZPO
Siehe Art. 548 ff. OR (AbR 2000/01 Nr. 10)
Art. 251 ff. ZPO
Vorsorgliche Beweisführung, wenn der Verlust des Beweismittels oder erhebliche Schwierigkeiten in der Beweisführung zu befürchten sind. Ist auch die Erheblichkeit des zur Edition beantragten Beweismittels zu prüfen?
Entscheid der OGK vom 15. Juni 1989 AbR 88/89 Nr. 21
Art. 251 ZPO
Vorsorgliche Beweisaufnahme. Rissprotokoll.
Für die Aufnahme eines Rissprotokolls nach Vollendung der Bauarbeiten (sog. Schlussabnahme) besteht in der Regel keine Veranlassung, da kein weiterer Beweisverlust zu befürchten ist. Diesfalls hat aber eine zusätzliche Beweisaufnahme zu unterbleiben.
Entscheid der OGK vom 5. Februar 1986 AbR 86/87 Nr. 20
Die vorsorgliche Beweisaufnahme ist bezüglich Zustands- und Ursachen-Tatsachen zulässig, falls der Verlust des Beweismittels oder erhebliche Schwierigkeiten in der Beweisführung zu befürchten sind. Hingegen sind die Möglichkeiten zur Behebung der Schäden nur ausnahmsweise abklären zu lassen (E. 3).
Entscheid der OGK vom 22. April 1994 AbR 94/95 Nr. 16
Unter besonderen Umständen besteht ein Anspruch auf Einvernahme von Zeugen im Rahmen der vorsorglichen Beweisführung.
Entscheid der OGK vom 23. März 2004 AbR 2004/05 Nr. 14
Art. 254 Abs. 1 ZPO
Führt der Kantonsgerichtspräsident hinsichtlich der vorläufigen Beweisaufnahme ein Vernehmlassungsverfahren durch, so hat er über die Frage zu befinden, ob die Gegenpartei Anspruch auf Bevorschussung der Parteikosten hat (E. 2).
Entscheid der OGK vom 22. April 1994 AbR 94/95 Nr. 16
Siehe Art. 271 Abs. 1 lit. a ZPO (AbR 94/95 Nr. 16)
Art. 255 Abs. 2 ZPO
Siehe Art. 254 Abs. 1 ZPO (AbR 94/95 Nr. 16)
Art. 257 ff. ZPO
Siehe Art. 104 Abs. 4 lit. b und Art. 113 SSV (AbR 90/91 Nr. 22)
Art. 261 ZPO
Möglichkeit des Rückzuges der Scheidungsklage in appellatorio. Voraussetzung ist die Appellation gegen das Scheidungsurteil (E. 2).
Prozessfähigkeit als Appellationsvoraussetzung. Bei Zweifeln an der rechtsgültigen Klageanhebung des Appellanten? (E. 3).
Entscheid des OG vom 9. April 1987 AbR 86/87 Nr. 21
Siehe Art. 276 ZPO (AbR 94/95 Nr. 15)
Art. 261 Abs. 2 ZPO
Siehe Art. 86 ZPO (AbR 2000/01 Nr. 16)
Art. 262 Abs. 1 ZPO
Unzulässigkeit der Ausdehnung der Klagebegehren im Appellationsverfahren (E. 10g).
Entscheid des OG vom 26. April 2007 AbR 2006/07 Nr. 6
Siehe Art. 267 ZPO (AbR 2006/07 Nr. 10)
Art. 263 ZPO
Nachträgliche Einreichung einer schriftlichen Appellationsbegründung? Frage im konkreten Fall verneint (E. 3a).
Entscheid des OG vom 15. April 1985 AbR 84/85 Nr. 24
Appellationsbegründung. Fakultativer Schriftenwechsel (Praxisänderung) (E. 1c, d).
Entscheid des OG vom 22. Februar 1989 AbR 88/89 Nr. 20
Siehe Art. 28 Abs. 3 GOG (AbR 2004/05 Nr. 9)
Art. 263 Abs. 2 ZPO
Die Begründung der Berufungsanträge ist Bestandteil der Appellationserklärung und unterliegt der zehntägigen Appellationsfrist (E. 1a).
Entscheid des OG vom 14. Oktober 1976 AbR 76/77 Nr. 7
Art. 264 Abs. 2 ZPO
Für die Beurteilung von Fristerstreckungsgesuchen hinsichtlich der Bezahlung der vorinstanzlichen Gerichtskosten und der Rückvergütung an die Gegenpartei ist der Obergerichtspräsident zuständig (E. 4).
Entscheid des OGP vom 22. Juni 2006 AbR 2006/07 Nr. 9
Art. 267 ZPO
Nova sind spätestens in den Berufungsschriften vorzubringen.
Die Parteien können Noven nur vorbringen, wenn sie ohne jedes Verschulden vor erster Instanz nicht geltend gemacht werden konnten. Der Umstand, dass das Gericht im angefochtenen Urteil andere als die von den Parteien in ihren Rechtsschriften vorgetragenen rechtlichen Erwägungen anstellt, rechtfertigt neue Vorbringen nicht (E. 1b)
Entscheid des OG vom 14. Oktober 1976 AbR 76/77 Nr. 7
Siehe Art. 132 ZPO (AbR 80/81 Nr. 20)
Im Appellationsverfahren ist (abgesehen von Scheidungs- und Trennungsverfahren) eine Klageänderung ausgeschlossen.
Entscheid des OG vom 7. Februar 2007 AbR 2006/07 Nr. 10
Art. 267 Abs. 1 ZPO
Neue Tatsachenbehauptungen und Beweismittel sind grundsätzlich in den Berufungsschriften vorzubringen, können aber ausnahmsweise bis zum Beginn der Parteivorträge an der Appellationsverhandlung vorgebracht werden (Praxisänderung). Art. 267 Abs. 1 ZPO schliesst sog. unechte Noven nicht aus. Sog. echte Noven können nur vorgebracht werden, wenn sie ohne jedes Verschulden vor erster Instanz nicht geltend gemacht werden konnten (E. 1).
Entscheid des OG vom 15. April 1980 AbR 80/81 Nr. 22
Rechtsgutachten unterliegen der Einschränkung des Novenrechts nicht.
Entscheid des OG vom 14. März 1980 AbR 80/81 Nr. 23
Siehe Art. 210 Abs. 2 ZPO (AbR 98/99 Nr. 19)
Art. 268 ZPO i.V. mit Art. 194 Abs. 2 ZPO
Das Obergericht hat dem Urteil den Sachverhalt zugrunde zu legen, wie er zur Zeit der Ausfällung vorliegt (E. 2b).
Entscheid des OG vom 15. April 1980 AbR 80/81 Nr. 22
Art. 268 ZPO
Appellationsverhandlung. Die schriftlichen Plädoyernotizen werden nicht zu den Akten genommen (E. 1a, b).
Entscheid des OG vom 22. Februar 1989 AbR 88/89 Nr. 20
Plädoyernotizen werden auch bei Zivilappellationen zu den Akten genommen; sie dürfen nicht mehr enthalten, als mündlich vorgetragen wird (E. 2; Praxisänderung).
Entscheid des OG vom 6. Dezember 1999 AbR 98/99 Nr. 11
Art. 271 ZPO
Gegenstand des Rekurses und von Rechtsmitteln überhaupt sind Entscheide und Verfügungen, nicht aber blosse Absichten des Richters.
Entscheid der OGK vom 26. November 1979 AbR 78/79 Nr. 10
Siehe Art. 134 ZPO (AbR 82/83 Nr. 18)
Zulässigkeit des Rekurses gegen die Einstellung des Konkursverfahrens (E. 1).
Entscheid der OGK vom 29. Juli 1992 AbR 92/93 Nr. 16
Siehe Art. 36 Abs. 1 lit. a und b GOG (AbR 92/93 Nr. 18)
Siehe Art. 265a Abs. 4 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 24)
Art. 271 Abs. 1 ZPO
Siehe Art. 86 ZPO (AbR 2000/01 Nr. 16)
Art. 271 Abs. 1 lit. a ZPO
Zulässigkeit des Rekurses gegen Verfügungen und Entscheide, die im Rahmen der vorsorglichen Beweisführung ergehen. Frage offen gelassen, ob gegen einen Entscheid des Kantonsgerichtspräsidenten, der über das Begehren um vorsorgliche Beweisführung ohne Anhörung der Gegenpartei entschieden hat, bloss die Kassationsbeschwerde gegeben ist (E. 1).
Entscheid der OGK vom 22. April 1994 AbR 94/95 Nr. 16
Art. 271 Abs. 1 lit. b ZPO
Siehe Art. 136 ZPO (AbR 94/95 Nr. 15)
Art. 271 Abs. 1 lit. c ZPO
Siehe Art. 136 Abs. 2 ZPO (AbR 2008/09 Nr. 8)
Art. 271 Abs. 2 ZPO
Da der Rekurs als vollkommenes Rechtsmittel ausgestaltet ist, ist der Mangel, dass der vorinstanzliche Richter der Fremdsprache nicht mächtig war, im Rekursverfahren heilbar.
Entscheid der OGK vom 17.August 1977 AbR 76/77 Nr. 6
Art. 271 Abs. 3 ZPO
Entzug der aufschiebenden Wirkung beim Rekurs. Bei besonderer Dringlichkeit ist der Entzug der aufschiebenden Wirkung des Rekurses superprovisorisch, d.h. ohne Anhörung des Gesuchsgegners zulässig.
Entscheid des OGP vom 10. Februar 1992 AbR 92/93 Nr. 17
Siehe Art. 175 Abs. 1 SchKG (AbR 96/97 Nr. 25)
Bei der Beurteilung einer Kündigungsanfechtung oder eines Erstreckungsbegehrens kann schon der Kantonsgerichtspräsident in seinem Urteil einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung entziehen (E. 1 und 2).
Im Rekursverfahren ist allein der Obergerichtspräsident für den Entscheid über die Gewährung der aufschiebenden Wirkung zuständig. Deshalb kann nicht separat gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung durch den Kantonsgerichtspräsidenten Rekurs erhoben werden, ohne dass zugleich Rekurs in der Sache selbst erhoben wird (E. 3).
Entscheid der OGK vom 30. Juli 1999 AbR 98/99 Nr. 20
Art.272 Abs. 1 ZPO
Siehe Art. 30 Abs. 2 GOG (AbR 2004/05 Nr. 10)
Siehe Art. 273 Abs. 1 ZPO (AbR 2004/05 Nr. 17)
Art. 272 Abs. 2 ZPO
Anwaltliche Sorgfaltspflicht und Pflicht des Richters, die Parteien im Interesse der Verwirklichung des anwendbaren Rechts auf fehlerhafte Prozesshandlungen aufmerksam zu machen. Fall eines unterlassenen Rechtsbegehrens (E. 1).
Entscheid der OGK vom 17. Juni 2005 AbR 2004/05 Nr. 3
Art.273 Abs. 1 ZPO
Die Rekursantwortfrist muss nicht gleich lang sein wie die Rekursfrist (E. 2).
Entscheid der OGK vom 21. Dezember 2004 AbR 2004/05 Nr. 17
Art. 274 ZPO
Wer fahrlässig durch Einreichung von Noven erst im Rekursverfahren die Voraussetzungen für das Obsiegen im Prozess schafft, hat die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen (E. 3 und 4).
Entscheid der OGK vom 20.August 1998 AbR 98/99 Nr. 16
Zulässigkeit von Noven im Rekursverfahren betreffend Eheschutzmassnahmen nach kantonalem Recht. Wie lange können neue Beweisanträge gestellt werden? Innert Rekursfrist gestellte Rekursanträge können später grundsätzlich nicht mehr abgeändert werden.
Entscheid der OGK vom 29. Mai 2007 AbR 2006/07 Nr. 11
Art. 274 Abs. 1 ZPO
Die Einrede der Verjährung wird von der Novenbeschränkung nicht berührt.
Entscheid der OGK vom 3. Juli 1980 AbR 80/81 Nr. 24
Siehe Art. 174 SchKG (AbR 80/81 Nr. 25)
Siehe Art. 280 Abs. 2 ZGB (AbR 96/97 Nr. 4)
Siehe Art. 839 Abs. 2 ZGB (AbR 96/97 Nr. 6)
Siehe Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB (AbR 96/97 Nr. 7)
Siehe Art. 26 GOG (AbR 96/97 Nr. 9)
Siehe Art. 82 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 18)
Art. 276 ZPO
Siehe Art. 36 Abs. 1 lit. b GOG (AbR 76/77 Nr. 1)
Siehe Art. 37 lit. c GOG (AbR 76/77 Nr. 2)
Siehe Art. 18 StPO (AbR 76/77 Nr. 14)
Eine innert 10 Tagen seit Zustellung des Urteils des Arbeitsgerichts eingereichte Appellation in einem Prozess mit einem Streitwert von unter Fr. 2'000.-- ist als Kassationsbeschwerde zu behandeln.
Entscheid des OG vom 17. Juni 1981 AbR 80/81 Nr. 26
Siehe Art. 149 ZPO (AbR 84/85 Nr. 22)
Siehe Art. 23 Abs. 1 GOG (AbR 86/87 Nr. 22)
Siehe Art. 36 Abs. 1 lit. a und b GOG (AbR 92/93 Nr. 18)
Gegen einen Kostenentscheid des Gerichtsausschusses kann Kassationsbeschwerde geführt werden.
Entscheid der OGK vom 7. Oktober 1993 AbR 92/93 Nr. 19
Die Appellation ist nur gegen Sachurteile zulässig, nicht gegen prozessleitende Entscheidungen. Ist gegen eine bestimmte Prozesshandlung der Rekurs nicht ausdrücklich vorgesehen, so kann dagegen bloss Kassationsbeschwerde erhoben werden. Soweit der Kantonsgerichtspräsident eine Protokollerklärung als unzulässige Prozesseingabe aus dem Recht weist, ist demnach die Kassationsbeschwerde zulässig (E. 1b).
Entscheid der OGK vom 20. Januar 1994 AbR 94/95 Nr. 15
Siehe Art. 265 Abs. 1 SchKG (AbR 98/99 Nr. 36)
Gegen Urteile des Friedensrichters ist die Kassationsbeschwerde an die Obergerichtskommission zulässig (E. 1).
Entscheid der OGK vom 15. Februar 2001 AbR 2000/01 Nr. 5
Kassationsbeschwerde gegen den Entscheid, mit dem superprovisorisch die Aufhebung oder Änderung bereits bestehender superprovisorischer Verfügungen abgelehnt wurde. Frage offen gelassen, ob an der Praxis, gegen superprovisorische Anordnungen ein Rechtsmittel zuzulassen, inskünftig festgehalten werden kann (E. 1) .
Entscheid der OGK vom 2. Dezember 2003 AbR 2002/03 Nr. 15
Art.276 lit. b ZPO
Wann liegt eine Verletzung klaren Rechts vor? (E. 2).
Entscheid des OG vom 12. Juni 1981 AbR 80/81 Nr. 26
Rüge der Verletzung klaren Rechts.
Die Auslegungsbedürftigkeit eines Gesetzesbegriffs allein spricht noch nicht gegen das Vorliegen klaren Rechts. Im vorliegenden Fall: "in gebührender Weise Sorge zu tragen" (Art. 160 Abs. 2 ZGB) (E. 2).
Entscheid der OGK vom 16. Juni 1986 AbR 86/87 Nr. 23
Art. 277 ZPO
Siehe Art. 194 Abs. 3 ZPO (AbR 80/81 Nr. 26)
Art. 279 Abs. 1 ZPO
Im Rechtsmittelverfahren gegen die Abweisung der Anordnung einer superprovisorischen Verfügung muss die Anhörung der Gegenpartei unterbleiben (E. 2).
Entscheid der OGK vom 21. Oktober 1998 AbR 98/99 Nr. 21
Verzicht auf Schriftenwechsel im Kassationsbeschwerdeverfahren (E. 2).
Entscheid der OGK vom 2. Dezember 2003 AbR 2002/03 Nr. 15
Art. 281 ZPO
Siehe Art. 28c–f ZGB (AbR 98/99 Nr. 21)
Art. 290 Abs. 1 ZPO
Für die Erläuterung eines Urteils ist die Rechtsmittelinstanz insoweit zuständig, als dieses mit dem Rechtsmittel angefochten worden war.
Entscheid des OG vom 31.Mai 2000 AbR 2000/01 Nr. 19
Art. 295 ZPO
Vollstreckung eines kalifornischen Urteils; Voraussetzungen.
Entscheid vom 17. August 1977 AbR 76/77 Nr. 8
Art. 3 VV SchKG
Die Einsetzung eines ausserordentlichen Konkursbeamten fällt in die Zuständigkeit des Regierungsrates. Sie unterliegt nicht der betreibungsrechtlichen Beschwerde. Frage offen gelassen, wieweit die Obergerichtskommission als Aufsichtsbehörde tätig werden könnte, wenn andere Staatsorgane in gesetzwidriger Weise in ihren Aufsichtsbereich eingreifen würden (E. 2 und 3).
Entscheid der OGK vom 27.Mai 2003 AbR 2002/03 Nr. 18
Art. 8 VV SchKG
Siehe Art. 93 SchKG (AbR 96/97 Nr. 22)
Siehe Art. 3 VV SchKG (AbR 2002/03 Nr. 18)
Art. 9 VV SchKG
Zuständigkeit des Obergerichtspräsidenten für Beweisverfügungen im Beschwerdeverfahren (E. 1).
Entscheid des OGP vom 18. März 1999 AbR 98/99 Nr. 23
Art. 2 Abs. 1 KStR
Sachverhaltsirrtum (E. 4).
Entscheid des OG vom 3.August 1989 AbR 88/89 Nr. 30
Art. 4 KStR
Siehe Art. 20 KStR (AbR 96/97 Nr. 35)
Art. 19 KStR
Siehe Art. 687 Abs. 1 ZGB (AbR 84/85 Nr. 14)
Art. 20 KStR
Missachtung eines Rechtsverbots. Die Ausgestaltung von Art. 20 KStR als Offizialdelikt entspricht dem Willen des Gesetzgebers und ist nicht bundesrechtswidrig. Der Anzeigesteller kann daher seine Anzeige nicht zurückziehen mit der Folge, dass das Verfahren einzustellen wäre (E. 1).
Verbotstafeln und Zusatztafeln sind so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Strassenbenützer – objektiv gesehen – verstehen muss. Fall eines Fahrverbots mit dem Zusatz "ausgenommen Berechtigte gemäss Rechtsverbot" (E. 2).
Der Umstand, dass die Polizei nicht von sich aus nach Verstössen gegen Rechtsverbote fahndet, führt zu keiner Straffreiheit des Täters wegen des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Unrecht (E. 3).
Es ist nicht erforderlich, dass auf einer ein Rechtsverbot festhaltenden Verkehrstafel die Strafandrohung und das kantonsgerichtliche Verfügungsdatum vermerkt sind (E. 4).
Entscheid des OG vom 22. März 1996 AbR 96/97 Nr. 35
Art. 3 StPO
Siehe Art. 47 Abs. 1 StPO (AbR 2000/01 Nr. 33)
Siehe Art. 37 Abs. 2 StPO (AbR 2008/09 Nr. 19)
Art. 5 StPO
Informationsrecht, Informationspflicht der Strafuntersuchungsbehören. Als wichtiges öffentliches Interesse kann auch das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gelten. Grenzen der Information. Unschuldsvermutung.
Entscheid der OGK vom 14. April 1988 AbR 88/89 Nr. 32
Art. 6 StPO
Wann ist das strafprozessuale Beschleunigungsgebot verletzt (E. 3 bis 5)?
Entscheid der OGK vom 24. Juli 2002 AbR 2002/03 Nr. 35
Art. 9 StPO
Rechte des Bevormundeten im Straf- und Rechtsmittelverfahren.
Der urteilsfähige Bevormundete kann als angeblich Geschädigter seine Rechte im Strafprozess selbst wahrnehmen.
Eine Strafanzeige ist, ungeachtet der Urteilsfähigkeit des Verzeigers, grundsätzlich von Amtes wegen auf ihre Begründetheit zu untersuchen.
Entscheid der OGK vom 5. Juli 1995 AbR 94/95 Nr. 30
Siehe Art. 135 Abs. 1 StPO (AbR 94/95 Nr. 37)
Art. 10 StPO
Der Angeschuldigte ist schon bei Beginn des polizeilichen Ermittlungsverfahrens auf das Recht, einen Verteidiger beizuziehen, ausdrücklich hinzuweisen (E. 3b).
Entscheid der OG vom 22. September 1988 AbR 88/89 Nr. 34
Art. 11 Abs. 1 lit. a und Abs. 3 StPO
Siehe Art. 10 StPO (AbR 88/89 Nr. 34)
Art. 11 Abs. 1 lit. a StPO
Voraussetzungen des Anspruchs auf einen amtlichen Verteidiger im Strafuntersuchungsverfahren; bejaht bei einem Angeschuldigten, dem vorgeworfen wurde, unbefugt Hanfkraut zur Gewinnung von Betäubungsmitteln anzubauen (E. 1).
Entscheid der OGK vom 9. April 1999 AbR 98/99 Nr. 42
Art. 13 Abs. 2 StPO
Die auf den Richtlinien der Gerichtspräsidenten beruhende Praxis bezüglich des Stundenansatzes von Fr. 160.-- für die amtliche Verteidigung hält vor Gesetz und Verfassung stand.
Entscheid des OGP vom 17. September 1997 AbR 96/97 Nr. 39
Siehe Art. 135 Abs. 1 StPO (AbR 96/97 Nr. 42)
Art. 14 ff. StPO
Behandlung von Eingaben urteilsunfähiger, bevormundeter Personen.
Entscheid der OGK vom 6. Juni 1983 AbR 82/83 Nr. 34
Siehe Art. 9 StPO (AbR 94/95 Nr. 30)
Art. 14 StPO
Siehe Art. 134 StPO (AbR 80/81 Nr. 36)
Begriff des "Geschädigten": Über den strafrechtlich geschützten Rechtsgutträger hinaus ist jede Person als geschädigt zu betrachten, die durch die Tat unmittelbar in ihrer Rechtssphäre betroffen ist.
Entscheid der OGK vom 28. Januar 1997 AbR 96/97 Nr. 40
Art. 14 Abs. 1 StPO; Art. 135 StPO; Art. 292 und 323 StGB
Das Betreibungsamt erscheint durch die Verletzung der Art. 292 und 323 StGB nicht als geschädigt. Dem Betreibungsamt kommt deshalb im Untersuchungsverfahren gegen einen wegen Verletzung der Art. 292 und 323 Angeschuldigten keine Parteistellung zu. Es ist weder zur Erhebung einer Strafklage noch zur Erhebung einer förmlichen Beschwerde befugt. Die Strafklage ist allenfalls als Strafanzeige, die Beschwerde als Aufsichtsbeschwerde entgegenzunehmen.
Entscheid der OGK vom 2. Juni 1976 AbR 76/77 Nr. 11
Ebensowenig kann die Baubewilligungsbehörde durch Übertretungen von Bauvorschriften oder Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen als geschädigt erscheinen. Im Untersuchungsverfahren kommt ihr daher keine Parteistellung zu und sie ist auch nicht zu einer förmlichen Beschwerde befugt.
(Die Obergerichtskommission hat die im vorangehenden Entscheid angestellten Erwägungen sinngemäss auf diesen Fall übertragen.)
Entscheid der OGK vom 20.Mai 1977 AbR 76/77 Nr. 12
Siehe Art. 134 StPO (AbR 80/81 Nr. 36)
Art. 14 Abs. 1 und Art. 135 StPO
Der ausdrückliche Verzicht auf Erhebung einer Strafklage ist unbedingt.
Entscheid der OGK vom 14. Oktober 1976 AbR 76/77 Nr. 13
Art. 14 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 96 StPO (AbR 80/81 Nr. 33)
Siehe Art. 140 lit. b StPO (AbR 82/83 Nr. 39;AbR 88/89 Nr. 40)
Begriff des Geschädigten. Indirekter Schaden genügt nicht. Die einmal erlangte Parteistellung entfällt weder durch nachträglichen Schadensausgleich noch durch Verzicht auf Schadenersatzforderung (E. 2).
Entscheid der OGK vom 24. Januar 1991 AbR 90/91 Nr. 44
Siehe Art. 135 Abs. 1 StPO (AbR 94/95 Nr. 37)
Siehe Art. 27 Abs. 4 StPO (AbR 2006/07 Nr. 25)
Art. 15 ff. StPO
Die Forderung des Kantons auf Ersatz der Kosten für die Behebung der Folgen eines Ölunfalls ist öffentlich-rechtlicher Natur. Öffentlich-rechtliche Ansprüche können nicht adhäsionsweise im Strafverfahren geltend gemacht werden (E. 3 und 4).
Entscheid der OGK vom 18. März 2003 AbR 2002/03 Nr. 30
Art. 16 Abs. 1 StPO
Die Zivilklage kann bis spätestens 10 Tage nach erfolgter Überweisung angehoben werden. Ergeht indessen ein Strafbefehl, kann danach keine Zivilklage mehr erhoben werden (E. 1).
Bedeutung der 10-tägigen Ordnungsfrist im Klageformular (E. 2).
Entscheid der OGK vom 12. September 1989 AbR 88/89 Nr. 31
Auf nach Erlass des Strafbefehls eingereichte Zivilklagen kann nicht eingetreten werden.
Entscheid der OGK vom 26. November 1992 AbR 92/93 Nr. 45
Art. 18 StPO
Ficht der Verurteilte einen Strafbefehl im Strafpunkt nicht an, erhebt er aber gegen die Gutheissung der Zivilansprüche "Einsprache", so ist diese in eine Beschwerde an die Obergerichtskommission umzudeuten (E. 1).
Entscheid der OGK vom 18. März 2003 AbR 2002/03 Nr. 30
Art. 18 StPO; Art. 276 ZPO
Gegen einen Entscheid der Strafkommission über eine mit der Strafanzeige verbundene Zivilklage ist als Rechtsmittel einzig die Kassationsbeschwerde gemäss Art. 276 ff. ZPO gegeben.
Entscheid der OGK AbR 76/77 Nr. 14
Art. 20 StPO
Siehe Art. 5 StPO (AbR 88/89 Nr. 32)
Art. 21 StPO
Einsicht in Gerichtsakten. Gesuche um Einsicht in Gerichtsakten sind entgegen den Weisungen des Regierungsrates über das Staatsarchiv vom 17. Februar 1981 nicht vom Obergericht, sondern der jeweils zuständigen Gerichtsbehörde zu beurteilen (E. 1 und 2).
Voraussetzungen für die Akteneinsichtnahme durch Dritte. Die 50-jährige Aktensperre gemäss den Weisungen über das Staatsarchiv gelangt nicht zur Anwendung (E. 3).
Entscheid des OG vom 17. Dezember 1992 AbR 92/93 Nr. 46
Art. 26 Abs. 2 StPO
Die Obwaldner StPO enthält keine Grundlage für die Anerkennung eines bei einer unzuständigen ausserkantonalen Instanz eingereichten Strafantrages, sofern dieser nicht innert der Dreimonatsfrist des Art. 29 StGB an die Behörden des Kantons Obwalden überwiesen wird (E. 2a).
Es liegt diesbezüglich auch keine gesetzliche Lücke vor (E. 2b).
Entscheid des OG vom 22. September 1988 AbR 88/89 Nr. 33
Art. 26 Abs. 3 StPO
Die Behördemitglieder und Beamte betreffende Anzeigepflicht allein begründet keine spezielle Garantenstellung, sodass bei Unterlassung einer Anzeige auf eine strafrechtlich relevante Begünstigung zu schliessen wäre.
Entscheid der OGK vom 17. Juli 1992 AbR 92/93 Nr. 38
Art. 26b Abs. 3 StPO
Das Verhöramt hat wichtige Verhöre selbst durchzuführen (E. 3e).
Entscheid der OGK vom 24. Juli 2002 AbR 2002/03 Nr. 31
Art. 26b Abs. 4 StPO
Der Angeschuldigte hat grundsätzlich auch bei polizeilichen Befragungen das Recht, einen Verteidiger beizuziehen (E. 3a bis c). Eine in Verletzung des Anwesenheitsrechts des Verteidigers durchgeführte Einvernahme ist nichtig (E. 3f).
Entscheid der OGK vom 24. Juli 2002 AbR 2002/03 Nr. 31
Siehe Art. 40 Abs. 1 StPO (AbR 2002/03 Nr. 32)
Art. 27 f. StPO
Siehe Art. 53 Abs. 4 GOG (AbR 78/79 Nr. 1)
Siehe Art. 9 StPO (AbR 94/95 Nr. 30)
Art. 27 Abs. 1 StPO; Art. 44 Abs. 1 GOG
Verhältnis zwischen polizeilichem Ermittlungsverfahren und Untersuchungsverfahren. Fehlende Kompetenz der Polizei zur selbständigen Erledigung eines Ermittlungsverfahrens (E. 2 und 4).
Glaubwürdige Anzeige als Voraussetzung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung. Bei Fehlen dieser Voraussetzung wird die Sache durch Nichteintretensbeschluss des Verhörrichters erledigt (E. 3 und 4a).
Entscheid der OGK vom 23. Februar 1984 AbR 84/85 Nr. 41
Art. 27 Abs. 2 StPO
Siehe Art. 125 StGB (AbR 2006/07 Nr. 22)
Art. 27 Abs. 3 StPO
Siehe Art. 140 lit. b StPO (AbR 82/83 Nr. 39)
Mit Rücksicht auf die mögliche Zivilklage ist der Geschädigte hinsichtlich der Ausübung der Parteirechte auch dann anzufragen, wenn er – ohne Anfrage – bereits Strafklage erhoben hat.
Entscheid der OGK vom 26. November 1992 AbR 92/93 Nr. 45
Siehe Art. 135 Abs. 1 StPO (AbR 94/95 Nr. 37)
Art. 27 Abs. 4 StPO
Beschwerderecht des Geschädigten, der nicht angefragt wurde, ob er Parteirechte ausüben will.
Entscheid der OGK vom 7. Februar 2006 AbR 2006/07 Nr. 25
Art. 28 StPO
Siehe Art. 134 StPO (AbR 80/81 Nr. 36)
Der Nichteintretensbeschluss ist auch dem Angeschuldigten zuzustellen (E. 5).
Entscheid der OGK vom 23. Februar 1984 AbR 84/85 Nr. 41
Siehe Art. 15 eidgenössisches Verantwortlichkeitsgesetz (AbR 90/91 Nr. 46)
Art. 28 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 125 StGB (AbR 2006/07 Nr. 22)
Art. 28 Abs. 3 StPO
Für die Anfechtung eines Nichteintretensbeschlusses genügt es, wenn jemand als geschädigt erscheint (E. 2).
Entscheid der OGK vom 25. November 1991 AbR 90/91 Nr. 45
Art. 29 StPO
Siehe Art. 47 Abs. 1 StPO (AbR 2000/01 Nr. 33)
Art. 30 Abs. 2 StPO
Bei der grundsätzlich vom Verhörrichter zu führenden Untersuchung über Verbrechen und schwere Vergehen ist eine weitere Amtsperson beizuziehen. Diese Bestimmung darf nicht durch Delegation der Untersuchung an die Polizei unterlaufen werden (E. 3a).
Entscheid des OG vom 22. September 1988 AbR 88/89 Nr. 34
Art. 33 Abs. 1 StPO
Akteneinsicht. Einsicht der Radarphotographie. Nach einer Weisung des Verhörrichters können Radarphotographien nach Rücksprache mit dem Verhöramt bzw. auf dessen Bewilligung hin eingesehen werden. Auf jeden Fall darf die Polizei die Einsicht nicht ohne Rücksprache mit dem Verhörrichter von sich aus verweigern.
Entscheid der OGK vom 15. April 1992 AbR 92/93 Nr. 47
Art. 34 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK (AbR 82/83 Nr. 35)
Das Recht des Angeschuldigten auf Anwesenheit bei Einvernahmen erstreckt sich nicht nur auf die Einvernahme von Zeugen im technischen Sinne, sondern auch von Auskunftspersonen (E. 4).
Entscheid des OG vom 22. September 1988 AbR 88/89 Nr. 34
Nicht nur der Parteivertreter, sondern auch die Partei hat Anspruch auf Anwesenheit bei Verhören und Zeugeneinvernahmen.
Entscheid der OGK vom 24. Januar 1991 AbR 90/91 Nr. 44
Siehe auch Art. 14 Abs. 1 StPO (AbR 90/91 Nr. 44)
Siehe Art. 26b Abs. 4 StPO (AbR 2002/03 Nr. 31)
Die ohne Anwesenheit des Verteidigers durchgeführten Einvernahmen sind grundsätzlich nichtig; die entsprechenden Protokolle sind aus den Akten zu entfernen und die Einvernahmen im Beisein des Parteivertreters zu wiederholen (E. 4 und 5).
Entscheid der OGK vom 27. Februar 2004 AbR 2004/05 Nr. 1
Art. 37 Abs. 2 StPO
Das Gericht kann Konfrontationseinvernahmen mit Belastungszeugen durchführen, auch wenn der Angeklagte darauf verzichtet. Als Belastungszeugen gelten insbesondere Zeugen, Auskunftspersonen, Mitangeschuldigte oder Anzeigeerstatter. Modalitäten der Konfrontation mit Mitbeschuldigten.
Entscheid der OGK vom 23. Dezember 2008 AbR 2008/09 Nr. 19
Art. 37 Abs. 3 StPO
Anspruch des Angeschuldigten auf ein faires Strafuntersuchungsverfahren. Polizeiliche Befragungsprotokolle sind bei der Untersuchung von Verbrechen und Vergehen – ausser bei Befragungen über Nebenumstände auf Anordnung des Verhöramtes – grundsätzlich keine Produkte der Beweisführung. Darf der Angeschuldigte gestützt auf das Opferhilfegesetz nicht an der Befragung des Opfers teilnehmen, so ist ihm nachträglich Gelegenheit zu geben, das Befragungsprotokoll einzusehen und den ihn belastenden Personen schriftlich Fragen zu stellen. Anspruch des Angeschuldigten, zu sämtlichen gegen ihn erhobenen Vorwürfen und zu den Beweismitteln (z.B. Gutachten) Stellung zu nehmen. Anspruch des Angeschuldigten auf einen Dolmetscher im Untersuchungsverfahren.
Entscheid der OGK vom 21.Mai 1999 AbR 98/99 Nr. 43
Art. 40 StPO
Siehe Art. 37 Abs. 3 StPO (AbR 98/99 Nr. 43)
Art. 40 Abs. 1 StPO
Der Anzeige stellende Polizeibeamte, der aufgrund seines Verhaltens als befangen erscheint, darf nur als Auskunftsperson und nicht als Zeuge befragt werden; die unzulässige Zeugeneinvernahme ist unverwertbar. Der Angeschuldigte muss vom Anfang einer Befragung an wissen, zu welchem Gegenstand er einvernommen wird, und er darf (auch vorübergehend) nicht getäuscht werden, von wem eine ihn belastende Feststellung stammt.
Entscheid des OG vom 9. Dezember 2002 AbR 2002/03 Nr. 32
Art. 40 Abs. 1 und 2 StPO
Siehe Art. 116b StPO (AbR 2004/05 Nr. 26)
Art. 41 StPO
Siehe Art. 37 Abs. 3 StPO (AbR 98/99 Nr. 43)
Art. 41 Abs. 1 StPO
Mit Ausnahme von Abhörungen des Angeschuldigten und Einvernahmen von Auskunftspersonen bei Übertretungen ist der Personenbeweis grundsätzlich vom Verhörrichter zu führen. Bedeutung von Protokollen, die diesen Anforderungen nicht genügen (E. 2a).
Entscheid des OG vom 22. September 1988 AbR 88/89 Nr. 34
Art. 41 Abs. 2 und 3 StPO
Die Polizei darf versuchen, vom Angeschuldigten freiwillig ein Geständnis zu erhalten. Dieser muss aber vernehmungsfähig sein (E. 3d).
Entscheid der OGK vom 24. Juli 2002 AbR 2002/03 Nr. 31
Siehe Art. 40 Abs. 1 StPO (AbR 2002/03 Nr. 32)
Art. 44 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 41 Abs. 1 StPO (AbR 88/89 Nr. 34)
Art. 47 StPO
Art. 47 StPO bildet keine gesetzliche Grundlage für eine Verfügung des Verhörrichters gegenüber einer Bank betreffend Herausgabe von Kontoauszügen. Hingegen stellen die Bestimmungen über die Beweisbeschlagnahme bzw. die Durchsuchung von Akten eine ausreichende gesetzliche Grundlage dar, um eine Inbesitznahme von Papieren Dritter durch die Strafuntersuchungsbehörde zu erwirken.
Das Bankgeheimnis steht einer Auskunftserteilung nicht entgegen; hingegen sind der Grundsatz der Verhältnismässigkeit und das Verbot der Beweisausforschung zu beachten.
Entscheid der OGK vom 21. Juli 1995 AbR 94/95 Nr. 31
Art. 47 Abs. 1 StPO
Voraussetzungen, unter denen das Verhöramt von der Befragung von Entlastungszeugen absehen kann.
Entscheid der OGK vom 15. Februar 2001 AbR 2000/01 Nr. 33
Art. 50 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 40 Abs. 1 StPO (AbR 2002/03 Nr. 32)
Art. 57 StPO
Siehe Art. 47 StPO (AbR 94/95 Nr. 31)
Art. 58 Abs. 4 StPO
Art. 58 Abs. 4 StPO gilt auch für die Zustellung von Strafbefehlen. Als eingeschriebene Sendung ist der Strafbefehl, wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist, im gleichen Haushalt lebenden erwachsenen Familienangehörigen zu übergeben.
Entscheid der OGK vom 5. November 1992 AbR 92/93 Nr. 48
Art. 59 StPO
Siehe Art. 136 Abs. 3 StPO (AbR 2002/03 Nr. 31)
Art. 60, 73 und 74 StPO
Verhaftung und Festnahme (E. 1).
Entscheid der OGK vom 11. September 1980 AbR 80/81 Nr. 31
Art. 61 Abs. 1 und Art. 73 Abs. 1 StPO
Während für die polizeiliche Festnahme der Verdacht, ein Verbrechen oder Vergehen verübt zu haben, genügt, muss der Verdacht bei einer Verhaftung dringend sein (E. 2a).
Entscheid der OGK vom 24. Oktober 1983 AbR 82/83 Nr. 36
Art. 61 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 StPO
Siehe Art. 5 Ziff. 1 lit. c EMRK (AbR 82/83 Nr. 37)
Art. 61 Abs. 1 lit. a StPO
Fluchtgefahr besteht dann, wenn der Angeschuldigte konkrete Anzeichen schafft, welche ein solches Verhalten als wahrscheinlich erscheinen lassen. Vom fehlenden Wohnsitz in der Schweiz allein kann nicht auf Fluchtgefahr geschlossen werden.
Entscheid der OGK vom 3. November 1979 AbR 78/79 Nr. 20
Art. 61 Abs. 1 lit. b und Art. 70 Abs. 1 StPO
Verhaftung wegen Kollusionsgefahr (Beweisvereitelung). Dieser Haftgrund entfällt, wenn die Beweise erhoben sind (E. 1 und 2). Die Verhaftung von Zeugen oder Auskunftspersonen, um Kollusionen zu verhindern, ist unzulässig.
Entscheid der OGK vom 15. März 1984 AbR 84/85 Nr. 42
Art. 62 Abs. 2 und Art. 70 Abs. 4 StPO
Verhältnis der beiden Rechtsbehelfe zueinander.
Entscheid der OGK vom 26.August 1983 AbR 82/83 Nr. 37
Art. 62 Abs. 2 StPO
Siehe Art. 61 Abs. 1 lit. a StPO (AbR 82/83 Nr. 37)
Art. 64 Abs. 3 StPO
Die Vorschrift, dass der Verhörrichter den Festgenommenen längstens innert 24 Stunden nach der Zuführung zu verhören hat, bedeutet nicht, dass die Ausstellung eines Haftbefehls erst notwendig ist, wenn der Betroffene länger als 24 Stunden festgehalten wird. Die Polizei hat unverzüglich den Verhörrichter über die Festnahme zu verständigen. Dieser hat dann über die Verhaftung oder Freilassung zu entscheiden (E. 1 und 2).
Entscheid der OGK vom 11. September 1980 AbR 80/81 Nr. 31
Art. 70 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 61 Abs. 1 lit. b StPO (AbR 84/85 Nr. 42)
Art. 70 Abs. 4 StPO
Siehe Art. 62 Abs. 2 StPO (AbR 82/83 Nr. 37)
Art. 73 StPO
Siehe Art. 60 StPO (AbR 80/81 Nr. 31)
Art. 73 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 61 Abs. 1 StPO (AbR 82/83 Nr. 36)
Art. 74 StPO
Siehe Art. 60 StPO (AbR 80/81 Nr. 31)
Art. 76 StPO
Beschlagnahme von Gegenständen (E. 1).
Entscheid der OGK vom 18. Februar 1985 AbR 84/85 Nr. 37
Art. 76 StPO hat die Art. 58 und 59 StGB im Auge, enthält aber keine gesetzliche Grundlage zur Sicherung von Bussen nach Art. 49 Ziff. 1 Abs. 1 StGB und von Verfahrenskosten (E. 3b).
Entscheid der OGK vom 25. November 1991 AbR 90/91 Nr. 47
Zulässigkeit der Beschlagnahme einer Steinbrecheranlage bzw. eines Betriebsverbots? Befugnis des Verhörrichters, vorfrageweise über die Bewilligungspflichtigkeit der Anlage zu befinden. Von der Konfiskationsbeschlag- nahme ist abzusehen, wenn sich erweist, dass ein Gegenstand für die Einziehung nach Art. 58 StGB nicht in Frage kommt.
Entscheid der OGK vom 23. September 1994 AbR 94/95 Nr. 32
Siehe auch Art. 47 StPO (AbR 94/95 Nr. 31)
Siehe Art. 79 StPO (AbR 98/99 Nr. 44)
Siehe Art. 77 StPO (AbR 2002/03 Nr. 33)
Einziehungsbeschlagnahme eines Fahrzeugs, welches bei Einbruchdiebstählen verwendet wurde?
Entscheid der OGK vom 6. April 2006 AbR 2006/07 Nr. 26
Art. 76 Abs. 1 StPO
Einziehungsbeschlagnahme eines Motorfahrrads, da sein Lenker damit trotz Entzugs des Führerausweises immer wieder gefahren ist; das geltend gemachte Dritteigentum steht der Beschlagnahme nicht entgegen.
Entscheid der OGK vom 3. November 2010 AbR 2010/11 Nr. 16
Art. 77 StPO
Die Polizei hat die vorläufige Beschlagnahme von Gegenständen gemäss Art. 77 StPO unverzüglich dem Verhöramt zu melden. Dieses hat umgehend die definitive Beschlagnahme oder die Freigabe zu verfügen. Beweisverwertungsverbot bei polizeilicher Beschlagnahme ohne "Gefahr in Verzug"?
Entscheid der OGK vom 24. Juli 2002 AbR 2002/03 Nr. 33
Art. 79 StPO
Voraussetzungen der Beschlagnahme eines Mercedes-Benz 600 SE. Bei Unklarheit über die dingliche Berechtigung an der Sache muss grundsätzlich der Zivilrichter entscheiden (E. 3).
Entscheid der OGK vom 20.August 1998 AbR 98/99 Nr. 44
Art. 80 Abs. 2 StPO
Es gibt keine Rechtsgrundlage, einem abgewiesenen Asylbewerber, der sich weigert, ein Gesuch um Ausstellung von Reisepapieren zu unterzeichnen, im Sinne einer Ersatzvornahme die Fingerabdrücke zwangsweise abzunehmen und auf dem Gesuch anzubringen.
Entscheid der OGK vom 21. Juni 1994 AbR 94/95 Nr. 33
Art.80a StPO
Voraussetzungen der erkennungsdienstlichen Behandlung (Abnahme der Fingerabdrücke und Erstellung von Fotografien) und namentlich der Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs zur DNA-Analyse und Erstellung eines DNA-Profils.
Entscheid der OGK vom 21. Dezember 2007 AbR 2006/07 Nr. 27
Art. 82 Abs. 1 StPO
Tragweite der Vorschrift, dass bei Hausdurchsuchungen der Inhaber der Räumlichkeiten oder, wenn dieser nicht erreichbar ist, ein Verwandter oder Hausgenosse anwesend sein soll. Es genügt, dass es sich dabei um eine urteilsfähige Person handelt (E. 3b).
Entscheid der OGK vom 24. Oktober 1983 AbR 82/83 Nr. 36
Art. 82 Abs. 2 StPO
Ohne vorgängige schriftliche Anordnung des Verhörrichters bzw. Jugendanwalts darf die Polizei eine Hausdurchsuchung nur vornehmen, wenn erhebliche Gefahr im Verzug ist (E. 3a).
Entscheid der OGK vom 24. Oktober 1983 AbR 82/83 Nr. 36
Art. 83 StPO
Siehe Art. 47 StPO (AbR 94/95 Nr. 31)
Art. 85 StPO
Siehe Art. 179octies StGB (AbR 90/91 Nr. 39)
Art. 87 StPO
Besteht eine gesetzliche Grundlage für die Anordnung der Blutprobe in Fällen, wo es nicht um den Verdacht eines unter Alkoholeinfluss begangenen fehlbaren Verhaltens geht (Frage offen gelassen)?
Die Anordnung einer Blutprobe zwecks Durchführung einer DNA-Analyse zur Feststellung, ob der Leiter einer Drogenentzugsstation sich wegen Haschisch-Konsums strafbar gemacht habe, verletzt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
Entscheid der OGK vom 11. April 1995 AbR 94/95 Nr. 34
Art. 88 StPO
Siehe Art. 87 StPO (AbR 94/95 Nr. 34)
Art. 92 Abs. 2 StPO
Folgt die Strafkommission nicht der vom Verhörrichter in Aussicht gestellten Erledigung, hat sie dies den Parteien ebenfalls mitzuteilen, damit sie sich auch dazu äussern können (E. 2).
Entscheid der OGK vom 3. Juli 1980 AbR 80/81 Nr. 32
Art. 94 StPO
Siehe Art. 125 StGB (AbR 2004/05 Nr. 28)
Siehe Art. 125 StGB (AbR 2006/07 Nr. 23)
Art. 94 Abs. 1 und Art. 102 lit. a StPO
Im Überweisungsstadium gilt nicht der Grundsatz "in dubio pro reo", sondern "in dubio pro duriore". Bestehen Zweifel darüber, ob der Richter verurteilen oder freisprechen würde, und erfolgt ein richterlicher Freispruch allenfalls auf Grund der Maxime "in dubio pro reo", darf die Untersuchung nicht eingestellt werden, sondern die Sache ist dem Kantonsgericht zur gerichtlichen Beurteilung zu überweisen.
Entscheid der OGK vom 17. November 1976 AbR 76/77 Nr. 15
Art. 94 Abs. 1 StPO
Der Entscheid darüber, ob ein Strafverfahren einzustellen sei oder nicht, erheischt die umfassende Prüfung aller objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale. In Amtsehrverletzungsprozessen hat deshalb die Strafkommission auch über die Zulassung zum Wahrheitsbeweis zu entscheiden (E. 1).
Entscheid der OGK vom 3. Juli 1980 AbR 80/81 Nr. 32
Siehe Art. 127 Abs. 1 StPO (AbR 2000/01 Nr. 34)
Art. 96 StPO; Art. 14 Abs. 1 StPO
Der Einstellungsbeschluss eines Strafverfahrens ist nur dem Angeschuldigten sowie dem Zivil- und Strafkläger zuzustellen. Will ein Geschädigter am Strafverfahren teilnehmen, hat er sich rechtzeitig als Kläger zu konstituieren.
Entscheid der OGK vom 27. März 1980 AbR 80/81 Nr. 33
Art. 97 StPO
Keine materielle Rechtskraft von Einstellungsbeschlüssen. Bestätigung der Praxis.
Entscheid der OGK vom 30. März 1989 AbR 88/89 Nr. 35
Art. 97 Abs. 2 StPO
Die Strafkommission darf auch dann auf einen Einstellungsbeschluss zurückkommen, wenn gegen diesen ein Rechtsmittel eingelegt worden und die Sache bei der Rechtsmittelinstanz hängig ist.
Entscheid der OGK vom 14. März 1980 AbR 80/81 Nr. 34
Strafkommission und Gerichtsbehörden können auf Einstellungsbeschlüsse zurückkommen, besonders bei Vorliegen neuer Beweismittel oder Tatsachen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend und erlaubt daher auch ein Zurückkommen in Fällen offensichtlich irrtümlicher rechtlicher Würdigung.
Entscheid der OGK vom 7. Juli 1982 AbR 82/83 Nr. 38
Art. 98 ff. StPO
Siehe Art. 151 ff. StPO (AbR 88/89 Nr. 41)
Art. 99 Abs. 1 lit. e StPO
Siehe Art. 58 StGB (AbR 86/87 Nr. 37)
Art. 100 StPO
Die Zustellung eines Strafbefehls und eines Administrativmassnahmeentscheides nur an den Angeschuldigten genügt nicht, wenn er anwaltlich vertreten ist. Zufolge mangelhafter Eröffnung beginnt in einem solchen Fall die Rechtsmittelfrist vorerst nicht zu laufen. Rechtsmittelverzicht durch Bezahlung der Busse (E. 2 und 3)? Geltungsumfang der Anwaltsvollmacht (E. 4).
Entscheid der OGK vom 30. Oktober 1997 AbR 96/97 Nr. 41
Art. 101 StPO
Siehe Art. 58 StGB (AbR 86/87 Nr. 37)
Art. 101 Abs. 1 StPO
Die Zustellfiktion greift bei der Zustellung eines Strafbefehls grundsätzlich nur, wenn der Angeschuldigte zuvor über die Eröffnung einer Strafuntersuchung informiert wurde.
Entscheid der OGK vom 21. Juli 2006 AbR 2006/07 Nr. 28
Art. 101 Abs. 2 StPO
Der "Widerruf" der Nichtannahmeerklärung ist nur solange möglich, als ein neuer Strafbefehl erlassen werden kann (E. 2).
Entscheid des OG vom 21. Juli 1988 AbR 88/89 Nr. 36
Art. 102 lit. a StPO
Siehe Art. 94 Abs. 1 StPO (AbR 76/77 Nr. 15)
Art. 103 StPO
Die konventionskonforme (Grundsatz der Waffengleichheit) Auslegung legt nahe, dass Überweisungsbeschluss und Schlussbericht keine rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes vornehmen.
Entscheid der OGK vom 8. Juni 1993 AbR 92/93 Nr. 49
Art. 103 Abs. 1 lit. a StPO; Art. 108 Abs. 1 StPO; Art. 124 StPO
Verhältnis Überweisungsbeschluss – Anklageschrift – gerichtliche Beurteilung:
Der Überweisungsbeschluss hat sich über die strafrechtliche Qualifikation eines Sachverhaltes nicht auszusprechen.
Anklage und gerichtliche Beurteilung dürfen nur vom überwiesenen Sachverhalt ausgehen.
Die Verurteilung eines Angeklagten auf Grund einer anderen als der in der Anklageschrift angerufenen Strafbestimmung setzt voraus, dass der Angeklagte auf die neuen rechtlichen Gesichtspunkte aufmerksam gemacht und ihm Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden ist.
Entscheid des OG vom 5.Mai 1976 AbR 76/77 Nr. 16
Art. 105 StPO
Siehe Art. 103 StPO (AbR 92/93 Nr. 49)
Art. 106 ff. StPO
Unzulässigkeit des sog. "Schnellverfahrens" trotz des Einverständnisses der Parteien (E. 3 bis 5).
Entscheid des OG vom 21. Juli 1988 AbR 88/89 Nr. 36
Siehe Art. 134 lit. b StPO (AbR 2008/09 Nr. 18)
Art. 107 StPO
Siehe Art. 116b StPO (AbR 2004/05 Nr. 26)
Art. 108 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 103 Abs. 1 lit. a StPO (AbR 76/77 Nr. 16)
Art. 110 StPO
Anfechtbarkeit des Entscheides des Kantonsgerichtspräsidenten, einen beantragten Beweis nicht abzunehmen?
Entscheid der OGK vom 10. November 1988 AbR 88/89 Nr. 37
Art. 111 StPO
Recht des Angeklagten auf Teilnahme an der Gerichtsverhandlung. Der ordnungsgemäss vorgeladene Angeklagte, gegen den eine Einreisesperre verhängt wurde, hat beim Bundesamt für Ausländerfragen rechtzeitig um eine Suspendierung der Einreisesperre nachzusuchen, damit er an der Hauptverhandlung teilnehmen kann.
Entscheid des OG vom 14. März 1995 AbR 94/95 Nr. 35
Art. 114 StPO
Siehe Art. 127 Abs. 1 StPO (AbR 2000/01 Nr. 34)
Art. 116a StPO
Siehe Art. 37 Abs. 2 StPO (AbR 2008/09 Nr. 19)
Art. 116a Abs. 2 StPO
Voraussetzungen einer Verfahrensvereinigung (E. 3 und 4).
Entscheid der OGK vom 23. Dezember 2008 AbR 2008/09 Nr. 18
Art.116b StPO
Verletzung des Informationsrechts des Angeschuldigten über den Gegenstand des Strafverfahrens. Unterliess es das Verhöramt zu Unrecht, den Angeschuldigten eingehend zu befragen, so ist die Sache an das Verhöramt zurückzuweisen, wenn die Verteidigungsrechte des Angeschuldigten nicht in anderer Weise genügend gewahrt werden können (E. 2).
Entscheid des OG vom 22. März 2005 AbR 2004/05 Nr. 26
Siehe Art. 37 Abs. 2 StPO (AbR 2008/09 Nr. 19)
Art. 120 Abs. 3 StPO
Siehe Art. 116a Abs. 2 StPO (AbR 2008/09 Nr. 18)
Art. 124 StPO
Siehe Art. 103 Abs. 1 lit. a StPO (AbR 76/77 Nr. 16)
Art. 127 Abs. 1 StPO; Art. 151 StPO
Ist gegen ein Urteil des Obergerichts kein ordentliches Rechtsmittel gegeben, sondern nur die Kassationsbeschwerde, ist die Urteilseröffnung trotz Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung formrichtig eröffnet und die Rechtsmittelfrist beginnt zu laufen.
Entscheid der OGK vom 12.Mai 1980 AbR 80/81 Nr. 35
Art. 127 Abs. 1 StPO
Nach der Obwaldner Strafprozessordnung gilt die Verjährung als Institut des materiellen Rechts. Hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben, so ist folglich nach Eintritt der Verjährung nicht durch das Gerichtspräsidium das Verfahren einzustellen, sondern der Angeklagte ist durch das Gericht freizusprechen.
Entscheid des OG vom 31.Mai 2000 AbR 2000/01 Nr. 34
Art. 127 Abs. 2 StPO
Das Urteil ist dem verbeiständeten Angeklagten persönlich zu eröffnen. Gemäss Praxis ist er auch zur Verhandlung persönlich vorzuladen.
Entscheid des OG vom 10. November 1993 AbR 92/93 Nr. 50
Siehe Art. 100 StPO (AbR 96/97 Nr. 41)
Art. 128 Abs. 2 StPO
Siehe Art. 172 Abs. 1 StPO (AbR 96/97 Nr. 43)
Art. 131 StPO
Ein Strafverfahren gegen den abwesenden Angeklagten ist nur als Kontumazverfahren möglich.
Entscheid des OG vom 10. November 1993 AbR 92/93 Nr. 50
Siehe Art. 111 StPO (AbR 94/95 Nr. 35)
Art. 132 StPO
Siehe Art. 198 StPO (AbR 2000/01 Nr. 37)
Art. 134 StPO
Charakter der Beschwerde (E. 1).
Entscheid der OGK vom 22. Februar 1989 AbR 88/89 Nr. 38
Abgrenzung von Sachbeschwerde und Aufsichtsbeschwerde. Neben den aufsichtsrechtlichen Rügemöglichkeiten gemäss Art. 134 lit. a und b StPO kennt das Obwaldner Prozessrecht noch eine allgemeine Aufsichtsbeschwerde, mit der alle Arten unbotmässiger und mangelhafter Amtsführung gerügt werden können (E. 1).
Entscheid der OGK vom 27.August 2003 AbR 2002/03 Nr. 34
Art. 134 ff. StPO
Siehe Art. 9 StPO (AbR 94/95 Nr. 30)
Art. 134, 14 und 28 StPO
Gegen den Beschluss der Strafkommission, auf eine Strafklage einzutreten, ist die Beschwerde an die Obergerichtskommission zulässig (E. 1).
Auf eine Strafklage muss eingetreten werden, sofern nicht ein Nichteintretensgrund nach Art. 28 StPO vorliegt, so namentlich bei offensichtlicher Grundlosigkeit der Anschuldigung (E. 2a).
Entscheid der OGK vom 26.August 1981 AbR 80/81 Nr. 36
Art. 134 lit. b StPO
Siehe Art. 110 StPO (AbR 88/89 Nr. 37)
Kognition der Obergerichtskommission im Beschwerdeverfahren betreffend die Untersuchungsführung des Verhörrichters (E. 3a, b).
Entscheid der OGK vom 19. September 2995 AbR 94/95 Nr. 36
Ausnahmsweises Eintreten auf eine Beschwerde wegen rechtswidriger Einziehung und Vernichtung von Hanfpflanzen trotz Fehlen eines aktuellen Rechtsschutzinteresses (E.1).
Entscheid der OGK vom 9. April 2999 AbR 98/99 Nr. 38
Siehe Art. 22 VwVV (AbR 2002/03 Nr. 28)
Zuständigkeit der Obergerichtskommission für die Beurteilung von Beschwerden wegen Rechtsverzögerungen im Strafverfahren durch Verhöramt und Kantonspolizei. Beschwerdelegitimation (E. 1 und 2).
Entscheid der OGK vom 24. Juli 2002 AbR 2002/03 Nr. 35
Beschwerde gegen die Anordnung des Kantonsgerichtspräsidenten, die Strafverfahren gegen zwei Angeklagte zu vereinigen. Kognition der Beschwerdeinstanz (E. 2).
Entscheid der OGK vom 23. Dezember 2008 AbR 2008/09 Nr. 18
Art. 135 StPO
Zur Erhebung einer Beschwerde ist der Geschädigte nur legitimiert, wenn er sich als Strafkläger konstituiert hat.
Entscheid der OGK vom 3. Februar 1976 AbR 76/77 Nr. 17
Siehe auch Art. 14 Abs. 1 StPO (AbR 76/77 Nr. 13;AbR 76/77 Nr. 18)
Lässt sich durch das Rechtsmittel keine günstigere Entscheidung herbeiführen, fehlt es am Rechtsschutzinteresse und damit an der Legitimation (E. 2).
Entscheid der OGK vom 22. Februar 1989 AbR 88/89 Nr. 38
Der Zivilkläger ist zur Beschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss legitimiert, auch ohne dass er Strafklage erhoben hat.
Entscheid der OGK vom 27. Januar 1989 AbR 88/89 Nr. 39
Der mit Kosten belastete Anzeigesteller ist berechtigt, die Kostenregelung mit Beschwerde anzufechten (E. 1).
Entscheid der OGK vom 9. April 1999 AbR 98/99 Nr. 45
Art. 135 Abs. 1 StPO
Legitimation der Erben zur Beschwerde (E. 1).
Entscheid der OGK vom 25. November 1991 AbR 90/91 Nr. 45
Legitimation zur Sachbeschwerde und zur Aufsichtsbeschwerde. Zur Sachbeschwerde ist nur legitimiert, wer im Strafverfahren Parteistellung hat (E. 2 und 5a).
Als Strafkläger kann sich etablieren, wer durch die strafbare Handlung geschädigt erscheint, d.h. in einem strafrechtlich geschützten Rechtsgut tangiert wurde und rechtzeitig die Bestrafung des Täters verlangt (E. 3a).
Der Geschädigte ist grundsätzlich anzufragen, ob er Parteirechte ausüben wolle (E. 3b).
Entscheid der OGK vom 20. Januar 1995 AbR 94/95 Nr. 37
Zuständigkeit für die Festsetzung der Anwaltsentschädigung bei unentgeltlichem Rechtsbeistand im Strafverfahren (E. 1a). Dieser Entscheid ergeht – anders als jener betreffend Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege – nicht in einem Einparteienverfahren. Zu dessen Anfechtung mittels Beschwerde ist grundsätzlich auch die Staatsanwaltschaft legitimiert (E. 1b). Mangels Beschwer kann aber auf eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht eingetreten werden, wenn der Staat nicht entschädigungspflichtig erklärt wurde (E. 2).
Entscheid der OGK vom 29. Juli 1997 AbR 96/97 Nr. 42
Legitimation des Betreibungsamtes zur Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung durch das Verhöramt (E. 1 und 2).
Entscheid der OGK vom 13. Oktober 2000 AbR 2000/01 Nr. 36
Legitimation des nicht zugelassenen Parteivertreters zur selbstständigen Beschwerdeführung (E. 1).
Entscheid der OGK vom 27. Februar 2004 AbR 2004/05 Nr. 1
Art. 136 Abs. 3 StPO
Nichteintreten auf die Beschwerde gegen einen Vorführungsbefehl mangels eines aktuellen Rechtsschutzinteresses (E. 2).
Entscheid der OGK vom 24. Juli 2002 AbR 2002/03 Nr. 31
Art. 140 und 151 Abs. 1 StPO
Verhältnis von Appellation und Kassationsbeschwerde.
Entscheid des OG vom 7. April 1976 AbR 76/77 Nr. 18
Art. 140 StPO
Der von der Einziehung nach Art. 59 StGB betroffene Dritte ist trotz Fehlen einer entsprechenden Regelung in Art. 140 StPO zur Appellation gegen ein die Einziehung verfügendes Strafurteil legitimiert.
Entscheid des OG vom 9. Juni 2000 AbR 2000/01 Nr. 35
Siehe Art. 198 StPO (AbR 2000/01 Nr. 37)
Art. 140 lit. b StPO; Art. 14 Abs. 1 StPO; Art. 27 Abs. 3 StPO
Damit ein Geschädigter zur Appellation gegen ein Strafurteil befugt ist, muss er sich rechtzeitig als Kläger etablieren.
Entscheid des OG vom 20.August 1982 AbR 82/83 Nr. 39
Art. 140 lit. b StPO
Legitimation zur Appellation; Begriff des geschädigten Klägers. Ist der Kläger hinsichtlich der von ihm behaupteten Urkundenfälschung (Art. 317 StGB), der Amtsanmassung (Art. 287 StGB) und des Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) überhaupt geschädigt? (E. 2).
Entscheid des OG vom 26. April 1989 AbR 88/89 Nr. 40
Art. 141 Abs. 1 StPO
Eine summarisch begründete Appellationserklärung kann zu den Akten genommen werden. Sie ist der Gegenpartei zur freigestellten Vernehmlassung zuzustellen.
Entscheid des OG vom 30. Mai 2006 AbR 2006/07 Nr. 29
Art. 151 ff. StPO
Zivil- und Strafkläger können den gegenüber dem Angeschuldigten rechtskräftig gewordenen Strafbefehl mit Kassationsbeschwerde anfechten (E. 1a).
Entscheid der OGK vom 30. März 1989 AbR 88/89 Nr. 41
Art. 151 StPO
Siehe Art. 127 Abs. 1 StPO (AbR 80/81 Nr. 35)
Art. 151 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 140 StPO (AbR 76/77 Nr. 18)
Art. 151 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. e StPO
Verhältnis der kantonalen Kassationsbeschwerde zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde (E. 1a).
Entscheid der OGK vom 10. Dezember 1987 AbR 86/87 Nr. 38
Art. 151 Abs. 2 lit. d StPO
Die Rüge willkürlicher Feststellung des Sachverhaltes sowie willkürlicher Würdigung eines Gutachtens kann mit kantonaler Kassationsbeschwerde vorgebracht werden (E. 1b).
Entscheid der OGK vom 10. Dezember 1987 AbR 86/87 Nr. 38
Art. 151 Abs. 2 lit. e StPO; Art. 269 Abs. 1 BStP
Verhältnis zwischen kantonaler Kassationsbeschwerde und eidgenössischer Nichtigkeitsbeschwerde.
Gegen willkürliche Beweiswürdigung, Verletzung von Verteidigungsrechten sowie Verletzung des Grundsatzes "in dubio pro reo" ist die kantonale Kassationsbeschwerde an die Obergerichtskommission gegeben.
Entscheid der OGK vom 23. Februar 1984 AbR 84/85 Nr. 43
Art. 151 Abs. 2 lit. e StPO
Siehe Art. 151 Abs. 1 lit. b StPO (AbR 86/87 Nr. 38)
Art. 153 Abs. 1 StPO
Richtet sich die Kassationsbeschwerde gegen den (unbegründeten) Strafbefehl, genügt für die Gültigkeit der Beschwerde deren Anmeldung (E. 1b).
Entscheid der OGK vom 30. März 1989 AbR 88/89 Nr. 41
Art. 159 StPO
Ein Administrativentscheid des Verhöramts kann nicht durch die Obergerichtskommission in Revision gezogen werden. Vielmehr ist beim Verhöramt ein Wiedererwägungsgesuch zu stellen.
Entscheid der OGK vom 7. Februar 2007 AbR 2006/07 Nr. 30
Art. 159 ff. StPO
Siehe Art. 74 Abs. 1 GOG (AbR 2002/03 Nr. 29)
Art. 159 Abs. 1 StPO
Revision. Bei der Ausfällung einer Busse sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des zu Verurteilenden erheblich. Waren die Einkommens- und Vermögensverhältnisse dem Strafrichter bei Ausfällung der Busse nicht bekannt, ist dies daher ein Revisionsgrund.
Entscheid der OGK vom 6. Juni 1983 AbR 82/83 Nr. 40
Art. 159 Abs. 1 lit. a StPO
Die gesetzliche Ausgestaltung des allgemeinen Revisionsgrundes lässt keinen Raum für eine differenzierende Praxis je nach dem, ob es sich um eine Revision zugunsten oder zuungunsten des Verurteilten handelt.
Für die Bewilligung einer Revision "zuungunsten" ist es nicht erforderlich, dass ein schärferes Urteil herbeigeführt werde; es muss genügen, dass das Verfahren zu einer Änderung des Schuldbefundes führen kann.
Entscheid der OGK vom 21. April 1986 AbR 86/87 Nr. 39
Voraussetzung der Revision im Strafprozess. Fall eines Strafbefehls (E. 1 und 2).
Empfehlung, die Rechtsmittelbelehrung des Strafbefehls bei Ausländern, welche eine in der Schweiz nicht verbreitete Sprache sprechen, zu übersetzen (E. 4).
Entscheid der OGK vom 17. Juli 1991 AbR 90/91 Nr. 48
Art. 167 StPO
Siehe Art. 111 StPO (AbR 94/95 Nr. 35)
Art. 171 ff. StPO
Siehe Art. 428 StPO (AbR 2010/11 Nr. 17)
Art. 172 lit. a StPO
Der Angeklagte, der im Fall der Verurteilung mit der Kostenüberbindung zu rechnen hat, hat Anspruch darauf, dass das Verhöramt als Auftraggeber die ihm gegenüber dem Sachverständigen aus Auftrag zustehenden Rechte, namentlich hinsichtlich der Abrechnung wahrnimmt.
Entscheid der OGK vom 16. Februar 1990 AbR 90/91 Nr. 49
Art. 172 lit. b StPO
Begriff des Angeschuldigten. Zeitpunkt, von dem an jemand als Angeschuldigter im Sinne des Gesetzes gilt.
Entscheid der OGK vom 9. Februar 1976 AbR 76/77 Nr. 19
Die Kostenüberbindung setzt in jedem Fall die vorherige Anhörung des Betroffenen voraus.
Die Kostenüberbindung setzt voraus, dass zwischen dem schuldhaften Verhalten des Angeschuldigten und der Eröffnung der Strafuntersuchung ein Kausalzusammenhang besteht. Ist die Verfolgung der Tat vor Eröffnung der Untersuchung verjährt, fehlt der Kausalzusammenhang.
Entscheid der OGK vom 6. September 1977 AbR 76/77 Nr. 20
Begriff des Angeschuldigten. Ist die Tat nur auf Antrag strafbar und liegt kein Strafantrag vor, ist jemand trotz Einschreiten der Polizei nicht Angeschuldigter im Sinne der StPO.
Entscheid der OGK vom 7. Juli 1981 AbR 80/81 Nr. 37
Voraussetzungen der Kostentragung durch den Angeschuldigten, obwohl dieser freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wird. Kostenpflicht im konkreten Fall verneint.
Entscheid der OGK vom 10.Mai 1985 AbR 84/85 Nr. 44
Siehe Art. 6 EMRK (AbR 90/91 Nr. 50)
Siehe Art. 14 Abs. 2 SchKG (AbR 94/95 Nr. 18)
Art. 172 Abs. 1 StPO
Die Kostenverlegung hat auch dann nach den Grundsätzen der Art. 172 ff. StPO zu erfolgen, wenn eine der Parteien eine Urteilsbegründung verlangt hat. Eine Kostenverlegung nach dem Verursacherprinzip zulasten desjenigen, der die Urteilsbegründung verlangt hat, findet in der Gebührenordnung keine Stütze.
Entscheid des OG vom 23. September 1997 AbR 96/97 Nr. 43
Art. 173 StPO
Gemäss Art. 173 StPO kann nur der Strafkläger, nicht aber der Anzeiger zur Kostentragung verhalten werden. Verhältnis Strafklage - Strafantrag.
Entscheid der OGK vom 6.September 1977 AbR 76/77 Nr. 21
Art. 173a StPO
Voraussetzungen der Kostenauferlegung an den Anzeigesteller (E. 2).
Fall eines Anzeigestellers, der die Fälschung seiner Unterschrift behauptet, in der Folge aber jede Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts unterlässt (E. 3 bis 7).
Entscheid der OGK vom 9. April 1999 AbR 98/99 Nr. 45
Dem Betreibungsamt als Anzeigesteller können keine Verfahrenskosten auferlegt werden, wenn ihm kein prozessuales Verschulden anzulasten ist (E. 3).
Entscheid der OGK vom 13. Oktober 2000 AbR 2000/01 Nr. 36
Art. 176 StPO
Appelliert der Staatsanwalt und unterliegt er, können die Kosten des Rechtsmittelverfahrens dem Freigesprochenen nicht auf Grund von Art. 172 lit. b StPO überbunden werden, selbst wenn er durch unordentliche Handlungen Anlass zur Durchführung einer Untersuchung und eines Gerichtsverfahrens gegeben hat.
Entscheid der OGK vom 18. Oktober 1978 AbR 78/79 Nr. 21
Art. 179 StPO
Parteientschädigung im Strafprozess.
Der obsiegende Strafkläger hat keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung.
Entscheid der OGK vom 14. Oktober 1976 AbR 76/77 Nr. 22
Anspruch auf Parteientschädigung im Strafverfahren.
Unmittelbar aus Art. 4 BV ergibt sich ein Anspruch auf Parteientschädigung, wenn die Ablehnung eines Entschädigungsbegehrens in stossender Weise dem Gerechtigkeitsempfinden zuwiderliefe (E. 2a).
Aus der Unschuldsvermutung der EMRK ergibt sich keine Pflicht zur Entschädigung bei einem Freispruch (E. 2b).
Entscheid der OGK vom 28. April 1981 AbR 80/81 Nr. 38
Parteientschädigung bei Freispruch.
Ermessensspielraum der Behörden bei "Kann"-Vorschriften (E. 2c). Bei Vorliegen besonderer Umstände besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Parteientschädigung (E. 2c).
Wann liegen besondere Umstände vor, die eine Entschädigung für Anwaltskosten rechtfertigen? (E. 3). Entschädigung im konkreten Fall bejaht.
Entschädigung für das Beschwerdeverfahren vorliegend ausnahmsweise zugesprochen (E. 5).
Entscheid der OGK vom 13. September 1985 AbR 84/85 Nr. 45
Entschädigung bei Freispruch. Voraussetzungen.
Entscheid des OG vom 3.August 1989 AbR 88/89 Nr. 30
Definition der besonderen Umstände nach Art. 179 StPO (E. 2).
Trotz Vorliegen eines Bagatelldelikts lässt sich das Zusprechen einer Parteientschädigung ausnahmsweise rechtfertigen, wenn der Angeschuldigte ausserordentliche Bemühungen an den Tag legen musste, bis das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, und sofern eine schwierige Sach- oder Rechtslage gegeben war (E. 3).
Entscheid der OGK vom 10. Januar 1995 AbR 94/95 Nr. 38
Art. 179 ff. StPO
Siehe Art. 428 StPO (AbR 2010/11 Nr. 17)
Art. 179a Abs. 1 StPO
Nur wenn dies besondere Umstände rechtfertigen, lässt die "Kann"-Vorschrift zu, ausnahmsweise von einer Parteientschädigung abzusehen, sofern im Übrigen die Entschädigungsvoraussetzungen erfüllt sind (E. 3a).
Wann ist von einer schwierigen Rechtslage auszugehen, die Anspruch auf Parteientschädigung gibt? (E. 3b).
Entscheid der OGK vom 10.Mai 1999 AbR 98/99 Nr. 46
Siehe Art. 181b Abs. 2 StPO (AbR 98/99 Nr. 47)
Art. 180 StPO
Die zwangsweise Vorführung, durch welche die Freiheit des Betroffenen während rund zwei Stunden beschränkt wird, ist eine Freiheitsbeschränkung im Sinne von Art. 180 StPO und Art. 5 EMRK. Ist diese unrechtmässig erfolgt, so hat der Betroffene grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung.
Entscheid der OGK vom 21. Juni 1994 AbR 94/95 Nr. 39
Art. 181b Abs. 1 StPO
Unterliegt die Staatsanwaltschaft im Beschwerdeverfahren, so kann auch der Staat zu einer Parteientschädigung verpflichtet werden.
Entscheid der OGK vom 29. Juli 1997 AbR 96/97 Nr. 42
Art. 181b Abs. 2 StPO
Obsiegt eine Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren mit ihrem Antrag auf Entschädigung für ihre Anwaltskosten im eingestellten Untersuchungsverfahren, so ist ihr auch für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung zuzusprechen.
Entscheid der OGK vom 6.August 1998 AbR 98/99 Nr. 47
Art. 198 StPO
Gegen nachträgliche Entscheide des Kantonsgerichts nach Art. 198 StPO ist die Appellation gegeben. Eine fristgerecht eingereichte "Beschwerde" ist als Appellation entgegenzunehmen.
Entscheid des OG vom 24.August 2000 AbR 2000/01 Nr. 37
Art. 223 Abs. 2 StPO
Bei Jugendlichen ist Untersuchungshaft nur anzuordnen, wenn besonders zwingende Gründe dies erfordern (E. 2b).
Entscheid der OGK vom 24. Oktober 1983 AbR 82/83 Nr. 36
Art. 18 Abs. 1 und 2 Strafvollzugsverordnung
Siehe Art. 43 Ziff. 3 StGB (AbR 96/97 Nr. 30)
Art. 23 Abs. 2 Strafvollzugsverordnung
Siehe Art. 43 Ziff. 3 StGB (AbR 96/97 Nr. 30)
Art. 7 Abs. 2 und 3 SchG
Siehe Art. 79 SchG (AbR 96/97 Nr. 36)
Art. 9 Abs. 3 SchG
Siehe Art. 79 SchG (AbR 96/97 Nr. 36)
Art. 79 SchG
Strafbarkeit der Eltern, die ihr Kind für den Kindergarten angemeldet haben und dieses trotz abgewiesenem Urlaubsgesuch vom Besuch des Unterrichts fernhalten (E. 2). Vorliegen einer Notstandssituation verneint (E. 4).
Entscheid des OG vom 26. November 1996 AbR 96/97 Nr. 36
Art. 4 SchV
Siehe Art. 79 SchG (AbR 96/97 Nr. 36)
Art. 4
Aufgaben der Kantonspolizei in einem schwelenden Nachbarschaftskonflikt (E. 11).
Entscheid der OGK vom 24. Juli 2002 AbR 2002/03 Nr. 35
Art. 13
Siehe Art. 215 StPO (AbR 2012/13 Nr. 20)
Art. 4 V über die Feuerwehr
Siehe Art. 80 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 11)
Art. 5
Siehe Art. 31 Abs. 1 VStG (AbR 82/83 Nr. 41)
Art. 19 Abs. 1 lit. a StG
Voraussetzungen der anstelle der Vermögens- und Einkommenssteuer zu erhebenden Pauschalsteuer (E. 2).
Entscheid des OG vom 20. April 1990 AbR 90/91 Nr. 41
Siehe Art. 312 StGB (AbR 90/91 Nr. 41)
Art. 110 Abs. 2 StG
Siehe Art. 72 GOG (AbR 76/77 Nr. 3)
Art. 167 Abs. 3 aStG
Siehe Art. 81 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 17)
Art. 167 StG
Siehe Art. 80 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 11)
Art. 247 ff. StG
Für die Mahngebühren, den negativen Ausgleichszins und die aufgelaufenen Verzugszinsen kann definitive Rechtsöffnung gewährt werden, sofern sich deren Voraussetzungen und Höhe unmittelbar und unzweifelhaft aus dem Gesetz ergeben und wenn es sich dabei um leicht feststellbare und liquide Beträge handelt (E. 4 und 6).
Entscheid der OGK vom 9. Mai 2008 AbR 2008/09 Nr. 11)
Art. 249 Abs. 4 StG
Siehe Art. 80 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 11)
Art. 258 StG
Besonderheiten des sog. Steuerarrestes. Die Sicherstellungsverfügung der Steuerbehörde gilt von Gesetzes wegen als Arrestbefehl und kann im SchKG-Beschwerdeverfahren nicht angefochten werden. Zulässig ist jedoch namentlich die Rüge, der Arrest sei vorschriftswidrig vollzogen worden. In casu unzulässige Verarrestierung eines offensichtlich nicht dem Schuldner gehörenden Grundstücks.
Entscheid der OGK vom 4.August 1995 AbR 94/95 Nr. 23
Art. 37 VV StG
Siehe Art. 247 ff. StG (AbR 2008/09 Nr. 11)
Art. 37a VV StG
Siehe Art. 80 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 11)
Art. 60 VV StG
Siehe Art. 247 ff. StG (AbR 2008/09 Nr. 11)
Art. 1 Abs. 3 lit. a Konkordat
Siehe Art. 19 Abs. 1 lit. a StG (AbR 90/91 Nr. 41)
Siehe Art. 312 StGB (AbR 90/91 Nr. 41)
Art. 18 Abs. 1 BauG
Bewilligungspflichtige Terrainveränderung. Massgebend für den Umfang der Baubewilligung sind auch beim Strassenbau grundsätzlich die bewilligten Pläne, wobei es in der Natur der Sache liegt, dass namentlich bei Flur- und Waldstrassen weniger Planungsaufwand getrieben und infolgedessen nicht alle Terrainveränderungen planerisch exakt erfasst werden. Solange diese projektbedingt sind, gelten sie auch ohne Spezialbewilligung als in der Bewilligung des Strassenbauprojektes inbegriffen (E. 1).
Entscheid des OG vom 12. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 29
Begriff der bewilligungspflichtigen wesentlichen Terrainveränderung (E. 2).
Entscheid des OG vom 3.August 1989 AbR 88/89 Nr. 30
Art. 29 BauG
Art. 24 AB RPG ermangelt einer gesetzlichen Grundlage. Das vorsätzliche Betreiben einer Kiesverarbeitungsanlage ohne Baubewilligung ist jedoch gemäss Art. 29 BauG strafbar.
Entscheid des OG vom 25. Oktober 1994 AbR 94/95 Nr. 28
Art. 29 Abs. 1 BauG
Die Errichtung einer nicht projektbedingten Deponie ohne Spezialbewilligung ist eine strafbare Übertretung (E. 2).
Entscheid des OG vom 12. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 29
Art. 62 BauG
Siehe Art. 29 BauG in der Fassung vom 4. Juni 1972 (AbR 94/95 Nr. 28)
Art. 11 Abs. 1 AB RPG
Siehe Art. 24 WBPG (AbR 88/89 Nr. 40)
Art. 13 AB RPG
Siehe Art. 29 BauG (AbR 94/95 Nr. 28)
Art. 24 AB RPG
Siehe Art. 29 BauG (AbR 94/95 Nr. 28)
Art. 2 Abs. 1 WBPG
Begriff der bewilligungspflichtigen Veränderung (E. 1).
Entscheid des OG vom 3.August 1989 AbR 88/89 Nr. 30
Art. 24 WBPG
Übertretungen nach Art. 24 WBPG und Art. 11 Abs. 1 AB RPG. Fall einer unerlaubten Uferaufschüttung.
Entscheid des OG vom 3.August 1989 AbR 88/89 Nr. 30
Art. 2 WBG
Siehe Art. 122 ZPO (AbR 2008/09 Nr. 7)
Art. 18 Abs. 3 EntG
Siehe Art. 36 Abs. 1 lit. a und b GOG (AbR 92/93 Nr. 18)
Art. 14 VSf
Siehe Art. 40 BSfG (AbR 96/97 Nr. 34)
Art. 17 Ölwehrverordnung
Siehe Art. 15 ff. StPO (AbR 2002/03 Nr. 30)
Art. 23 Friedhofverordnung
Zulässigkeit der Verstreuung der Asche eines verbrannten Leichnams? Frage vorliegend offen gelassen, da die Bewilligung zur vorzeitigen Grabes- bzw. Urnenöffnung fehlte (E. 2 und 3).
Entscheid der OGK vom 23. Februar 1984 AbR 84/85 Nr. 11
Art. 1
Siehe Art. 2 (AbR 96/97 Nr. 47)
Art. 2
Die gemäss kantonaler Übergangsregelung für die Prämienverbilligung mögliche Schlechterstellung von Ehepaaren gegenüber Alleinstehenden und Konkubinatspaaren verletzt das Rechtsgleichheitsgebot nach Art. 4 BV nicht.
Entscheid der RKfS vom 10. September 1996 AbR 96/97 Nr. 47
Art. 2 Abs. 2 FAG
Kürzung der Kinderzulagen bei Teilzeitarbeit.
Als "nicht voll beschäftigt" gilt, wer weniger als die ortsübliche Arbeitszeit im betreffenden Wirtschaftszweig arbeitet.
Entscheid der RKfS vom 8. Oktober 1987 AbR 86/87 Nr. 47
Art. 3 FAG
Ein der Berufslehre vorangehendes Praktikum gilt, obwohl es sich nicht um einen anerkannten Lehrgang handelt, als berufliche Ausbildung und berechtigt zum Bezug von Familienzulagen.
Entscheid der RKfS vom 5. April 1990 AbR 90/91 Nr. 59
Art. 5 FAG
Haben mehrere Personen einen Anspruch auf Familienzulagen für das gleiche Kind, gilt das Obhutsprinzip. Fall eines Ehepaars, da der Elternteil, unter dessen Obhut das Kind steht, im Ausland wohnt, wo kein Kindergeld gewährt wird, wenn ausserhalb des Geltungsbereichs dieses (ausländischen) Gebietes ein vergleichbarer Anspruch besteht.
Entscheid der RKfS vom 29. Dezember 1989 AbR 88/89 Nr. 50
Art. 2 Abs. 3 lit. c
Entgegen dieser Vorschrift ist die Rekurskommission für Sozialversicherung für die Beurteilung von Streitigkeiten zwischen der Genossenschaft Fürsorgekasse des Staats- und Gemeindepersonals des Kantons Obwalden und ihren Mitgliedern nicht zuständig.
Entscheid der RKfS vom 6. November 1979 AbR 78/79 Nr. 27
Art. 14 Abs. 3
Siehe Art. 69 IVG (AbR 84/85 Nr. 48)
Art. 4
Siehe Art. 17 EGG (AbR 82/83 Nr. 53)
Art. 2 Abs. 2 GWG
Siehe Art. 69 Abs. 1 GWG (AbR 94/95 Nr. 29)
Art. 34a ff. GWG
Siehe Art. 69 Abs. 1 GWG (AbR 94/95 Nr. 29)
Art. 40 GWG
Siehe Art. 69 Abs. 1 GWG (AbR 94/95 Nr. 29)
Art. 43 GWG
Durchsetzung des Wirtschaftsverbotes im Befehlsverfahren (E. 1).
Grundlage des Wirtschaftsverbotes ist die Klage aus Besitzesstörung (E. 2).
Beherbergungspflicht als Hindernis? (E. 3).
Praktische Probleme der prozessualen Durchsetzung (E. 4).
Entscheid der OGK vom 12. Juni 1990 AbR 90/91 Nr. 21
Art. 69 Abs. 1 GWG
Verstösse gegen das Kurtaxenreglement sind grundsätzlich strafbar. Verletzung einer Meldepflicht nach Art. 40 GWG verneint, da der Eigentümer eines Ferienhauses seine Gäste mit der Anmeldung beauftragt hat. Verletzung der Pflicht zur Entrichtung der Kurtaxe ebenfalls verneint, da der Beherberger seine Kurgäste erlaubterweise mit der Ablieferung der Kurtaxe betraut hat.
Entscheid des OG vom 10. November 1994 AbR 94/95 Nr. 29
Art. 20
Siehe Art. 27 V über das Kampieren (AbR 84/85 Nr. 40)
Art. 27 i.V. mit Art. 20
Das Kampieren ausserhalb von Campingplätzen ist schlechthin untersagt. Von diesem Verbot sind daher alle Arten bewohnbarer Fahrzeuge, die mit den notwendigsten Wohneinrichtungen ausgestattet sind, betroffen. Dies trifft auch auf einen zum Wohnen umfunktionierten Militär-Car zu.
Entscheid des OG vom 5. Juli 1985 AbR 84/85 Nr. 40
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(Einordnung nach der Systematischen Sammlung des Bundesrechts, SR)
Art. 4 BV; Art. 84 SchKG
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ansetzung einer Rechtsöffnungsverhandlung vor Ablauf der von der Post für die Vorladung angesetzten Abholfrist (E. 1).
Folge der Gehörsverletzung: Rückweisung der Sache an die Vorinstanz oder Heilung des Mangels durch die Rechtsmittelinstanz?
Rückweisung im konkreten Fall (E. 2).
Entscheid der OGK vom 23.August 1984 AbR 84/85 Nr. 29
Art. 4 BV
Siehe Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK (AbR 82/83 Nr. 35)
Siehe Art. 213 ZPO (AbR 86/87 Nr. 18)
Formelle Rechtsverweigerung. Anforderungen an die Begründungspflicht (E. 1).
Entscheid der RKfS vom 29. Dezember 1989 AbR 88/89 Nr. 50
Der Anspruch auf Bekanntgabe der personellen Zusammensetzung der entscheidenden Behörden gilt auch in Bezug auf die Strafkommission (E. 1).
Entscheid der OGK vom 18. April 1991 AbR 90/91 Nr. 2
Das Fairnessprinzip und der daraus abzuleitende Grundsatz der Waffengleichheit können es gebieten, eine für sich allein genommen unzulässige Prozesseingabe zu den Akten zu nehmen.
Entscheid der OGK vom 10. November 1994 AbR 94/95 Nr. 9
Siehe Art. 98 ZPO (AbR 94/95 Nr. 14)
Siehe Art. 179 StPO (AbR 94/95 Nr. 38)
Siehe Art. 26 GOG (AbR 96/97 Nr. 9;AbR 98/99 Nr. 14)
Gemäss einem allgemeinen Grundsatz sind bei Ansetzung richterlicher Fristen die Versäumnisfolgen im voraus anzudrohen, sofern sie in der Verwirkung einer prozessualen Befugnis bestehen und sich die entsprechenden Rechtsfolgen nicht aus der Fristansetzung selbst ergeben. Die Nichteinhaltung der Klageantwortfrist führt zu keinen weiteren Rechtsnachteilen (E. 4 und 5).
Entscheid der OGK vom 19. März 1997 AbR 96/97 Nr. 10
Siehe Art. 20 KStR (AbR 96/97 Nr. 35)
Jedenfalls in Fällen, da der Geschädigte durch die Straftat schwer betroffen ist, sodass er seine Rechte im Strafuntersuchungsverfahren wegen der damit verbundenen Belastungen nicht wirksam wahrnehmen kann, ist ein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung zu bejahen.
Entscheid der OGK vom 23. Dezember 1996 AbR 96/97 Nr. 37
Siehe Art. 13 Abs. 2 StPO (AbR 96/97 Nr. 39)
Siehe Art. 2 AB über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (AbR 96/97 Nr. 47)
Der Grundsatz "ne bis in idem" steht einer disziplinarischen Belangung des in der gleichen Sache strafrechtlich verurteilten Rechtsanwalts und Notars nicht entgegen (E. 3).
Entscheid des OG vom 12.August 1999 AbR 98/99 Nr. 1
Siehe Art. 26 Abs. 1 und 3 GOG (AbR 98/99 Nr. 22)
Siehe Art. 37 Abs. 3 StPO (AbR 98/99 Nr. 43)
Anforderungen an die Begründung einer Beschlagnahmeverfügung. Der Untersuchungsrichter hat grundsätzlich darzulegen, welche der im Gesetz abschliessend aufgeführten Voraussetzungen der Beschlagnahme gegeben sind und aus welchem Grund diese als erfüllt erachtet werden (E. 2).
Entscheid der OGK vom 20.August 1998 AbR 98/99 Nr. 44
Siehe Art. 181b Abs. 2 StPO (AbR 98/99 Nr. 47)
Art. 4 Abs. 1 BV
Siehe Art. 21 lit. b GOG (AbR 84/85 Nr. 3)
Art. 4 Abs. 2 BV
Siehe Art. 8 AHVG (AbR 82/83 Nr. 43)
Art. 36 Abs. 4 BV
Siehe Art. 179octies StGB (AbR 90/91 Nr. 39)
Art. 58 BV
Siehe Art. 4 BV (AbR 90/91 Nr. 2)
Art. 59 BV; Art. 15 Abs. 2 ZPO
Die in Art. 15 Abs. 2 ZPO getroffene Regelung hält vor Art. 59 BV stand.
Entscheid des OG vom 3. Februar 1982 AbR 82/83 Nr. 14
Art. 59 BV
Lässt sich ein nicht in Obwalden wohnender Beklagter auf eine gleichzeitig mit der Ehrverletzungsklage angebrachte Genugtuungsklage ein, verstösst deren Beurteilung auch dann nicht gegen Art. 59 BV, wenn die Ehrverletzungsklage abgewiesen wird (E. 2).
Entscheid des OG vom 23. Juni 1982 AbR 82/83 Nr. 30
Art. 64 Abs. 1 und 2 BV
Siehe Art. 84 Abs. 3 ZPO (AbR 94/95 Nr. 11)
Art. 5 Übergangsbestimmungen der BV
Siehe Art. 1 AnwaltsG (AbR 82/83 Nr. 5)
Art. 10 Abs. 2 BV
Siehe Art. 80a StPO (AbR 2006/07 Nr. 27)
Art. 13 BV
Siehe Art. 80a StPO (AbR 2006/07 Nr. 27)
Art. 29 BV
Siehe Art. 15 GOG (AbR 2002/03 Nr. 11)
Art. 29 f. BV
Siehe Art. 272 Abs. 2 ZPO (AbR 2004/05 Nr. 3)
Art. 29 Abs. 1 BV
Siehe Art. 6 StPO (AbR 2002/03 Nr. 35)
Art. 29 Abs. 2 BV
Siehe Art. 176 Abs. 3 ZGB (AbR 2002/03 Nr. 3)
Strafbefehle des Verhöramts sind auch im Zivilpunkt zu begründen. Die Begründung muss in Art und Umfang jeweils dem Einzelfall gerecht werden (E. 2).
Entscheid der OGK vom 18. März 2003 AbR 2002/03 Nr. 30
Siehe Art. 116b StPO (AbR 2004/05 Nr. 26)
Art. 30 Abs. 1 BV
Siehe Art. 13 Abs. 2 GOG (AbR 2000/01 Nr. 12)
Art. 32 Abs. 2 BV
Siehe Art. 116b StPO (AbR 2004/05 Nr. 26)
Siehe Art. 37 Abs. 2 StPO (AbR 2008/09 Nr. 19)
Art. 36 BV
Siehe Art. 80a StPO (AbR 2006/07 Nr. 27)
Art. 122 Abs. 3 BV
Siehe Art. 80 SchKG (AbR 2002/03 Nr. 20)
Art. 14 Abs. 1 und 2 ANAG
Beurteilungsbefugnis der Obergerichtskommission bei Beschwerden gegen die Ausschaffungshaft (E. 2).
Voraussetzungen zur Anordnung der Ausschaffungshaft (E. 3).
Entscheid der OGK vom 3.Mai 1991 AbR 90/91 Nr. 51
Art. 14 Abs. 2 und 4 ANAG
Ausschaffungshaft, Kontaktsperre, Fesselung. Zuständigkeit für die Beurteilung von Fragen betreffend den Vollzug der Ausschaffungshaft, zu welchem auch der Ausschaffungstransport gehört (E. 3).
Beschwerdelegitimation (E. 4).
Grenzen des freien Anwaltsverkehrs. Verletzung der Garantie der "freien Advokatur"? (E.5).
Verletzung der persönlichen Freiheit bzw. von Art. 3 EMRK durch Fesselung Inhaftierter beim Transport? (E. 6).
Verletzung im konkreten Fall bejaht, da einerseits die Massnahme geeignet war, sich auf die Betroffenen erniedrigend auszuwirken, und andererseits für sie keine Notwendigkeit bestand (E. 7).
Entscheid der OGK vom 4. Oktober 1991 AbR 90/91 Nr. 52
Art. 112 AuG
Siehe Art. 21 VV AuG (AbR 2012/13 Nr. 25)
Art. 15 Verantwortlichkeitsgesetz
Verhältnis der bundesrechtlichen Ermächtigung zum kantonalen Strafprozessrecht. Der Entscheid der Strafkommission, beim EJPD nicht um die Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen einen Bundesbeamten nachzusuchen, gilt als Nichteröffnungsentscheid und unterliegt grundsätzlich der Anfechtung.
Entscheid der OGK vom 3. Oktober 1990 AbR 90/91 Nr. 46
Art. 66 VwVG
Siehe Art. 96 UVG (AbR 88/89 Nr. 45)
Art. 1 ZGB
Siehe Art. 359 Abs. 2 OR (AbR 80/81 Nr. 11)
Art. 1 Abs. 1 ZGB
Siehe Art. 741 ZGB (AbR 90/91 Nr. 11)
Art. 2 ZGB
Es verstösst gegen Treu und Glauben, wenn der Vermieter bereits kurze Zeit nach Abschluss des Mietvertrages – vorliegend 8 Monate – eine Mietzinserhöhung beansprucht (E. 3).
Entscheid der OGK vom 26. März 1987 AbR 86/87 Nr. 13
Siehe Art. 178 ZGB (AbR 98/99 Nr. 6)
Art. 2 Abs. 2 ZGB
Rechtsmissbrauch als Begrenzung der Rechtsausübung (E. 3c).
Entscheid des OG vom 13. April 1987 AbR 86/87 Nr. 6
Siehe Art. 335 ZGB (AbR 2006/07 Nr. 2)
Art. 6 ZGB
Siehe Art. 43 GWG (AbR 90/91 Nr. 21)
Siehe Art. 84 Abs. 3 ZPO (AbR 94/95 Nr. 11)
Art. 8 ZGB; Art. 243 lit. b ZPO
Bei der Extratabularersitzung obliegt der Nachweis der tatsächlichen Ausübung der Grunddienstbarkeit dem Ersitzenden, der Nachweis eines Unterbruchs dagegen dem Eigentümer (E. 2b).
Begriff der Unangefochtenheit des Besitzes; zur Ersitzung ist die Ausübung der Dienstbarkeit tauglich, wenn sie nicht allein aufgrund einer prekaristischen Gestattung erfolgt. Für die Behauptung einer nur prekaristischen Gestattung ist der Eigentümer beweispflichtig (E. 2c).
Entscheid des OG vom 13. April 1987 AbR 86/87 Nr. 6
Die Liquidität ist vom Vollstreckungskläger zu beweisen (E. 2a).
Entscheid der OGK vom 26. März 1987 AbR 86/87 Nr. 7
Art. 8 ZGB
Siehe Art. 74 Abs. 1 SchKG (AbR 84/85 Nr. 26)
Beweislastverteilung gemäss Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) des Gastgewerbes 1983 und 1988 (E. 2).
Entscheid des OG vom 17. Juli 1991 AbR 90/91 Nr. 16
Siehe Art. 336 Abs. 1 lit. d OR (AbR 92/93 Nr. 8)
Siehe Art. 377 OR (AbR 2002/03 Nr. 8)
Art. 12 ff. ZGB
Siehe Art. 28 Abs. 3 StGB (AbR 94/95 Nr. 30)
Art. 12 ZGB
Siehe Art. 397 Abs. 1 OR (AbR 84/85 Nr. 16)
Art. 16 ff. ZGB
Siehe Art. 82 SchKG (AbR 98/99 Nr. 28)
Art. 23 ZGB
Siehe Art. 144 ZGB (AbR 90/91 Nr. 6)
Siehe Art. 46 Abs. 1 SchKG (AbR 90/91 Nr. 26)
Art. 28 ZGB
Holt der Verhörrichter im Untersuchungsverfahren beim Steueramt am Wohnsitz des Angeschuldigten Auskunft über dessen finanzielle Verhältnisse ein, so liegt darin keine widerrechtliche Verletzung der Persönlichkeit des Angeschuldigten (E. 2).
Entscheid der OGK vom 10.Mai 1999 AbR 98/99 Nr. 46
Art. 28 Abs. 1 ZGB
Siehe Art. 3 lit. d UWG (AbR 92/93 Nr. 12)
Art. 28c–f ZGB
Voraussetzungen für den superprovisorischen Erlass vorsorglicher Massnahmen. Prüfung dieser Voraussetzungen im Rahmen eines Kassationsbeschwerdeverfahrens. Die Kassationsinstanz kann selber entscheiden, wenn die Sache spruchreif ist, d.h. wenn klare Gründe für oder gegen einen konkreten Entscheid sprechen (E. 3 bis 8).
Entscheid der OGK vom 21. Oktober 1998 AbR 98/99 Nr. 21
Art. 28d Abs. 2 ZGB
Siehe Art. 279 Abs. 1 ZPO (AbR 98/99 Nr. 21)
Art. 28 f. ZGB
Voraussetzungen der Feststellungsklage wegen Verletzung der Persönlichkeit (E. 2). Art. 28 ZGB schützt – weiterreichend als das Strafrecht – auch die berufliche und gesellschaftliche Ehre (E. 3). Ist die Verbreitung persönlichkeitsverletzender Tatsachen nach den Umständen auch nicht gerechtfertigt, wenn sie wahr wären, so kann auf die Abnahme eines Wahrheitsbeweises verzichtet werden (E. 4).
Entscheid des OG vom 9. September 2005 AbR 2004/05 Nr. 2
Art. 28g–l ZGB
Das Gegendarstellungsrecht wird dadurch nicht hinfällig, dass das Medium von sich aus eine eigene Richtigstellung publiziert. Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Wertungen. Möglichkeit, eine Gegendarstellung richterlich nur teilweise zuzulassen.
Entscheid der OGK vom 9. Juli 1986 AbR 86/87 Nr. 2
Art. 28h ZGB
Gegendarstellung. Teilweise Zulassung der Gegendarstellung. Darf der Richter den vorgelegten Text abändern?
Entscheid der OGK vom 18. November 1988 AbR 88/89 Nr. 6
Art. 35 Abs. 1 ZGB
Einleitung des Verschollenheitsverfahrens bei einer Person, die ursprünglich still ausgewandert und seit 18 Jahren nachrichtenlos abwesend ist.
Entscheid der OGK vom 18. Juli 2001 AbR 2000/01 Nr. 4
Art. 52 Abs. 3 und Art. 57 Abs. 3 ZGB; Art. 643 Abs. 2 OR
Vermögensliquidation bei Personenverbindungen, die zu widerrechtlichen Zwecken gegründet wurden.
Entscheid des OG vom 15. April 1985;
Entscheid des Bundesgerichts vom 16. März 1986 AbR 84/85 Nr. 10
Art. 56 ZGB
Siehe Art. 761 OR (AbR 94/95 Nr. 7)
Art. 57 Abs. 3 ZGB
Siehe Art. 52 Abs. 3 ZGB (AbR 84/85 Nr. 10)
Art. 125 ZGB
Bestimmung des Kinder- und Ehegattenunterhalts im Scheidungsverfahren. Anrechnung eines hypothetischen Vermögensertrages für die selbstgenutzte Wohnung, berechnet aus der Differenz zwischen der Marktmiete des betreffenden Wohnobjekts und den tatsächlich anfallenden Kosten.
Entscheid des OG vom 11. März 2008 AbR 2008/09 Nr. 1
Art. 133 ZGB
Die elterliche Sorge kann im Scheidungsverfahren einem Ehegatten vorbehaltlos übertragen werden, auch wenn er zu erkennen gibt, dass er zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Kind ins Ausland zeihen will (E. 5).
Entscheid des OG vom 31. Januar 2008 AbR 2008/09 Nr. 2
Art. 133 Abs. 1 ZGB
Siehe Art. 125 ZGB (AbR 2008/09 Nr. 1)
Art. 137 Abs. 2 ZGB
Festsetzung der Unterhaltsbeiträge. Anwendbares Verfahren (E. 2). Bedeutung des sog. Aussonderungsgrundsatzes (E. 3). Vorgehen bei dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustehenden IV-Kinderrenten (E. 4).
Entscheid der OGK vom 17. Juni 2005 AbR 2004/05 Nr. 3
Art. 138 ZGB
Siehe Art. 274 ZPO (AbR 2006/07 Nr. 11)
Art. 143 Ziff. 2 ZGB
Siehe Art. 137 Abs. 2 ZGB (AbR 2004/05 Nr. 3)
Art. 144 ZGB
Zuständigkeit des Scheidungsrichters bei Auseinanderklaffen von Wochenaufenthalts-, Wochenendaufenthalts- und Arbeitsort.
Entscheid des OG vom 22. März 1990 AbR 90/91 Nr. 6
Art. 145 ZGB
Vorsorgliche Massnahmen während des Ehescheidungsverfahrens. Unterhalt der Familie. Dürfen bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge Schulden des Pflichtigen berücksichtigt werden?
Entscheid der OGK vom 15. Juni 1989 AbR 88/89 Nr. 7
Vorsorgliche Massnahmen während des Ehescheidungsverfahrens. Unterhalt der Familie. Ist es der Mutter von zwei Töchtern im Alter von 13 und 15 Jahren zumutbar, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen?
Entscheid der OGK vom 12. Januar 1989 AbR 88/89 Nr. 8
Vorsorgliche Massnahmen während des Ehescheidungsverfahrens. Kinderschutzmassnahmen. Beziehungen der Kinder zum Freund ihrer Mutter.
Entscheid der OGK vom 20. September 1988 AbR 88/89 Nr. 9
Die Indexierung von Unterhaltsbeiträgen im Verfahren nach Art. 145 ZGB ist nicht angebracht (E. 2).
Aufteilung des die Existenzminima der Parteien und ihrer Kinder übersteigenden Überschusses (E. 3).
Berücksichtigung von Schulden bei der Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen; Fall einer Lohnpfändung (E. 3b/bb).
Grenzen der Kostenvorschusspflicht gegenüber dem andern Ehegatten für dessen Prozesskosten (E. 4).
Entscheid der OGK vom 24. Januar 1991 AbR 90/91 Nr. 7
Kriterien für die Zuteilung der Kinder während des Scheidungsverfahrens.
Entscheid der OGK vom 13. Januar 1994 AbR 94/95 Nr. 2
Im Prozess zur Abänderung des Scheidungsurteils fällt eine vorsorgliche Herabsetzung von Unterhaltsbeiträgen nur ausnahmsweise in Betracht. Der Schuldner muss ausser Stande sein, ohne schwerwiegende Nachteile die Rente während des Abänderungsverfahrens auszurichten. Weiter muss die Herabsetzung der Rente der andern Partei schon während des Verfahrens zugemutet werden können. Insbesondere müssen aber liquide Verhältnisse gegeben sein.
Entscheid der OGK vom 1. Oktober 1998 AbR 98/99 Nr. 5
Art. 146 ZGB
Siehe Art. 194 ZPO (AbR 78/79 Nr. 8)
Voraussetzungen für die Bestellung eines sog. Kinderanwalts gemäss Art. 146 ZGB (E. 3).
Entscheid des OG vom 31. Januar 2008 AbR 2008/09 Nr. 2
Art. 151 ZGB
Siehe Art. 153 ZGB (AbR 90/91 Nr. 8)
Art. 152 ZGB
Siehe Art. 153 ZGB (AbR 90/91 Nr. 8)
Siehe Art. 22 Abs. 1 FZG (AbR 96/97 Nr. 2)
Art. 153 ZGB
Aufhebung/Herabsetzung einer Rente. Voraussetzungen, unter welchen Renten nach Art. 151 und 152 ZGB aufgehoben oder herabgesetzt werden können (E. 1).
Unbeachtlich ist die Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der pflichtigen Partei, wenn diese sie freiwillig oder verschuldeterweise herbeigeführt hat (E. 3).
Voraussetzungen, unter welchen die Einkommenserhöhung der anspruchsberechtigten Partei zur Herabsetzung der Bedürftigkeitsrente und der Unterhaltsersatzrente führt (E. 4).
Entscheid des OG vom 30.August 1991 AbR 90/91 Nr. 8
Siehe Art. 145 ZGB (AbR 98/99 Nr. 5)
Art. 153 Abs. 1 ZGB
Die Eingehung eines eheähnlichen Verhältnisses durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten führt nur im Falle eines Rechtsmissbrauchs zum Erlöschen des Unterhaltsanspruchs. Ist ein rechtsmissbräuchliches Festhalten am Unterhaltsanspruch nicht erstellt, so fällt auch eine Suspendierung der Unterhaltsrente für die Dauer des Konkubinats nicht in Betracht.
Entscheid des OG vom 17. Oktober 1996 AbR 96/97 Nr. 3
Art. 156 ZGB
Siehe Art. 273 f. ZGB (AbR 98/99 Nr. 7)
Art. 157 ZGB
Siehe Art. 145 ZGB (AbR 98/99 Nr. 5)
Art. 159 Abs. 3 ZGB
Siehe Art. 145 ZGB (AbR 90/91 Nr. 7)
Siehe Art. 111 StGB (AbR 92/93 Nr. 35)
Art. 160 Abs. 2 ZGB
Reichen die Mittel des Ehemannes nach der Auflösung des Haushaltes nicht aus, um nebst seinem auch das Existenzminimum aller Anspruchsberechtigten – vorliegend der Ehefrau und der Kinder – zu decken, steht dem Ehemann kein Vorrecht auf Deckung seines Notbedarfs zu; vielmehr sind die vorhandenen Mittel im Verhältnis des Notbedarfs der anspruchsberechtigten Personen aufzuteilen (E. 3).
Entscheid der OGK vom 16. Juni 1986 AbR 86/87 Nr. 23
Art. 163 ff. ZGB
Siehe Art. 145 ZGB (AbR 90/91 Nr. 7)
Art. 163 ZGB
Siehe Art. 145 ZGB (AbR 88/89 Nr. 7 und 8)
Art. 166 Abs. 1 und 3 ZGB
Der Ehegatte haftet grundsätzlich solidarisch für die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung des andern Ehegatten; vorbehalten bleiben namentlich aussergewöhnliche Kosten einer langandauernden und besonders aufwendigen Behandlung (E. 2).
Entscheid der OGK vom 15. Februar 2001 AbR 2000/01 Nr. 5
Art. 169 ZGB
Siehe Art. 178 ZGB (AbR 2004/05 Nr. 4)
Art. 170 ZGB
Zuteilung der ehelichen Wohnung nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes.
Entscheid der OGK vom 7.Mai 1982 AbR 82/83 Nr. 6
Art. 175 ZGB
Für die Bewilligung des Getrenntlebens der Ehegatten müssen keine strengen Voraussetzungen erfüllt sein.
Entscheid der OGK vom 28. Juli 2003 AbR 2002/03 Nr. 1
Art. 176 ZGB
Siehe Art. 80 SchKG (AbR 2002/03 Nr. 20)
Art. 176 Abs. 1 ZGB
Anrechnung eines hypothetischen Einkommens beim Unterhaltsschuldner, der sich ins Ausland begibt und dort einen Lohn erzielt, der weit unter seinen Erwerbsmöglichkeiten in der Schweiz liegt. Einräumung einer Übergangsfrist?
Entscheid des OG vom 12. April 2011 AbR 2010/11 Nr. 2
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB
Bei der Berechnung des Existenzminimums zur Festlegung der Unterhaltsbeiträge sind nur die Prämien für den obligatorischen Teil der Krankenversicherung zu berücksichtigen. Der Prämienaufwand für Zusatzversicherungen ist nur in begründeten Ausnahmefällen einzubeziehen (E. 3/b/cc). Die Steuern sind zu berücksichtigen, wenn keine Unterdeckung resultiert (E. 3/b/gg).
Entscheid der OGK vom 15. Februar 2001 AbR 2000/01 Nr. 6
Betreut jeder Ehegatte ein Kind, so kann bei geeigneten Verhältnissen anlässlich der Bemessung der Unterhaltsbeiträge bei jedem Ehegatten entsprechend seinen Erwerbsmöglichkeiten von einem vollen Arbeitspensum ausgegangen werden. Massgebend ist jedoch das Wohl der Kinder (E. 4).
Entscheid der OGK vom 16. September 2003 AbR 2002/2003 Nr. 3
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB
Der Begriff der ehelichen Wohnung ist im Einzelfall aufgrund der gesamten Umstände zu konkretisieren. Zuweisung eines Einfamilienhauses einschliesslichEinliegerwohnung an einen Ehegatten wegen Gefährdung von dessen Persönlichkeit bei Zusammenleben unter einem Dach.
Entscheid der OGK vom 2.Mai 2002 AbR 2002/03 Nr. 2
Zuweisung des Wohnhauses zur alleinigen Benützung an die Ehegattin. Verpflichtung des Ehegatten zur Tragung der Kosten des Wohnhauses analog den Regeln des Mietrechts.
Entscheid der OGK vom 20. Januar 2009 AbR 2008/09 Nr. 3
Art. 176 Abs. 3 ZGB
Bei der Zuweisung der Obhut über die Kinder sind kinderpsychiatrische Gutachten – nicht zuletzt mit Blick auf die Dauer des Verfahrens – nur anzuordnen, wenn besondere Umstände vorliegen (E. 1). Bedeutung stabiler Verhältnisse und eines gemeinsamen Aufwachsens bei der Zuteilung der Kinder (E. 2).
Entscheid der OGK vom 16. September 2003 AbR 2002/03 Nr. 3
Siehe Art. 273 ZGB (AbR 2002/03, Nr. 4)
Art. 178 ZGB
Eine Verfügungsbeschränkung betreffend Grundstücke im Eigentum einer juristischen Person, welcher ein Ehegatte angehört, ist grundsätzlich unzulässig. Eine solche Verfügungsbeschränkung fällt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen eines Durchgriffs gegeben sind, wenn also ein offensichtlich rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt.
Entscheid der OGK vom 15. Oktober 1999 AbR 98/99 Nr. 6
Siehe Art. 92 f. SchKG (AbR 2000/01 Nr. 22)
Verhältnis des Schutzes der Familienwohnung gemäss Art. 169 ZGB zur Verfügungsbeschränkung nach Art. 178 ZGB.
Entscheid der OGK vom 18. Januar 2005 AbR 2004/05 Nr. 4
Art. 256c Abs. 3 ZGB
Wiederherstellung der Klagefrist zur Anfechtung der Vaterschaft. Auf altrechtlich verwirkte Anfechtungsfristen kommt Art. 257 Abs. 3 aZGB zur Anwendung.
Entscheid des OG vom 9. Dezember 1991 AbR 90/91 Nr. 9
Art. 257 Abs. 3 ZGB
Siehe Art. 256c ZGB (AbR 90/91 Nr. 9)
Art. 260a ZGB
Hat sich der Kläger anlässlich der Anerkennung seiner Vaterschaft nicht geirrt, so ist die Anfechtungsklage abzuweisen, ohne dass vorher über die Abstammung Beweis zu erheben wäre. Die Beweislast für das Vorliegen eines Irrtums trägt der Anerkennende. Blosse Zweifel an der Vaterschaft genügen nicht für die Zulassung zum Vaterschaftsbeweis.
Entscheid des OG vom 31.Mai 2000 AbR 2000/01 Nr. 7
Art. 272 ZGB
Siehe Art. 273 ZGB (AbR 2000/01 Nr. 6)
Art. 273 f. ZGB
Sistierung des Besuchsrechts des Vaters für die Dauer von zwei Jahren wegen abweisender Haltung des Kindes. In dieser Zeit ist namentlich durch den Vormund auf eine positive Einstellung des Kindes zum Vater hinzuarbeiten; der Vater darf zum Kind schriftlichen Kontakt pflegen (E. 2b).
Entscheid des OG vom 21. Dezember 1999 AbR 98/99 Nr. 7
Art. 273 ZGB
Recht und Pflicht zur Ausübung des Besuchsrechts gegenüber unmündigen Kindern (E. 2).
Entscheid der OGK vom 15. Februar 2001 AbR 2000/01 Nr. 6
Ausgestaltung des Besuchsrechts im Eheschutzverfahren bei einer gewissen Entfremdung der Kinder zum Vater. Bedeutung einer positiven Einstellung des obhutsberechtigten Ehegatten.
Entscheid der OGK vom 25.Nov./22. Dez. 2003 AbR 2002/03 Nr. 4
Art. 276 Abs. 2 ZGB
Siehe Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB (AbR 2002/03 Nr. 3)
Art. 277 Abs. 2 ZGB
Der Ausbildungsunterhalt für mündige Töchter ist aufrechtzuerhalten, wenn die Kontaktverweigerung zum Vater den Töchtern subjektiv nicht vorwerfbar ist.
Entscheid des OG vom 30. Mai 2011 AbR 2010/11 Nr. 3
Art. 279 ZGB
Siehe Art. 9 IPRG (AbR 94/95 Nr. 8)
Art. 280 Abs. 2 ZGB
Im Verfahren betreffend die Unterhaltspflicht gegenüber dem mündigen Kind gilt von Bundesrechts wegen ein unbeschränktes Novenrecht, welches der kantonalen Regelung vorgeht (E. 1).
Trotz Offizialmaxime ist es in erster Linie Sache der Parteien, den tatsächlichen Prozessstoff dem Gericht zu unterbreiten und die Beweismittel zu nennen. Zulässiges Absehen von einer förmlichen Parteibefragung im konkreten Fall (E. 2).
Entscheid der OGK vom 19. März 1997 AbR 96/97 Nr. 4
Art. 285 ZGB
Festlegung des Grundbetrages des in Deutschland mit Ehefrau und zwei Kindern lebenden und arbeitenden Unterhaltsschuldners einer in der Schweiz wohnhaften Tochter.
Entscheid des OG vom 3. Oktober 2012 AbR 2012/13 Nr. 3
Art. 285 Abs. 2 ZGB
Siehe Art. 137 Abs. 2 ZGB (AbR 2004/05 Nr. 3)
Art. 289 Abs. 1 ZGB
Aktivlegitimation des gesetzlichen Vertreters zur Durchsetzung der Kinderunterhaltsbeiträge.
Entscheid der OGK vom 28. Oktober 1992 AbR 92/93 Nr. 2
Art. 290 ZGB
Vertretungsbefugnis des Erziehungsbeistands in Konkurrenz zur elterlichen Sorge. Gesetzliche Vertretungsbefugnis der Einwohnergemeinde bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen (E. 2).
Entscheid des OG vom 21. März 2012 AbR 2012/13 Nr. 8
Art. 291 ZGB
Siehe Art. 317 ZPO (AbR 2010/11 Nr. 9)
Art. 298 ZGB
Siehe Art. 290 ZGB (AbR 2012/13 Nr. 8)
Art. 304 ZGB
Siehe Art. 290 ZGB (AbR 2012/13 Nr. 8)
Art. 307 ZGB
Siehe Art. 145 ZGB (AbR 88/89 Nr. 9)
Art. 308 ZGB
Siehe Art. 315 ff. ZGB (AbR 2000/01 Nr. 8)
Art. 311 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB
Entzug der elterlichen Gewalt gegenüber beiden Eltern und Anordnung einer Vormundschaft unter gleichzeitiger Belassung der Obhut bei der Mutter wegen deren symbiotischen Beziehung zum Kind (E. 1b).
Entscheid des OG vom 21. Dezember 1999 AbR 98/99 Nr. 7
Art. 315 ff. ZGB
Abgrenzung der Zuständigkeiten von Scheidungs- und Eheschutzrichter, Vormundschaftsbehörde sowie Vollstreckungsrichter für Kindesschutzmassnahmen. Der Vollstreckungsrichter ist zuständig für die Vollstreckung eines in Rechtskraft erwachsenen Gerichtsentscheides über das Besuchsrecht; eine Erziehungsbeistandschaft ist durch die Vormundschaftsbehörde zu errichten.
Entscheid der OGK vom 20. Dezember 2000 AbR 2000/01 Nr. 8
Art. 315a ZGB
Siehe Art. 145 ZGB (AbR 88/89 Nr. 9)
Art. 328 f. ZGB
Unterstützungsanspruch bei selbstverschuldeter Notlage (E. 2).
Verzichtbarkeit der Unterhaltsansprüche? (E. 5).
Unbilligkeit der Unterstützungspflicht (E. 6).
Entscheid der OGK vom 7. Dezember 1979 AbR 78/79 Nr. 4
Art. 335 ZGB
Ein (umgekehrter) Durchgriff ist auch bei Familienstiftungen möglich (E. 3). Im Widerspruchsverfahren kann vorfrageweise geprüft werden, ob eine unzulässige Unterhalts- oder Genussstiftung vorliegt (E. 4).
Entscheid des OG vom 5. Juli 2007 AbR 2006/07 Nr. 2
Art. 467 ZGB
Siehe Art. 137 ff. ZPO (AbR 2008/09 Nr. 8)
Art. 518 ZGB
Aufsichtsbeschwerden gegen Willensvollstrecker sind bei der Obergerichtskommission einzureichen. Überprüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde (E. 1).
Entscheid der OGK vom 23. Februar 1984 AbR 84/85 Nr. 11
Art. 518 Abs. 1 ZGB
Die Obergerichtskommission ist zuständig für die Beurteilung von Aufsichtsbeschwerden gegen die Willensvollstrecker (Bestätigung der Rechtsprechung). Nichtigkeit des Aufsichtsentscheides eines Einwohnergemeinderates (E. 1 und 2).
Überprüfungsbefugnis der Aufsichtsbehörde (E. 3).
Entscheid der OGK vom 27.August 2003 AbR 2002/03 Nr. 5
Art. 518 Abs. 2 ZGB
Lehnt ein Erbe den Teilungsvorschlag des Willensvollstreckers ab, so ist dieser nicht berechtigt, seinen Vorschlag als verbindlich zu erklären und die Teilung durch einseitigen Rechtsakt zum Abschluss zu bringen (E. 4 und 5a).
Die Aufsichtsbehörde kann bereits getroffene Massnahmen des Willensvollstreckers nicht aufheben oder abändern, sondern lediglich die Unzulässigkeit seines Vorgehens feststellen (E. 5b). Absehen von Disziplinarmassnahme E. 6).
Entscheid der OGK vom 27.August 2003 AbR 2002/03 Nr. 5
Art. 566/593 ZGB
Die Erklärung, die Erbschaft auszuschlagen, ist unwiderruflich. Der die Erbschaft ausschlagende Erbe kann die amtliche Liquidation nicht mehr verlangen (E. 2).
Entscheid der OGK vom 15.Mai 1986 AbR 86/87 Nr. 3
Art. 566 Abs. 1 ZGB
Siehe Art. 193 Abs. 2 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 17)
Art. 566 Abs. 1 ZGB; Art. 93 ZPO
Bei Ausschlagung der Erbschaft können die in Zusammenhang mit der Liquidation der Verlassenschaft anfallenden Kosten (Verfahrenskosten für Eröff-nung sowie Einstellung des Konkurses) nicht den ausschlagenden Erben überbunden werden.
Entscheid der OGK vom 20. Juni 1984 AbR 84/85 Nr. 12
Art. 571 Abs. 2 ZGB
Siehe Art. 580 Abs. 1 ZGB (AbR 2006/07 Nr. 3)
Art. 573 Abs. 2 ZGB
Siehe Art. 193 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 13)
Art. 580 ZGB
Der Willensvollstrecker ist als solcher nicht berechtigt, ein öffentliches Inventar zu verlangen (E. 2).
Frage offen gelassen, unter welchen Voraussetzungen die Frist für die Stellung des Begehrens verlängert oder wiederhergestellt werden kann (E. 3).
Entscheid der OGK vom 30. Juli 1999 AbR 98/99 Nr. 8
Kann der Enterbte die Anordnung eines öffentlichen Inventars verlangen?
Entscheid der OGK vom 21. Juli 2006 AbR 2006/07 Nr. 4
Siehe Art. 89 EG ZGB (AbR 2008/09 Nr. 4)
Die Frist für die Stellung des Gesuchs um öffentliches Inventar kann nicht verlängert werden (E. 2–4). Rechtsmittelweg (E. 5).
Entscheid des OGP vom 16. Oktober 2012 AbR 2012/13 Nr. 4
Art. 580 Abs. 1 ZGB
Öffentliches Inventar; der Rückzug des Gesuchs um Errichtung des öffentlichen Inventars ist dann möglich, wenn alle Erben zustimmen und noch keine öffentliche Auskündigung erfolgt ist.
Entscheid der OGK vom 2. November 1982 AbR 82/83 Nr. 8
Die Einmischung in die Erbschaft während der Durchführung des öffentlichen Inventars lässt die Voraussetzungen für dessen Anordnung und Durchführung nachträglich dahinfallen. Einstellung des Verfahrens durch die Obergerichtskommission.
Entscheid der OGK vom 20. Dezember 2006 AbR 2006/07 Nr. 3
Art. 580 Abs. 2 ZGB; Art. 89 EG ZGB
Das Begehren um Errichtung eines öffentlichen Inventars muss binnen Monatsfrist bei der Obergerichtskommission eingereicht werden. Die Frist ist aber auch gewahrt, wenn das Gesuch rechtzeitig beim unzuständigen Gemeinderat eingereicht wird.
Entscheid der OGK vom 4.August 1982 AbR 82/83 Nr. 7
Art. 581 Abs. 2 ZGB
Verpflichtung eines Dritten zur Auskunftserteilung über die Vermögensverhältnisse des Erblassers unter Strafandrohung? (E. 2 bis 5). Aufgabe der Inventarbehörde ist es, alle auffindbaren Vermögenswerte des Erblassers ins öffentliche Inventar aufzunehmen. Bezüglich der Aktiven hat das Inventar jedoch nur beschränkte Aussagekraft (E. 6).
Entscheid der OGK vom 15. Juli 2009 AbR 2008/09 Nr. 4
Art. 584 Abs. 1 ZGB
Siehe Art. 89 EG ZGB (AbR 2008/09 Nr. 4)
Art.585 Abs. 1 ZGB
Siehe Art. 580 Abs. 1 ZGB (AbR 2006/07 Nr. 3)
Art. 585 Abs. 2 ZGB
Das Konkursamt ist zuständig für die Bearbeitung des Gesuchs um Fortsetzung eines Geschäftes des Erblassers durch einen Erben.
Entscheid der OGK vom 15. Oktober 1999 AbR 98/99 Nr. 9
Art. 586 Abs. 1 ZGB
Siehe Art. 133 Abs. 1 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 14)
Art. 587 Abs. 2 ZGB
Wann kommt eine Fristerstreckung zur Abgabe der Annahmeerklärung in Frage? (E. 1 und 2).
Ein erst nach Ablauf der Monatsfrist abgewiesenes Fristerstreckungsgesuch hat nicht die Verwirkung der in Art. 588 Abs. 1 ZGB vorgesehenen Erklärungsrechte zur Folge, wenn das Erstreckungsgesuch innert der Monatsfrist gestellt wurde. Ansetzung einer Nachfrist analog zu Art. 139 OR (E. 3).
Entscheid der OGK vom 18. Januar 1985 AbR 84/85 Nr. 13
Zur Erstreckung der Frist für die Erklärung über den Erwerb der Erbschaft gemäss Art. 587 Abs. 2 ZGB ist die Obergerichtskommission zuständig (E. 1).
Eine Fristerstreckung rechtfertigen Umstände, welche auf die Solvenz und Insolvenz der Erbschaft einen Einfluss haben. Sind die Aktiven so bedeutend, dass auch im Falle des späteren Unterliegens in einem Prozess die Erbschaft nicht überschuldet sein wird, so kann dem Erben die sofortige Entscheidung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft zugemutet werden. Bewilligung einer Notfrist nach Art. 72 Abs. 2 ZPO (E. 2).
Entscheid der OGK vom 20. März 2001 AbR 2000/01 Nr. 9
Art. 593 ZGB
Siehe Art. 566 ZGB (AbR 86/87 Nr. 3)
Art. 593 Abs. 2 ZGB
Abweisung des Gesuchs um Anordnung der amtlichen Liquidation auch wenn Anhaltspunkte für eine Erbunwürdigkeit des die Erbschaft annehmenden Miterben bestehen (E. 3).
Entscheid der OGK vom 15.Mai 1986 AbR 86/87 Nr. 3
Art. 594 Abs. 1 ZGB
Der Gläubiger von Erbgangsschulden ist nicht befugt, die amtliche Liquidation zu verlangen (E. 1).
Entscheid der OGK vom 15.Mai 1986 AbR 86/87 Nr. 3
Amtliche Liquidation.
Recht des Gläubigers, eine amtliche Liquidation zu verlangen, obwohl ein Erbe die Erbschaft unter öffentlichem Inventar angenommen hat? (E. 1).
Selbst wenn die Erbschaft durch einen Erben ausgeschlagen wird, beginnt die Frist für den eine amtliche Liquidation verlangenden Gläubiger mit dem Tod des Erblassers (oder einer allfälligen Testamentseröffnung) und nicht mit dem Zeitpunkt der Erbausschlagung (E. 2).
Entscheid der OGK vom 15.Mai 1986 AbR 86/87 Nr. 4
Art. 602 ZGB
Siehe Art. 37 ZPO (AbR 98/99 Nr. 16)
Art. 604 ZGB
Siehe Art. 37 ZPO (AbR 2000/01 Nr. 18)
Art. 626 Abs. 2 ZGB
Voraussetzungen der Ausgleichungspflicht im Fall einer gemischten Schenkung.
Entscheid des OG vom 21. April 1997 AbR 96/97 Nr. 5
Art. 634 ZGB
Objektiv und subjektiv partielle Erbteilung (E. 1a).
Realteilung ist auch bei Grundstücken möglich. Modalitäten und massgeblicher Zeitpunkt einer solchen Teilung (E. 1b).
Entscheid des OG vom 24. April 1991 AbR 90/91 Nr. 10
Art. 634 Abs. 2 ZGB
Im Rahmen eines Erbteilungsvertrages kann die Übertragung von Grundeigentum in einfacher Schriftform gültig vereinbart werden. Doch muss es sich um Grundstücke handeln, die direkt vom Erblasser herrühren und infolgedessen zum Nachlass gehören.
Entscheid des OG vom 24. Oktober 1983 AbR 82/83 Nr. 9
Art. 667 Abs. 2 und Art. 677 ZGB
Abgrenzung Dauerbaute/Fahrnisbaute. Fall eines Brunnens.
Die Intensität der äusseren Verbindung bildet lediglich ein Indiz für die Feststellung der Bestandteilseigenschaft, weshalb der inneren Verbindung im Sinne des Willens der Beteiligten auf eine dauernde Verbindung um so grössere Bedeutung zukommt (E. 2a, b).
Das Verschieben des Brunnens auf dem Grundstück, aber auch eine Zweckänderung desselben allein machen aus der Dauerbaute noch keine Fahrnisbaute (E. 2c).
Entscheid der OGK vom 26. März 1987 AbR 86/87 Nr. 5
Art. 667 Abs. 2 ZGB
Siehe Art. 145 StGB (AbR 88/89 Nr. 28)
Art. 677 ZGB
Siehe Art. 667 Abs. 2 ZGB (AbR 86/87 Nr. 5)
Art. 679 ZGB
Siehe Art. 684 ZGB (AbR 98/99 Nr. 10)
Siehe Art. 684 ZGB (AbR 98/99 Nr. 11)
Art. 684 ZGB
Der bundesrechtliche Nachbarschutz erfasst auch die Fernhaltung von Licht und den Entzug der Aussicht durch Bäume und Sträucher. Die Duldung einer Pflanzung während einer gewissen Zeit bedeutet nicht die Duldung jeder Grösse dieser Pflanzung (E. 2a–d).
An schöner Hang- und Aussichtslage haben die Eigentümer der obenliegenden Wohnhäuser Anspruch darauf, dass die Eigentümer der untenliegenden Grundstücke die entlang der Parzellengrenze gepflanzten Bäume und Sträucher regelmässig so zurückschneiden, dass sie die Lichteinstrahlung und die Aussicht nicht wesentlich beeinträchtigen (E. 2e–g und 3).
Entscheid des OG vom 1. April 1998 AbR 98/99 Nr. 10
Schutz der Nachbarn vor übermässigem Gaststättenlärm. Verhältnis zwischen privatem und öffentlichem Immissionsschutz (E. 3).
Für Diebstahl, Sachbeschädigung, Erbrechen und Urinieren auf dem Nachbargrundstück trägt der Gastwirt grundsätzlich nicht die Verantwortung (E. 4).
Festsetzung der Schliessungszeit der Gaststätte unter der Woche auf 24.00 Uhr, an Wochenenden auf 02.00 Uhr (E. 6).
Anweisung an den Wirt, die Ordnung auf dem Parkplatz zu gewährleisten; am Wochenende ist zu später Stunde ein Parkdienst zu unterhalten (E. 7c).
Verpflichtung, auf der Terrasse der Gastwirtschaft keine Musik zu machen (E. 7d).
Festsetzen einer zeitlichen Benützungsordnung für den Gebrauch eines im Freien aufgestellten Trampolins (E. 8).
Entscheid des OG vom 6. Dezember 1999 AbR 98/99 Nr. 11
Art. 687 Abs. 1 ZGB; Art. 19 KStR
Kapprecht und unerlaubte eigenmächtige Selbsthilfe.
Muss der Berechtigte seine Beschwerde an den Nachbarn mit Fristansetzung im Sinne von Art. 687 Abs. 1 ZGB jährlich erneuern, um von seinem Recht Gebrauch zu machen? (E. 1).
Art. 19 KStR stellt im Zusammenhang mit dem Kapprecht ein Sonderdelikt dar: eine Täterqualifikation besteht demnach nur bei einer Kappberechtigung des "Täters" (E. 2a).
Wer weder Eigentümer noch Inhaber eines beschränkten dinglichen Rechts am betreffenden Nachbargrundstück ist, gilt nicht als kappberechtigt (E. 2b).
Entscheid des OG vom 3. September 1985 AbR 84/85 Nr. 14
Art. 693 Abs. 2 ZGB
Siehe Art. 135 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 11)
Art. 694 ZGB
Voraussetzungen eines Notwegrechts. Anspruch auf einen mit einem Landwirtschaftsfahrzeug befahrbaren Zugang zur öffentlichen Strasse. Verwirkung des Notwegrechts, weil sich der Rechtsvorgänger des Ansprechers gegen eine ungünstige Linienführung der Erschliessungsstrasse gewehrt hat? (E. 1 und 2).
Welches Nachbargrundstück ist mit dem Notwegrecht zu belasten? Das Bestehen eines Fuss- und Winterwegrechts zulasten einer Nachbarparzelle spricht für die Einräumung des Notfahrwegrechts über diese Parzelle. Eine andere Wegführung fällt in Betracht, wenn der Notweg für einen Dritten erheblich weniger schädlich wäre (E. 3).
Der Notwegbelastete ist im Umfang der Verkehrswertdifferenz zu entschädigen (E. 4).
Entscheid des OG vom 28.April/6. August 1998 AbR 98/99 Nr. 12
Art. 694 Abs. 1 ZGB
Notwegrechtsanspruch.
Zusammenfassung der Rechtsprechung (E. 3a).
Liegt ein Grundstück an einer öffentlichen Strasse, umfasst der Notwegrechtsanspruch nicht auch das Recht, mit dem Fahrzeug auf das Grundstück zu fahren, um es dort zu parkieren (E. 3b).
Entscheid des OG vom 13. April 1987 AbR 86/87 Nr. 6
Art. 698 ZGB
Siehe Art. 741 ZGB (AbR 90/91 Nr. 11)
Art. 712 ff. ZGB
Siehe Art. 243 lit. c ZPO (AbR 92/93 Nr. 15)
Art. 712a ZGB
Die hotelmässige Nutzung von Stockwerkeigentum ist rechtlich zulässig und bedeutet namentlich keinen Institutsmissbrauch (E. 2a).
Entscheid des OG vom 15. April 1980 AbR 80/81 Nr. 22
Art. 712h Abs. 3 ZGB
Siehe Art. 93 ZPO (AbR 96/97 Nr. 14)
Art. 712m Abs. 1 ZGB
Eine reglementarische Abstimmungsordnung nach Stockwerkeinheiten oder Wertquoten anstatt nach Köpfen ist auch dann nicht institutswidrig, wenn dadurch eine nach Köpfen bemessene Mehrheit majorisiert wird (E. 3).
Entscheid der OGK vom 8. März 1991 AbR 90/91 Nr. 12
Art. 712m Abs. 2 ZGB
Legitimation zur Anfechtung von Versammlungsbeschlüssen der Stockwerkeigentümer (E. 1).
Entscheid der OGK vom 8. März 1991 AbR 90/91 Nr. 12
Art. 712q ff. ZGB
Rechtsnatur des Verwaltervertrages. Falls es sich im konkreten Fall um ein Auftrags- und nicht ein Arbeitsvertragsverhältnis handelt, besteht gegen den Verwalter kein Erfüllungsanspruch, sondern gegebenenfalls ein Schadenersatzanspruch (E. 4).
Entscheid der OGK vom 26. März 1987 AbR 86/87 Nr. 7
Art. 712q Abs. 1 ZGB
Richterliche Bestellung der Verwaltung. Es besteht kein Anspruch auf Wahl einer bestimmten Person (E. 4).
Entscheid der OGK vom 8. März 1991 AbR 90/91 Nr. 12
Art. 712r ZGB
Für den Erfolg einer Abberufungsklage ist nicht massgebend, ob die Stockwerkeigentümerversammlung den Abberufungsantrag aufgrund der Informationslage zu Unrecht ablehnte, sondern ob wichtige Gründe, die eine Abberufung gebieten, objektiv vorhanden sind (E. 2 und 3).
Entscheid der OGK vom 14. April 1988 AbR 88/89 Nr. 17
Art. 712t Abs. 2 ZGB
Befugnis des Verwalters zur Führung eines Zivilprozesses im summarischen Verfahren? (E. 2a).
Entscheid der OGK vom 8. März 1991 AbR 90/91 Nr. 12
Art. 731 Abs. 3 ZGB
Ersitzung einer Grunddienstbarkeit.
Solange eine umfassende Bereinigung der Dienstbarkeiten nicht stattgefunden hat, können in Obwalden Dienstbarkeiten weiterhin ersessen werden (E. 2a).
Entscheid des OG vom 13. April 1987 AbR 86/87 Nr. 6
Art. 738 ZGB
Umfang einer Grunddienstbarkeit.
Aus der Umschreibung eines Fahrwegrechtes "für den sog. Hausgebrauch" allein könnte nicht abgeleitet werden, dass nur für den Gebrauch des Hauses notwendige und nicht auch bloss der Bequemlichkeit dienende Fahrten erlaubt wären. Hingegen wird das Fahrwegrecht durch den weiteren Zusatz "also für Zu- und Abfuhr von Holz und Jauche etc." auf Fahrten eingeschränkt, die der Versorgung und Entsorgung des Hauses dienen (E. 1).
Entscheid des OG vom 13. April 1987 AbR 86/87 Nr. 6
Art. 741 ZGB
Weder Art. 698 noch Art. 741 ZGB bieten eine gesetzliche Grundlage, um andere Dienstbarkeitsberechtigte an den Erstellungskosten einer auf einem Drittgrundstück stehenden Vorrichtung zu beteiligen und zwar ungeachtet dessen, ob diese Vorrichtung bei der Ausübung der Dienstbarkeit nützlich ist. Fall eines Verkehrsspiegels (E. 2a, b und 4).
Es liegt auch keine gesetzliche Lücke vor (E. 2c).
Entscheid der OGK vom 5. April 1991 AbR 90/91 Nr. 11
Art. 806 Abs. 1 ZGB
Siehe Art. 91 ff. VZG (AbR 90/91 Nr. 32)
Art. 836 ZGB
Siehe Art. 36 Abs. 1 VZG (AbR 90/91 Nr. 31)
Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB
Die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts darf im summarischen Verfahren nur verweigert werden, wenn der Bestand des Pfandrechts als ausgeschlossen erscheint oder höchst unwahrscheinlich ist; im Zweifelsfall ist die vorläufige Eintragung zu bewilligen (E. 2).
Bestimmung der im Grundbuch einzutragenden Pfandsumme bei Stockwerkeigentum (E. 4). Ansetzung der Klagefrist (E. 5). Bundesrechtsmittel (E. 7).
Entscheid der OGK vom 29. Juli 1997 AbR 96/97 Nr. 6
Bauhandwerkerpfandrecht des Subunternehmers. Abgrenzung des Subunternehmervertrages vom Leiharbeitsverhältnis; im Zweifelsfall ist die vorläufige Eintragung im Grundbuch zu bewilligen.
Grobes Verschulden bei der Geltendmachung von Noven im Sinne von Art. 274 Abs. 1 ZPO bejaht bei Zeugenbescheinigungen, die ein rechtskundig Vertretener im Hinblick auf das Rekursverfahren veranlasst.
Entscheid der OGK vom 29. Juli 1997 AbR 96/97 Nr. 7
Art. 839 Abs. 2 ZGB
Kriterium zur Beurteilung der Einhaltung der Dreimonatsfrist für die Vormerkung des Bauhandwerkerpfandrechts im Grundbuch; Besonderheiten beim Stockwerkeigentum. Der Zeugenbeweis ist im summarischen Verfahren nicht zulässig. Wann liegt grobes Verschulden im Sinne von Art. 274 Abs. 1 ZPO bei der Geltendmachung von Noven im Rekursverfahren vor? Grobes Verschulden bei einem juristischen Laien verneint (E. 3).
Entscheid der OGK vom 29. Juli 1997 AbR 96/97 Nr. 6
Einhaltung der Dreimonatsfrist für die vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts. Der verzögerte Abtransport einer Abfallmulde kann nicht als wesentliche Leistung für die Fristwahrung anerkannt werden.
Entscheid der OGK vom 29. Juli 1997 AbR 96/97 Nr. 8
Art.930 Abs. 1 ZGB
Ist in einem Widerspruchsprozess über ein mit Arrest belegtes und gepfändetes Auto dessen Besitzer nicht Prozesspartei, so können sich auch Dritte auf die Vermutungswirkung des Besitzes berufen, die als Pfändungsgläubiger Ansprüche aus diesem Eigentumsrecht ableiten. Folgen der Eigentumsvermutung hinsichtlich der Beweislastverteilung. Simulation eines Mietvertrages.
Entscheid des OG vom 11. September 2007 AbR 2006/07 Nr. 5
Art. 937 f. ZGB
Siehe Art. 43 GWG (AbR 90/91 Nr. 21)
Art. 956 Abs. 2 und Art. 976 ZGB; Art. 103 Abs. 1 GBV
Die Löschung eines Grundbucheintrages ist beim Richter, die Verweigerung der Löschung bei der Aufsichtsbehörde anzufechten.
Entscheid der OGK vom 3. Juli 1980 AbR 80/81 Nr. 5
Art. 959 Abs. 2 ZGB; Art. 133 ff. SchKG
Vormerkung eines Kaufsrechtes.
Ist ein Kaufsrecht an einem Grundstück vorgemerkt, geht es dem Beschlagsrecht der Pfändungsgläubiger vor. Bei der Betreibung auf Pfandverwertung kann der Kaufberechtigte sein Recht am zu verwertenden Grundstück ebenfalls ausüben.
Für den Betreibungsbeamten besteht hingegen keine Veranlassung, mit der Verwertung zuzuwarten, bis der Eigentumserwerb durch den Kaufberechtigten perfekt ist.
Entscheid der OGK vom 16. Dezember 1987 AbR 86/87 Nr. 28
Art. 959 Abs. 2 ZGB
Als Dauerbaute wird der Brunnen vom vorgemerkten Kaufrecht am Grundstück trotz des früher erfolgten separaten Verkaufs miterfasst, wenn im Zeitpunkt der Vormerkung der Brunnen in Ermangelung einer körperlichen Übergabe an den Käufer noch nicht auf diesen übergegangen war. Vorliegen eines Besitzeskonstituts im vorliegenden Fall verneint (E. 3).
Entscheid der OGK vom 26. März 1987 AbR 86/87 Nr. 5
Art. 961 Abs. 3 ZGB
Siehe Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB (AbR 96/97 Nr. 6)
Art. 976 ZGB; Art. 33c Abs. 4 GBV
Vorgehen in Fällen, da sich ein Stockwerkeigentümer weigert, die aufgrund einer nachträglichen Aufteilung einer Stockwerkeinheit in zwei Einheiten erforderlichen baulichen Änderungen vorzunehmen. Wirkt eine allfällige Löschung beim Grundbuch ex nunc oder ex tunc? (E. 3).
Entscheid der OGK vom 26. März 1987 AbR 86/87 Nr. 7
Art. 976 ZGB
Siehe Art. 956 Abs. 2 ZGB (AbR 80/81 Nr. 5)
Art. 17 EGG; Art. 4 kantonale V zum EGG
Bäuerliches Vorkaufsrecht bei Alpweiden. Art. 17 EGG schafft in Bezug auf die materiellen Voraussetzungen kein Sonderrecht. Art. 4 der kantonalen V zum EGG regelt die Konkurrenzsituation zwischen den Ansprüchen der Verwandten und der öffentlichrechtlichen Körperschaften. In jedem Fall müssen aber die materiellen Voraussetzungen von Art. 6 EGG erfüllt sein.
Entscheid des OG vom 15. Juli 1983 AbR 82/83 Nr. 53
Art. 24ter Abs. 1 EGG; Art. 267c OR
Erstreckung landwirtschaftlicher Pachtverträge. Die vorgesehene Neuverpachtung einer Alp an andere Korporationsbürger bedeutet keinen Eigenbedarf (E. 2b)
Begriff des Härtefalles (E. 3).
Entscheid der OGK vom 7. Dezember 1979 AbR 78/79 Nr. 28
Art. 7 BGBB
Siehe Art. 8 BGBB (AbR 2002/03 Nr. 9)
Art. 8 BGBB
Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes. Für dauernd parzellenweise verpachtete landwirtschaftliche Gewerbe finden die Bestimmungen über die landwirtschaftlichen Grundstücke Anwendung, und das Gewerbe ist nicht mehr der Integralzuweisung sowie dem Vorkaufsrecht für Gewerbe unterstellt.
Entscheid des OG vom 11.August 2003 AbR 2002/03 Nr. 9
Art. 11 BGBB
Siehe Art. 8 BGBB (AbR 2002/03 Nr. 9)
Art. 33c Abs. 4 GBV
Siehe Art. 976 ZGB (AbR 86/87 Nr. 7)
Art. 103 Abs. 1 GBV
Siehe Art. 956 Abs. 2 ZGB (AbR 80/81 Nr. 5)
Art. 1 ff. OR
Abschluss des Vertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Der Verweis im Arbeitsvertrag auf eine allgemeine Betriebsordnung ist für die Parteien nicht verbindlich, es sei denn, der Arbeitnehmer habe diese Betriebsordnung bei Vertragsabschluss gekannt oder hätte sie kennen können (E. 3).
Entscheid des OG vom 17. Juni 1981 AbR 80/81 Nr. 26
Art. 1 OR
Wirkt ein Interessent im Rahmen von auf den Abschluss eines Mietvertrages abzielenden Verhandlungen an der Planung einer Wohnung und einer Praxis aktiv mit und wird demzufolge die Planung auf dessen persönliche Bedürfnisse ausgerichtet, kommt darin ein Verhalten zum Ausdruck, aufgrund dessen der andere nach Treu und Glauben auf den Willen zum Abschluss eines Mietvertrages schliessen darf (E. 3a, b).
Entscheid des OG vom 12. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 8
Art. 2 OR
Verhältnis von allgemeinen Vertragsbedingungen und individuellen Abreden. Vorbehalt von Vertragsnebenpunkten und richterliche Lückenfüllung des Vertrages. Fälligkeit von Forderungen und Aufhören des Zinsenlaufes im Nachlassverfahren. Analoge Anwendung von Art. 209 SchKG beim Nachlass mit Vermögensabtretung (E. 1).
Entscheid des OG vom 4. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 13
Art. 2 Abs. 1 OR
Der Mietzins ist ein wesentlicher Punkt des Mietvertrages. Besteht zwischen den Parteien Einigkeit, dass der Mietzins aufgrund der in die Mieträumlichkeiten investierten Kosten bemessen wird, indem diese Kosten zum Zinsfuss für erste Hypotheken verzinst werden, liegt darin eine für die Gültigkeit des Vertrages hinreichende Übereinstimmung, zumal wenn es nicht um Realerfüllung des Vertrages, sondern um Schadenersatz wegen ungerechtfertigten Rücktritts geht (E. 3c).
Entscheid des OG vom 12. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 8
Art. 11 OR
Formbedürftigkeit von Mietverträgen aufgrund der Verkehrssitte? (E. 4).
Entscheid des OG vom 12. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 8
Art. 18 OR
Richterliche Vertragsergänzung hinsichtlich der Frage, ob ein vereinbarter Rabatt auf dem Werklohn auch hinsichtlich von Mehraufwendungen gilt, die infolge besonderer Verhältnisse entstanden sind.
Entscheid des OG vom 15./23. Dezember 2011 AbR 2010/11 Nr. 4
Art. 20 Abs. 1 OR
Kollision von Verträgen. Grundsätzlich gilt nicht das Prioritätsprinzip, nach welchem dem früher abgeschlossenen Vertrag Vorrang einzuräumen wäre, sondern das Präventionsprinzip. Nach diesem sind Verträge, die den "Zuvorkommenden" bevorteilen, grundsätzlich trotz der Kollision wirksam. Der Dritte, der kontrahieren will, hat grundsätzlich keine Verpflichtung, auf ein fremdes Rechtsgeschäft Rücksicht zu nehmen. Doch darf er weder sittenwidrig handeln noch gegen Treu und Glauben verstossen.
Entscheid der OGK vom 25.April 1990 AbR 90/91 Nr. 14
Art.23 ff. OR
Siehe Art. 193 Abs. 2 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 17)
Art. 24 OR
Der Irrtum über die Tatsache, ob es zum Vertragsschluss mit einem Dritten kommen wird, ist kein Grundlagenirrtum, sondern ein unbeachtlicher Motivirrtum, da wegen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit der Eintritt eines solchen Vertragsschlusses als zukünftiger Sachverhalt nicht als sicher betrachtet werden kann. Aus dem gleichen Grund kann auch keine absichtliche Täuschung vorliegen (E. 2).
Entscheid des OG vom 4. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 13
Art. 28 OR
Siehe Art. 24 OR (AbR 90/91 Nr. 13)
Ungültigkeitserklärung des Arbeitsvertrags zufolge Täuschung über die Arbeitsfähigkeit und den früheren Lohn der Arbeitnehmerin? (E. 5 und 6).
Entscheid des OG vom 23. Dezember 2008 AbR 2008/09 Nr. 5
Art. 31 OR
Siehe Art. 28 OR (AbR 2008/09 Nr. 5)
Art. 32 ff. OR
Tragweite einer sog. Bankvollmacht.
Bezieht sich die Vollmacht (nur) auf ein Kontokorrent, umfasst sie nur solche Rechtshandlungen, welche in der Verfügung über Guthaben bestehen, nicht aber das Eingehen von Verbindlichkeiten.
Entscheid des OG vom 7. Juli 1982 AbR 82/83 Nr. 10
Art. 38 Abs. 1 OR
Siehe Art. 57 ZPO (AbR 2010/11 Nr. 7)
Art. 41 OR
Siehe Art. 50 OR (AbR 2008/09 Nr. 17)
Art. 41 OR; Art. 27 SSG
Verhältnis der beiden Bestimmungen zueinander. Betriebsgefahr als Reduktionsgrund nach Art. 44 OR. Eine Entlastung von der Kausalhaftung für Betriebsgefahr setzt voraus, dass den Pflichtigen selber kein Verschulden trifft (E. 2).
Quotenvorrecht des Geschädigten auf den Haftpflichtanspruch.
Entscheid des OG vom 17. März 1983 AbR 82/83 Nr. 11
Art. 41 ff. OR
Schadenersatz bei Körperverletzung; Schleudertrauma. Vorgehen bei der Schadensberechnung (E. 2). Erwerbsausfallschaden (E. 3 bis 7): Bestimmung des hypothetischen Valideneinkommens (E. 4 bis 5a) und des hypothetischen Invalideneinkommens (E. 5b bis d); Zumutbare Verwertung einer Restarbeitsfähigkeit und Schadenminderungspflicht (E. 5d/bb bis cc); Berechnung des Erwerbsausfalles bis zum Rechnungstag (E. 6); Berechnung des zukünftigen Erwerbsausfalls; Kapitalisierungszinsfuss, Reallohnerhöhung, Subrogation (E. 7). Bestimmung des Rentenschadens (E. 8). Abgeltung für AHV-Beiträge (E. 9). Haushaltschaden (E. 10 bis 12): Bestimmung des Haushaltsaufwandes mittels "SAKE"-Tabellen (E. 10d bis e); Bestimmung der Haushaltsinvalidität (E. 10g bis h); Berechnung des bisherigen Haushaltschadens (E. 11); Berechnung des zukünftigen Haushaltschadens in zwei Perioden (E. 12).
Entscheid des OG vom 26. April 2007 AbR 2006/07 Nr. 6
Art. 42 Abs. 1 OR
Sind die anlässlich einer Ausstellung beschädigten Bilder als unverkäuflich zu qualifizieren, so ist dem Künstler kein Schaden erwachsen. Haftpflichtansprüche gegen den Eigentümer des Ausstellungsgebäudes und der Aufhängevorrichtung sind deshalb ausgeschlossen.
Entscheid des OG vom 11. Februar 1994 AbR 94/95 Nr. 3
Art. 46 OR
Siehe Art. 41 ff. OR (AbR 2006/07 Nr. 6)
Art. 47 OR
Siehe Art. 12 Abs. 2 aOHG (AbR 2008/09 Nr. 20)
Art. 49 OR
Ohrfeige als besonders schwere Verletzung in den persönlichen Verhältnissen.
Entscheid der OGK vom 7. Juni 1977 AbR 76/77 Nr. 5
Die Bezichtigung, betrunken zu sein, bedeutet keine besonders schwere Verletzung in den persönlichen Verhältnissen.AbR 76/77 Nr. 14
Art. 50 OR
Solidarhaftung des Begünstigers; Gutheissung des adhäsionsweise geltend gemachten Zivilanspruchs (E. 4 bis 6).
Entscheid der OGK vom 9. September 2008 AbR 2008/09 Nr. 17
Art. 55 OR
Siehe Art. 29 Abs. 1 GOG (AbR 90/91 Nr. 2)
Art. 58 OR
Umfang der Unterhaltspflicht eines Hotels an einem privaten Wegstück, das ausschliesslich als Zugang zum Hotel dient. Im Winter ist der Zufahrtsweg zumindest an den von Fussgängern benützten Stellen eisfrei zu halten (E. 2–10). Verlegung der Prozesskosten bei Rückweisung der Sache an die Vorinstanz (E. 11).
Entscheid des OG vom 26. März 2013 AbR 2012/13 Nr. 5
Art. 58 Abs. 1 OR
Siehe Art. 42 Abs. 1 OR (AbR 94/95 Nr. 3)
Art. 62 f. OR
Im Bereicherungsrecht ist der Ansprecher mit der Beweislast hinsichtlich der Rechtsgrundlosigkeit seiner Leistung belastet. Der Rechtsgrundsatz "negativa non sunt probanda" ist nicht anwendbar.
Fall, wo der Ansprecher behauptet, in Erfüllung eines Darlehensversprechens geleistet zu haben, ihm aber der Beweis des Darlehensvertrages nicht gelingt.
Entscheid des OG vom 3. Juli 1989 AbR 88/89 Nr. 10
Art. 74 OR
Für die Zulässigkeit einer Giralzahlung genügt das Vorhandensein eines Kontos (E. 2).
Für die Rechtzeitigkeit genügt die fristgerechte Einzahlung auf das Postcheckkonto der Empfängerbank zugunsten des Gläubigerkontos, auch wenn – bankintern – die Vergütung erst später erfolgt (E. 3).
Entscheid des OG vom 27. Januar 1989 AbR 88/89 Nr. 16
Art. 82 OR
Ist der Verkäufer vorleistungspflichtig, kommt er dieser Pflicht nicht nach, indem er die Sendung per Nachnahme übermittelt (E. 2).
Entscheid der OGK vom 14. Oktober 1980 AbR 80/81 Nr. 7
Art. 83 OR
Siehe Art. 107 ff. OR (AbR 90/91 Nr. 13)
Art. 85 OR
Bedeutet eine mit "Endabrechnung" bezeichnete Abrechnung unter den Parteien eine sog. Saldoquittung? (E. 3).
Entscheid des OG vom 4. Juni 1980 AbR 80/81 Nr. 9
Art. 88 Abs. 1 OR
Tragweite einer Saldoquittung bei Rückzahlung des Darlehens. Wird davon auch die Gewinnbeteiligungsabrede berührt? (E. 4).
Entscheid des OG vom 21. Juni 1989 AbR 88/89 Nr. 11
Art. 96 OR
Siehe Art. 23 Abs. 3 GOG (AbR 80/81 Nr. 1)
Art. 101 OR
Siehe Art. 82 SchKG (AbR 78/79 Nr. 14)
Art. 107 ff. OR
Fehlen die Voraussetzungen für einen gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Rücktritt, so bleibt eine Rücktrittserklärung grundsätzlich wirkungslos. Analoge Anwendung von Art. 212 SchKG beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (E. 3).
Die Rechtsnatur des Rücktritts als eines Gestaltungsrechts steht einer Einigung der Parteien über die Wirksamkeit des Rücktritts entgegen. Jedoch kann eine Vertragspartei die Rücktrittserklärung der Gegenpartei als Offerte zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags akzeptieren (E. 4 und 5).
Entscheid des OG vom 4. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 13
Art. 128 OR
Forderung aus Kleinverkauf. Bejaht bei entgeltlicher Lieferung an den Verbraucher für seine eigenen Bedürfnisse, obwohl es sich nur um einen gelegentlichen Verkauf kleiner Quantitäten handelt (E. 3).
Entscheid des OG vom 16.November 1983 AbR 82/83 Nr. 12
Art. 139 OR
Die fehlerhafte Prozesshandlung, welche die Nachfrist von Art. 139 OR auslöst, muss von dem seinen Anspruch verfolgenden Gläubiger und darf nicht von einem Dritten ausgehen (E. 4).
Entscheid des OG vom 16.November 1983 AbR 82/83 Nr. 12
Art. 143 f. OR
Voraussetzungen, unter welchen eine Solidarschuld der Miteigentümer anzunehmen ist.
Entscheid der OGK vom 13.Mai 1992 AbR 92/93 Nr. 3
Art. 161 und 163 OR
Abgrenzung zwischen Konventionalstrafe, Schadenspauschalierung und Mindestentschädigung. Anforderungen an die Vereinbarung einer verschuldensunabhängigen Konventionalstrafe. Herabsetzung der Konventionalstrafe mangels genügender Substanziierung des Schadens?
Entscheid des OG vom 23. Oktober 1984 AbR 84/85 Nr. 15
Art. 163 OR
Siehe Art. 161 OR (AbR 84/85 Nr. 15)
Art. 184 OR
Abgrenzung von Kaufvertrag und Werkvertrag. Die Frage, welche Art Vertragsverhältnis vorliegt, kann offen bleiben, wenn ein Anspruch aus Sachgewährleistung wegen verspäteter Mängelrüge nicht besteht; denn die Mängelrügeobliegenheiten stimmen bei Kauf- und Werkvertrag im Wesentlichen überein (E. 7).
Entscheid des OG vom 18.September 1992 AbR 92/93 Nr. 10
Art. 201 OR
Siehe Art. 184 OR (AbR 92/93 Nr. 10)
Art. 214 OR
Siehe Art. 107 ff. OR (AbR 90/91 Nr. 13)
Art. 216 Abs. 2 OR
Siehe Art. 8 Abs. 1 EG ZGB (AbR 78/79 Nr. 3)
Art. 226a ff. OR
Rechtsnatur des Fernunterrichtsvertrages.
Im konkreten Fall Abzahlungsvertrag bejaht (E. 1a).
Entscheid der OGK vom 14. Oktober 1980 AbR 80/81 Nr. 70
Art. 226c Abs. 3 OR
Abzahlungsvertrag.
Ungültigkeit des Abzahlungsvertrages wegen Verknüpfung des Verzichtsrechtes mit Reuegeldklausel (E. 1b).
Befinden sich Hauptpunkte des Vertrages (Parteien, Kaufgegenstand, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten) sowie die Rubrik für die Signierung auf der Vorderseite, der Hinweis auf das Verzichtsrecht hingegen auf der Rückseite des Vertragsformulars, bedarf es auf der Vorderseite eines Hinweises darauf, dass sich andere wesentliche Bestimmungen auf der Rückseite befinden. Andernfalls ist der Vertrag ungültig (E. 1c).
Entscheid der OGK vom 14. Oktober 1980 AbR 80/81 Nr. 7
Art. 233 OR
Abgrenzung zwischen Kommissionsvertrag, Kauf auf Probe/Besicht und Trödelvertrag (E. 1).
Beinhaltet der Trödelvertrag eine Wahlobligation oder einen bedingten Kauf? Frage offen gelassen (E. 2).
Entscheid der OGK vom 11.September 1980 AbR 80/81 Nr. 6
Art. 253 ff. OR
Abgrenzung des Mietvertrages vom Vorvertrag auf Abschluss eines Mietvertrages (E. 1).
Entscheid des OG vom 12. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 8
Art. 253 OR
Siehe Art. 319 Abs. 1 OR (AbR 82/83 Nr. 13)
Art. 253a OR
Siehe Art. 272 ff. OR (AbR 94/95 Nr. 4)
Art. 254 OR
Siehe Art. 82 SchKG (AbR 78/79 Nr. 13)
Art. 259 OR
Siehe Art. 176 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB (AbR 2008/09 Nr. 3)
Art. 267c OR
Siehe Art. 24ter Abs. 1 EGG (AbR 78/79 Nr. 28)
Art. 268 ff. OR
Siehe Art. 283 SchKG (AbR 94/95 Nr. 24)
Art. 271a Abs. 1 lit. e OR
Die Anfechtung einer mangels Einhaltung von Kündigungsfrist und -termin ungültigen Kündigung bei der Schlichtungsbehörde löst nicht den dreijährigen Kündigungsschutz des Art. 271a Abs. 1 lit. e OR aus.
Entscheid der OGK vom 30.August 1999 AbR 98/99 Nr. 13
Art. 272 ff. OR
Nach erfolgter Kündigung kann rechtsgültig auf eine Erstreckung des Mietverhältnisses verzichtet werden.
Entscheid der OGK vom 15. April 1992 AbR 92/93 Nr. 4
Ein Stall, in dem hobbymässig Pferde gehalten werden, ist kein Geschäftsraum, für den das Mietverhältnis erstreckt werden könnte. Stall und Weidefläche bilden auch keine Nebensachen zu einem Ökonomiegebäude, in dem der Mieter ein Werbeunternehmen führt.
Vertragswidrige Umnutzung? Begriff der "Härte" im Sinne von Art. 272 Abs. 1 OR.
Entscheid der OGK vom 23.September 1994 AbR 94/95 Nr. 4
Art. 273c OR
Siehe Art. 272 ff. OR (AbR 92/93 Nr. 4)
Art.295 OR
Es ist zulässig und weist nicht auf einen verpönten Kettenvertrag hin, wenn ein Pachtverhältnis mehrmals mit befristeten Verträgen verlängert wird, sofern sachliche Gründe dieses Vorgehen rechtfertigen.
Entscheid der OGK vom 29.April 2003 AbR 2002/03 Nr. 6
Art. 312 ff. OR
Abgrenzung zwischen Darlehensverhältnissen, partiarischen Rechtsverhältnissen und der stillen Gesellschaft (E. 2).
Auslegung einer Saldo-Quittung nach dem Vertrauensprinzip (E. 3).
Der Anspruch des Partiars erschöpft sich nebst der Rückzahlung der Darlehensvaluta in der Gewinnbeteiligung. Es stehen ihm keine Liquidationsansprüche zu.
Entscheid des OG vom 19.November 1993 AbR 92/93 Nr. 5
Art. 312 OR
Siehe Art. 82 SchKG (AbR 78/79 Nr. 14)
Abgrenzung des partiarischen Darlehens von der einfachen Gesellschaft (E. 3).
Entscheid des OG vom 21. Juni 1989 AbR 88/89 Nr. 11
Art. 319 OR
Abgrenzung der Teilzeitarbeit (mit festem Stundenlohn oder auf Abruf) von der Aushilfs- oder Gelegenheitsarbeit. Übergang des Teilzeitarbeitsverhältnisses als Folge einer Betriebsübernahme (E. 2 bis 4).
Entscheid der OGK vom 14. November 2005 AbR 2004/05 Nr. 5
Art. 319 Abs. 1 und Art. 253 OR
Der Hauswartvertrag enthält arbeits- und mietrechtliche Elemente. Bezieht sich die Kündigung des "Arbeitsverhältnisses" auf das ganze Vertragsverhältnis?
Entscheid der OGK vom 6. Juni 1983 AbR 82/83 Nr. 13
Art. 320 Abs. 3 OR
Siehe Art. 28 OR (AbR 2008/09 Nr. 5)
Art. 321a OR
Die Entfaltung einer einschlägigen wirtschaftlichen Tätigkeit durch den fristlos entlassenen Arbeitnehmer – vorliegend das Versenden von Preislisten an
potentielle Kunden – während der Zeitspanne, für welche der Arbeitnehmer Lohnfortzahlung beansprucht, verstösst nicht gegen die Treuepflicht (E. 1c).
Entscheid des OG vom 27. Juni 1986 AbR 86/87 Nr. 9
Vertragsverletzung wegen übermässiger Benutzung des Geschäftstelefons für Privatgespräche während der Arbeitszeit nachgewiesen (E. 6)?
Entscheid des OG vom 23. März 2004 AbR 2004/05 Nr. 6
Art. 321a Abs. 1 OR
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf eine Arbeitnehmerin infolge ihrer Treuepflicht keine konkurrenzierende Tätigkeit ausüben. Die Verletzung dieser Treuepflicht berechtigt zur fristlosen Entlassung.
Entscheid des OG vom 4. Oktober 2011 AbR 2010/11 Nr. 5
Siehe Art. 322d OR (AbR 2012/13 Nr. 6)
Art. 321c und 329 OR
Die Fragen der Überstundenentschädigung und der Auszahlung von Ruhetagen, die am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr bezogen werden können, dürfen nicht vermengt werden. Die Entschädigung nicht bezogener Ruhetage ist auch dann geschuldet, wenn aus dem Arbeitsverhältnis keine Überstunden resultieren. Überstunden sind zusätzlich zu entschädigen.
Entscheid des OG vom 9. Juli 1986 AbR 86/87 Nr. 10
Art.321e OR
Siehe Art. 321a OR (AbR 2004/05 Nr. 6)
Art. 322 OR
Siehe Art. 322d OR (AbR 2002/03 Nr. 7)
Art. 322d OR
Abgrenzung zwischen Gratifikation, unechter Gratifikation und sog. Jahresendzulage (13. Monatslohn) (E. 3).
Der Pro-rata-Anspruch setzt bei der unechten Gratifikation eine entsprechende Vereinbarung voraus. Bei der Jahresendzahlung kann der Pro-rata-Anspruch ausgeschlossen werden (E. 4).
Entscheid der OGK vom 15. April 1992 AbR 92/93 Nr. 6
Abgrenzung von Gratifikation und 13. Monatslohn. Der Arbeitnehmer, der während rund zehn Jahren die Auszahlung von variierenden Beträgen akzeptierte, kann im Nachhinein nicht einen 13. Monatslohn fordern, der dem zwölften Teil des Jahresgehalts entspricht.
Entscheid der OGK vom 18. März 2003 AbR 2002/03 Nr. 7
Qualifikation des Bonus als Gratifikation oder Lohnbestandteil? Kürzung oder Streichung der Gratifikation infolge Sorgfalts- und Treuepflichtverletzung durch übermässige Nutzung des Internets zu privaten Zwecken? (E. 3)
Entscheid des OG vom 16. Dezember 2013 AbR 2012/13 Nr. 6
Art. 322d Abs. 1 OR
Anspruch auf Gratifikation, falls die Ausrichtung im Betrieb üblich ist. Der einzelne Arbeitnehmer darf nicht willkürlich schlechter gestellt werden als die andern (E. 4).
Die Kürzung der Gratifikation ohne entsprechende Abrede ist in Art. 322d Abs. 2 OR nur für den besonderen Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Anlasses zur Ausrichtung der Gratifikation geregelt. Endigt das Arbeitsverhältnis auf diesen Zeitpunkt hin, liegt kein Grund für eine Kürzung der Gratifikation vor (E. 5).
Entscheid des OG vom 17. Juni 1981 AbR 80/81 Nr. 26
Art. 324 Abs. 1 OR
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Unterlassung von Vorbereitungshandlungen. Vorliegend verneint, wenn nach den Umständen damit zu rechnen ist, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erfüllen wird (E. 2).
Entscheid des OG vom 27. Januar 1989 AbR 88/89 Nr. 12
Lohnanspruch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Annahmeverzug des Arbeitgebers (E. 5).
Entscheid der OGK vom 14.November 2005 AbR 2004/05 Nr. 5
Art. 329 OR
Arbeitsvertrag. Abgeltung von Freitagen. Freitag bedeutet, dass der Arbeitnehmer an diesem Tag nicht arbeiten muss und sich vom Arbeitsplatz entfernen kann, wenn es ihm beliebt.
Entscheid des OG vom 21. Oktober 1980 AbR 80/81 Nr. 10
Siehe Art. 321c OR (AbR 86/87 Nr. 10)
Art. 333 OR
Wird nach der Übernahme einer Zahnarztpraxis das Arbeitsverhältnis mit der Dentalassistentin weitergeführt, so sind die bisher geleisteten Dienstjahre unabhängig davon anzurechnen, ob ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde (E. 3). Kündigungsschutz während Krankheit (E. 4).
Entscheid des OG vom 23. Dezember 2008 AbR 2008/09 Nr. 5
Art.333 Abs. 1 OR
Siehe Art. 319 OR (AbR 2004/05 Nr. 5)
Art. 336 Abs. 1 lit. d OR
An den Beweis der Rachekündigung dürfen nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden. Es muss genügen, wenn die Rachemotive aufgrund der Indizien als überwiegend wahrscheinlich gelten (E. 1).
Das Vorliegen anderer plausibler Kündigungsmotive schliesst das Vorliegen einer Rachekündigung nicht ohne weiteres aus (E. 3).
Kriterien zur Bemessung der Entschädigung (E. 4).
Entscheid des OG vom 20. Februar 1992 AbR 92/93 Nr. 8
Art. 336a Abs. 1 OR
Im Falle einer Kündigung und gleichzeitiger Weiterbeschäftigung durch den Arbeitgeber darf nicht ohne weiteres angenommen werden, auch der Arbeit- nehmer wolle nicht das alte Arbeitsverhältnis fortsetzen, sondern ein neues beginnen.
Entscheid des OG vom 7. Dezember 1981 AbR 80/81 Nr. 8
Art. 336a Abs. 2 OR
Siehe Art. 336 Abs. 1 lit. d OR (AbR 92/93 Nr. 8)
Art. 336b OR
Abweichungen von den gesetzlichen Kündigungsfristen sind bei überjährigen Arbeitsverhältnissen schriftlich zu verabreden. Dies gilt sowohl bei Verkürzung als auch Ausdehnung der gesetzlichen Frist.
Entscheid des OG vom 28. Dezember 1978 AbR 78/79 Nr. 7
Art. 336c OR
Siehe Art. 333 OR (AbR 2008/09 Nr. 5)
Art. 336c Abs. 1 lit. b OR
Der Kündigungsschutz kann nur in denjenigen Fällen teilweiser Arbeitsunfähigkeit als nicht anwendbar erklärt werden, in denen die Arbeitsunfähigkeit derart gering ist, dass sie auf den Antritt einer neuen Stelle keinen Einfluss haben kann. Diese Voraussetzung ist bei einer Arbeitsunfähigkeit von 20–25 % nicht gegeben (E. 2 und 3). Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung (E. 4).
Entscheid des OG vom 23. März 2004 AbR 2004/05 Nr. 6
Art. 337 OR
Siehe Art. 321a Abs. 1 OR (AbR 2010/11 Nr. 5)
Art. 337 OR; Art. 14 L-GAV des Gastgewerbes
Muss der Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers nach den Umständen als fristlose Entlassung verstehen, macht er sich durch das Nichterscheinen am Arbeitsplatz keiner Verletzung des Arbeitsvertrages schuldig (E. 1).
Handelt es sich nicht um ein ausserordentlich gravierendes Vorkommnis, hat der fristlosen Entlassung eine Verwarnung vorauszugehen (E. 2).
Entscheid des OG vom 4. Juni 1980 AbR 80/81 Nr. 9
Art. 337 Abs. 1 OR
Die Missachtung der unter Androhung der fristlosen Entlassung ergangenen Weisung an den Arbeitnehmer, innert 10 Minuten beim Geschäftsführer vorzusprechen, ist kein Grund zur fristlosen Entlassung (E. 2 und 3).
Weder die Bemerkung, die angedrohte Entlassung sei ihm "scheissegal", noch das protestlose Verlassen des Arbeitsplatzes bedeuten Einverständnis mit der Kündigung und Verwirkung von Entschädigungsansprüchen (E. 4).
Entscheid des OG vom 11.November 1992 AbR 92/93 Nr. 9
Art. 337a OR
Ist die Androhung des Arbeitnehmers, er werde kündigen, falls der Arbeitgeber einen andern Mitarbeiter nicht entlassen werde, ein Grund für eine fristlose Entlassung?
Entscheid des OG vom 16. Dezember 1989 AbR 88/89 Nr. 13
Art. 337c Abs. 2 OR
Kürzung des Lohnfortzahlungsanspruchs. Vorliegend kein Verstoss gegen die Schadensminderungspflicht, doch Anrechnung einer auf wirtschaftlichen Erfolg gerichteten Tätigkeit, auch wenn diese erst zu einem späteren Zeitpunkt fruchtbar gemacht werden kann (E. 2).
Entscheid des OG vom 27. Juni 1986 AbR 86/87 Nr. 9
Art. 340b Abs. 3 OR
Vorsorgliche Realexekution eines arbeitsvertraglichen Konkurrenzverbots. Führt die im Rahmen eines Produktewechsels erfolgende vorübergehende Aufgabe des Verkaufs einer Produktegruppe für den Verkaufsleiter zu einem begründeten und vom Arbeitgeber zu verantwortenden Anlass für die Auflösung des Vertragsverhältnisses? (E. 4 bis 9).
Entscheid der OGK vom 6. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 15
Art. 340c Abs. 2 OR
Siehe Art. 340b Abs. 3 OR (AbR 90/91 Nr. 15)
Art. 343 Abs. 1 OR
Siehe Art. 115 Abs. 1 IPRG (AbR 92/93 Nr. 7)
Art. 343 Abs. 3 OR
Siehe Art. 219 Abs. 1 ZPO (AbR 2002/03 Nr. 14)
Art. 343 Abs. 4 OR
Siehe Art. 210 Abs. 2 ZPO (AbR 98/99 Nr. 19)
Siehe Art. 194 Abs. 1 ZPO (AbR 2004/05 Nr. 5)
Art. 356 OR; GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe vom 9. Juni 1975
Allgemein verbindlich erklärte GAV bedeuten objektives Zivilrecht (E. 1).
Vereinbaren die Parteien einen den gesamtarbeitsvertraglichen Mindestansatz übersteigenden Lohn, gelten weitere gesamtarbeitsvertragliche Ansprüche mit der Differenz zwischen Mindestansatz und vereinbartem Lohn nicht ohne weiteres als abgegolten (E. 2).
Der in Art. 28 Abs. 4 GAV vorgesehene Aushilfezuschlag ist nur auf den Mindestlöhnen zu gewähren (E. 3).
Entscheid der OGK vom 9.August 1978 AbR 78/79 Nr. 5
Art. 356 OR; L-GAV des Gastgewerbes vom 6. April 1976
Siehe Art. 337 OR (AbR 80/81 Nr. 9)
Art. 356 OR; Art. 82 Abs. 5 L-GAV für das Gastgewerbe vom 6. September 1988
Die Unterlassung der Buchführung über die geleistete Arbeitszeit führt zwar zur Umkehr der Beweislast, schliesst es aber nicht aus, den Beweis mit andern Mittel zu führen (E. 3a).
Antizipierte Beweiswürdigung (E. 3b, d).
Entscheid des OG vom 17. Juli 1991 AbR 90/91 Nr. 16
Art. 359 Abs. 2 OR
Normalarbeitsvertrag für das Arbeitsverhältnis landwirtschaftlicher Arbeitnehmer; Art. 115 Abs. 2 KV; Art. 1 ZPO; Art. 1 ZGB
Der vom Regierungsrat am 3. Juli 1973 erlassene NAV verletzt den Grundsatz der Gewaltentrennung und ist als Gesetzesrecht nicht anwendbar. Da die Kantone zum Erlass von NAV jedoch verpflichtet sind, liegt eine Gesetzeslücke vor. Es ist angezeigt, den vom Regierungsrat erlassenen NAV als Richterrecht zur Anwendung zu bringen.
Entscheid des OG vom 21. Oktober 1980 AbR 80/81 Nr. 11
Art. 363 OR
Siehe Art. 184 OR (AbR 92/93 Nr. 10)
Art. 367 OR
Siehe Art. 184 OR (AbR 92/93 Nr. 10)
Art. 370 OR
Siehe Art. 184 OR (AbR 92/93 Nr. 10)
Art. 372 Abs. 1 OR
Vollendung des Werkes bei Fehlen nebensächlicher Arbeiten? (E. 1). Ermächtigung des Architekten zur Vergebung von Zusatzarbeiten? (E. 2 und 3).
Entscheid des OG vom 25. Februar 1988 AbR 88/89 Nr. 14
Art. 374 f. OR
Vergütung beim Werkvertrag? Kostenüberschreitung.
Anwendbares Recht; Verhältnis von Vertrag, SIA-Normen und OR (E. 1 bis 3).
"Zirka-Preis" oder "ungefährer Kostenansatz"? (E. 4 und 5).
Bei der Ermittlung der prozentualen Kostenüberschreitung dürfen die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Aufstellung des Kostenansatzes definitiv bekannten Positionen wie der Landpreis nicht mit einbezogen werden (E. 6).
Im Regelfall liegt die Toleranzgrenze bei 10 %. Im konkreten Fall beträgt sie 20 %, da der Kostenvoranschlag auf einer kubischen Berechnung liegt und dem Werkbesteller der Genauigkeitsgrad solcher Berechnungen bekannt sein musste (E. 8).
Entscheid des OG vom 21. Juni 1989 AbR 88/89 Nr. 15
Art. 375 Abs. 2 OR
Übermässigkeit der Überschreitung des ungefähren Kostenansatzes. Kein Abweichen von der 10 %-Toleranzgrenze, wenn eine gewisse Genauigkeit des Kostenansatzes erwartet werden darf.
Umstände, die es rechtfertigen, von der Risikoteilung hinsichtlich der Tragung des die Toleranzgrenze überschreitenden Teils des Werklohnes abzuweichen.
Entscheid des OG vom 14.September 1993 AbR 92/93 Nr. 11
Art. 377 OR
Die Aktivlegitimation für die geltend gemachte werkvertragsrechtliche Forderung fehlt, wenn die Forderung zufolge eines Sacheinlagevertrags auf eine neu gegründete Gesellschaft übergegangen ist. Auslegung der fraglichen Klausel im Sacheinlagevertrag (E. 1 und 2). Die Beweislastverteilung wird irrelevant, sobald der Richter den streitigen Sachverhalt festgestellt hat (E. 3). Unzulässige Doppelvertretung. Allein die Übertragung der Prozessführungsbefugnis ohne Zession der eingeklagten Forderung bewirkt nicht das Übergehen der Aktivlegitimation (E. 4).
Entscheid des OG vom 31. Dezember 2003 AbR 2002/03 Nr. 8
Art. 394 Abs. 3 OR
Siehe Art. 537 Abs. 3 OR (AbR 84/85 Nr. 17)
Art. 397 Abs. 1 OR; Art. 12 ZGB
Aufklärungspflicht des Beauftragten bei unzweckmässigen Aufträgen bzw. Weisungen des Auftraggebers.
Sowohl die Erteilung eines Auftrages als auch das Beharren auf demselben nach erfolgter Aufklärung durch den Beauftragten setzen die Urteilsfähigkeit des Auftraggebers voraus. Urteilsfähigkeit im konkreten Fall verneint.
Entscheid des OG vom 11.Mai 1984 AbR 84/85 Nr. 16
Art. 400 Abs. 1 OR
Siehe Art. 172 lit. a StPO (AbR 90/91 Nr. 49)
Art. 412 ff. OR
Zustandekommen eines Mäklervertrages. Voraussetzungen, unter denen eine Mäklerprovision geschuldet ist.
Entscheid des OG vom 6.Mai 1994 AbR 94/95 Nr. 5
Nennung des Preises als Bedingung der Mäklervergütung?
Entscheid des OG vom 22.September 1994 AbR 94/95 Nr. 6
Art. 521 ff. OR
Siehe Art. 3 Abs. 1 ELG (AbR 96/97 Nr. 46)
Art. 530 ff. OR
Beweis des mündlichen Vertragsschlusses über die Errichtung einer einfachen Gesellschaft durch Indizien (E. 3 bis 10).
Anspruch des einzelnen Gesellschafters auf Einsicht in die Geschäftsbücher und Vorlage der Gewinn- und Verlustrechnung (E. 11).
Entscheid des OG vom 30.August 1978 AbR 78/79 Nr. 6
Siehe Art. 137 StGB (AbR 84/85 Nr. 37)
Siehe Art. 312 ff. OR (AbR 92/93 Nr. 5)
Art. 536 OR
Das Konkurrenzverbot zwischen den Gesellschaftern umfasst neben dem Verbot wettbewerbsartiger Tätigkeit auch die Treuepflicht und damit das Verbot von Handlungen, die den Gesellschaftszweck beeinträchtigen (E. 3).
Entscheid des OG vom 16. März 1984 AbR 84/85 Nr. 17
Art. 537 Abs. 3 OR i.V. mit Art. 394 Abs. 3 OR
Dem einfachen Gesellschafter – auch dem geschäftsführenden – steht für seine persönlichen Bemühungen kein Anspruch auf besondere Vergütung zu. Besonderer Vergütungsanspruch für sog. Kapitalbeschaffungskosten im vorliegenden Fall verneint (E. 2).
Entscheid des OG vom 16. März 1984 AbR 84/85 Nr. 17
Art. 542 Abs. 1 und Art. 576 OR
Identität einer einfachen Gesellschaft trotz Mitgliederbewegungen (Austritte; Neueintritte)?
Entscheid der OGK vom 20. März 1986 AbR 86/87 Nr. 11
Art. 548 ff. OR
Gesuch um Anordnung der Liquidation einer einfachen Gesellschaft im Befehlsverfahren. Voraussetzungen des klaren Rechts und der nicht streitigen oder sofort beweisbaren tatsächlichen Verhältnisse. Abweisung des Begehrens wegen Illiquidität.
Entscheid des OG vom 11.August 2000 AbR 2000/01 Nr. 10
Art. 576 OR
Siehe Art. 542 Abs. 1 OR (AbR 86/87 Nr. 11)
Art. 641 Ziff. 3 OR
Siehe Art. 64 Abs. 2 SchKG (AbR 90/91 Nr. 17)
Art. 643 Abs. 2 OR
Siehe Art. 52 Abs. 3 ZGB (AbR 84/85 Nr. 10)
Art. 645 Abs. 2 OR
Übernahme der von den Gründern im Namen der zu bildenden Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen (E. 1).
Die Übernahme kann auch stillschweigend durch konkludentes Handeln erfolgen (E. 4).
Die Übernahme der Verpflichtung muss nicht innert der dreimonatigen Übernahmefrist an den Vertragspartner notifiziert werden (E. 5).
Wer trägt bei Gutheissung der Aberkennungsklage die Rechtsöffnungskosten? (E. 6).
Entscheid des OG vom 24.September 1986 AbR 86/87 Nr. 12
Art. 647 Abs. 3 OR
Siehe Art. 53 SchKG (AbR 90/91 Nr. 18)
Art. 698 OR
Die in Art. 698 OR, der die Befugnisse der Generalversammlung regelt, zwar nicht vorgesehene Abstimmung über den Bericht der Kontrollstelle ist nicht gesetzeswidrig (E. 3).
Entscheid des OG vom 14. Juni 1982 AbR 82/83 Nr. 17
Art. 699 Abs. 4 OR; Art. 11 EV OR; Art. 77 GOG
Die Einberufung der GV einer AG durch den Kantonsgerichtspräsidenten unterliegt entgegen Art. 11 EV OR dem Rekurs an die Obergerichtskommission (E. 1).
Eine richterlich einberufene GV kann weder widerrufen noch verschoben werden (E. 2).
Entscheid der OGK vom 21.Mai 1980 AbR 80/81 Nr. 12
Art. 700 OR
Die nicht rechtzeitige Bekanntgabe der Verhandlungsgegenstände der Generalversammlung unterliegt der Anfechtung nach Art. 706 OR, hat jedoch im Falle, dass die Anfechtung unterbleibt, keine Nichtigkeit zur Folge (E. 4).
Entscheid des OG vom 14. Juni 1982 AbR 82/83 Nr. 17
Art. 716a Abs. 1 Ziff. 7 OR
Siehe Art. 192 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 28)
Art. 718 ff. OR
Siehe Art. 192 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 28)
Art. 718 f. OR
Eine Beschwerde ist durch zwei Gesellschafter zu unterzeichnen, wenn sie kollektiv zeichnungsberechtigt sind. Der durch einen der kollektiv Zeichnungsberechtigten erhobene Rechtsvorschlag muss nachträglich durch den anderen genehmigt werden.
Entscheid des OG vom 3.November 2000 AbR 2000/01 Nr. 11
Art. 725 OR
Siehe Art. 729b Abs. 2 OR (AbR 2000/01 Nr. 28)
Art. 725 Abs. 2 OR
Siehe Art. 192 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 28)
Art. 728 OR; Art. 51 Abs. 2 lit. c ZPO
Auf eine von der Kontrollstelle namens der Aktiengesellschaft erhobene Klage kann mangels Prozessfähigkeit nicht eingetreten werden. Auf eine gegen die Verwaltung einer Aktiengesellschaft gerichtete Klage kann mangels Parteifähigkeit der Beklagten nicht eingetreten werden.
Entscheid der OGK vom 23. Februar 1984 AbR 84/85 Nr. 18
Art. 729b Abs. 2 OR
Anforderungen an eine formell korrekte Überschuldungsanzeige. Diese ist eine unübertragbare und unentziehbare Aufgabe des Gesamtverwaltungsrates. Voraussetzungen, unter denen auch die Revisionsstelle zur Überschuldungsanzeige verpflichtet und berechtigt ist. Begriff der offensichtlichen Überschuldung im Sinne von Art. 729b Abs. 2 OR. Der Umstand, dass die Revisionsstelle in Missachtung des Unabhängigkeitsgebots Arbeiten für die zu prüfende Gesellschaft ausgeführt hat, die mit dem Prüfungsauftrag unvereinbar sind, führt nicht zur Unbeachtlichkeit ihrer Überschuldungsanzeige. Die Erstellung einer Zwischenbilanz ist im Falle einer Überschuldungsanzeige durch die Revisionsstelle nicht vorgeschrieben. Eine Expertise zur Feststellung der Überschuldung ist grundsätzlich nicht durchzuführen, da sie zu einer unverhältnismässigen Verzögerung des Verfahrens führen würde (E. 3 bis 7).
Entscheid des OG vom 28. Januar 2000 AbR 2000/01 Nr. 28
Art. 761 OR
Nicht nur der Sitz bestehender Gesellschaften, sondern auch der (letzte) Sitz einer im Handelsregister gelöschten Aktiengesellschaft ist Einheitsgerichtsstand für Verantwortlichkeitsklagen. Bestimmung des letzten Sitzes einer verbeiständeten Aktiengesellschaft in Liquidation.
Entscheid des OG vom 7.April 1995 AbR 94/95 Nr. 7
Art. 932 Abs. 1 OR
Siehe Art. 64 Abs. 2 SchKG (AbR 90/91 Nr. 17)
Art. 932 Abs. 3 OR
Siehe Art. 53 SchKG (AbR 90/91 Nr. 18)
Art. 1096 Ziff. 2 OR
Siehe Art. 182 Ziff. 3 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 26)
Art. 1097 Abs. 1 OR
Siehe Art. 182 Ziff. 3 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 26)
Art. 18 BMM
Der Vermieter bleibt im Anfechtungsverfahren an die ursprüngliche Begründung des beabsichtigten Mietzinsaufschlages gebunden (E. 2).
Entscheid der OGK vom 26. März 1987 AbR 86/87 Nr. 13
Art. 47 LPG
Siehe Art. 243 lit. b ZPO (AbR 2006/07 Nr. 8)
Art. 5 MSchG
Siehe Art. 243 lit. c ZPO (AbR 88/89 Nr. 19)
Art. 24 MSchG
Das geltende MSchG gewährt (anders als das neue Gesetz) nur Schutz bei markenmässigem Gebrauch (E. 2).
Entscheid des OG vom 27. März 1992 AbR 92/93 Nr. 12
Art. 59 MSchG
Siehe Art. 30 Abs. 2 GOG (AbR 2004/05 Nr. 10)
Art. 2 UWG
Siehe Art. 3 lit. b UWG (AbR 2010/11 Nr. 6)
Art. 3 lit. b UWG
Verwendung von Fotos und Konstruktionszeichnungen fremder Produkte in Präsentationsmappen und in vor potenziellen Käufern gehaltenem Fachvortrag (E. 5). Rechtsanwendung von Amtes wegen. Verhältnis von Generalklausel und Spezialtatbeständen des UWG (E. 6.1). Anwendbarkeit von Art. 5 und Art. 6 UWG verneint (E. 6.2 und 6.3), von Art. 3 lit. b UWG bejaht (E. 6.4–6.9). Beseitigung der bestehenden Verletzung (E. 8–12).
Entscheid des OGP vom 30. Dezember 2011 AbR 2010/11 Nr. 6
Art. 3 lit. c UWG
Siehe Art. 243 lit. c ZPO (AbR 88/89 Nr. 18)
Art. 3 lit. d UWG
Siehe Art. 243 lit. c ZPO (AbR 88/89 Nr. 19)
Verhältnis von MSchG und UWG. Das UWG schützt auch vor nicht markenmässigem Gebrauch eines kollidierenden Zeichens (E. 3a).
Art. 3 lit. d UWG gewährt Kennzeichnungsschutz. Grundsätze für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr (E. 3b). Massgeblichkeit der ausschliesslichen Vertriebsform des Versandhandels des Produkts, welches das nachgeahmte Zeichen trägt. Die Wortkombinationen "Plasticolor" und "Plastik-Color" sind verwechselbar (E. 3c).
Kennzeichnungskraft erlangt ein Zeichen kraft seiner Originalität oder Verkehrsgeltung. Die Wortkombination "Plasticolor" ist nicht originell und steht im Gemeingut (E. 3d). Voraussetzungen für die Bejahung der Verkehrsgeltung (E. 3e).
Durchbrechung der Kausalhaftung nach Art. 28f Abs. 1 ZGB. Verneinung einer Haftung mangels Verschulden (E. 4).
Entscheid des OG vom 27. März 1992 AbR 92/93 Nr. 12
Art. 5 UWG
Siehe Art. 3 lit. b UWG (AbR 2010/11 Nr. 6)
Art. 6 UWG
Siehe Art. 3 lit. b UWG (AbR 2010/11 Nr. 6)
Art. 9 UWG
Siehe Art. 3 lit. b UWG (AbR 2010/11 Nr. 6)
Art. 13 UWG
Siehe Art. 30 Abs. 2 GOG (AbR 2004/05 Nr. 10)
Art. 14 UWG
Haftung für ungerechtfertigte vorsorgliche Massnahme? Das Vorliegen einer bundesrechtlichen Regelung betreffend vorsorgliche Massnahmen schliesst die Anwendung von Art. 249 Abs. 1 ZPO aus (E. 1).
Entscheid des OG vom 27. März 1992 AbR 92/93 Nr. 12
Siehe Art. 28c–f ZGB (AbR 98/99 Nr. 21)
Art. 5 ZPO
Örtliche und sachliche Zuständigkeit für vorsorgliche Massnahmen im Lauterkeits- und Immaterialgüterrecht (E. 1 und 2). Voraussetzungen vorsorglicher Massnahmen (E. 3, 4 und 7).
Entscheid des OGP vom 30. Dezember 2011 AbR 2010/11 Nr. 6
Art. 13 ZPO
Siehe Art. 5 ZPO (AbR 2010/11 Nr. 6)
Art. 36 ZPO
Siehe Art. 5 ZPO (AbR 2010/11 Nr. 6)
Art. 53 Abs. 1 ZPO
Siehe Art. 272 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 14)
Art. 57 ZPO
Rechtsanwendung von Amtes wegen und Verhandlungs- und Dispositionsmaxime. Das Gericht kann den eingeklagten Anspruch in rechtlicher Hinsicht ganz oder teilweise abweichend von den Begründungen der Parteien würdigen. Annahme vollmachtloser Stellvertretung anstelle des geltend gemachten Willensmangels.
Entscheid des OG vom 23. August 2011 AbR 2010/11 Nr. 7
Art. 59 ZPO
Rechtsschutzinteresse an der erneuten Zustellung eines Urteils, dessen Anerkennung und Vollstreckung durch die österreichischen Gerichte verweigert worden war. Anwendbares Recht. Rechtsfolgen der mangelhaften Zustellung der Klageschrift und des Urteils (E. 4–9).
Entscheid des OG vom 21. März 2012 AbR 2012/13 Nr. 8
Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO
Liegt hinsichtlich der vor der Schlichtungsbehörde geltend gemachten und der in einem deutschen Entscheid beurteilten Ansprüche Identität vor, so darf die Schlichtungsbehörde nicht auf die Klage eintreten.
Entscheid des OG vom 9. Februar 2012 AbR 2012/13 Nr. 7
Art. 60 ZPO
Siehe Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO (AbR 2012/13 Nr. 7)
Art. 91 ZPO
Siehe Art. 5 ZPO (AbR 2010/11 Nr. 6)
Art. 104 Abs. 3 ZPO
Die Verlegung der Prozesskosten im Arresteinspracheverfahren kann ohne den Vorbehalt eines anderen Prozessausgangs im Hauptverfahren erfolgen.
Entscheid des OG vom 16. April 2013 AbR 2012/13 Nr. 9
Art. 112 Abs. 1 ZPO
Der Erlass der Gerichtskosten eines aussichtslosen Verfahrens ist ausgeschlossen, da die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege nicht auf dem Weg eines Erlassgesuchs umgangen werden dürfen.
Entscheid des OGP vom 13. November 2013 AbR 2012/13 Nr. 10
Art. 124 Abs. 1 und 2 ZPO
Siehe Art. 137 ff. ZPO (AbR 2008/09 Nr. 8)
Art. 152 Abs. 1 ZPO
Verletzung des Rechts auf Beweis durch Nichtabnahme zulässiger und tauglicher Beweismittel im Verfahren betreffend Leistung eines Prozesskostenvorschusses im Eheschutzverfahren und Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.
Entscheid des OG vom 16. April 2013 AbR 2012/13 Nr. 11
Art. 183 ZPO
Siehe Art. 175 Abs. 2 ZPO (AbR 2008/09 Nr. 8)
Art. 185 Abs. 2 ZPO
Siehe Art. 175 Abs. 2 ZPO (AbR 2008/09 Nr. 8)
Art. 212 Abs. 1 ZPO
Siehe Art. 319 lit. a ZPO (AbR 2012/13 Nr. 7)
Art. 254 Abs. 2 lit. c ZPO
Siehe Art. 152 Abs. 1 ZPO (AbR 2012/13 Nr. 11)
Art. 256 ZPO
Siehe Art. 272 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 14)
Art. 257 ZPO
Verhältnis vorsorglicher Massnahmen zum Rechtsschutz in klaren Fällen. Fristansetzung an Gesuchsteller zur Klarstellung, wie sein Gesuch zu verstehen sei.
Entscheid des OGP vom 25. März 2011 AbR 2010/11 Nr. 8
Art. 261 ff. ZPO
Siehe Art. 257 ZPO (AbR 2010/11 Nr. 8)
Art. 317 ZPO
Berücksichtigung von Noven im Berufungsverfahren betreffend Schuldneranweisung für Kinderunterhaltsbeiträge.
Entscheid des OG vom 30. Mai 2011 AbR 2010/11 Nr. 9
Art. 319 lit. a ZPO
Im Rahmen ihrer Entscheidkompetenzen ergangene Entscheide der Schlichtungsbehörde sind mit Beschwerde anfechtbar.
Entscheid des OG vom 9. Februar 2012 AbR 2012/13 Nr. 7
Art. 320 ZPO
Arrestgrund des fehlenden Wohnsitzes in der Schweiz. Kognition der Beschwerdeinstanz bei der Feststellung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes des Schuldners (E. 2 und 3).
Entscheid des OG vom 19. April 2011 AbR 2010/11 Nr. 14
Art. 325 Abs. 2 ZPO
Siehe Art. 278 Abs. 4 SchKG (AbR 2012/13 Nr. 14)
Art. 326 ZPO
Im Beschwerdeverfahren betreffend Arrestbewilligung können neue Beweismittel nicht berücksichtigt werden (E. 1).
Entscheid des OG vom 19. April 2011 AbR 2010/11 Nr. 14
Inanspruchnahme der Polizeiorgane
Inanspruchnahme der Polizeiorgane nach Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Kreisschreiben der OGK vom 8. Juli 1994 AbR 94/95 Nr. 17
Art. 2 SchKG
Der ausserordentliche Konkursbeamte ist befugt, im Rahmen seines Auftrags für seine Verrichtungen Hilfspersonen beizuziehen (E. 4b).
Entscheid der OGK vom 27.Mai 2003 AbR 2002/03 Nr. 18
Art. 4 SchKG
Welche Gebühren darf das Betreibungsamt im Rahmen einer requisitorischen Zustellung eines Zahlungsbefehls durch ein anderes Amt erheben (E. 1–5)? Hinweispflicht des Amtes bei voraussehbar aussergewöhnlich hohen Kosten (E. 6).
Entscheid der OGK vom 24. November 2010 AbR 2010/11 Nr. 10
Art. 8 Abs. 2 SchKG; Art. 320 StGB
Auskunft des Betreibungsbeamten über betreibungsrechtliche Tatsachen an Dritte; Abgrenzung zwischen berechtigter Auskunft und strafbarer Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Erwägungen der OGK vom 26. Februar 1985 AbR 84/85 Nr. 25
Art. 8 Abs. 2 SchKG
Umfang des Auskunftsrechts des Gläubigers, an welchen eine Forderung nach Art. 131 Abs. 2 SchKG überwiesen wurde. Im vorliegenden Fall auf Bekanntgabe von Nummer und Saldo des auf den Namen des Lohnschuldners errichteten Hinterlegungskontos.
Entscheid der OGK vom 10. Dezember 1986 AbR 86/87 Nr. 24
Auskunftspflicht der Betreibungs- und Konkursämter.
Kreisschreiben der OGK vom 15. März 1988 AbR 88/89 Nr. 22
Auskunftspflicht des Betreibungsamtes. Dürfen Auszüge aus dem Betreibungsregister auf bestimmte Betreibungen beschränkt werden (Betreibungen mit Verlustschein, offene Betreibungen ohne Rechtsvorschlag)?
Entscheid der OGK vom 12. Oktober 1989 AbR 88/89 Nr. 23
Betreibungsauskunft. Ein vom Gesuchsteller selber ausgestellter Beleg ist kein genügender Interessennachweis.
Entscheid der OGK vom 9. Dezember 1991 AbR 90/91 Nr. 24
Keine Betreibungsauskunft aufgrund eines vom Gesuchsteller selber verfassten Dokumentes (gespeicherte Bestellungsdaten).
Entscheid der OGK vom 26. November 1992 AbR 92/93 Nr. 20
Art. 8a SchKG
Das Betreibungsamt hat Personen, die glaubhaft machen können, dass sie gegenüber der von der Auskunft betroffenen Person (bereits) eine Forderung haben, Einsicht in das Betreibungsregister zu gewähren.
Entscheid der OGK vom 23. September 1997 AbR 96/97 Nr. 16
Art. 8a Abs. 1 SchKG
Voraussetzungen und Umfang des Einsichtsrechts in die Konkursakten.
Entscheid des OG vom 11. Dezember 2012 AbR 2012/13 Nr. 12
Art. 13 Abs. 1 SchKG
Siehe Art. 76 Abs. 1 GOG (AbR 98/99 Nr. 35)
Art. 14 Abs. 2 SchKG
Die Frage, ob das Disziplinarvergehen eines Betreibungsbeamten verjährt ist, gehört dem Bundesrecht an. Mangels einer ausdrücklichen Verjährungsbestimmung im SchKG ist auf die Verjährungsnormen im Übrigen Disziplinarrecht des Bundes abzustellen. Danach gilt eine einjährige relative und eine dreijährige absolute Verjährungsfrist. Kostenverlegung analog Art. 172 lit. b StPO.
Entscheid der OGK vom 15. Dezember 1994 AbR 94/95 Nr. 18
Art. 17 und 275 SchKG
Arrestvollzug.
Beschwerde des Drittansprechers der Arrestobjekte gegen den Arrestvollzug. Massgebende Verfahrensvorschriften.
Entscheid der OGK vom 22. Juni 1979 AbR 78/79 Nr. 11
Art. 17 SchKG
Siehe Art. 64 ff. SchKG (AbR 90/91 Nr. 25)
Will der Betreibungsgläubiger die Gültigkeit des Rechtsvorschlages bestreiten, muss er innert 10 Tagen nach Zustellung des Gläubigerdoppels des Zahlungsbefehls Beschwerde erheben.
Entscheid der OGK vom 15. April 1992 AbR 92/93 Nr. 21
Siehe Art. 99 SchKG (AbR 92/93 Nr. 22)
Siehe Art. 64 Abs. 2 SchKG (AbR 92/93 Nr. 24)
Siehe Art. 80 ff. SchKG (AbR 94/95 Nr. 21)
Siehe Art. 274 f. SchKG (AbR 94/95 Nr. 23)
Siehe Art. 283 SchKG (AbR 94/95 Nr. 24)
Der Vollstreckungsgegner und weitere Beteiligte sind im Beschwerdeverfahren zwar anzuhören; sie sind aber nicht eigentliche Parteien im Sinne des Zivilprozesses, sondern gelten als Drittpersonen im Sinne von Art. 148 ZPO (E. 2).
Entscheid des OGP vom 18. März 1999 AbR 98/99 Nr. 23
Siehe Art. 718 f. OR (AbR 2000/01 Nr. 11)
Gegen Gerichtsentscheide ist die Beschwerde nach Art. 17 SchKG ausgeschlossen. Wurde der gegen den Rechtsöffnungsentscheid zulässige Rekurs nicht erhoben und ist er folglich in Rechtskraft erwachsen, so kann im Beschwerdeverfahren betreffend die Pfändungsankündigung vorfrageweise nur geprüft werden, ob er nichtig sei.
Entscheid der OGK vom 11.August 2000 AbR 2000/01 Nr. 20
Siehe Art. 140 Abs. 2 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 25)
Beschwerdelegitimation des Inhabers eines Vorkaufsrecht, der anlässlich des Freihandverkaufs eines Grundstücks im Rahmen der Nachlassliquidation einen Vorkaufsfall geltend macht (E. 2).
Entscheid der OGK vom 28. Januar 2000 AbR 2000/01 Nr. 30
Siehe Art. 3 VV SchKG (AbR 2002/03 Nr. 18)
Parteien des Beschwerdeverfahrens (E. 1).
Rechtsgeschäfte des Konkursamtes, die nicht der Beschwerde unterliegen (E. 2a/b).
Nichteintreten auf eine Beschwerde gegen eine durch das Konkursamt mit einem Dritten abgeschlossene Vereinbarung, die im Rahmen der Verwaltung von Vermögenswerten des Schuldners abgeschlossen wurde (E. 2c).
Entscheid der OGK vom 28. Juli 2003 AbR 2002/03 Nr. 19
Rechtsschutzinteresse des Verwaltungsratspräsidenten und Geschäftsführers der konkursiten Aktiengesellschaft zur Beschwerdeführung gegen den Kollokationsplan? (E. 2)
Kognition der Beschwerdeinstanz bei der Überprüfung des Kollokationsplans (E. 3, 4, 7 und 8).
Entscheid der OGK vom 24. November 2004 AbR 2004/05 Nr. 15
Abweisung des Begehrens um Entlassung von Grundstücken aus der Pfändung als mit Beschwerde anfechtbare Verfügung (E. 2).
Entscheid der OGK vom 18. August 2009 AbR 2008/09 Nr. 13
Beschwerde gegen die Liquidatorin im Nachlassverfahren mit Vermögensabtretung. Örtliche und sachliche Zuständigkeit (E. 1). Beschwerdelegitimation eines Mitgliedes des Gläubigerausschusses hinsichtlich Verteilungsliste mit Schlussrechnung, Angebot zur Abtretung der Geltendmachung von Ansprüchen der Masse und Schlussbericht (E. 3–5).
Entscheid des OG vom 16. Mai 2013 AbR 2012/13 Nr. 15
Art. 17 Abs. 1 SchKG
Siehe Art. 256 Abs. 1 SchKG (AbR 96/97 Nr. 26)
Siehe Art. 26 Abs. 2 GOG (AbR 98/99 Nr. 22)
Siehe Art. 120 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 14)
Siehe Art. 140 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 15)
Art. 17 Abs. 4 SchKG
Das Betreibungsamt darf ausserhalb eines Beschwerdeverfahrens seine Verfügung bis zum Ablauf der Beschwerdefrist in Wiedererwägung ziehen. Ist die Verfügung nichtig, so kann das Amt diese grundsätzlich jederzeit durch Erlass einer neuen Verfügung ersetzen; ist bei der Aufsichtsbehörde aber ein Beschwerdeverfahren hängig, so steht dem Amt diese Befugnis nur bis zur Vernehmlassung zu.
Entscheid der OGK vom 29. Juli 1997 AbR 96/97 Nr. 17
Art. 20 SchKG
Siehe Art. 177 SchKG (AbR 98/99 Nr. 34)
Art. 22 SchKG
Siehe Art. 17 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 20)
Art. 22 Abs. 2 SchKG
Siehe Art. 17 Abs. 4 SchKG (AbR 96/97 Nr. 17)
Art. 31 ff. SchKG
Vom Betreibungsamt festzusetzende Fristen sind "aus zureichenden Gründen" zu erstrecken.
Entscheid der OGK vom 15. September 1978 AbR 78/79 Nr. 12
Art. 33 Abs. 4 SchKG
Voraussetzungen der Fristwiederherstellung. Der Zustellungsbevollmächtigte ist nicht zu weiteren Rechtshandlungen verpflichtet. Ferienabwesenheit der Geschäftsführerin als Wiederherstellungsgrund anerkannt, da mit der Zustellung des Zahlungsbefehls nicht gerechnet werden musste (E. 2 bis 6).
Entscheid der OGK vom 24. Juli 2009 AbR 2008/09 Nr. 10
Art. 36 SchKG
Siehe Art. 175 Abs. 1 SchKG (AbR 96/97 Nr. 25)
Art. 39 SchKG
Keine Ausnahme von der Generalexekution für BVG-Beiträge an eine privatrechtliche Stiftung.
Entscheid der OGK vom 14. Dezember 1989 AbR 88/89 Nr. 24
Art. 39 Ziff. 5 SchKG
Nur wer als Geschäftsführer auch Gesellschafter einer GmbH ist, unterliegt der Konkursbetreibung.
Entscheid der OGK vom 1. April 1998 AbR 98/99 Nr. 24
Art. 43 SchKG
Siehe Art. 39 SchKG (AbR 88/89 Nr. 24)
Art. 46 SchKG
Vorgehen des Betreibungsamts bei der Zustellung eines Zahlungsbefehls gegen eine juristische Person, wenn an deren Sitz niemand angetroffen wird.
Entscheid der OGK vom 17.August 2005 AbR 2004/05 Nr. 16
Art. 46 Abs. 1 SchKG
Betreibungsort bei sog. Wochenaufenthaltern.
Entscheid der OGK vom 16. Februar 1990 AbR 90/91 Nr. 26
Richtet sich die Betreibung für Erbschaftsschulden nicht gegen die "Erbschaft", sondern gegen den Erben, kann sie nur an dessen Wohnsitz fortgesetzt werden. Geht die Fortsetzung der Betreibung nicht von einem Amt aus, in dessen Kreis der Betriebene wohnt, ist sie nichtig.
Entscheid der OGK vom 24. November 1993 AbR 92/93 Nr. 23
Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit durch das Betreibungsamt. Mitwirkungspflicht des Gläubigers.
Entscheid der OGK vom 20. Dezember 2006 AbR 2006/07 Nr. 12
Art. 47 Abs. 1 SchKG
Betreibung Unmündiger.
Entscheid der OGK vom 18.Mai 1983 AbR 82/83 Nr. 20
Art. 49 SchKG
Siehe Art. 46 Abs. 1 SchKG (AbR 92/93 Nr. 23)
Art. 53 SchKG
Die Verlegung des Sitzes einer Aktiengesellschaft wird sowohl im Innen- als auch im Aussenverhältnis der Gesellschaft unmittelbar mit der Eintragung im Tagebuch des Handelsregisters wirksam.
Entscheid der OGK vom 12. Juni 1990 AbR 90/91 Nr. 18
Der Fall, da die Betreibungsschuldnerin ihren Sitz schon vor Anhebung der Betreibung verlegt hat, und sich die Fortsetzung der Betreibung mittels Pfändung auf einen Zahlungsbefehl stützt, der unangefochten durch ein unzuständiges Betreibungsamt erlassen wurde, ist unter Art. 53 SchKG zu subsumieren. Für alle weiteren Betreibungshandlungen ist demnach das Betreibungsamt am neuen Sitz der Schuldnerin zuständig (E. 2b–c).
Entscheid der OGK vom 22. September 1994 AbR 94/95 Nr. 21
Art. 56 SchKG
Siehe Art. 133 Abs. 1 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 14)
Art. 57a Abs. 1 SchKG
Für die in Art. 57a Abs. 1 SchKG erwähnten Personen besteht gegenüber dem Betreibungsamt eine Auskunftspflicht, jedoch keine Meldepflicht in dem Sinne, dass sie verpflichtet wären, von sich aus dem Betreibungsamt Meldung zu machen. Das SchKG sieht auch keine Meldepflicht des Militärdienstpflichtigen vor.
Entscheid der OGK vom 16. November 1983 AbR 82/83 Nr. 21
Art. 59 SchKG
Siehe Art. 109 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 13)
Art. 59 Abs. 1 SchKG
Siehe Art. 133 Abs. 1 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 14)
Art. 64 ff. SchKG
Soweit ein Dritter behauptet, zu Unrecht als Schuldenvertreter oder Zustelladressat belangt zu werden, ist er zur Beschwerde legitimiert (E. 1).
Massgebend, ob jemand als Rechtsvertreter oder Zustelladressat des Betreibungsschuldners gilt, ist, dass dieser den Dritten gegenüber dem Betreibungsamt als solchen bezeichnet. Ein der PTT gegebener Postumleitungsauftrag an die Adresse des Dritten genügt nicht (E. 2).
Vorgehen, wenn der Schuldner in seiner Wohnung nicht angetroffen wird und auch die postalische Zustellung scheitert (E. 3).
Entscheid der OGK vom 11. Januar 1991 AbR 90/91 Nr. 25
Art. 64 Abs. 1 SchKG
Siehe Art. 33 Abs. 4 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 10)
Art. 64 Abs. 2 SchKG
Für die Rechtsöffnung ist der Richter am Betreibungsort bzw. am Sitz der juristischen Person massgebend. Massgebender Zeitpunkt für die Sitzverlegung ist nicht die Statutenänderung, sondern die Einschreibung der Anmeldung ins Tagebuch.
Entscheid der OGK vom 6. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 17
Die Übergabe von Betreibungsurkunden an ein zehn- bis elfjähriges Kind begründet keine rechtsgültige Zustellung (E. 2).
Heilung des Mangels mit der tatsächlichen Kenntnisnahme der Betreibungsurkunden durch den Schuldner. Mit der Kenntnisnahme beginnt auch die Frist für die Erhebung des Rechtsvorschlages (E. 3).
Entscheid der OGK vom 13.Mai 1992 AbR 92/93 Nr. 24
Art. 65 SchKG
Zustellung an juristische Personen. Vorgehen bei ungenügenden Angaben eines berechtigten Vertreters. Die Weiterleitung an eine im Zusammenhang mit
einem Postumleitungsauftrag der PTT mitgeteilte Adresse ist keine rechtsgenügliche Zustellung.
Entscheid der OGK vom 17. Juli 1992 AbR 92/93 Nr. 25
Siehe Art. 46 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 16)
Art. 66 SchKG
Siehe Art. 46 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 16)
Art. 66 Abs. 1 SchKG
Modalitäten der Zustellung eines Zahlungsbefehls an einen Domizilhalter der betriebenen Gesellschaft (E. 1).
Entscheid der OGK vom 24. Juli 2009 AbR 2008/09 Nr. 10
Art. 66 Abs. 3 und 4 SchKG
Vorgehen bei der Vollstreckung öffentlichrechtlicher Forderungen gegenüber einem im Ausland wohnhaften Schuldner.
Entscheid der OGK vom 16. November 1983 AbR 82/83 Nr. 22
Art. 66 Abs. 5 SchKG
Gewährt der Betreibungsbeamte dem im Ausland wohnenden Schuldner keine Fristverlängerung zur Erhebung des Rechtsvorschlags, kann dies im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden und der Betreibungsschuldner hat nicht um Bewilligung eines nachträglichen Rechtsvorschlages nachzusuchen (E. 1).
Liegt die Gewährung einer Fristverlängerung im freien Ermessen des Betreibungsamtes? Dauer der Frist? (E. 2).
Entscheid der OGK vom 20.August 1982 AbR 82/83 Nr. 23
Art. 68 Abs. 1 SchKG
Siehe Art. 4 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 10)
Art. 72 SchKG
Siehe Art. 4 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 10)
Art. 74 SchKG
Anforderungen an die Erklärung des Rechtsvorschlages. Rechtsvorschlag im konkreten Fall verneint.
Entscheid der OGK vom 31. Oktober 1985 AbR 84/85 Nr. 27
Siehe Art. 64 Abs. 2 SchKG (AbR 92/93 Nr. 24)
Art. 74 SchKG
Siehe Art. 718 f. OR (AbR 2000/01 Nr. 11)
Art. 74 Abs. 1 SchKG; Art. 8 ZGB
Wer mündlich (telefonisch) Rechtsvorschlag erhebt, hat die Folgen der Beweislosigkeit des erhobenen Rechtsvorschlages zu tragen.
Entscheid der OGK vom 23. März 1984 AbR 84/85 Nr. 26
Art. 74 Abs. 1 SchKG
Arrestprosequierungsklage.
Die Frist für den Rechtsvorschlag beginnt nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Weder eine bloss mündliche Mitteilung ohne Vorzeigen des Zahlungsbefehls noch die schriftliche Ankündigung desselben können als Zustellung gelten (E. 1b).
Entscheid der OGK vom 24. November 1981 AbR 80/81 Nr. 28
Art. 77 SchKG
Bei Verhinderung, rechtzeitig Rechtsvorschlag zu erheben, kann nicht die Frist verlängert werden, sondern es ist beim zuständigen Kantonsgerichtspräsidenten ein Gesuch um Bewilligung des nachträglichen Rechtsvorschlages zu stellen (E. 3).
Entscheid der OGK vom 20.August 1982 AbR 82/83 Nr. 23
Art. 79 ff. SchKG
Möglichkeiten für die Durchsetzung der Beitragsforderung durch die Krankenkasse.
Entscheid des VersiG vom 13. Januar 1994 AbR 94/95 Nr. 19
Art. 80 ff. SchKG
Rechtsöffnung für "Bussen" der Paritätischen Berufskommission Hoch- und Tiefbaugewerbe der Kantone Ob- und Nidwalden?
Entscheid der OGK vom 29. Dezember 1989 AbR 88/89 Nr. 25
Der mangels Nachweises eines Rechtsöffnungstitels abweisende Rechtsöffnungsentscheid erwächst in materielle Rechtskraft. Der abgewiesene Gläubiger kann sein Rechtsöffnungsgesuch in der gleichen Betreibung nicht mehr mit Erfolg erneuern.
Entscheid der OGK vom 19. September 1995 AbR 94/95 Nr. 20
Die Einrede, der Zahlungsbefehl sei beim örtlich unzuständigen Betreibungsamt erwirkt worden, ist im Beschwerde- und nicht im Rechtsöffnungsverfahren anzubringen (E. 2a).
Entscheid der OGK vom 22. September 1994 AbR 94/95 Nr. 21
Art. 80 SchKG
Erteilung definitiver Rechtsöffnung für urteilsmässig nicht ausgewiesene Verzugszinsen? (E. 2).
Bedeutet die elliptische Umschreibung "Saldo zu unsern Gunsten" eine Saldoquittung?
Saldoquittung im öffentlichen Recht?
Entscheid der OGK vom 6. Juni 1983 AbR 82/83 Nr. 24
Siehe Art. 194 Abs. 1 ZPO (AbR 84/85 Nr. 23)
Die Erteilung definitiver Rechtsöffnung setzt voraus, dass eine Verfügung rechtsgültig eröffnet wurde. Eröffnung von öffentlichrechtliche Forderungen betreffenden Verfügungen an einen im Ausland wohnhaften Schuldner? Im Fall einer kommunalen Kanalisationsanschlussgebühr hat die Eröffnung der Veranlagung durch Publikation im Inland zu erfolgen. Im Falle der Sicherstellungsverfügung nach Art. 118 BdBSt erfolgt die Eröffnung durch eingeschriebenen Brief.
Entscheide der OGK vom 23. März 1984 AbR 84/85 Nr. 28
Gültigkeit einer nicht unterzeichneten und in Kopie aufgelegten Steuerveranlagungsverfügung als Rechtsöffnungstitel.
Entscheid der OGK vom 22. Januar 1993 AbR 92/93 Nr. 26
Erfordert die Form der schriftlichen Kassenverfügung die Unterzeichnung durch die zuständige Behörde? Bejaht für eine Nachzahlungsverfügung (E. 2 und 3).
Die Unterzeichnung des Verfügungsoriginals wird vermutet, wenn die Ausgleichskasse ein unterzeichnetes Doppel vorlegt (E. 4a).
Entscheid der OGK vom 19. November 1993 AbR 92/93 Nr. 27
Für öffentlichrechtliche Forderungen kann gestützt auf einen Verlustschein nicht provisorische Rechtsöffnung erteilt werden. Hingegen kann gestützt auf die rechtskräftige Veranlagung öffentlichrechtlicher Forderungen definitive Rechtsöffnung erteilt werden.
Entscheid der OGK vom 15. April 1992 AbR 92/93 Nr. 28
Die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit ist zu bejahen, wenn der dem Rechtsöffnungsrichter vorliegende Entscheid mit einer Rechtskraftbescheinigung versehen ist (E. 1).
Ist kein devolutives Rechtsmittel gegeben, so ist die Behörde für die Rechtskraftbescheinigung zuständig, welche die Verfügung erlassen hat. Die Bescheinigung ist durch eine Person auszustellen, welche zur Vertretung der
Amtsstelle im Verkehr mit andern Behörden und Drittpersonen berechtigt und zeichnungsberechtigt ist (E. 2).
Entscheid der OGK vom 14. März 1996 AbR 96/97 Nr. 18
Siehe Art. 26 Abs. 3 GOG (AbR 96/97 Nr. 19)
Voraussetzungen der definitiven Rechtsöffnung für Perimeterbeiträge an eine Wuhrgenossenschaft.
Entscheid der OGK vom 9. April 1999 AbR 98/99 Nr. 25
Art. 80 SchKG setzt für die Gewährung der definitiven Rechtsöffnung nicht nur ein vollstreckbares, sondern überdies ein formell rechtskräftiges gerichtliches Urteil voraus. Ein im Verfahren nach Art. 176 ZGB ergangener Massnahmeentscheid, der zufolge eines Rekurses (noch) nicht rechtskräftig geworden ist, berechtigt deshalb auch dann nicht zur Gewährung der Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzten Unterhaltsbeiträge, wenn dem Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen wurde.
Entscheid der OGK vom 28. Juli 2003 AbR 2002/03 Nr. 20
Siehe Art. 81 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 17)
Voraussetzungen, unter denen für die Feuerwehrersatzabgabe definitive Rechtsöffnung erteilt werden darf (E. 5).
Entscheid der OGK vom 9. Mai 2008 AbR 2008/09 Nr. 11
Art. 81 SchKG
Keine Wirkungen einer neuen Betreibung für die gleiche Forderung auf ein hängiges Betreibungsverfahren (E. 1).
Entscheid der OGK vom 21. Dezember 2004 AbR 2004/05 Nr. 17
Mit Eintritt der absoluten Bezugsverjährung geht die Steuerforderung unter, sodass dafür keine Rechtsöffnung mehr gewährt werden kann. Mit der Verjährung der Steuerforderung gegenüber dem Steuerpflichtigen geht auch das Steuerpfandrecht und die damit indirekt gegenüber dem Dritten geltend gemachte Forderung unter (E. 3).
Entscheid der OGK vom 21. Dezember 2004 AbR 2004/05 Nr. 17
Art. 81 Abs. 1 SchKG
Da die Tilgung einer durch einen definitiven Rechtsöffnungstitel ausgewiesenen Forderung nur möglich ist, wenn sie "seit Erlass des Urteils" erfolgte, genügt es im Falle der Tilgung durch Verrechnung nicht, dass diese seit Erlass des Urteils geltend gemacht wurde, falls die für die Tilgung massgebende Kompensationslage schon vor Erlass des Urteils bestand (E. 2 und 3).
Anforderungen an den Beweis der einredeweise geltend gemachten Tilgung der Forderung (E. 4).
Entscheid des OG vom 22. Oktober 1990 AbR 90/91 Nr. 27
Das Gericht darf im Verfahren der definitiven Rechtsöffnung die Einrede der Tilgung nur anerkennen, wenn dafür der Urkundenbeweis erbracht wird. Sofern die Tilgung auf die Verrechnung mit einer Gegenforderung gestützt wird, muss die Gegenforderung des Schuldners ihrerseits durch ein gerichtliches Urteil oder durch vorbehaltlose Anerkennung der Gegenpartei belegt sein. Fall der behaupteten Tilgung einer familienrechtlichen Unterhaltsforderung.
Entscheid der OGK vom 17. Februar 1998 AbR 98/99 Nr. 26
Art. 82 SchKG; Art. 254 OR
Rechtsöffnung bei zweiseitigen Verträgen (E. 2).
Das summarische Verfahren ist durch die Beschränkung des Prozessstoffes und des Verfahrens gekennzeichnet. Hingegen unterliegt die richterliche Beurteilungsbefugnis keinen Einschränkungen (E. 3).
Weist das Mietobjekt nur unerhebliche Mängel auf, die weder den Rücktritt vom Vertrag noch eine verhältnismässige Herabsetzung des Mietzinses rechtfertigen, ist die provisorische Rechtsöffnung zu erteilen (E. 4).
Entscheid der OGK vom 13.November 1978 AbR 78/79 Nr. 13
Art. 82 SchKG; Art. 312 OR; Art. 101 OR
Rechtsöffnung bei Darlehensvertrag. Haftung für Hilfsperson (E. 2 und 3). Übergibt die Hilfsperson des Darleihers dem Borger einen gedeckten Scheck, um diesen an sich indossieren zu lassen, und händigt sie dem Borger hiefür einen ungedeckten Scheck aus, liegt darin eine Nichterfüllung der Schuldpflicht aus dem Darlehensvertrag (E. 4).
Entscheid der OGK vom 18.Mai 1978 AbR 78/79 Nr. 14
Art. 82 SchKG
Siehe Art. 194 Abs. 1 ZPO (AbR 84/85 Nr. 23)
Nur bei vollkommen zweiseitigen (synallagmatischen) Verträgen kann der Betriebene die Erteilung der Rechtsöffnung mit der Einwendung abwenden, der Betreibende habe seinerseits seine Verpflichtung aus dem zweiseitigen Vertrag nicht erfüllt.
Beweislastverteilung hinsichtlich des Vorliegens eines synallagmatischen Vertrages. Fall eines aussergerichtlichen Vergleichsvertrags.
Entscheid der OGK vom 3. Oktober 1990 AbR 90/91 Nr. 28
Soweit der Gläubiger in einem früheren Betreibungsverfahren das Fortsetzungsbegehren bereits gestellt hat oder zu stellen berechtigt ist, ist in einer zweiten Betreibung desselben Gläubigers für die gleiche Forderung keine provisorische Rechtsöffnung zu gewähren.
Entscheid der OGK vom 28. Januar/18. Februar 1997 AbR 96/97 Nr. 20
Ein Fax-Schreiben kann als Schuldanerkennung gelten, wenn seine Originalkonformität anerkannt wird (E. 2).
Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Einwendungen des Schuldners im Rechtsöffnungsverfahren. Grundlagenirrtum beim aussergerichtlichen Vergleich (E. 3).
Entscheid der OGK vom 28. April 1998 AbR 98/99 Nr. 27
Das Gericht hat Einwendungen des Schuldners betreffend die Tauglichkeit der Schuldanerkennung als Rechtsöffnungstitel auch im Rechtsmittelverfahren von Amtes wegen zu beachten. Verweigerung der Rechtsöffnung für eine Darlehensforderung, weil die Schuldnerin im Zeitpunkt des Vertragsschlusses zufolge schwerer Drogensucht urteilsunfähig war.
Entscheid der OGK vom 31. Dezember 1999 AbR 98/99 Nr. 28
Verweigert der Kantonsgerichtspräsident für eine öffentlich-rechtliche Forderung die definitive Rechtsöffnung, weil die zugrunde liegende Verfügung mangelhaft ist, so darf er nicht einfach die provisorische Rechtsöffnung gewähren, wenn der Schuldner keine genügenden Einwendungen erhebt. Hat er es zu Unrecht trotzdem getan, so ist sein Entscheid aber nur anfechtbar und nicht nichtig.
Entscheid der OGK vom 11.August 2000 AbR 2000/01 Nr. 20
Ausschluss von Zeugeneinvernahmen und von unechten Noven im Rechtsöffnungsverfahren.
Entscheid der OGK vom 17.August 2005 AbR 2004/05 Nr. 18
Art. 83 Abs. 2 SchKG; Art. 124 Abs. 1 ZPO
Werden die Mängel einer Klage nicht innert der vom Gerichtspräsidenten gesetzten Frist verbessert, weist sie dieser als nicht eingereicht zurück. Führt die Rückweisung wie bei der Aberkennungsklage zum Verlust des Klagerechtes, bedeutet sie ein appellables Endurteil im Sinne von Art. 261 Abs. 1 ZPO; für die Rückweisung ist deshalb der ordentliche Richter zuständig (E. 1).
Entscheid der OGK vom 4.Mai 1981 AbR 80/81 Nr. 18
Art. 83 Abs. 2 SchKG
Siehe Art. 88 Abs. 1 SchKG (AbR 2002/03 Nr. 21)
Art. 83 Abs. 2 und 3 SchKG
Kommt es im Aberkennungsprozess zu keinem Sachurteil, ist das Verfahren abzuschreiben, ohne den Kläger im Dispositiv zur Bezahlung des Betrages zu verurteilen, für welchen provisorische Rechtsöffnung erteilt wurde.
Entscheid des OG vom 9. Juli 1990 AbR 90/91 Nr. 20
Art. 84 SchKG
Siehe Art. 4 BV (AbR 84/85 Nr. 29)
Art. 88 Abs. 1 SchKG
Das Betreibungsamt darf die Konkursandrohung nur erlassen, wenn offensichtlich ist, dass eine Aberkennungsklage zu spät eingereicht wurde; bei Zweifeln an der Rechtzeitigkeit muss es die richterliche Entscheidung abwarten.
Entscheid der OGK vom 27.Mai 2003 AbR 2002/03 Nr. 21
Art. 89 und 123 SchKG
Das Betreibungsamt kann im Fortsetzungsverfahren keinen Aufschub der angeordneten Massnahmen gewähren; dies im Gegensatz zum Verwertungsverfahren, wo bei Leistung von Abschlagszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufschub möglich ist.
Entscheid der OGK vom 23. Februar 1984 AbR 84/85 Nr. 30
Art. 89 SchKG
Liegt ein Pfändungsbegehren vor, darf das Betreibungsamt keinen Zahlungsaufschub gewähren, sondern muss ohne Verzug zur Pfändung schreiten.
Entscheid der OGK vom 27. September 1978 AbR 78/79 Nr. 15
Art. 90 ff. SchKG
Voraussetzungen für die Gültigkeit des Pfändungsvollzugs. Der Betreibungsbeamte hat mit der Pfändungserklärung die pfändbaren Gegenstände genau zu bezeichnen und auszuscheiden. Ferner hat er den Schuldner ausdrücklich auf das Verfügungsverbot und die bei einem Verstoss gegen dieses Verbot drohenden strafrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen. Weder mit der internen Berechnung des Existenzminimums durch das Betreibungsamt noch mit der Pfändungsanzeige an den Drittschuldner ist die Pfändung gültig vollzogen.
Entscheid der OGK vom 6. September 2001 AbR 2000/01 Nr. 21
Art. 91 SchKG
Der Betreibungsbeamte hat die tatsächlichen Verhältnisse, die zur Ermittlung des pfändbaren Erwerbseinkommens nötig sind, von Amtes wegen abzuklären. Mitwirkungspflicht des Schuldners und Folgen von deren Verletzung. Die Pfändungsurkunde hat alle Bemessungsgrundlagen, insbesondere die Berechnung des Notbedarfs, zu enthalten.
Entscheid der OGK vom 17. Februar 1998 AbR 98/99 Nr. 29
Art. 91 Abs. 2 SchKG
Das Betreibungsamt ist weder berechtigt noch verpflichtet, von dem vom Betreibungsgläubiger vermuteten Drittschuldner die Edition von Buchhaltungsunterlagen zu verlangen, um nachzuprüfen, ob und gegebenenfalls in
welcher Höhe dem Betreibungsschuldner gegen die Drittperson eine Forderung zusteht. Hingegen ist eine Forderungspfändung vorzunehmen, wenn die Existenz einer Forderung behauptet wird.
Entscheid der OGK vom 22. April 1994 AbR 94/95 Nr. 22
Art. 92 f. SchKG
Auch Vermögenswerte, für die der Eheschutzrichter nach Art. 178 ZGB eine Verfügungsbeschränkung erlassen hat, können grundsätzlich gepfändet werden.
Entscheid der OGK vom 31. Juli 2001 AbR 2000/01 Nr. 22
Art. 92 Ziff. 3 SchKG
Pfändbarkeit der Foto-Negative einer selbständigerwerbenden Fotografin?
Entscheid der OGK vom 27. Oktober 1982 AbR 82/83 Nr. 25
Art. 92 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG
Ist ein Personenwagen bei einer gehbehinderten Person ein Kompetenzstück? Verwendung eines Taxis vorliegend als zumutbar erachtet.
Entscheid der OGK vom 23. Dezember 2005 AbR 2004/05 Nr. 20
Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9 SchKG
Siehe Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9a SchKG (AbR 2002/03 Nr. 22)
Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9a SchKG
IV-Taggelder sind nicht unpfändbar, sondern beschränkt pfändbar im Sinne von Art. 93 Abs. 1 SchKG.
Entscheid der OGK vom 27.August 2003 AbR 2002/03 Nr. 22
Art. 93 SchKG
Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf).
Entscheid der OGK vom 16. Dezember 1987 AbR 86/87 Nr. 25
Berücksichtigung der für das Aufsuchen des Arztes notwendigen Fahrtkosten bei der Ermittlung des betreibungsrechtlichen Notbedarfs?
Entscheid der OGK vom 13. März 1987 AbR 86/87 Nr. 26
Fahrzeug mit Kompetenzcharakter. Bei besonderen Umständen kann gemäss Ziffer VII der Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen
Existenzminimums vom Höchstansatz der zu berücksichtigenden Fahrzeugkosten abgewichen werden.
Entscheid der OGK vom 26. November 1996 AbR 96/97 Nr. 21
Betreibungsrechtliches Existenzminimum. Hat der Betriebene in der Pfändungseinvernahme unzutreffende Angaben gemacht, so ist nicht eine Pfändungsrevision, sondern eine Nachpfändung vorzunehmen.
Entscheid der OGK vom 19. März 1997 AbR 96/97 Nr. 22
Änderung der Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG.
Beschluss der OGK vom 15. Februar 2001 AbR 2000/01 Nr. 23
Bestimmung der pfändbaren Quote bei Selbstständigerwerbenden. Verbot der reformatio in peius im Beschwerdeverfahren. Berücksichtigung der Buchhaltung oder anderer Aufzeichnungen über den Geschäftsbetrieb; bei deren Fehlen Vergleich mit anderen Betrieben und nötigenfalls Schätzung. Mitwirkungspflicht des Schuldners. Durchschnittsmethode. Abzug unerlässlicher Kosten vom Bruttoeinkommen; Amortisationszahlungen und Abschreibungen grundsätzlich nicht abzugspflichtig. Eingriff in den Notbedarf bei Unterhaltsforderungen. Pfändbarkeit der Berufswerkzeuge bei unwirtschaftlicher Berufsausübung.
Entscheid der OGK vom 11. September 2007 AbR 2006/07 Nr. 13
Änderung der Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf).
Entscheid der OGK vom 24. Juli 2009 AbR 2008/09 Nr. 12
Art. 93 Abs. 2 SchKG
Siehe Art. 92 Abs. 1 Ziff. 9a SchKG (AbR 2002/03 Nr. 22)
Art. 93 Abs. 3 SchKG
Bei der Anpassung der Lohnpfändung an neue Verhältnisse muss das rechtliche Gehör gewährt werden. Bedeutung der Pfändungsurkunde. Die neue Verfügung über den pfändbaren Betrag kann angefochten werden. Grundsätzlich beginnt erst mit der schriftlichen Eröffnung der Verfügung die Beschwerdefrist zu laufen.
Entscheid der OGK vom 1. April 1998 AbR 98/99 Nr. 30
Art. 95 SchKG
Siehe Art. 92 f. SchKG (AbR 2000/01 Nr. 22)
Art. 97 SchKG
Eine vertretbare Schätzung des Betreibungsamtes nach den massgebenden Kriterien genügt bei einem Verzicht auf eine neue Schätzung durch Sach-verständige. Die Zugehöreigenschaft von Gegenständen kann im Beschwerdeverfahren betreffend die Schätzung nicht bestritten werden (E. 2–4).
Entscheid der OGK vom 11. September 2007 AbR 2006/07 Nr. 15
Das Betreibungsamt hat auch anlässlich der Pfändung von Aktien nicht börsenkotierter Unternehmen eine betragsmässige Schätzung vorzunehmen; ein Anspruch auf eine genaue Schätzung durch einen Sachverständigen besteht jedoch nicht (E. 1–3). Ein Kostenvorschuss für die Schätzung darf nicht erhoben werden (E. 5.2). Bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums im Rahmen einer Einkommenspfändung ist ein unangemessener Mietzins unter Einräumung einer Übergangsfrist herabzusetzen; Korrektur zu tief veranschlagter Krankenkassenkosten durch die Beschwerdeinstanz (E. 4).
Entscheid des OG vom 27. Februar 2013 AbR 2012/13 Nr. 13
Art. 97 Abs. 1 SchKG
Schätzung nicht-kotierter Aktien; analoge Anwendung von Art. 9 VZG.
Entscheid der OGK vom 20. März 1986 AbR 86/87 Nr. 27
Siehe Art. 140 Abs. 3 SchKG (AbR 98/99 Nr. 32)
Art. 97 Abs. 2 SchKG
Siehe Art. 275 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 19)
Art. 99 SchKG
Forderungspfändung. Die Anzeige an den Schuldner der Betriebenen liegt nicht im Ermessen des Betreibungsamtes, sondern ist obligatorisch.
Entscheid der OGK vom 20. April 1989 AbR 88/89 Nr. 26
Die an den Drittschuldner gerichtete Anzeige gemäss Art. 99 SchKG ist nicht unanfechtbar, darf aber vom Betreibungsschuldner nicht zum Anlass genommen werden, die rechtskräftig festgestellte pfändbare Quote in Frage zu stellen.
Entscheid der OGK vom 15. April 1992 AbR 92/93 Nr. 22
Das Betreibungsamt hat grundsätzlich die amtlichen Formulare zu verwenden. Die Aufforderung des Betreibungsamts unter Androhung der Ungehorsamsstrafe, der Drittschuldner habe die vom Betreibungsschuldner ihm gegenüber behauptete Forderung innert Frist an das Betreibungsamt zu begleichen, ist rechtswidrig.
Entscheid der OGK vom 20. September 2000 AbR 2000/01 Nr. 24
Art. 100 SchKG
Siehe Art. 99 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 24)
Art.106 ff. SchKG
Siehe Art. 275 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 20)
Art.107 Abs. 5 SchKG
Siehe Art. 930 Abs. 1 ZGB (AbR 2006/07 Nr. 5)
Art. 108 Abs. 3 SchKG
Siehe Art. 275 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 25)
Art. 109 SchKG
Ein im Widerspruchsverfahren vorgenommener Durchgriff fällt nicht bereits mit dem Tod des Betriebenen dahin (E. 3 und 4).
Entscheid der OGK vom 18. August 2009 AbR 2008/09 Nr. 13
Art. 110 Abs. 1 SchKG
Die dreissigtägige Frist für die Anschlusspfändung beginnt mit dem Tag des Pfändungsvollzugs (E. 1).
Unterschied zwischen Ergänzungspfändung und Nachpfändung (E. 2).
Löst jede Nachpfändung eine neue Teilnahmefrist aus oder wird nur eine einheitliche Teilnahmefrist mit der letzten Nachpfändung ausgelöst, weil der Pfändungsakt erst damit abgeschlossen ist? (E. 3).
Entscheid der OGK vom 15. März 1988 AbR 88/89 Nr. 27
Art. 120 SchKG
Ist die Mitteilung des Verwertungsbegehrens eine anfechtbare Verfügung? (Frage offengelassen)
Entscheid der OGK vom 7. März 2007 AbR 2006/07 Nr. 14
Art. 122 Abs. 1 SchKG
Siehe Art. 130 Ziff. 1 SchKG (AbR 84/85 Nr. 32)
Art. 123 SchKG
Siehe Art. 89 SchKG (AbR 84/85 Nr. 30)
Art. 126 Abs. 1 SchKG
Siehe Art. 141 SchKG (AbR 90/91 Nr. 29)
Art. 130 SchKG
Siehe Art. 322 Abs. 2 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 30)
Art. 130 Ziff. 1 und Art. 122 Abs. 1 SchKG
Einverständnis des Gläubigers als Voraussetzung für den freihändigen Verkauf (E. 2a).
Die in Art. 122 Abs. 1 SchKG festgehaltenen Fristen gelten auch für Tiere, selbst wenn diese mit der Zeit an Wert zunehmen würden und durch eine allfällige Verkaufsverzögerung eine wirtschaftlich bessere Verwertung erzielt würde (E. 2b).
Entscheid der OGK vom 3. September 1985 AbR 84/85 Nr. 22
Art. 131 SchKG
Siehe Art. 91 Abs. 2 SchKG (AbR 94/95 Nr. 22)
Art. 132 SchKG
Verwertung des Anteils an einer einfachen Gesellschaft. Anordnung der Versteigerung des Gesellschaftsanteils.
Entscheid der OGK vom 30.August 1999 AbR 98/99 Nr. 31
Verwertung des Anteils an einer unverteilten Erbschaft. Absehen von einer weiteren Einigungsverhandlung durch die Aufsichtsbehörde. Anordnung der Auflösung der Erbengemeinschaft unter Vorbehalt der Bezahlung des vom Betreibungsamt zu verlangenden Kostenvorschusses. Androhung der Versteigerung des Anteilsrechts für den Fall der Nichtbezahlung des Kostenvorschusses.
Entscheid der OGK vom 14. April 2005 AbR 2004/05 Nr. 21
Art. 133 ff. SchKG
Siehe Art. 959 Abs. 2 ZGB (AbR 86/87 Nr. 28)
Art. 133 Abs. 1 SchKG
Rechtsverzögerung durch das Betreibungsamt bei der Verwertung von Grundstücken verneint, da die Verwertung während der Dauer des öffentlichen Inventars ausgeschlossen ist, was auch dann gilt, wenn es sich um gepfändetes und dem Vermögen des Erblassers zuzurechnendes Dritteigentum handelt.
Entscheid der OGK vom 15. Juli 2009 AbR 2008/09 Nr. 14
Art. 135 SchKG
Die Forderung eines Nachbarn für die Kosten einer eigenmächtig veranlassten Leitungsverlegung ist weder ins Lastenverzeichnis noch in die Steigerungsbedingungen aufzunehmen.
Entscheid der OGK vom 11. Mai 2010 AbR 2010/11 Nr. 11
Art. 139 SchKG
Siehe Art. 140 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 15)
Art. 140 SchKG
Beschwerde gegen die Schätzung des Grundstücks in der Steigerungspublikation. Die nachträgliche Beschwerdeergänzung ist unzulässig (E. 1).
Entscheid der OGK vom 11. September 2007 AbR 2006/07 Nr. 15
Siehe Art. 135 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 11)
Art. 140 Abs. 2 SchKG
Abgrenzung zwischen dem Beschwerdeverfahren nach Art. 17 SchKG und der Bestreitung des Lastenverzeichnisses nach Art. 140 Abs. 2 SchKG.
Entscheid der OGK vom 13. Januar 2000 AbR 2000/01 Nr. 25
Art. 140 Abs. 3 SchKG
Das Betreibungsamt hat die gepfändeten Gegenstände anlässlich der Pfändung zu schätzen. Eine erneute Schätzung ist erst nach rechtskräftiger Durchführung des Lastenbereinigungsverfahrens vorzunehmen.
Entscheid der OGK vom 15. Oktober 1999 AbR 98/99 Nr. 32
Art. 141 SchKG
Weder das SchKG noch das VZG schliessen aus, dass ein Steigerungsteilnehmer vor dem dritten Aufruf sein eigenes Angebot erhöht, ohne dass es durch das Angebot eines andern überboten worden wäre (E. 2).
Entscheid der OGK vom 30.August 1991 AbR 90/91 Nr. 29
Art. 149 Abs. 2 SchKG
Siehe Art. 80 SchKG (AbR 92/93 Nr. 28)
Art. 155 SchKG
Siehe Art. 97 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 15)
Art. 156 SchKG
Siehe Art. 140 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 15)
Art. 158 Abs. 1 SchKG
Bedeutung des Pfandausfallscheins. Das Betreibungsamt hat einen Pfandausfallschein in der Höhe des Fehlbetrages auch auszustellen, wenn der betreibende Grundpfandgläubiger das Grundstück selbst ersteigert.
Entscheid der OGK vom 29. Juli 1997 AbR 96/97 Nr. 23
Art. 169 SchKG
Siehe Art. 192 SchKG (AbR 92/93 Nr. 30)
Art. 171 SchKG
Siehe Art. 172 Ziff. 3 SchKG (AbR 96/97 Nr. 24)
Art. 172 Ziff. 3 SchKG
Bei der Übergabe von Wechseln handelt es sich nicht um eine Zahlung; nimmt der Gläubiger die Wechsel nicht an Zahlungs Statt an, so kann nicht auf eine Tilgung der Schuld geschlossen werden. Weist der Gläubiger die Wechsel als Zahlungssurrogate nicht grundsätzlich zurück, so stellt die Übergabe der Papiere eine Leistung erfüllungshalber dar (E. 5).
In der Entgegennahme von Wechseln kann eine stillschweigende Stundungsvereinbarung liegen; vorliegend Stundung aufgrund der Umstände verneint (E. 6).
Rechtsmissbräuchliches Zurückbehalten der Wechsel durch die Bank mit der Folge der Verwirkung des Anspruchs auf Konkurseröffnung (E. 7).
Entscheid der OGK vom 16. Juli 1996 AbR 96/97 Nr. 24
Voraussetzungen, unter denen das Konkursbegehren infolge Tilgung der Schuld mittels WIR-Geld abgewiesen werden darf.
Entscheid der OGK vom 17. Juni 2005 AbR 2004/05 Nr. 22
Art. 174 SchKG i.V. mit Art. 274 Abs. 1 ZPO
Zulässigkeit von sog. unechten Noven im Berufungsverfahren gemäss Art. 174 SchKG.
Entscheid der OGK vom 9. Juli 1980 AbR 80/81 Nr. 25
Art. 174 SchKG
Echte Noven, d.h. Tatsachen, die erst nach der Konkurseröffnung entstanden sind, müssen mit der Erhebung des Rekurses geltend gemacht und durch Urkunden bewiesen werden (E. 1).
Entscheid der OGK vom 28. Januar 2000 AbR 2000/01 Nr. 28
Siehe Art. 193 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 29)
Ein einzelner Verwaltungsrat ist nicht legitimiert, gegen ein Konkursdekret nach Art. 192 SchKG Rekurs zu erheben (Bestätigung der Rechtsprechung).
Entscheid der OGK vom 27.Mai 2003 AbR 2002/03 Nr. 23
Art. 174 Abs. 1 SchKG
Siehe Art. 191 SchKG (AbR 92/93 Nr. 29)
Art. 174 Abs. 2 SchKG
Siehe Art. 175 Abs. 1 SchKG (AbR 96/97 Nr. 25)
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners als Voraussetzung für die Aufhebung des Konkursdekretes bei der Geltendmachung von echten Noven im Rekursverfahren.
Entscheid der OGK vom 19. Juni 1998 AbR 98/99 Nr. 33
Bei erneutem Konkurs des Schuldners gelten im Rekursverfahren für die Aufhebung des Konkursdekretes höhere Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit.
Entscheid der OGK vom 7. Februar 2006 AbR 2006/07 Nr. 16
Der Konkursit hat innert der Rechtsmittelfrist auch seine Zahlungsfähigkeit glaubhaft zu machen und die dafür erforderlichen Unterlagen einzureichen. Später eingereichte Belege können nicht berücksichtigt werden.
Entscheid der OGK vom 24. November 2010 AbR 2010/11 Nr. 12
Art. 175 Abs. 1 SchKG
Wann gilt der Konkurs als eröffnet, wenn zwei Konkursdekrete vorliegen, von denen eines an die Rekursinstanz weitergezogen wurde?
Entscheid der OGK vom 2.Mai 1996 AbR 96/97 Nr. 25
Art. 177 SchKG
Der Schuldner kann mit Beschwerde geltend machen, dass das Betreibungsamt von der Anhebung der Wechselbetreibung hätte absehen müssen. Das Betreibungsamt und auf Beschwerde hin die Aufsichtsbehörde haben umfassend zu prüfen, ob ein Wechselzahlungsbegehren vorliegt und ob die örtliche Zuständigkeit sowie die Konkursfähigkeit des Schuldners gegeben ist; hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen der Wechselbetreibung steht ihnen nur eine "prima facie-Prüfung" zu.
Entscheid der OGK vom 8. November 1999 AbR 98/99 Nr. 34
Art. 178 SchKG
Siehe Art. 177 SchKG (AbR 98/99 Nr. 34)
Art. 182 Ziff. 3 SchKG
Fehlt das für das Zustandekommen eines Eigenwechsels notwendige unbedingteZahlungsversprechen, so liegt kein Forderungstitel für die Wechselbetreibung vor. Ergeben sich bei der Interpretation des Textes eines Wechsels diesbezüglich erhebliche Zweifel, so ist der Rechtsvorschlag zu bewilligen.
Entscheid der OGK vom 28. Januar 2000 AbR 2000/01 Nr. 26
Art. 191 SchKG
Im Falle einer Konkurseröffnung infolge Insolvenzerklärung ist die nachträgliche Bezahlung von Schulden keine konkurshindernde Tatsache. Gegebenenfalls kommt der Widerruf des Konkurses in Frage.
Entscheid der OGK vom 18. Dezember 1992 AbR 92/93 Nr. 29
Vermag der Schuldner bei der Abgabe seiner Insolvenzerklärung Vermögenswerte, die zumindest für die Deckung der Kosten des summarischen Konkursverfahrens reichen, nicht vorzuweisen, so darf der Konkurs nicht eröffnet werden.
Entscheid der OGK vom 24.August 2000 AbR 2000/01 Nr. 27
Art. 192 SchKG
Trotz des Verweises in Art. 194 SchKG auf Art. 169 SchKG darf die Eröffnung des Konkurses gegen Aktiengesellschaften oder Genossenschaften gemäss Art. 192 SchKG nicht von der Leistung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden.
Entscheid der OGK vom 8. Juni 1993 AbR 92/93 Nr. 30
Zur Anfechtung eines Konkursdekretes nach Art. 192 SchKG bedarf es eines Beschlusses des Verwaltungsrates. Der Geschäftsführer ist zur Rekurserhebung nicht legitimiert (E. 2).
Entscheid der OGK vom 28. Januar 2000 AbR 2000/01 Nr. 28
Siehe Art. 174 SchKG (AbR 2002/03 Nr. 23)
Art. 193 SchKG
Das Konkursamt ist zur Erhebung des Rekurses gegen die Eröffnung der konkursamtlichen Liquidation einer ausgeschlagenen Erbschaft im Sinne von Art. 193 SchKG nicht legitimiert.
Entscheid der OGK vom 20. Dezember 2000 AbR 2000/01 Nr. 29
Konkursamtliche Liquidation einer ausgeschlagenen Verlassenschaft. Vorgehen, wenn sich nach Deckung der Schulden ein Überschuss ergibt.
Entscheid des OG vom 9. August 2011 AbR 2010/11 Nr. 13
Art.193 Abs. 2 SchKG
Kann die Anordnung der konkursamtlichen Liquidation einer ausgeschlagenen Verlassenschaft im Rekursverfahren zufolge Willensmangels bei der Ausschlagung aufgehoben werden?
Entscheid der OGK vom 21. Dezember 2007 AbR 2006/07 Nr. 17
Art. 194 SchKG
Siehe Art. 192 SchKG (AbR 92/93 Nr. 30)
Siehe Art. 174 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 28)
Art. 194 Abs. 1 SchKG
Siehe Art. 193 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 29)
Art. 196 SchKG
Der Widerruf der Verlassenschaftsliquidation erfordert im Gegensatz zum Widerruf des Konkurses nicht, dass ein Schuldenruf erfolgte.
Entscheid der OGK vom 15. April 1992 AbR 92/93 Nr. 31
Siehe Art. 193 Abs. 2 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 17)
Art. 206 SchKG
Die Aufhebung der Konkurseröffnung im Rechtsmittelverfahren lässt die bei der Konkurseröffnung hängigen und durch sie aufgehobenen Betreibungen wieder aufleben. Dabei ist eine allfällig erteilte aufschiebende Wirkung für die Frage des Wiederauflebens irrelevant.
Entscheid der OGK vom 24. Oktober 1985 AbR 84/85 Nr. 33
Dahinfallen des Rechtsöffnungsverfahrens zufolge Konkurseröffnung. Sistierung des Rekursverfahrens betreffend Rechtsöffnung bis feststeht, ob das Konkursverfahren durchgeführt oder mangels Aktiven eingestellt wird.
Entscheid des OGP vom 16. Juni 2008 AbR 2008/09 Nr. 15
Art. 206 Abs. 1 SchKG
Eine Forderung ist entstanden, wenn ihr Rechtsgrund vorhanden ist. Im Steuerrecht ist auf den der Steuerpflicht zugrundeliegenden Sachverhalt und den Zeitpunkt von dessen Entstehung abzustellen. Bei Handänderungssteuern ist dies der Grundbucheintrag (E. 2 und 3).
Entscheid der OGK vom 10. Dezember 1998 AbR 98/99 Nr. 36
Siehe Art. 133 Abs. 1 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 14)
Art. 209 SchKG
Siehe Art. 2 OR (AbR 90/91 Nr. 13)
Art. 212 SchKG
Siehe Art. 107 ff. OR (AbR 90/91 Nr. 13)
Art. 219 Abs. 4 lit. a SchKG
Lohnansprüche oberer Führungskräfte eines Unternehmens sind auch nach der auf die Neufassung von Art. 63 Arbeitsgesetz zurückgehenden heutigen Formulierung von Art. 219 Abs. 4 lit. a SchKG im Konkurs nicht privilegiert.
Entscheid des OG vom 28. Dezember 1978 AbR 78/79 Nr. 7
Art. 222 SchKG
Die informelle Befragung von Mitarbeiterinnen des Gemeinschuldners über dessen Vermögensverhältnisse durch das Konkursamt ist nicht ausgeschlossen.
Entscheid der OGK vom 15. Juli 2009 AbR 2008/09 Nr. 16
Art. 230 SchKG
Vorgehen bei der Feststellung in die Masse gehörenden Vermögens.
Entscheid der OGK vom 29. Juli 1992 AbR 92/93 Nr. 16
Art. 230 Abs. 1 SchKG
Siehe Art. 191 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 27)
Art. 230 Abs. 4 SchKG
Siehe Art. 206 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 15)
Art. 232 Ziff. 4 SchKG
Siehe Art. 91 Abs. 2 SchKG (AbR 94/95 Nr. 22)
Art. 236 SchKG
Siehe Art. 255a SchKG (AbR 98/99 Nr. 35)
Art. 237 SchKG
Siehe Art. 255a SchKG (AbR 98/99 Nr. 35)
Art.240 SchKG
Siehe Art. 260 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 23)
Siehe Art. 222 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 16)
Art.244 SchKG
Das Konkursamt hat zwar über eine Konkurseingabe die Erklärung des Schuldners einzuholen; es ist aber nicht verpflichtet, diesen mit der beabsichtigten definitiven Kollokation zu konfrontieren (E. 6).
Entscheid der OGK vom 24. November 2004 AbR 2004/05 Nr. 15
Art. 250 SchKG
Siehe Art. 125 Abs. 1 VZG (AbR 90/91 Nr. 30)
Art. 251 SchKG
Voraussetzungen, unter denen ein rechtskräftiger Kollokationsplan nachträglich abgeändert oder durch das Konkursamt berichtigt werden kann (E. 2 und 3).
Entscheid der OGK vom 28. Juli 2003 AbR 2002/03 Nr. 24
Art. 255a SchKG
Die Einsetzung einer ausseramtlichen Konkursverwaltung durch einen Zirkularbeschluss und die vorgängige Publikation des entsprechenden Antrages für den Fall der Beschlussunfähigkeit der ersten Gläubigerversammlung ist zulässig (E. 2 und 3).
Entscheid der OGK vom 19. März 1998 AbR 98/99 Nr. 35
Art. 255a SchKG
Siehe Art. 260 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 23)
Art. 256 Abs. 1 SchKG
Der Freihandverkauf ist eine zustimmungsbedürftige betreibungsrechtliche Verfügung. Ein bereits erfolgter Freihandverkauf ist anfechtbar; zur Beschwerde legitimiert ist namentlich ein Gläubiger, nicht aber ein übergangener Kaufsinteressent (E. 1).
Die Aufhebung eines Freihandverkaufs fällt nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel in Betracht. Das Konkursamt ist nicht gehalten, diejenigen Interessenten, deren Offerten überboten wurden, von diesem Umstand zu orientieren, um ihnen damit die Möglichkeit zu geben, ihre Angebote zu erhöhen; die vage Möglichkeit eines noch höheren Angebots verpflichtet den Konkursbeamten nicht, mit dem Verkauf zuzuwarten (E. 2 und 3).
Entscheid der OGK vom 2.Mai 1996 AbR 96/97 Nr. 26
Art. 260 SchKG
Angebot zur Abtretung des Rechtsanspruchs nach Art. 260 SchKG vor Abschluss eines Vergleichs durch das Konkursamt mit den Konkursgläubigern.
Entscheid der OGK vom 18. Januar 2005 AbR 2004/05 Nr. 23
Art. 261 SchKG
Die Verteilungsliste darf grundsätzlich vom Kollokationsplan nicht abweichen (E. 4).
Entscheid der OGK vom 28. Juli 2003 AbR 2002/03 Nr. 24
Art. 265 Abs. 1 SchKG
Entgegen einer verbreiteten Praxis sind in Gesellschaftskonkursen Verlustscheine und nicht blosse Ausfallbescheinigungen auszustellen.
Entscheid der OGK vom 12.August 1983 AbR 82/83 Nr. 27
Art. 265a Abs. 1 SchKG
Gegen den begründeten Entscheid über die Bewilligung oder Nichtbewilligung des Rechtsvorschlages ist weder ein ordentliches noch ein ausserordentliches kantonales Rechtsmittel gegeben. Art. 76 Abs. 3 GOG erweist sich insoweit als bundesrechtswidrig. Gegen einen Nichteintretensentscheid im Zusammenhang mit Art. 265a SchKG ist hingegen die Kassationsbeschwerde gegeben (E. 1).
Entscheid der OGK vom 10. Dezember 1998 AbR 98/99 Nr. 36
Art.265a Abs. 4 SchKG
Gegen die im ordentlichen Verfahren ergangenen Entscheide betreffend Feststellung des neuen Vermögens ist der Rekurs gegeben (E. 2). Anspruch auf ein unbefangenes Gericht (E. 3). Begriff des neuen Vermögens; massgebender Zeitpunkt für dessen Berechnung. Aufrechnung eines überhöht ausgewiesenen Betriebsaufwands. Ermittlung des prozentualen Anteils des Schuldners am Gesamteinkommen der Eheleute. Berücksichtigung diverser Auslagen beim Notbedarf (E. 4 und 5).
Entscheid der OGK vom 23. Dezember 2005 AbR 2004/05 Nr. 24
Art. 271 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG
Gelingt es der Arrestgläubigerin nicht, im Arresteinspracheverfahren glaubhaft zu machen, dass der verarrestierte Bentley zum Zeitpunkt des Arrestbefehls Eigentum des Arrestschuldners war, so wurde der Arrestbefehl zu Recht aufgehoben (E. 3).
Entscheid des OG vom 7. November 2012 AbR 2012/13 Nr. 14
Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG
Siehe Art. 320 ZPO (AbR 2010/11 Nr. 14)
Art. 272 SchKG
Ein abweisender Arrestbewilligungsentscheid ist dem Schuldner nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zuzustellen.
Entscheid des OG vom 19. April 2011 AbR 2010/11 Nr. 14
Art.272 Abs. 1 Ziff. 3 SchKG
Im Arrestbefehl sind zumindest die Namen derjenigen Dritten anzugeben, die lediglich formell Vermögenswerte des Schuldners halten. Klarheit über die Rechtsansprüche Dritter ist im Widerspruchs- und nicht im Beschwerdeverfahren zu gewinnen (E. 3).
Entscheid der OGK vom 23. Dezember 2005 AbR 2004/05 Nr. 25
Art. 274 f. SchKG
Besonderheiten des sog. Steuerarrestes. Die Sicherstellungsverfügung der Steuerbehörde gilt von Gesetzes wegen als Arrestbefehl und kann im SchKG-Beschwerdeverfahren nicht angefochten werden. Zulässig ist jedoch namentlich die Rüge, der Arrest sei vorschriftswidrig vollzogen worden. In casu unzulässige Verarrestierung eines offensichtlich nicht dem Schuldner gehörenden Grundstücks.
Entscheid der OGK vom 4.August 1995 AbR 94/95 Nr. 23
Art. 275 SchKG
Siehe Art. 17 SchKG (AbR 78/79 Nr. 11)
Siehe Art. 92 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 20)
Befugnisse des Betreibungsamts beim Vollzug eines sogenannten Steuerarrestes (E. 1), insbesondere im Falle eines behaupteten Rechtsmissbrauchs (E. 2a). Nach Dahinfallen eines ersten Arrests wegen unterlassener rechtzeitiger Prosequierung kann gestützt auf dieselbe Sicherstellungsverfügung erneut Arrest gelegt werden (E. 2b).
Entscheid der OGK vom 23. Dezember 2005 AbR 2004/05 Nr. 25
Treuhänderisch gehaltene Vermögenswerte bilden Eigentum des Treuhänders. Deshalb ist die Arrestierung des Treuhandkontos eines Notars in einem Verfahren gegen den Treugeber grundsätzlich unzulässig.
Entscheid der OGK vom 26. November 2007 AbR 2006/07 Nr. 18
Zulässiger Umfang der vom Arrestvollzug erfassten Gegenstände.
Entscheid der OGK vom 20. Dezember 2006 AbR 2006/07 Nr. 19
Verwirkung des Widerspruchsrechts infolge rechtsmissbräuchlicher Verzögerung der Anmeldung des Drittanspruchs beim Betreibungsamt? Der Eigentumsanspruch muss grundsätzlich nicht angemeldet werden, solange die Aufsichtsbehörde nicht über eine Beschwerde entschieden hat, die den Arrestvollzug zum Gegenstand hat.
Entscheid der OGK vom 7. März 2007 AbR 2006/07 Nr. 20
Siehe Art. 109 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 13)
Art. 278 SchKG
Siehe Art. 104 Abs. 3 ZPO (AbR 2012/13 Nr. 9)
Art. 278 Abs. 2 SchKG; Art. 31 Abs. 2 lit. d und Art. 71 GOG
Arrestprosequierungsklage.
Da weder das eidgenössische noch das kantonale Recht für die Arrestprosequierungsklage das ordentliche Verfahren vorsehen, ist die Klage im beschleunigten Verfahren zu führen. Es findet kein Vermittlungsversuch statt (E. 2).
Wird die Arrestprosequierungsklage zwar rechtzeitig beim Friedensrichter, nicht jedoch beim zuständigen Kantonsgericht angebracht, ist das Klagerecht verwirkt (E. 3).
Entscheid der OGK vom 24. November 1981 AbR 80/81 Nr. 28
Art. 278 Abs. 4 SchKG
Zuständigkeit für die Feststellung, dass ein Arrest dahingefallen ist (E. 1a).
Entscheid der OGK vom 24. November 1981 AbR 80/81 Nr. 28
Die Erteilung der aufschiebenden Wirkung durch den Richter ist im Arresteinsprache- und Beschwerdeverfahren ausgeschlossen (E. 2).
Entscheid des OG vom 7. November 2012 AbR 2012/13 Nr. 14
Art. 279 Abs. 1 SchKG
Gegen die Verweigerung der Arrestbewilligung kann bei der Obergerichtskommission Rekurs erhoben werden.
Entscheid der OGK vom 20. Juli 1980 AbR 80/81 Nr. 27
Art. 283 SchKG
Das Retentionsrecht kann auch bei einem faktischen Mietverhältnis über Geschäftsräume beansprucht werden. Bestimmung des retentionsversicherten Mietzinses im Beschwerdeverfahren und Anweisung an das Betreibungsamt, den Umfang des Retentionsbeschlags neu festzulegen.
Entscheid der OGK vom 23.Mai 1995 AbR 94/95 Nr. 24
Art. 285 ff. SchKG
Siehe Art. 84 Abs. 1 ZPO (AbR 98/99 Nr. 17)
Art. 291 SchKG
Umfang der Rückerstattungspflicht bei Ungültigerklärung einer Rechtshandlung im Sinne von Art. 285 Abs. 1 SchKG. Ist die Rückgewähr unmöglich geworden, oder kann diese den Verlust im haftenden Vermögen nicht voll ausgleichen, so entsteht der Konkursmasse ein Schadenersatzanspruch. Für die Bestimmung des geschuldeten Wertersatzes kann nicht auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung abgestellt werden mit der Folge, dass ab diesem Zeitpunkt der spätere Anfechtungsbeklagte für jede Vergrösserung des der Konkursmasse erwachsenden Schadens einzustehen hätte. Ein solches Einstehenmüssen kommt erst ab der Inverzugsetzung des Anfechtungsgegners in Frage, soweit er sich nicht schon in einem früheren Zeitpunkt schuldhaft verhalten hat. Damit haftet er vor der Inverzugsetzung weder für den zufälligen Untergang der Sache noch für eine von ihm nicht verschuldete Wertverminderung derselben. Ein Verschulden des Anfechtungsgegners vor Inverzugsetzung ist aber anzunehmen, wenn er die Sache zerstört, beschädigt, verbraucht oder weiterveräussert hat; in diesen Fällen ist auf den objektiven Wert der Sache zur Zeit der Veräusserung oder des Untergangs abzustellen.
Entscheid des OG vom 31. Oktober 1996 AbR 96/97 Nr. 27
Art. 297 Abs. 1 und 2 SchKG
Siehe Art. 133 Abs. 1 SchKG (AbR 2008/09 Nr. 14)
Art. 306 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG
Bestätigung des Nachlassvertrages: Wann sind die privilegierten Gläubiger hinlänglich sichergestellt? Die Deckung der Forderungen muss wahrscheinlich erscheinen bzw. es dürfen keine erheblichen Zweifel gegen eine solche Annahme sprechen.
Entscheid der OGK vom 24. April 1985 AbR 84/85 Nr. 34
Art. 316d SchKG
Wem kommt beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung in Bezug auf die Liquidationsmasse Parteistellung zu? (E. 1).
Entscheid des OG vom 16. Dezember 1987 AbR 86/87 Nr. 15
Art. 320 Abs. 2 SchKG
Siehe Art. 322 Abs. 2 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 30)
Art. 322 Abs. 2 SchKG
Die Einsprache ist nur gegen Verfügungen der Liquidatoren über die Verwertung von Aktiven gegeben, welche die Liquidation ohne Mitwirkung des Gläubigerausschusses oder gegen dessen Ansicht getroffen haben. Bestimmen die Liquidatoren nach Art. 322 Abs. 2 SchKG im Einverständnis mit dem Gläubigerausschuss die Art und den Zeitpunkt der Verwertung, so kann dagegen direkt bei der Obergerichtskommission Beschwerde geführt werden (E. 1).
Entscheid der OGK vom 28. Januar 2000 AbR 2000/01 Nr. 30
Ein Einverständnis von "Beteiligten" ist beim Freihandverkauf eines Grundstücks gemäss Art. 322 Abs. 2 SchKG nicht vorausgesetzt. Gegen eine entsprechende Anordnung ist der Vorkaufsberechtigte nicht legitimiert, Beschwerde zu erheben (E. 4).
Entscheid der OGK vom 28. Januar 2000 AbR 2000/01 Nr. 30
Art. 325 SchKG
Siehe Art. 326 SchKG (AbR 2012/13 Nr. 15)
Art. 326 SchKG
Kein Formularzwang für Verteilungsliste und Schlussrechnung. Infolge Mängeln sind diese aber aufzuheben und die Sache zur weiteren Bearbeitung an die Liquidatorin zurückzuweisen (E. 6). Publikation dieser Anordnung im SHAB (E. 7). Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen des Gläubigerausschusses? (teilweise Entgegennahme der entsprechenden Anträge als Aufsichtsbeschwerde; Prüfung der Beschlussfassung des Gläubigerausschusses auf dem Zirkularweg; Stimmrecht juristischer Personen; Bedeutung von Interessenkollisionen; E. 8–10). Voraussetzungen der Abberufung der Liquidatorin (E. 11). Anweisungen an die Liquidatorin zur Korrektur der Liquidationsabrechnung? (E. 12).
Entscheid des OG vom 16. Mai 2013 AbR 2012/13 Nr. 15
Art. 328 SchKG
Siehe Art. 326 SchKG (AbR 2012/13 Nr. 15)
Art. 1 VFRR
Siehe Art. 99 SchKG (AbR 2000/01 Nr. 24)
Art. 7 KOV
Wird ein eben erst eröffneter Konkurs auf einen ausserordentlichen Konkursbeamten übertragen, so kann eine förmliche Amtsübergabe grundsätzlich unterbleiben (E. 4a).
Entscheid der OGK vom 27.Mai 2003 AbR 2002/03 Nr. 18
Art. 39 KOV
Siehe Art. 230 SchKG (AbR 92/93 Nr. 16)
Art. 12 Abs. 2 GebT SchKG
Auslagenersatz bei Zustellung ohne Benützung der Post.
Kreisschreiben der OGK vom 27. Februar 1978 AbR 78/79 Nr. 16
Art. 68 GebT SchKG
Grundsätze über die Bemessung der Anwaltsentschädigung gemäss Art. 68 GebT SchKG.
Entscheid der OGK vom 21. Januar 1982 AbR 82/83 Nr. 28
Art. 1 Abs. 2 GebV SchKG
Soweit die Aufsichtsbehörde nicht als Beschwerdeinstanz amtet, kann auch sie Gebühren erheben.
Entscheid der OGK vom 30.August 1999 AbR 98/99 Nr. 31
Art. 2 GebV SchKG
Siehe Art. 4 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 10)
Art. 7 GebV SchKG
Siehe Art. 4 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 10)
Art. 9 GebV SchKG
Siehe Art. 4 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 10)
Art. 10 GebV SchKG
Siehe Art. 4 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 10)
Art. 13 GebV SchKG
Siehe Art. 4 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 10)
Art. 16 GebV SchKG
Siehe Art. 4 SchKG (AbR 2010/11 Nr. 10)
Art. 10 VVAG
Siehe Art. 132 SchKG (AbR 98/99 Nr. 31)
Siehe Art. 132 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 21)
Art. 13 Abs. 2 VVAG
Siehe Art. 132 SchKG (AbR 2004/05 Nr. 21)
Art. 9 VZG
Siehe Art. 140 Abs. 3 SchKG (AbR 98/99 Nr. 32)
Siehe Art. 97 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 15)
Art. 9 Abs. 2 VZG
Siehe Art. 140 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 15)
Art.30 Abs. 1 VZG
Siehe Art. 140 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 15)
Art. 36 Abs. 1 VZG
Stellt eine öffentlichrechtliche Forderung für ein zu versteigerndes Grundstück keine Belastung dar, weil das im kantonalen Recht dafür vorgesehene Pfandrecht einer gesetzlichen Grundlage ermangelt, darf es nicht ins Lastenverzeichnis aufgenommen werden.
Tragweite von Art. 36 Abs. 1 VZG; Kognition des Betreibungsamtes (E. 2).
Anforderungen an die gesetzliche Grundlage eines Pfandrechtes des kantonalen Rechts nach Art. 836 ZGB. Für Forderungen des EWO ausreichende gesetzliche Grundlage verneint (E. 5 und 6).
Entscheid der OGK vom 6. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 31
Art. 41 Abs. 1 VZG
Ein Streit über die Zugehöreigenschaft gewisser Gegenstände hindert die Versteigerung der Liegenschaft samt Inventar grundsätzlich nicht (E. 6).
Entscheid der OGK vom 30.August 1991 AbR 90/91 Nr. 29
Art.44 VZG
Siehe Art. 140 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 15)
Art. 51 Abs. 1 VZG
Vertraglich begründete Vorkaufsrechte können beim Freihandverkauf eines Grundstücks nicht anders als bei der Zwangsversteigerung nicht ausgeübt werden (E. 3).
Entscheid der OGK vom 28. Januar 2000 AbR 2000/01 Nr. 30
Art. 91 ff. VZG
Die Erstreckung der Pfandhaft auf Miet- und Pachtzinse umfasst nicht die Hoteleinnahmen, da die Abmachungen des Hoteliers mit den Gästen nicht unter den Mietvertrag fallen. Ebensowenig kann die Ablieferung eines Teilbetrages der Hoteleinnahmen verlangt werden.
Entscheid der OGK vom 11. Januar 1991 AbR 90/91 Nr. 32
Art.99 VZG
Siehe Art. 97 SchKG (AbR 2006/07 Nr. 15)
Art. 101 f. VZG
Darf das Betreibungsamt nach der Versteigerung des Objektes dessen Räumung anordnen?
Entscheid der OGK vom 13. September 1991 AbR 90/91 Nr. 33
Art. 102 VZG
Siehe Art. 41 Abs. 1 VZG (AbR 90/91 Nr. 29)
Art. 112 VZG
Das Unterlassen der schriftlichen Anzeige des Verteilungsplanes an den Schuldner verstösst gegen klares Recht und führt zur Aufhebung der Konkursandrohung.
Entscheid der OGK vom 15. Januar 1992 AbR 92/93 Nr. 32
Art. 125 Abs. 1 VZG
Der Streit, ob ein Gegenstand Zugehör und den Grundpfandgläubigern mitverhaftet sei, ist im Kollokationsprozess zu entscheiden. Anerkennt der Liquidator die Zugehöreigenschaft, richtet sich die Kollokationsklage gegen sämtliche Grundpfandgläubiger. Bestreitet der Liquidator die Zugehöreigenschaft, ist die Klage gegen die Liquidationsmasse zu führen (E. 3c).
Entscheid des OG vom 12. Juli 1990 AbR 90/91 Nr. 30
Art. 9 IPRG
Problem der Klageidentität (res iudicata). Anerkennbarkeit eines brasilianischen Scheidungsurteils, welches den Unterhaltsbeitrag an das Kind mit einem Prozentsatz des Nettoeinkommens des Vaters festlegt. Folgerungen für die Beurteilung der in der Schweiz eingereichten Unterhaltsklage.
Entscheid der OGK vom 18. Dezember 1995 AbR 94/95 Nr. 8
Art. 27 IPRG
Siehe Art. 9 IPRG (AbR 94/95 Nr. 8)
Art. 49 IPRG
Nachehelicher Unterhaltsanspruch nach deutschem Recht. Prüfung der möglichen Anspruchsgrundlagen.
Entscheid des OG vom 20. Dezember 2002 AbR 2002/03 Nr. 10
Art. 79 IPRG
Siehe Art. 9 IPRG (AbR 94/95 Nr. 8)
Art. 80 IPRG
Siehe Art. 9 IPRG (AbR 94/95 Nr. 8)
Art. 84 IPRG
Siehe Art. 9 IPRG (AbR 94/95 Nr. 8)
Art. 115 Abs. 1 IPRG
Beim Gerichtsstand in Arbeitssachen gemäss Art. 115 Abs. 1 IPRG handelt es sich – im Gegensatz zu Art. 343 Abs. 1 OR – nicht um zwingendes Recht (E. 1).
Am Vorliegen eines internationalen Verhältnisses ändert nichts, dass der Arbeitsvertrag mit dem in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmer von einer schweizerischen Zweigniederlassung eines deutschen Unternehmens abgeschlossen wurde (E. 2).
Entscheid des OG vom 14. Oktober 1993 AbR 92/93 Nr. 7
Art. 2 StGB
Anwendung des milderen Rechts bezüglich des Führens eines Raupenfahrzeuges auf öffentlicher Strasse ohne Bewilligung und hinsichtlich des Führens eines Motorkarrens mit Überlänge (E. 2 bis 5).
Strafbarkeit des Vorgesetzten und Arbeitgebers (E. 6).
Entscheid des OG vom 16. Juli 1996 AbR 96/97 Nr. 28
Art. 2 Abs. 2 StGB
Anwendungsfall im Zusammenhang mit dem revidierten, am 1. Oktober 1992 in Kraft getretenen Sexualstrafrecht.
Entscheid des OG vom 21. Dezember 1993 AbR 92/93 Nr. 33
Art. 7 StGB
Untersteht jemand in Bezug auf ehrverletzende Äusserungen, die sich gegen eine in der Schweiz wohnhafte Person richten, die er aber im Ausland gegenüber Dritten vorgebracht hat, dem schweizerischen Strafrecht?
Entscheid des OG vom 17. März 1983 AbR 82/83 Nr. 29
Art. 11 StGB
Siehe Art. 125 Abs. 2 StGB (AbR 2012/13 Nr. 16)
Art. 11 StGB; Art. 129 StGB
In welchem Verhältnis stehen die Begriffe der verminderten Zurechnungsfähigkeit gemäss Art. 11 StGB und der Gewissenlosigkeit gemäss Art. 129 Abs. 1 StGB zueinander?
Verneinung des subjektiven Tatbestandsmerkmals der Gewissenlosigkeit bei erheblicher Verminderung der Zurechnungsfähigkeit.
Entscheid des OG vom 26. November 1987 AbR 86/87 Nr. 30
Art. 16 StGB
Siehe Art. 123 Ziff. 1 StGB (AbR 2010/11 Nr. 15)
Siehe Art. 111 StGB (AbR 2010/11 Nr. 15)
Art. 18 Abs. 3 StGB
Siehe Art. 125 Abs. 2 StGB (AbR 92/93 Nr. 36)
Art. 19 StGB
Abgrenzung Rechtsirrtum/Sachverhaltsirrtum (E. 3a).
Fahrlässiger Sachverhaltsirrtum, wenn der Unternehmer bei pflichtgemässer Sorgfalt hätte wissen können, dass nicht projektbedingte Deponien einer Bewilligung bedürfen (E. 3b).
Entscheid des OG vom 12. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 29
Tatirrtum; irrtümliche Annahme des Steuerverwalters, es stehe ihm hinsichtlich der Ausfällung von Ordnungsbussen ein Ermessensspielraum zu (E. 4).
Entscheid des OG vom 6. Juni 1989 AbR 88/89 Nr. 29
Siehe Art. 2 Abs. 1 KStR (AbR 88/89 Nr. 43)
Art. 20 StGB
Auf Rechtsirrtum kann sich jemand auch dann nicht berufen, wenn feststeht, dass die Aufsichtsbehörde in Kenntnis seines Handelns nicht dagegen einschritt, sondern es duldete (E. 9).
Entscheid des OG vom 27. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 32
Art. 22 StGB
Siehe Art. 111 StGB (AbR 2010/11 Nr. 15)
Art. 23 StGB
Untauglicher Versuch im konkreten Fall verneint (E. 1c).
Entscheid des OG vom 12. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 33
Art. 24 StGB
Siehe Art. 312 StGB (AbR 92/93 Nr. 39)
Art. 25 StGB
Siehe Art. 91 Abs. 1 SVG (AbR 90/91 Nr. 34)
Art. 28 Abs. 3 StGB
Rechte des Bevormundeten im Straf- und Rechtsmittelverfahren.
Der urteilsfähige Bevormundete kann als angeblich Geschädigter seine Rechte im Strafprozess selbst wahrnehmen.
Eine Strafanzeige ist, ungeachtet der Urteilsfähigkeit des Verzeigers, grundsätzlich von Amtes wegen auf ihre Begründetheit zu untersuchen.
Entscheid der OGK vom 5. Juli 1995 AbR 94/95 Nr. 30
Art. 29 StGB
Bei Privatehrverletzungsklagen wird die Antragsfrist nach Art. 29 StGB durch die Anrufung des Friedensrichters nicht gewahrt. Die Klage muss binnen der Antragsfrist beim Kantonsgericht angehoben werden (E. 1).
Entscheid des OG vom 23. Juni 1982 AbR 82/83 Nr. 30
Siehe Art. 26 Abs. 2 StPO (AbR 88/89 Nr. 33)
Art. 30 StGB
Die Äusserung einer Person, deren Veröffentlichung in einer Zeitung durch Journalisten und deren Weiterverbreitung in einem an alle Haushalte verteilten Flugblatt sind verschiedene Tatbestände. Die Verfasser des Flugblattes können deshalb nicht unter Hinweis auf die Unteilbarkeit des Strafantrages
die Ausdehnung des Ehrverletzungsverfahrens auf die Journalisten sowie die Urheberin der umstrittenen Äusserung verlangen.
Entscheid des OG vom 16. Dezember 1997 AbR 96/97 Nr. 29
Art. 33 StGB
Grenze des Notwehrexzesses. Notwehrexzess im konkreten Fall bejaht.
Entscheid des OG vom 20.August 1984 AbR 84/85 Nr. 35
Art. 34 StGB
Siehe Art. 79 SchG (AbR 96/97 Nr. 36)
Art. 34 Ziff. 2 StGB
Grobe Verkehrsregelverletzung durch massive Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Notstandshilfeexzess bei Putativnotstand: Der Täter missachtete die Schranken der zulässigen Notstandshilfe in der irrigen Vorstellung, er dürfe und müsse so handeln.
Strafmilderung nach freiem Ermessen. Bedeutung der Richtlinien des Verhöramtes über die Strafzumessung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Entscheid des OG vom 12. März 2002 AbR 2002/03 Nr. 25
Art. 41 StGB
Siehe Art. 43 Ziff. 3 Abs. 2 StGB (AbR 96/97 Nr. 31)
Art. 41 Ziff. 1 StGB
Siehe Art. 49 Ziff. 3 StGB (AbR 84/85 Nr. 36)
Art. 41 Ziff. 1 Abs. 1 StGB
Bedingter Strafvollzug bei Fahren in angetrunkenem Zustand?
Entscheid des OG vom 3. Februar 1982 AbR 82/83 Nr. 31
Art. 41 Ziff. 3 Abs. 4 StGB
Siehe Art. 44 Ziff. 5 StGB (AbR 98/99 Nr. 37)
Art. 42 StGB
Die Verwahrung asozialer, lästiger Kleinkrimineller ist zwar nicht ausgeschlossen, kommt aber nur als ultima ratio in Frage. Solange nicht angenommen werden muss, dass für den Täter ein Leben ausserhalb der Kriminalität undenkbar sei, ist bei Kleinkriminellen von der Verwahrung abzusehen.
Entscheid des OG vom 19. Juli 1991 AbR 90/91 Nr. 35
Art. 43 Ziff. 3 StGB
Die Frage, welche Behörde zuständig ist für die Einstellung einer gerichtlich angeordneten Massnahme wegen Erfolgslosigkeit oder Unzweckmässigkeit, ist bundesrechtlich nicht geregelt; im Kanton Obwalden ist hiefür das Strafvollzugsamt zuständig.
Entscheid des OG vom 23.Mai 1996 AbR 96/97 Nr. 30
Art. 43 Ziff. 3 Abs. 2 StGB
Nach der Aufhebung einer ambulanten Massnahme infolge Unzweckmässigkeit hat der Richter, der die Massnahme angeordnet hat, über das weitere Vorgehen zu befinden. Anordnung des Vollzugs der 12-monatigen Gefängnisstrafe verbunden mit einer erneuten ambulanten Massnahme; Voraussetzungen für die Gewährung des bedingten Strafvollzugs verneint. Anrechnung der bisherigen ambulanten Behandlung auf die noch zu verbüssende Strafe abgelehnt, da die Freiheit des Verurteilten durch sieben Sitzungen beim Psychiater in einem Zeitraum von zwei Jahren kaum eingeschränkt wurde.
Entscheid des OG vom 19. Dezember 1997 AbR 96/97 Nr. 31
Art. 44 Ziff. 5 StGB
Verzicht auf den Vollzug längerfristiger Freiheitsstrafen nach erfolgreicher Beendigung einer ambulanten Massnahme.
Entscheid des OG vom 1. Oktober 1998 AbR 98/99 Nr. 37
Art. 49 Ziff. 1 Abs. 1 StGB
Art. 49 Ziff. 1 Abs. 1 StGB beinhaltet die Verpflichtung, die Busse sofort zu bezahlen oder dafür Sicherheit zu leisten. Wie der Anspruch zu vollstrecken ist, ist Sache des kantonalen Rechts (E. 3a).
Entscheid der OGK vom 25. November 1991 AbR 90/91 Nr. 47
Art. 49 Ziff. 3 StGB; Art. 41 Ziff. 1 StGB
Umwandlung einer Busse in eine Haftstrafe.
Voraussetzungen zur Bussenumwandlung (E. 1); Verweigerung des bedingten Strafvollzuges mangels günstiger Prognose (E. 2).
Entscheid des OG vom 20. Dezember 1984 AbR 84/85 Nr. 36
Art. 58 StGB; Art. 99 Abs. 1 lit. e und Art. 101 StPO
Als materiellrechtliche Massnahme kann die sich auf Art. 58 StGB stützende Einziehung durch die Strafkommission nur als Strafbefehl ergehen.
Als Rechtsmittel gegen die Einziehung kommt nur die Nichtannahme des gesamten Strafbefehls in Frage, auch wenn nur die Einziehung, nicht aber die Verurteilung beanstandet wird.
Schreiben der OGK ans Verhöramt vom 6.August 1986 AbR 86/87 Nr. 37
Art. 58 StGB
Siehe Art. 76 StPO (AbR 94/95 Nr. 32)
Die Einziehung unterliegt den Verfahrensgarantien von Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Der mit der Strafsache befasste Sachrichter hat im Endurteil darüber zu befinden. Im Untersuchungsstadium ist der Verhörrichter nicht befugt, eine Einziehung zu verfügen (E. 2).
Entscheid der OGK vom 9. April 1999 AbR 98/99 Nr. 38
Art.58 Abs. 1 StGB
Siehe Art. 76 Abs. 1 StPO (AbR 2006/07 Nr. 26)
Art. 63 StGB
Bei der Bemessung der Strafe ist vom Verschulden des Täters auszugehen. Dabei ist das Verhalten des anderen Verkehrsteilnehmers ebenfalls zu berücksichtigen. Hingegen bleibt die Tatsache unbeachtlich, dass das Untersuchungsverfahren gegen den anderen Verkehrsteilnehmer nach Ansicht des urteilenden Gerichts zu Unrecht eingestellt oder aber der andere Verkehrsteilnehmer zu milde bestraft worden ist und dieses rechtskräftige Urteil nicht mehr geändert werden kann.
Entscheid des OG vom 13. Juli 1977 AbR 76/77 Nr. 9
Strafzumessung (E. 3)
Entscheid des OG vom 11. September 1980 AbR 80/81 Nr. 30
Art. 68 StGB
Natürliche Handlungseinheit und Realkonkurrenz bei einem komplexen Tatgeschehen. Unvollendeter Raubversuch, räuberische Erpressung und vollendeter Versuch dazu, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Nötigung, alles in Mittäterschaft (E. 5 und 6).
Entscheid des OG vom 22. März 2005 AbR 2004/05 Nr. 26
Art. 68 Ziff. 2 StGB
Fall einer Zusatzstrafe der Grösse "Null ".
Entscheid des OG vom 19. Februar 1993 AbR 92/93 Nr. 34
Eine Zusatzstrafe kann nur ausgesprochen werden, wenn das früher ergangene Urteil im anderen Verfahren bereits rechtskräftig ist.
Entscheid des OG vom 2.Mai 2002 AbR 2002/03 Nr. 26
Art. 69 Abs. 1 StGB
Siehe Art. 76 Abs. 1 StPO OW (AbR 2010/11 Nr. 16)
Art. 70 Abs. 3 StGB
Das alte Verjährungsrecht ist das mildere, wenn vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Urteil des Kantonsgerichts ergangen ist; denn in diesem Falle tritt nach dem neuen Art. 70 Abs. 3 StGB im Appellationsverfahren vor dem Obergericht die Verjährung nicht mehr ein.
Entscheid des OG vom 20. September 2005 AbR 2004/05 Nr. 27
Nach einem erstinstanzlichen Urteil ist keine Verjährung mehr möglich, unabhängig davon, ob ein Freispruch oder eine Verurteilung erfolgte.
Entscheid des OG vom 5. Dezember 2006 AbR 2006/07 Nr. 21
Art. 72 Ziff. 2 StGB
Die Unterbrechung der Verjährung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Handlung bezieht. Voruntersuchungen, die erst auf die Spur des (unbekannten) Täters leiten sollen, unterbrechen die Verjährung nicht (E. 3).
Entscheid der OGK vom 20.August 1993 AbR 92/93 Nr. 37
Art. 80 Ziff. 2 StGB
Voraussetzungen der vorzeitigen Löschung des Strafregistereintrags. Wohlverhalten des Verurteilten innert der fünfjährigen Löschungsfrist seit dem Entscheid des Richters; der Richter hat dazu nicht Erhebungen von Amtes wegen zu treffen.
Entscheid des OG vom 5. Dezember 2001 AbR 2000/01 Nr. 31
Art. 104 Abs. 1 StGB
Siehe Art. 90 Ziff. 2 SVG (AbR 96/97 Nr. 33)
Art. 110 Ziff. 4 StGB
Siehe Art. 285 Ziff. 1 StGB (AbR 94/95 Nr. 27)
Art. 111 StGB
Umstände, unter welchen sich der Ehegatte aufgrund seiner Garantenstellung (Art. 159 Abs. 3 ZGB) im Falle der Selbsttötung des Ehepartners selber eines Tötungsdeliktes schuldig macht. Vorliegend verneint.
Entscheid der OGK vom 15. April 1992 AbR 92/93 Nr. 35
Versuchte eventualvorsätzliche Tötung. Abwehr eines Angriffs mit einem Gewichthebergurt in Notwehrexzess (E. 5).
Entscheid des OG vom 24. Mai 2011 AbR 2010/11 Nr. 15
Art. 117 StGB
Fahrlässige Tötung durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Organe der Seilbahn.
Im Nahbereich einer Skiliftanlage dürfen heimtückische atypische Gefahren nicht ungesichert sein, es sei denn, dass mit dem Befahren der Fläche beispielsweise wegen der besonderen Beschaffenheit des Geländes nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge schlechterdings nicht zu rechnen ist.
Entscheid des OG vom 26.August 1983 AbR 82/83 Nr. 32
Fahrlässige Tötung. Garantenstellung des Flugverkehrsleiters im Kontrollturm von Alpnach gegenüber Zivilpiloten, die im Bereich des Flugplatzes Kägiswil ein Durchstart-Manöver durchführen?
Entscheid des OG vom 4. Januar 1995 AbR 94/95 Nr. 25
Fahrlässige Tötung. Verkehrssicherungspflichten für Skipisten. Im Bereich von Nebenflächen der Piste bzw. von "wilden Pisten" und "Varianten" sind die Verantwortlichen bei Bestehen von atypischen und fallenartigen Hindernissen verpflichtet, durch eine seitliche Abschrankung das Verlassen der Piste zu unterbinden bzw. zumindest den Pistenrand klar zu kennzeichnen. Ist dies unmöglich, so sind die Hindernisse zu markieren.
Entscheid des OG vom 26. Oktober 1995 AbR 94/95 Nr. 26
Art. 123 Ziff. 1 StGB
Einfache Körperverletzung. Abwehr eines Angriffs mit einem Stuhl in Notwehrexzess unter Verwendung eines Küchenmessers (E. 4).
Entscheid des OG vom 24. Mai 2011 AbR 2010/11 Nr. 15
Art. 125 StGB
Fahrlässige Körperverletzung. Anwendung der FIS- und der SKUS-Regeln zur Beurteilung der durch Snowboarder zu beachtenden Sorgfalt. Rückweisung an die Jugendanwaltschaft zur weiteren Abklärung, ob ein strafbares Verhalten vorliegt.
Entscheid der OGK vom 25.Mai 2004 AbR 2004/05 Nr. 28
Lawinenunfall. Verkehrssicherungspflicht der Bergbahnunternehmen. Voraussetzungen des Verzichts auf die Eröffnung eines Strafverfahrens.
Entscheid der OGK vom 7. Februar 2006 AbR 2006/07 Nr. 22
Kollision zweier Skifahrer mit unterschiedlichen Fahrstilen auf der Skipiste. FIS-Regeln als Rechtsquelle für die zu beachtenden Sorgfaltspflichten. Vorsichtspflichten des von hinten kommenden Schneesportlers. Einstellung des Strafverfahrens.
Entscheid der OGK vom 21. Dezember 2007 AbR 2006/07 Nr. 23
Art. 125 Abs. 2 StGB
Verkehrssicherungspflicht der Bergbahn- und Skiliftunternehmen. Begriff der "wilden" Piste. Eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen der Pistensicherung fällt ausser Betracht, wenn das Fehlverhalten des Skiläufers und nicht die allenfalls ungenügende Markierung der offiziellen Piste für seinen Selbstunfall kausal war. Anwendung der FIS-Regeln.
Entscheid der OGK vom 3. Dezember 1992 AbR 92/93 Nr. 36
Fahrlässige schwere Körperverletzung durch Unterlassen der erforderlichen Sicherheitsmassnahmen durch den Arbeitgeber eines Dachdeckers.
Entscheid des OG vom 6. November 2013 AbR 2012/13 Nr. 16
Art. 129 StGB
Siehe Art. 11 StGB (AbR 86/87 Nr. 30)
Art. 137 StGB; Art. 530 ff. OR
Gewahrsamsbruch und Fremdheit der Sache als kumulative Tatbestandsmerkmale (E. 2).
Die im Vermögen einer stillen einfachen Gesellschaft liegenden Sachen stehen im Alleineigentum des Komplementärs. Die Verfügung des Komplementärs über das Geschäftsvermögen erfüllt daher nicht den Tatbestand des Diebstahls (E. 3).
Entscheid des OGK vom 18. Februar 1985 AbR 84/85 Nr. 37
Art. 137 und 140 StGB
Abgrenzung des Veruntreuungs- vom Diebstahlstatbestand im Fall, da jemand eine ihm anvertraute Kassette mit Geld öffnet und dieses für sich verwendet.
Entscheid des OG vom 4. Juli 1983 AbR 82/83 Nr. 33
Art. 139 Ziff. 1 StGB
Siehe Art. 68 StGB (AbR 2004/05 Nr. 26)
Art. 140 StGB
Siehe Art. 137 StGB (AbR 82/83 Nr. 33)
Art.140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB
Siehe Art. 68 StGB (AbR 2004/05 Nr. 26)
Art. 145 StGB
Begeht der Mieter eines Wohnwagenparkes Sachbeschädigung, wenn er die von seinen "Vorgängern" gesetzten Pflanzen entfernt?
Entscheid der OGK vom 29. Dezember 1988 AbR 88/89 Nr. 28
Art. 148 und 313 StGB
Abgrenzung des Betrugs von der Gebührenüberforderung: Der Tatbestand der Gebührenüberforderung ist kein privilegierter Spezialtatbestand, sondern ein Auffangtatbestand, wenn ein spezielles Betrugstatbestandsmerkmal wie namentlich die Arglist nicht gegeben ist (E. 10a).
Entscheid des OG vom 27. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 32
Art. 148 StGB
Arglistige Handlungsweise durch Verschweigen der Zahlungsunfähigkeit? (E. 2).
Arglistige Handlungsweise bei mangelndem Zahlungswillen. Beweisschwierigkeiten (E. 3).
Der erst nachträgliche Entschluss, eine für die Darlehensgewährung kausale Sicherheit nicht zu leisten, bedeutet kein arglistiges Verhalten (E. 4).
Entscheid der OGK vom 12. November 1987 AbR 86/87 Nr. 31
Arglist: Keine Arglist, wenn die Überprüfung einer falschen Gebührenrechnung anhand des gesetzlichen Tarifs zwar kompliziert, aber nicht unmöglich ist. Keine Arglist, obwohl es voraussehbar ist, dass die Überprüfung der Rechnung durch den Kunden kaum erfolgen wird, weil zwischen dem Bürger und dem Beamten kein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (E. 10b).
Entscheid des OG vom 27. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 32
Siehe Art. 251 Ziff. 1 StGB (AbR 90/91 Nr. 36)
Art. 153 und 154 StGB
Warenfälschung; Inverkehrbringen gefälschter Waren. Abgrenzung der wiederholten von der gewerbsmässigen Begehung.
Entscheid des OG vom 20. Dezember 1978 AbR 78/79 Nr. 17
Art. 154 StGB
Siehe Art. 153 StGB (AbR 78/79 Nr. 17)
Art.156 Ziff. 1 und 3 StGB
Siehe Art. 68 StGB (AbR 2004/05 Nr. 26)
Art. 159 StGB
Ungetreue Geschäftsführung; obwohl der Steuerverwalter nicht verfügungsberechtigt ist, hat er wegen seiner dominanten Stellung im Veranlagungsverfahren als Geschäftsführer i.S. von Art. 159 StGB zu gelten (E. 2).
Entscheid des OG vom 6. Juni 1989 AbR 88/89 Nr. 29
Art. 159 Abs. 1 StGB
Voraussetzungen, unter welchen die Verletzung gesellschaftsrechtlich eingegangener Pflichten eine ungetreue Geschäftsführung sein kann (E. 2).
Entscheid der OGK vom 20.August 1993 AbR 92/93 Nr. 37
Art. 160 StGB
An strafbar erlangtem Buchgeld kann, wenn es in Bargeld gewechselt wird, keine Hehlerei begangen werden; in Frage kommt allenfalls der Tatbestand der Geldwäscherei (E. 1 bis 3).
Entscheid der OGK vom 9. September 2008 AbR 2008/09 Nr. 17
Art. 179octies StGB
Telefonüberwachung. Obwalden kennt die Telefonüberwachung nur im Rahmen prozessualer Ermittlungen, nicht aber als präventivpolizeiliche Massnahme (E. 1).
Voraussetzungen, unter welchen sich die Überwachung einer öffentlich zugänglichen Sprechstation in einem Restaurant rechtfertigt. Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Vorliegend verneint (E. 3).
Entscheid des OGP vom 12. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 39
Art.181 StGB
Siehe Art. 68 StGB (AbR 2004/05 Nr. 26)
Art. 182 StGB
Wird die Festnahme vom hiefür zuständigen Verhörrichter angeordnet oder gebilligt, bedeutet das Fehlen des Haftbefehls wohl eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechte des Angeschuldigten, jedoch keine Freiheitsberaubung (E. 3b).
Entscheid der OGK vom 11. September 1980 AbR 80/81 Nr. 31
Art. 183 StGB
Freiheitsberaubung verneint zufolge Sachverhaltsirrtums in Bezug auf Rechtfertigungsgrund.
Entscheid der OGK vom 28. April 1991 AbR 90/91 Nr. 40
Art. 183 Ziff. 1 StGB
Freiheitsberaubung/Entführung/Konkurrenz mit Nötigung. Fall, da jemand unter einem Vorwand eine Frau davon abhält, das Auto zu verlassen, dann mit ihr an einen abgelegenen Ort fährt, zudringlich wird und von ihr erst ablässt, nachdem die Frau ihm gedroht hat.
Entscheid des OG vom 12. Juni 1990 AbR 90/91 Nr. 37
Art. 186 StGB
Der objektive Tatbestand des Hausfriedensbruchs kann auch bei zum öffentlichen Dienst bestimmten Gebäulichkeiten erfüllt sein (E. 1).
Das Verbot, solche Räumlichkeiten zu betreten, bzw. die Aufforderung, sie zu verlassen, darf nicht willkürlich und muss verhältnismässig sein (E. 1 und 3).
Der Wille des Berechtigten, jemanden wegzuweisen, kann im Falle öffentlichrechtlicher Körperschaften auch von Beamten gültig zum Ausdruck gebracht werden (E. 2).
Entscheid des OG vom 12. Juni 1981 AbR 80/81 Nr. 29
Siehe Art. 68 StGB (AbR 2004/05 Nr. 26)
Art. 187 Abs. 1 StGB
Notzucht. Wer eine Frau durch eine Entführung in eine Situation bringt, in welcher sie ihm praktisch ausgeliefert ist, verwirklicht damit das Tatbestandsmerkmal der Gewaltanwendung, sodass der Tatbestand der Notzucht erfüllt ist, auch wenn sich das Opfer gegen den unerwünschten Geschlechtsverkehr körperlich nicht zur Wehr setzt und der Täter den Geschlechtsakt als solchen ohne Gewaltanwendung vollzieht.
Entscheid des OG vom 12. Juni 1990 AbR 90/91 Nr. 38
Art. 229 StGB
Die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft in Bezug auf die Verletzung der Art. 229 StGB und Art. 34 Abs. 4 SVG erfolgte zu Unrecht. Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde. Der Begriff des Bauwerks ist weit zu verstehen und umfasst auch die notwendigen Hilfskonstruktionen. Genügender Abstand beim Rechtsfahren. Ein sich im Bereich der Baustelle am Rand einer öffentlichen Strasse befindlicher Bauarbeiter gilt als Fussgänger.
Entscheid des OG vom 13. August 2013 AbR 2012/13 Nr. 17
Art. 238 Abs. 1 StGB
Zur Begründung einer Garantenstellung bedarf es neben der Rechtspflicht zum Handeln zusätzlich, dass die Unterlassung an Unrechtsgehalt und im Mass des Schuldvorwurfs einer entsprechenden positiven Handlung wenigstens annähernd gleichwertig ist.
Entscheid des OG vom 16.August 1979 AbR 78/79 Nr. 18
Art. 251 Ziff. 1 StGB
Wer den andern eine Quittung unterschreiben lässt, bevor er ihm eröffnet, die Schuld nicht bar zu zahlen, sondern mit einer Gegenforderung zu verrechnen, handelt zwar listig, aber nicht arglistig (E. 2).
Hingegen kann eine Falschbeurkundung in Form von mittelbarer Täterschaft vorliegen, erweckt doch die Quittung den Anschein der erfolgten Barzahlung (E. 3).
Entscheid der OGK vom 12. Juni 1990 AbR 90/91 Nr. 36
Art. 285 Ziff. 1 StGB
Begriff des Beamten. Angestellte einer privaten Aktiengesellschaft, die im Auftrag eines Gemeinderates in einer Bausache eine Ersatzvornahme durchführt, sind Beamte im Sinne von Art. 285 StGB.
Entscheid des OG vom 18. Dezember 1995 AbR 94/95 Nr. 27
Art. 287 StGB
Amtsanmassung; das Tatbestandsmerkmal der rechtswidrigen Absicht setzt nebst der vorsätzlichen Handlungsweise die Verfolgung eines rechtswidrigen Handlungsziels voraus (E. 1).
Entscheid des OG vom 6. Juni 1989 AbR 88/89 Nr. 29
Siehe Art. 140 lit. b StPO (AbR 88/89 Nr. 40)
Art. 292 StGB
Siehe Art. 14 Abs. 1 StPO (AbR 76/77 Nr. 11)
Siehe Art. 581 Abs. 2 ZGB (AbR 2008/09 Nr. 4)
Art. 305 StGB
Begünstigung; da Ordnungsbussen gemäss Art. 224 Steuergesetz keine Strafen, sondern Verwaltungszwang sind, bedeutet der Verzicht auf deren Ausfällung keine Begünstigung (E. 3).
Entscheid des OG vom 6. Juni 1989 AbR 88/89 Nr. 29
Siehe Art. 26 Abs. 3 StPO (AbR 92/93 Nr. 38)
Die blosse Anzeigepflicht begründet keine Garantenstellung, weshalb die Unterlassung der Anzeige einer strafbaren Handlung keine Begünstigung ist (E. 11).
Entscheid des OG vom 15. Dezember 1992 AbR 92/93 Nr. 39
Art. 305bis StGB
Siehe Art. 160 StGB (AbR 2008/09 Nr. 17)
Art. 307 StGB
Der falschen Zeugenaussage macht sich auch schuldig, wer etwas verschweigt oder bewusst zurückhaltend aussagt, um beim Gericht einen falschen oder zumindest verfälschten Eindruck der Wirklichkeit zu erwecken.
Entscheid des OG vom 7. November 1978 AbR 78/79 Nr. 19
Art. 312 StGB
Siehe Art. 140 lit. b StPO (AbR 88/89 Nr. 40)
Siehe Art. 183 StGB (AbR 90/91 Nr. 40)
Der Abschluss einer illegalen Steuervereinbarung fällt nicht unter den Tatbestand der ungetreuen Amtsführung (Art. 314 StGB), sondern allenfalls unter jenen des Amtsmissbrauchs (Art. 312 StGB) (E. 4a).
Eventualvorsatz genügt (E. 5a bis e).
Das Tatbestandsmerkmal der unrechtmässigen Bevorteilungsabsicht wird nicht durch die fiskalischen Vorteile für das Gemeinwesen kompensiert, die von einer dem unrechtmässig bevorteilten Steuerpflichtigen nahestehenden Unternehmung erwartet werden (E. 5f).
Entscheid des OG vom 20. April 1990 AbR 90/91 Nr. 41
Auf Weisung des Vorgesetzten durch den Einschätzungsbeamten vorgenommene Erfassung nicht deklarierter Einkünfte im ordentlichen Veranlagungsverfahren unter Verzicht auf ein Nach- und Strafsteuerverfahren als ungetreue Amtsführung? (E. 7).
Anstiftung zu Amtsmissbrauch scheidet aus, da sich beim untergebenen Einschätzungsbeamten der subjektive Tatbestand nicht verwirklichte (E. 9).
Hingegen macht sich der Vorgesetzte des Amtsmissbrauchs im Sinne mittelbarer Täterschaft schuldig (E. 10).
Entscheid des OG vom 15. Dezember 1992 AbR 92/93 Nr. 39
Art. 313 StGB
Gebührenüberforderung: Das Tatbestandsmerkmal der gewinnsüchtigen Absicht ist der unrechtmässigen Bereicherungsabsicht gleichzusetzen (E. 11).
Entscheid des OG vom 27. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 32
Siehe auch Art. 148 StGB (AbR 86/87 Nr. 32)
Art. 314 StGB
Siehe Art. 312 StGB (AbR 90/91 Nr. 41;AbR 92/93 Nr. 39)
Art. 317 StGB
Siehe Art. 140 lit. b StPO (AbR 88/89 Nr. 40)
Art. 320 StGB; Art. 53 Abs. 4 GOG
Verletzung des Amtsgeheimnisses? Art. 320 StGB geht vom materiellen Geheimnisbegriff aus. Erforderlich ist danach ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse. Verneint bei Bekanntgabe einer Dereliktionserklärung betreffend ein Grundstück.
Entscheid der OGK vom 23. Februar 1984 AbR 84/85 Nr. 38
Art. 320 StGB
Siehe Art. 8 Abs. 2 SchKG (AbR 84/85 Nr. 25)
Art. 320 Ziff. 2 StGB
Siehe Art. 76 Abs. 1 GOG (AbR 2002/03 Nr. 17)
Siehe Art. 53 GOG (AbR 2002/03 Nr. 27)
Art. 321 StGB
Siehe Art. 14 BeurkG (AbR 98/99 Nr. 3)
Art. 323 StGB
Siehe Art. 14 Abs. 1 StPO (AbR 76/77 Nr. 11)
Art. 323 Ziff. 1 StGB
Die Bestrafung des Betreibungsschuldners wegen Nichtteilnahme an der Pfändung setzt die effektive Zustellung der Pfändungsankündigung voraus.
Entscheid der OGK vom 15. April 1992 AbR 92/93 Nr. 40
Art. 323 Ziff. 2 StGB
Die Verletzung der Offenbarungspflicht gemäss Art. 91 Abs. 1 SchKG setzt die Gültigkeit des Betreibungsverfahrens voraus. Ist die Betreibung nichtig, kann in der formellen Widerhandlung gegen die Offenbarungspflicht keine strafbare Handlung erblickt werden (E. 1a, b).
Entscheid des OG vom 12. Februar 1987 AbR 86/87 Nr. 33
Art. 335 Ziff. 1 StGB
Siehe Art. 61 Abs. 1 lit. a USG (AbR 90/91 Nr. 43)
Art. 337 Abs. 1 StGB
Siehe Art. 70 Abs. 3 StGB (AbR 2004/05 Nr. 27)
Art. 356 StGB
Ausnahmsweises Eintreten auf Beschwerde trotz Wegfalls des Rechtsschutzinteresses (E. 2). Aufhebung einer Vorladung zur polizeilichen Befragung, da sich diese betreffend den Rechtshilfeauftrag nicht auf eine hinreichende Grundlage im Konkordat stützen kann (E. 3–9). Rechtslage gemäss schweizerischer StPO (E. 6.7).
Entscheid der OGK vom 23. Juli 2010 AbR 2010/11 Nr. 18
Art. 400bis StGB
Siehe Art. 179octies StGB (AbR 90/91 Nr. 39)
Art. 29 StPO
Siehe Art. 116a Abs. 2 StPO (AbR 2008/09 Nr. 18)
Art. 30 StPO
Siehe Art. 116a Abs. 2 StPO (AbR 2008/09 Nr. 18)
Art. 101 Abs. 3 StPO
Akteneinsichtsrecht des Aktionärs im Strafverfahren gegen einen Buchhalter der Aktiengesellschaft?
Entscheid des OGP vom 11. Juli 2013 AbR 2012/13 Nr. 19
Art. 102 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 27 Abs. 3 GOG (AbR 2012/13 Nr. 2)
Art. 103 StPO
Siehe Art. 27 Abs. 1 GOG (AbR 2010/11 Nr. 1)
Art. 137 StPO
Siehe Art. 428 StPO (AbR 2010/11 Nr. 17)
Art. 146 Abs. 2 StPO
Siehe Art. 37 Abs. 2 StPO (AbR 2008/09 Nr. 19)
Art. 147 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 37 Abs. 2 StPO (AbR 2008/09 Nr. 19)
Art. 197 StPO
Siehe Art. 263 StPO (AbR 2012/13 Nr. 21)
Art. 206 Abs. 1 StPO
Siehe Art. 356 StGB (AbR 2010/11 Nr. 18)
Art. 215 StPO
Abgrenzung der polizeilichen Anhaltung nach StPO von der präventiven und sicherheitspolizeilich motivierten Kontrolle nach PolG (E. 1). Voraussetzungen und Verhältnismässigkeit der Anhaltung (Fesselung mit Handschellen; Dauer der Anhaltung) (E. 2–5).
Entscheid des OGP vom 5. September 2012 AbR 2012/13 Nr. 20
Art. 222 StPO
Siehe Art. 21 VV AuG (AbR 2012/13 Nr. 25)
Art. 241 StPO
Siehe Art. 242 StPO (AbR 2012/13 Nr. 21
Art. 242 StPO
Die Polizei darf zur Durchführung einer Hausdurchsuchung vorübergehend den Schlüsselbund des Beschuldigten an sich nehmen (E. 5).
Entscheid des OGP vom 8. März 2012 AbR 2012/13 Nr. 21
Art. 263 StPO
Voraussetzungen der Beweismittel- und der Einziehungsbeschlagnahme. Verhältnismässigkeit der Beschlagnahme von allenfalls einer Drittperson gehörendem Bauwerkzeug, welches trotz Baustopp für Bauarbeiten auf einem Grundstück verwendet wurde (E. 3 und 4).
Entscheid des OGP vom 8. März 2012 AbR 2012/13 Nr. 21
Art. 306 StPO
Siehe Art. 242 StPO (AbR 2012/13 Nr. 21)
Art. 341 Abs. 2 StPO
Siehe Art. 37 Abs. 2 StPO (AbR 2008/09 Nr. 19)
Art. 393 StPO
Abgrenzung der Beschwerde nach StPO von der Aufsichtsbeschwerde nach GOG.
Entscheid des OG vom 3. Oktober 2012 AbR 2012/13 Nr. 22
Art. 410 StPO
Revision eines Strafbefehls wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs und Verursachens eines Selbstunfalls infolge nachträglich bekannt gewordener Mängel des Strassenbelags?
Entscheid des OG vom 9. Oktober 2013 AbR 2012/13 Nr. 23
Art. 428 StPO
Verlegung von Kosten und Entschädigungen nach altem und neuem Prozessrecht, wenn der amtlich verteidigte Beklagte im Berufungsverfahren teilweise obsiegt und der Privatklägerin die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde.
Entscheid des OG vom 23. Mai 2011 AbR 2010/11 Nr. 17
Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO
Anspruch auf Entschädigung für die Verteidigungskosten bei einem Verkehrsunfall mit schweren Verletzungen der Unfallbeteiligten (E. 2). Keine Verweigerung der Entschädigung infolge Geringfügigkeit, wenn sich der Beschuldigte zur Einvernahme durch seinen Verteidiger begleiten liess (E. 3). Bemessung der Entschädigung (E. 4).
Entscheid des OG vom 7. März 2012 AbR 2012/13 Nr. 24
Art. 430 Abs. 1 lit. c StPO
Siehe Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO (AbR 2012/13 Nr. 24)
Art. 436 StPO
Siehe Art. 428 StPO (AbR 2010/11 Nr. 17)
Art. 269 Abs. 1 BStP
Siehe Art. 151 Abs. 2 lit. e StPO (AbR 84/85 Nr. 43)
Art. 2 OHG
Siehe Art. 12 Abs. 2 OHG (AbR 2008/09 Nr. 20)
Art. 11 ff. OHG
Voraussetzungen der Sistierung des Opferhilfeverfahrens betreffend Entschädigung und Genugtuung.
Entscheid der OGK vom 26. April 2007 AbR 2006/07 Nr. 24
Art. 12 Abs. 2 OHG
Bemessung der Genugtuung für Mutter und Geschwister einer infolge Brandstiftung getöteten jungen Frau. Basisgenugtuung und Bewertung der Besonderheiten des Einzelfalls. Mitberücksichtigung der Regelung gemäss neuem Opferhilfegesetz (E. 2 bis 6). Verzinsung der Genugtuung ab dem Todestag des Opfers (E. 7)?
Entscheid der OGK vom 8. September 2009 AbR 2008/09 Nr. 20
Art. 16 OHG
Siehe Art. 69 GOG (AbR 2008/09 Nr. 20)
Art. 17 OHG
Siehe Art. 69 GOG (AbR 2008/09 Nr. 20)
Art.80a ff. IRSG
Besonderheiten des Rechtsmittels gegen den Vollzug von Massnahmen der internationalen Rechtshilfe.
Entscheid der OGK vom 23. März 2004 AbR 2004/05 Nr. 30
Art.80e IRSG
Anfechtung der Schlussverfügung betreffend internationale Rechtshilfe. Bedeutung des sog. Übermassverbots; im vorliegenden Fall bei zulässiger weiter Interpretation des Rechtshilfegesuchs nicht verletzt. Die potentielle Erheblichkeit eines Aktenstücks genügt für dessen Übermittlung an die ausländischen Behörden.
Entscheid der OGK vom 4. November 2004 AbR 2004/05 Nr. 31
Art. 3 DNA-Profil-Gesetz
Siehe Art. 80a StPO (AbR 2006/07 Nr. 27)
Keine publizierten Entscheide
Keine publizierten Entscheide
Art. 169 DBG
Siehe Art. 258 StG (AbR 94/95 Nr. 23)
Art. 78 StHG
Siehe Art. 258 StG (AbR 94/95 Nr. 23)
Art. 31 Abs. 1 VStG; Art. 5 kantonale V betreffend die Rückerstattung der eidgenössischen Verrechnungssteuer
Zunächst gelangen die Steuern der laufenden Jahre, dann jene der rückständigen Jahre zur Verrechnung. Bei dieser Reihenfolge bleibt es auch dann, wenn die Steuern der laufenden Jahre erst provisorisch festgesetzt sind.
Entscheid der OGK vom 28. September 1983 AbR 82/83 Nr. 41
Art. 42 MPG
Die Verwarnung des säumigen Pflichtigen ist Voraussetzung der Strafbarkeit. Erforderlich ist der tatsächliche Empfang der Verwarnung. Die Annahme einer fiktiven Zustellung ist unzulässig.
Entscheid des OG vom 25. April 1991 AbR 90/91 Nr. 42
Art. 52 Abs. 3 MPV
Siehe Art. 42 MPG (AbR 90/91 Nr. 42)
Art. 1 Abs. 1 SVG; Art. 1 Abs. 1 und 2 VRV
Abgrenzung der öffentlichen von der privaten Verkehrsfläche.
Entscheid des OG vom 18.Mai 1987 AbR 86/87 Nr. 34
Art. 16 Abs. 2 SVG
Siehe Art. 73 GOG (AbR 2004/05 Nr. 29)
Art. 16 Abs. 3 SVG
Siehe Art. 17 Abs. 1 lit. d SVG (AbR 96/97 Nr. 32)
Art. 17 Abs. 1 lit. a SVG
Der Führerausweis kann nicht für eine kürzere Dauer als einen Monat entzogen werden.
Entscheid der OGK vom 9. April 1999 AbR 98/99 Nr. 39
Art. 17 Abs. 1 lit. d SVG
Bei der Festsetzung der Strafe bzw. der Anordnung des Führerausweisentzuges ist der Entscheid des andern Verfahrens mitzuberücksichtigen. Dies bedeutet nicht, dass für die Anordnung des Warnungsentzuges in jedem Fall die rechtskräftige Erledigung des entsprechenden Strafverfahrens abgewartet werden muss (E. 3).
Strafe und Warnungsentzug bilden zusammen die Sanktion, welche der Fehlbare für seine SVG-Widerhandlung gewärtigen muss; der Grundsatz "ne bis in idem" wird dadurch nicht verletzt (E. 4).
Die kantonalen Richtlinien für die Bemessung des Warnungsentzuges bilden den zulässigen Ausgangspunkt für den Entscheid im Einzelfall (E. 5).
Entscheid des OG vom 8. Februar 1996 AbR 96/97 Nr. 32
Art. 31 Abs. 1 SVG
Anforderungen an die Vorsichtspflicht beim Befahren einer gedeckten, nassen Holzbrücke.
Entscheid des OG vom 17. Dezember 1992 AbR 92/93 Nr. 41
Art. 32 Abs. 1 und 2 SVG
Geltung der "Höchstgeschwindigkeit 50 generell" auch ohne entsprechende Signalisation des Innerortsbereichs. Begriffe der unbedeutenden Nebenstrasse und der dichten Überbauung im Sinne von Art. 4a Abs. 2 VRV.
Entscheid des OG vom 6. September 2001 AbR 2000/01 Nr. 32
Art. 34 Abs. 1, 2 und 4 SVG
Siehe Art. 90 Ziff. 2 SVG (AbR 98/99 Nr. 40)
Art. 34 Abs. 1 SVG; Art. 7 VRV
Genügendes Rechtsfahren. Im konkreten Fall verneint.
Entscheid des OG vom 20. Dezember 1984 AbR 84/85 Nr. 39
Art. 34 Abs. 3 und Art. 35 Abs. 5 SVG
Rücksichtnahme beim Linksabbiegen auf den nachfolgenden Verkehr.
Rücksichtnahme beim Überholen.
Entscheid des OG vom 20. Dezember 1978 AbR 78/79 Nr. 22
Art. 34 Abs. 4 SVG
Siehe Art. 229 StGB (AbR 2012/13 Nr. 17)
Art. 35 Abs. 2 SVG; Art. 10 Abs. 1 VRV
Überholen von Viehherden; Begriff des Hindernisses.
Entscheid des Kantonsgerichts vom 16. September 1976 AbR 76/77 Nr. 10
Art. 35 Abs. 5 SVG
Siehe Art. 34 Abs. 3 SVG (AbR 78/79 Nr. 22)
Art. 36 Abs. 4 SVG
Ein Fahrzeug, welches zum Zwecke des Aufladens von Material kurz anhält, gilt nicht als wartend. Bei seiner Weiterfahrt gelten daher die Bestimmungen von Art. 36 Abs. 4 SVG. Auf ein rechts vorbeifahrendes, mit jenem kollidierendes Fahrzeug gelangen nicht die für das (rechts) überholende Fahrzeug geltenden Regeln zur Anwendung. Vielmehr gilt dieses jenem gegenüber als vortrittsberechtigt (E. 1).
Anwendung des Vertrauensprinzips (E. 2).
Entscheid des OG vom 21. April 1986 AbR 86/87 Nr. 35
Wer sich in den Verkehr einfügt, um unmittelbar danach nach links abzubiegen, hat den andern Verkehrsteilnehmern während des ganzen Manövers den Vortritt zu gewähren.
Entscheid des OG vom 19. Juni 1987 AbR 86/87 Nr. 36
Verletzung des Vortrittsrechts. Bei trotz Nebels genügender Sicht ist der in eine Hauptstrasse einbiegende Führer eines Lastenzuges nicht verpflichtet, eine Hilfsperson beizuziehen (E. 1 und 2).
Entscheid des OG vom 17. Dezember 1992 AbR 92/93 Nr. 42
Art. 90 Ziff. 2 SVG
Bei Verkehrsregelverletzungen fällt eine Bestrafung wegen versuchter Tatbegehung ausser Betracht. Korrektur einer vorinstanzlichen Verurteilung wegen "versuchten" Überholens trotz Gegenverkehr.
Entscheid des OG vom 7. März 1997 AbR 96/97 Nr. 33
Der Motorradlenker hat seine Geschwindigkeit vor Kurven derart zu mässigen, dass er mit Rücksicht auf den Gegenverkehr zur Strassenmitte, aber auch zum rechten Strassenrand, den gebotenen Abstand einhalten kann, sodass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschliessen ist (E. 1).
Fährt er in einer engen und unübersichtlichen Linkskurve auf einer Passstrasse zu weit links, so liegt darin eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln (E. 9).
Entscheid des OG vom 12.August 1999 AbR 98/99 Nr. 40
Siehe Art. 34 Ziff. 2 StGB (AbR 2002/03 Nr. 25)
Art. 91 Abs. 1 SVG
Fahren im angetrunkenem Zustand. Der Gehilfenschaft zu Fahren im angetrunkenem Zustand macht sich schuldig, wer anlässlich eines gemeinsamen Trinkgelages sog. "Runden" bezahlt und dabei weiss oder in Kauf nimmt, dass sich anschliessend einer der Mitzecher (eventual-) vorsätzlich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer setzen wird.
Entscheid des OG vom 22. Oktober 1990 AbR 90/91 Nr. 34
Art. 93 Ziff. 2 SVG
Siehe Art. 2 StGB (AbR 96/97 Nr. 28)
Art. 96 Ziff. 1 SVG
Siehe Art. 2 StGB (AbR 96/97 Nr. 28)
Art. 97 SVG
Der Ausweisinhaber darf, auch wenn er die Verkehrsabgaben nicht bezahlt hat, von der Weitergeltung des Fahrzeugausweises ausgehen, solange ihm keine Entzugsverfügung zugestellt worden ist; die Zustellungsfiktion ist nicht anwendbar.
Entscheid des OG vom 2. März 2013 AbR 2012/13 Nr. 18
Art. 100 Ziff. 2 SVG
Siehe Art. 2 StGB (AbR 96/97 Nr. 28)
Art. 102 Abs. 1 SVG
Siehe Art. 90 Ziff. 2 SVG (AbR 96/97 Nr. 33)
Art. 1 Abs. 1 und 2 VRV
Siehe Art. 1 Abs. 1 SVG (AbR 86/87 Nr. 34)
Art. 4a Abs. 1 und 2 VRV
Siehe Art. 32 Abs. 1 und 2 SVG (AbR 2000/01 Nr. 32)
Art. 7 VRV
Siehe Art. 34 Abs. 1 SVG (AbR 84/85 Nr. 39)
Art. 7 Abs. 1 VRV
Siehe Art. 90 Ziff. 2 SVG (AbR 98/99 Nr. 40)
Art. 10 Abs. 1 VRV
Siehe Art. 35 Abs. 2 SVG (AbR 76/77 Nr. 10)
Art. 15 Abs. 3 VRV
Siehe Art. 36 Abs. 4 SVG (AbR 92/93 Nr. 42)
Art. 65 Abs. 2 VRV
Siehe Art. 2 StGB (AbR 96/97 Nr. 28)
Art. 78 Abs. 1 VRV
Siehe Art. 2 StGB (AbR 96/97 Nr. 28)
Art. 22 Abs. 4 SSV
Siehe Art. 32 Abs. 1 und 2 SVG (AbR 2000/01 Nr. 32)
Art. 63 SSV
Siehe Art. 20 KStR (AbR 96/97 Nr. 35)
Art. 104 Abs. 4 lit. b SSV
Verkehrssignalisation auf privatem Grundeigentum. Vorgehen (E. 1).
Klarheit der Signalisation (E. 2).
Entscheid der OGK vom 25. November 1991 AbR 90/91 Nr. 22
Art. 113 SSV
Siehe Art. 104 Abs. 4 lit. b SSV (AbR 90/91 Nr. 22)
Art. 113 Abs. 3 SSV
Siehe Art. 20 KStR (AbR 96/97 Nr. 35)
Art. 40 BSG
Der Schiffsführer, der mit seinem Motorboot während mehrerer Tage vor seinem Grundstück ankert, verletzt nicht Art. 14 VSf sondern Art. 59 Abs. 4 BSV, weshalb er nach Art. 40 BSG zu bestrafen ist.
Entscheid des OG vom 23. September 1997 AbR 96/97 Nr. 34
Art. 59 Abs. 4 BSV
Siehe Art. 40 BSG (AbR 96/97 Nr. 34)
Art. 147 PVV
Siehe Art. 58 Abs. 4 StPO (AbR 92/93 Nr. 48)
Art. 169 Abs. 1 lit. b und d PVV
Siehe Art. 26 Abs. 1 GOG
Art. 19a Ziff. 2 BetmG
Ein leichter Fall liegt nicht schon deshalb vor, weil die konsumierte Droge als "weiche" Droge gilt (E. 2).
Entscheid des OG vom 11. September 1980 AbR 80/81 Nr. 30
Art. 12 USG
Siehe Art. 61 Abs. 1 lit. a USG (AbR 90/91 Nr. 43)
Art. 30 Abs. 3 USG
Siehe Art. 61 Abs. 1 lit. e USG (AbR 92/93 Nr. 43)
Art. 61 Abs. 1 lit. a USG
Art. 61 Abs. 1 lit. a USG stellt nicht die Überschreitung von Belastungs- und Immissionsgrenzwerten, sondern nur die Verletzung von Emissionsgrenzwerten unter Strafe. Emissionen von Geräten und Maschinen, die dem Betrieb einer bestehenden ortsfesten Anlage dienen, werden nach Art. 13 ff. LSV beurteilt. Emissionsbegrenzungen können daher nur durch Sanierungsverfügungen festgelegt werden. Deshalb ist von vornherein nur eine Bestrafung nach Art. 61 Abs. 1 lit. b möglich, nicht eine solche nach lit. a (E. 1).
Für die Verursachung von Lärm durch ein dem USG und der LSV unterstehendes Objekt gelten die Strafnormen des Art. 61 Abs. 1 lit. a und b USG. Gemäss Art. 335 Ziff. 1 StGB bleibt daher hier für die Anwendung kantonalen Übertretungsstrafrechts kein Raum. (E. 2).
Entscheid des OG vom 5. April 1990 AbR 90/91 Nr. 43
Art. 61 Abs. 1 lit. e USG
Wer auf einer Aushubdeponie Reststoffe verbrennt, macht sich strafbar (E. 3).
Entscheid der OGK vom 20.August 1993 AbR 92/93 Nr. 43
Art. 3a GSchG
Siehe Art. 15 ff. StPO (AbR 2002/03 Nr. 30)
Art. 54 GSchG
Siehe Art. 15 ff. StPO (AbR 2002/03 Nr. 30)
Art. 26a LRV
Mangels gesetzlicher Grundlage bildet das Verbot, Abfälle im Freien zu verbrennen, keinen Straftatbestand (E. 4 und 5).
Entscheid der OGK vom 20.August 1993 AbR 92/93 Nr. 43
Art. 13 ff. LSV
Siehe Art. 61 Abs. 1 lit. a USG (AbR 90/91 Nr. 43)
822.11 Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) vom 13. März 1964 (ArG)
Art. 46 ArG
Verantwortung und Dokumentationspflicht des Arbeitgebers für die Arbeitszeiterfassung des Arbeitnehmers. Ausnahme vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes infolge höherer leitender Tätigkeit? (E. 2)
Entscheid des OG vom 16. Dezember 2013 AbR 2012/13 Nr. 6
822.111 Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz vom 10. Mai 2000 (ArGV 1)
Art. 73 ArGV 1
Siehe Art. 46 ArG (AbR 2012/13 Nr. 6)
Art. 3 AHVG
Siehe Art. 5 AHVG (AbR 94/95 Nr. 40)
Art. 3 Abs. 2 lit. b AHVG
Beitragsrechtliche Erfassung der auf den Barlohn entfallenden Beiträge der im Betrieb des Ehemannes mitarbeitenden Ehefrau. Im Gegensatz zum Steuerrecht darf der Barlohn der Ehefrau beitragsrechtlich nicht dem Einkommen des Ehemannes aufgerechnet und bei ihm erfasst werden; die Ehefrau ist für auf sie entfallende Beiträge selbständig zu veranlagen.
Entscheid der RKfS vom 11. Juni 1987 AbR 86/87 Nr. 40
Art. 5 AHVG
Der Hauseigentümer, der seiner Ehefrau für Hauswartarbeiten Lohnausweise ausstellt, die Lohnbeträge in den Steuererklärungen unter der Rubrik Liegenschaftsunterhalt von seinem Einkommen abzieht und zugleich den Abzug für den zweitverdienenden Ehegatten beansprucht, hat für den ausgerichteten Lohn Sozialversicherungsbeiträge abzuliefern. Er kann im Beitragsverfahren nicht plötzlich bestreiten, der Ehefrau Lohn bezahlt zu haben.
Entscheid der RKfS vom 25. Oktober 1994 AbR 94/95 Nr. 40
Art. 5 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 1 AHVG
Abgrenzung der in selbständiger und in unselbständiger Stellung geleisteten Arbeit.
Fall eines Agenten (Fall I).
Fall eines Kardio-Technikers, der auf Abruf für die Bedienung chirurgischer Apparate bei herzchirurgischen Eingriffen zur Verfügung steht und entsprechend der Anzahl der Einsätze entlöhnt wird (Fall II).
Entscheide der RKfS vom 8. Oktober und
Art. 5 Abs. 2 AHVG
Der im Sportelsystem arbeitende Friedensrichter gilt sozialversicherungsrechtlich als unselbständigerwerbend (E. 1).
Die Arbeitgeberbeiträge sind von der Gemeinde und nicht vom Kanton geschuldet (E. 2).
Entscheid der RKfS vom 29. Dezember 1989 AbR 88/89 Nr. 46
Unter welchen Umständen hat ein Akkordant trotz Eintrags im Handelsregister als unselbständigerwerbend zu gelten? Verbindlichkeit des Entscheides der SUVA für die AHV?
Entscheid der RKfS vom 17. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 53
Art. 8 AHVG; Art. 20 AHVV; Art. 4 Abs. 2 BV
Beitragspflicht im Falle der Mitarbeit der Ehefrau im Betriebe des Mannes. Die alleinige Beitragspflicht des Mannes verstösst nicht gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau, sondern ist die Folge des unter den Ehegatten bestehenden Güterrechtsverhältnisses (E. 1).
Zuordnung eines gemischt genutzten Vermögensbestandteiles zum Privat- oder Geschäftsvermögen (E. 2).
Entscheid der RKfS vom 12. Dezember 1983 AbR 82/83 Nr. 43
Art. 9 Abs. 1 AHVG
Siehe Art. 5 Abs. 2 AHVG (AbR 86/87 Nr. 41)
Art. 14 AHVG
Siehe Art. 5 AHVG (AbR 94/95 Nr. 40)
Art. 16 Abs. 1 AHVG
Die Verjährung bezieht sich auf den Beitragsanspruch; sie steht aber einer Berücksichtigung der von der Verjährung erfassten Beitragsjahre bei der Festsetzung des Erwerbseinkommens nicht entgegen, sofern der Pflichtige während dieser Zeit beitragspflichtig gewesen wäre.
Entscheid der RKfS vom 14. Juli 1987 AbR 86/87 Nr. 42
Art. 25 Abs. 2 AHVG
Gilt ein Praktikum als Ausbildung im Sinne des Gesetzes?
Entscheid der RKfS vom 13. Oktober 1982 AbR 82/83 Nr. 44
Art. 29 AHVG
Siehe Art. 36 IVG (AbR 94/95 Nr. 44)
Art. 30 AHVG
Siehe Art. 36 IVG (AbR 94/95 Nr. 44)
Art. 43 Abs. 1 AHVG
Kann der Schweregrad der Hilflosigkeit im Nachhinein nicht mehr abgeklärt werden, weil der Versicherte gestorben ist, kommt dem Zeitpunkt der Anmeldung und den darin abgegebenen Erklärungen entscheidende Bedeutung zu.
Entscheid der RKfS vom 29. Dezember 1989 AbR 88/89 Nr. 47
Art. 43bis AHVG; Art. 42 Abs. 2 IVG; Art. 36 Abs. 1 IVV
Begriff der schweren Hilflosigkeit. Die Kumulierung der Erfordernisse des dauernd in allen alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter Angewiesenseins und der dauernden Pflege oder der persönlichen Überwachung gemäss Art. 36 Abs. 1 IVV entbehrt der gesetzlichen Grundlage (E. 1).
Erheblichkeit der Hilfe im konkreten Einzelfall (E. 2).
Die rechtliche Würdigung eines zur Beurteilung stehenden Sachverhaltes ist nicht Sache des Sachverständigen, sondern der Rekurskommission (E. 3).
Entscheid der RKfS vom 7. Juni 1979 AbR 78/79 Nr. 23
Art. 43bis Abs. 1 AHVG i.V. mit Art. 42 Abs. 2 IVG und Art. 36 Abs. 1 IVV
Hilflosenentschädigung.
Schwere Hilflosigkeit als Voraussetzung der Entschädigung. Begriff der schweren Hilflosigkeit (E. 2).
Hilflosigkeit in Bezug auf die Lebensverrichtungen "Notdurft" (E. 4a) und "Fortbewegung im oder ausser Haus, Kontaktaufnahme" (E. 4b).
Entscheid der RKfS vom 20. Juni 1984 AbR 84/85 Nr. 46
Art. 47 AHVG
Rückerstattung zuviel bezogener Renten.
Der Ausgleichskasse bleibt es verwehrt, auf eine rechtskräftige Rückerstattungsverfügung zurückzukommen, obwohl aufgrund einer seither eingetretenen Praxisänderung des EVG die fragliche Rente dem Versicherten zustünde.
Entscheid der RKfS vom 13. Oktober 1982 AbR 82/83 Nr. 44
Art. 52 AHVG
Voraussetzungen der Haftpflicht des Verwaltungsrates aus Verantwortlichkeit für Beitragsforderungen der Ausgleichskasse gegen die konkursite Aktiengesellschaft (E. 1 bis 4).
Der Umfang der Haftpflicht hängt von der Höhe des ausgerichteten Lohnes ab. Keine Beitrags- und damit keine Haftpflicht, soweit der Arbeitnehmer bloss eine unbestimmte Anwartschaft auf künftige Lohnnachzahlungen hatte. Beweislast für die Realisation des Lohnanspruches (E. 5).
Verfahrenskosten (E. 6).
Entscheid der RKfS vom 25. Oktober 1994 AbR 94/95 Nr. 41
Die Ausgleichskasse kann Schadenersatzansprüche gegenüber dem verantwortlichen Organ auch dann geltend machen, wenn im Konkurs des Arbeitgebers der Kollokationsplan noch nicht vorliegt.
Entscheid der RKfS vom 25. Januar 1996 AbR 96/97 Nr. 44
Art. 84 Abs. 1 AHVG
Siehe Art. 69 IVG (AbR 80/81 Nr. 40;AbR 86/87 Nr. 44)
Eine Eingabe gilt nur dann als Beschwerde, wenn daraus ein Anfechtungswille ersichtlich ist.
Entscheid der RKfS vom 20. September 1984 AbR 84/85 Nr. 47
Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG
Unentgeltliche Verbeiständung; Berücksichtigung von Einkommen der Ehefrau.
Entscheid des OGP vom 5. Oktober 1982 AbR 82/83 Nr. 45
Siehe Art. 69 IVG (AbR 84/85 Nr. 48)
Art. 6 AHVV
Siehe Art. 5 AHVG (AbR 94/95 Nr. 40)
Art. 7 lit. k AHVV
Siehe Art. 5 Abs. 2 AHVG (AbR 88/89 Nr. 46)
Art. 20 AHVV
Siehe Art. 8 AHVG (AbR 82/83 Nr. 43)
Art. 24 AHVV
Voraussetzungen für eine kasseneigene Einschätzung des massgebenden Erwerbseinkommens im ausserordentlichen Verfahren (E. 1).
Entscheid der RKfS vom 17. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 54
Art. 26 AHVV
Voraussetzungen für eine Einschätzung nach Ermessen ist, dass der Beitragspflichtige seine Mitwirkungspflichten verletzte (E. 3).
Entscheid der RKfS vom 17. Dezember 1990 AbR 90/91 Nr. 54
Art. 41bis AHVV
Verzugszins für Beiträge.
Abgrenzung zwischen Beiträgen, die im ausserordentlichen Verfahren festgesetzt wurden und Beitragsnachforderungen.
Entscheid der RKfS vom 29. Dezember 1989 AbR 88/89 Nr. 48
Art. 77 AHVV
Anspruch auf Nachzahlung von IV-Taggeldern. Art. 77 AHVV verpflichtet die Ausgleichskasse, zu niedrig ausbezahlte Renten im Rahmen der Verjährungsbestimmung nachzuzahlen. Die Bestimmung gewährt einen Anspruch auf Wiedererwägung und Berichtigung unrichtiger rechtskräftiger Verfügungen.
Entscheid der RKfS vom 23.Mai 1995 AbR 94/95 Nr. 43
Art. 81 AHVV
Siehe Art. 52 AHVG (AbR 94/95 Nr. 41)
Art. 128 Abs. 1 AHVV
Siehe Art. 80 SchKG (AbR 92/93 Nr. 27)
Art. 141 AHVV
Siehe Art. 36 IVG (AbR 94/95 Nr. 44)
Art. 6 Abs. 1 IVG
Der Anspruchsteller muss im Zeitpunkt des Eintritts der Invalidität versichert sein.
Fall eines seit Geburt schwerstbehinderten Kindes, welches im Ausland geboren wurde und dessen Eltern auch nicht freiwillig versichert waren (E. 1).
Entscheid der RKfS vom 12. Januar 1989 AbR 88/89 Nr. 49
Zeitpunkt des Eintritts der Invalidität als Anspruchsvoraussetzung für Eingliederungsmassnahmen bei portugiesischen Staatsangehörigen; Fall eines Leidens, das mit einem früheren in einem sachlichen Zusammenhang steht.
Entscheid der RKfS vom 14.August 1996 AbR 96/97 Nr. 45
Art. 9 Abs. 2 IVG
Siehe Art. 13 IVG (AbR 88/89 Nr. 49)
Art. 12 IVG; Art. 2 Abs. 1 IVV
Übernahme physiotherapeutischer Massnahmen zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Muskulatur im Hinblick auf die Weiterführung der Erwerbstätigkeit (E. 1).
Der Versicherte hat die Therapie selbst durchzuführen, soweit ihm dies möglich ist (E. 2).
Entscheid der RKfS vom 14. Dezember 1978 AbR 78/79 Nr. 24
Art. 12 Abs. 1 IVG; Art. 2 IVV
Der Umstand, dass psychische Störungen bereits vor Eintritt in die Sonderschule bestanden, schliesst den Anspruch auf Psychotherapie nicht von vornherein aus. Entscheidend ist, dass dadurch der Erfolg der Sonderschulung erreicht werden kann.
Entscheid der RKfS vom 7. Juli 1981 AbR 80/81 Nr. 29
Art. 12 Abs. 1 IVG
Keratoplastik. Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung des EVG (E. 2). Keratokonus als relativ stabilisierter Defektzustand bei einem 35-jährigen Versicherten. Übernahme der Kosten der Keratoplastik durch die IV.
Entscheid der RKfS vom 7. Juni 1979 AbR 78/79 Nr. 26
Art. 13 IVG
Anspruch auf medizinische Massnahmen bei Verschlechterung des Zustandes nach Eintritt des Versichertenstatus, die im Ausland gewährt werden sollen (E. 2).
Entscheid der RKfS vom 12. Januar 1989 AbR 88/89 Nr. 49
Siehe Ziff. 442 GgV (AbR 92/93 Nr. 51)
Art. 15 ff. IVG
Anspruch auf berufliche Eingliederungsmassnahmen. Die Invalidität muss keinen bestimmten Grad erreichen. Tragweite der Schadenminderungspflicht.
Entscheid der RKfS vom 27. Oktober 1982 AbR 82/83 Nr. 46
Art. 16 IVG i.V. mit Art. 5 Abs. 5 IVV
Kostenersatz bei erstmaliger beruflicher Ausbildung; Invaliditätsbedingte Kosten für auswärtige Verpflegung und Unterkunft im konkreten Fall verneint.
Entscheid der RKfS vom 30. Januar 1985 AbR 84/85 Nr. 49
Art. 18 Abs. 2 IVG
Kapitalhilfe.
Begriff der existenzsichernden Tätigkeit. Ermittlung des massgebenden Verdienstes, wenn an der Gewinnung des Einkommens Drittpersonen teilweise gegen Entlöhnung mitbeteiligt sind.
Entscheid der RKfS vom 19. November 1987 AbR 86/87 Nr. 43
Art. 19 IVG
Voraussetzungen des Anspruchs auf Beiträge an Sonderschulunterricht (E. 1 und 2).
Entscheid der RKfS vom 8. April 1994 AbR 94/95 Nr. 42
Art. 20 IVG
Rechtslage bei Pflegebeiträgen
Entscheid der RKfS vom 12. Januar 1989 AbR 88/89 Nr. 49
Art. 21 IVG
Voraussetzungen zur Abgabe eines Kleinautomobils an Invalide. Fall eines Versicherten, der zwar in einer erheblichen Distanz von der Arbeitsstätte wohnt, aber auch dann auf ein Automobil angewiesen wäre, wenn er im Raume des Arbeitsortes oder dessen Umgebung wohnen würde.
Entscheid der RKfS vom 26.August 1983 AbR 82/83 Nr. 47
Ein sog. Halskragen ist kein Hilfsmittel im Sinne des Gesetzes.
Entscheid der RKfS vom 18.Mai 1983 AbR 82/83 Nr. 48
Siehe Ziff. 9.01 und 13.02 HVI-Anhang (AbR 92/93 Nr. 52 und 53)
Art. 21 Abs. 1 IVG; Ziff. 13.02 HVI-Anhang
Eine "Witzig"-Sitzbank ist keine der Behinderung individuell angepasste Sitzvorrichtung. Anspruch auf Hilfsmittel verneint (E. 2).
Entscheid der RKfS vom 7. Dezember 1981 AbR 80/81 Nr. 40
Art. 21bis Abs. 2 IVG
Vergütung der Dienstleistung eines Dritten; ein Vergütungsanspruch für Transportkosten durch einen Dritten besteht nur dann, wenn der Hilfsbedürf- tige infolge seiner Behinderung ausserstande ist, das Hilfsmittel (Fahrzeug) selber zu bedienen.
Entscheid der RKfS vom 30. Januar 1985 AbR 84/85 Nr. 50
Art. 25bis IVG
Siehe Art. 77 AHVV (AbR 94/95 Nr. 43)
Art. 26 Abs. 1 IVG
Grundsatz der freien Arztwahl.
Entscheid der RKfS vom 8. April 1982 AbR 82/83 Nr. 49
Art. 26bis IVG
Die Rey Schule ist (bisher) nicht als Sonderschule zugelassen, sodass keine Beiträge an die Kosten des Schulbesuchs geleistet werden können.
Entscheid der RKfS vom 8. April 1994 AbR 94/95 Nr. 42
Art. 28 IVG
Bemessung der Invalidität nach der spezifischen Methode (E. 1).
Bei der Bewertung der Arbeitsfähigkeit von im Haushalt tätigen Versicherten hat eine allfällige Mithilfe von Familienmitgliedern, namentlich von Kindern, unberücksichtigt zu bleiben (E. 2).
Einschätzung der Invalidität aufgrund des Betätigungsvergleichs (E. 3).
Entscheid der RKfS vom 28. September 1983 AbR 82/83 Nr. 50
Bemessung der Invalidität nach der spezifischen Methode.
Entscheid der RKfS vom 23.August 1984 AbR 84/85 Nr. 51
Art. 31 Abs. 1 IVG
Die ventrale Spondylodese bedeutet keine zumutbare Eingliederungsmassnahme im Sinne von Art. 31 Abs. 1 IVG.
Entscheid der RKfS vom 6. November 1979 AbR 78/79 Nr. 25
Art. 36 IVG
Rentenberechnung der Invalidenversicherung. Wenn ein Geschäft unter dem Namen des Ehepartners geführt wird, der mit der Ausgleichskasse abrechnet,
und der andere Ehepartner später wünscht, dass die Beiträge auf sein individuelles Konto übertragen werden, so kann diesem Antrag mangels eines Berichtigungsgrundes nicht entsprochen werden.
Entscheid der RKfS vom 26. Oktober 1995 AbR 94/95 Nr. 44
Art. 42 Abs. 2 IVG
Siehe Art. 43bis Abs. 1 AHVG (AbR 78/79 Nr. 23;AbR 84/85 Nr. 46)
Art. 46 und 48 IVG
Mit der Anmeldung bei der IV-Kommission gemäss Art. 46 IVG wahrt der Versicherte grundsätzlich alle seine Ansprüche, auch wenn diese im Anmeldeformular nicht eigens wiedergegeben werden.
Entscheid der RKfS vom 30. Januar 1985 AbR 84/85 Nr. 52
Art. 48 IVG
Erlöschen des Anspruchs auf Nachzahlung von Leistungen. Substantiierung der Anmeldung (E. 1a).
Entscheid der RKfS vom 7. Juni 1979 AbR 78/79 Nr. 26
Siehe Art. 46 IVG (AbR 84/85 Nr. 52)
Art. 69 IVG i.V. mit Art. 84 Abs. 1 AHVG
Der Beweis der Zustellung einer Verfügung (der Tatsache sowie des Zeitpunktes) obliegt der Verwaltung (E. 1).
Entscheid der RKfS vom 7. Dezember 1981 AbR 80/81 Nr. 40
Die Legitimation zum Rekurs setzt ein schutzwürdiges Interesse voraus. Richtet sich ein Rekurs nur gegen angeblich falsche Motive, wird aber keine Änderung des Dispositivs verlangt, fehlt es am Rechtsschutzinteresse.
Entscheid der RKfS vom 16. Dezember 1987 AbR 86/87 Nr. 44
Art. 69 IVG i.V. mit Art. 85 Abs. 2 lit. f AHVG (vgl. auch Art. 14 Abs. 3 Vorschriften über das Verfahren der Rekurskommission für Sozialversicherung)
Der obsiegende Beschwerdeführer hat Anspruch auf Ersatz der Kosten der Prozessführung und Vertretung. Fall, wo anstelle einer Beschwerdeerhebung auch ein Wiedererwägungsgesuch zum Ziel geführt hätte.
Entscheid der RKfS vom 3. September 1985 AbR 84/85 Nr. 48
Art. 2 IVV
Siehe Art. 12 Abs. 1 IVG (AbR 80/81 Nr. 39)
Art. 2 Abs. 1 IVV
Siehe Art. 12 IVG (AbR 78/79 Nr. 24)
Art. 5 Abs. 5 IVV
Siehe Art. 16 IVG (AbR 84/85 Nr. 49)
Art. 8 IVV
Siehe Art. 19 IVG (AbR 94/95 Nr. 42)
Art. 9 IVV
Siehe Art. 19 IVG (AbR 94/95 Nr. 42)
Art. 14 IVV
Siehe Ziff. 9.01 und 13.02 HVI-Anhang (AbR 92/93 Nr. 52 und 53)
Art. 24 IVV
Siehe Art. 26bis IVG (AbR 94/95 Nr. 42)
Art. 27 Abs. 1 IVV
Die Bemessung der Invalidität Nichterwerbstätiger erfolgt nach dem Betätigungsvergleich. Dies gilt auch dann, wenn ein invaliditätsbedingter Ausbildungswechsel vorliegt (E. 1 und 2).
Invaliditätsbedingte Behinderung in Bezug auf die Ausbildung im konkreten Fall verneint (E. 3).
Entscheid der RKfS vom 23.August 1984 AbR 84/85 Nr. 53
Art. 36 Abs. 1 IVV
Siehe Art. 43bis Abs. 1 AHVG (AbR 78/79 Nr. 23;AbR 84/85 Nr. 46)
Art. 78 Abs. 2 IVV
Die Regelung, wonach die Kosten von Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art, deren Durchführung vor der Beschlussfassung der Kommission erfolgt ist, von der Versicherung nur (aber immerhin) übernommen werden, wenn der Kommissionsbeschluss aus wichtigen Gründen nicht abgewartet werden konnte, gilt sinngemäss für alle Eingliederungsmassnahmen, soweit keine spezielle Regelung besteht (E. 1b).
Entscheid der RKfS vom 7. Juni 1979 AbR 78/79 Nr. 26
Sinn und Zweck von Art. 78 Abs. 2 IVV. Anwendungsfall im konkreten Fall verneint.
Entscheid der RKfS vom 27. April 1984 AbR 84/85 Nr. 54
Art. 85 IVV
Siehe Art. 77 AHVV (AbR 94/95 Nr. 43)
Ziff. 442 GgV
Relativ stark abstehende Ohren sind nicht als Geburtsgebrechen anerkannt. Zum Bild des als pathologische Missbildung anerkannten Klappohrs gehört, dass die Helixfalte sehr schwach ausgebildet ist und die Anthelixfalte fehlt oder zumindest stark abgeflacht ist.
Entscheid der RKfS vom 10. September 1992 AbR 92/93 Nr. 51
Art. 10 ff. SZV
Siehe Art. 26bis IVG (AbR 94/95 Nr. 42)
Ziff. 9.01 HVI-Anhang
Siehe Ziff. 13.02 HVI-Anhang (AbR 92/93 Nr. 53)
Ziff. 13.02 HVI-Anhang
Siehe Art. 21 Abs. 1 IVG (AbR 80/81 Nr. 40)
Beim sog. Recaro-Autositz (Modell VARIOMED) handelt es sich nicht um eine der Behinderung individuell angepasste Sitzvorrichtung, weshalb deren Kosten nicht von der IV übernommen werden.
Entscheid der RKfS vom 10. September 1992 AbR 92/93 Nr. 52
Voraussetzungen für die Abgabe eines Zweitfahrstuhles.
Entscheid der RKfS vom 10. September 1992 AbR 92/93 Nr. 53
Art. 3 Abs. 1 ELG
Schliesst das Bestehen eines Verpfründungsvertrages einen Anspruch des Pfrundnehmers auf Ergänzungsleistungen aus? Frage gestützt auf den konkreten Vertrag wegen notwendigen Heimaufenthaltes verneint.
Entscheid der RKfS vom 10. September 1996 AbR 96/97 Nr. 46
Art. 3 Abs. 1 lit. b und f ELG
Berechnung der Ergänzungsleistung; Umgehungsabsicht i.S. von Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG. Umgehungsabsicht im konkreten Fall verneint.
Entscheid der RKfS vom 30. Januar 1985 AbR 84/85 Nr. 55
Vermögenswerte, an denen zugunsten von Drittpersonen eine Nutzniessung besteht, sind bei der Ermittlung des massgebenden Einkommens nicht anzurechnen.
Fall, da die Teilung durch eine testamentarische Auflage aufgeschoben wurde.
Entscheid der RKfS vom 3. Oktober 1990 AbR 90/91 Nr. 55
Art. 3 Abs. 4 lit. c ELG; Art. 16 ELV
Abzug der Gebäudeunterhaltskosten vom anrechenbaren Einkommen. Pauschalabzug oder Abzug der tatsächlichen Kosten?
Entscheid der RKfS vom 28. September 1982 AbR 82/83 Nr. 51
Art. 13 Abs. 1 ELV
Siehe Art. 3 Abs. 1 ELG (AbR 96/97 Nr. 46)
Art. 16 ELV
Siehe Art. 3 Abs. 4 lit. c ELG (AbR 82/83 Nr. 51)
Art. 23 BVG
Die Vorsorgeeinrichtung bleibt für die aus einer während der Versicherungsdauer eingetretenen Arbeitsunfähigkeit entstandene Invalidität leistungspflichtig, selbst wenn das Versicherungsverhältnis bei Eintritt der Invalidität nicht mehr besteht (E. 2).
Begriff der Invalidität im Bereich der beruflichen Vorsorge (E. 3).
Im Bereich der obligatorischen Versicherung besteht auch bei Anzeigepflichtverletzung keine Möglichkeit, die gesetzlich vorgesehenen Mindestleistungen zu verringern. Im überobligatorischen Bereich bleibt eine Verletzung der Meldepflicht durch den Versicherten folgenlos, wenn der Versicherer nicht fristgerecht nach Art. 6 VVG vom Vertrag zurücktritt (E. 5).
Entscheid des VersiG vom 13. Januar 1994 AbR 94/95 Nr. 45
Art. 24 BVG
Siehe Art. 23 BVG (AbR 94/95 Nr. 45)
Art. 26 BVG
Siehe Art. 23 BVG (AbR 94/95 Nr. 45)
Art. 37 BVG
Voraussetzungen, unter welchen Altersleistungen in Form einer Kapitalabfindung verlangt werden können (E. 1).
Rechtslage bei vorobligatorischen Ansprüchen? (E. 2).
Entscheid des VersiG vom 22. März 1990 AbR 90/91 Nr. 56
Art. 73 BVG
Streitigkeiten zwischen Vorsorgeeinrichtung, Arbeitgeber und Anspruchsberechtigten sind auf dem Klageweg geltend zu machen (E. 1).
Entscheid des VersiG vom 13. Januar 1994 AbR 94/95 Nr. 45
Art. 22 Abs. 1 FZG
Die Übertragung der Vorsorgeleistung auf den andern Ehegatten kann auch erfolgen, um Unterhaltsansprüche im Sinne einer Bedürftigkeitsrente nach Art. 152 ZGB zu sichern; diesfalls entfallen im entsprechenden Umfang Unterhaltsansprüche des Berechtigten ab seinem Pensionierungsalter. Berechnung des zu übertragenden Vorsorgekapitals; massgebende Gesichtspunkte.
Entscheid des OG vom 17. Oktober 1996 AbR 96/97 Nr. 2
Art. 12 KUVG; Art. 21 VO III
Kassenpflichtigkeit einer Brust-Endoprothese.
Entscheid des VersiG vom 20.Mai 1977 AbR 76/77 Nr. 23
Art. 12 Abs. 1 KVG
Die Eigenschaft als Kollektivversicherter erlischt mit dem Ablauf des Arbeitsvertrages. Dies trifft aber bei Ablauf der Saisonbewilligung nicht ohne weiteres zu.
Entscheid des VersiG vom 16. Juni 1986 AbR 86/87 Nr. 45
Art. 19bis Abs. 5 KVG
Unterbringung in einer bestimmten Heilanstalt aus medizinischen Gründen. Fall einer Person, die an erethischer Idiotie und epileptischen Anfällen leidet. Schwierigkeiten der Unterbringung, da psychiatrische Kliniken keine Geistigbehinderten (mehr) aufnehmen und heilpädagogische Spezialheime für speziell behandlungsbedürftige Geistigbehinderte nicht eingerichtet sind.
Entscheid des VersiG vom 4. Oktober 1991 AbR 90/91 Nr. 57
Art. 30 KVG
Siehe Art. 79 ff. SchKG (AbR 94/95 Nr. 19)
Art. 67 Abs. 3 KUVG
Ausschlussgrund der Rauferei nach dem Beschluss des Verwaltungsrates der SUVA vom 31. Oktober 1967. Frage der Einheit des Vorfalles bei zeitlich aufeinanderfolgenden Phasen einer Rauferei.
Entscheid des VersiG vom 7. April 1982 AbR 82/83 Nr. 42
Art. 21 VO III
Siehe Art. 12 KUVG (AbR 76/77 Nr. 23)
Art. 6 Abs. 1 UVG
Unfallbegriff; adäquater Kausalzusammenhang zwischen Schreckerlebnis und psychischer Krankheit.
Entscheid des VersiG vom 6. Juli 1988 AbR 88/89 Nr. 42
Revision von UVG-Leistungen. Natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang bei HWS-Schleudertrauma.
Entscheid des VersiG vom 27. März 1995 AbR 94/95 Nr. 46
Art. 9 Abs. 2 UVG
Tortikollis als Berufskrankheit einer vorwiegend am PC arbeitenden Person?
Entscheid des VersiG vom 17. Juni 1991 AbR 90/91 Nr. 58
Art. 22 Abs. 1 UVG
Siehe Art. 6 Abs. 1 UVG (AbR 94/95 Nr. 46)
Art. 24 UVG; Art. 36 Abs. 1 UVV; Anhang 3
Bemessung der Integritätsentschädigung bei Streckausfall und schwerer Arthrose des Zeigefingers und Ringfingers und amputiertem Mittelgelenk des Mittelfingers an der rechten Hand.
Entscheid des VersiG vom 11. Juni 1987 AbR 86/87 Nr. 46
Art. 24 Abs. 1 UVG
Integritätsentschädigung bei therapieresistentem lumbo-vertebralem Schmerzsyndrom.
Entscheid des VersiG vom 15. Juli 1988 AbR 88/89 Nr. 43
Art. 83 UVG
Siehe Art. 125 Abs. 2 StGB (AbR 2012/13 Nr. 16)
Art. 96 UVG i.V. mit Art. 66 VwVG
Die Verwaltung kann zwar auf einen rechtskräftigen Entscheid zurückkommen, wenn er unrichtig und die Berichtigung von erheblicher Bedeutung ist. Doch hat der Versicherte darauf keinen Anspruch, wenn nicht gleichzeitig ein gesetzlicher Revisionsgrund gegeben ist (E. 3).
Entscheid des VersiG vom 27. Oktober 1988 AbR 88/89 Nr. 45
Art. 118 UVG
Der Versicherte hat in der Regel keinen Anspruch auf Verzugszinsen bei Nachzahlungen.
Entscheid des VersiG vom 16. November 1989 AbR 88/89 Nr. 44
Übergangsrechtliche Behandlung altrechtlicher Fälle (E. 4).
Entscheid des VersiG vom 27. Oktober 1988 AbR 88/89 Nr. 45
Art. 9 UVV
Siehe Art. 6 Abs. 1 UVG (AbR 88/89 Nr. 42)
Art. 9 Abs. 1 UVV
Dem Vorgang des ruckartigen Nachgebens der Schiene eines Drohnenkatapultes fehlt das Merkmal der Aussergewöhnlichkeit, weshalb hinsichtlich des eingetretenen Hexenschusses kein Unfall vorliegt.
Entscheid des VersiG vom 12. Juni 1992 AbR 92/93 Nr. 54
Art. 23 Abs. 7 UVV
Siehe Art. 77 AHVV (AbR 94/95 Nr. 43)
Art. 36 Abs. 1 UVV
Siehe Art. 24 UVG (AbR 86/87 Nr. 46)
832.311.141 Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten vom 29. Juni 2005 (BauAV)
Art. 8 Abs. 2 lit. b BauAV
Siehe Art. 125 Abs. 2 StGB (AbR 2012/13 Nr. 16)
Art. 35 Abs. 2 BauAV
Siehe Art. 125 Abs. 2 StGB (AbR 2012/13 Nr. 16)
Art. 8 Abs. 2 EOG; Art. 12a Abs. 1 EOV
Anspruch eines im Landwirtschaftsbetrieb mitarbeitenden Familienmitgliedes auf Betriebszulagen; Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung. Anspruch im konkreten Fall verneint.
Entscheid der RKfS vom 23. Juli 1984 AbR 84/85 Nr. 56
Art. 9 Abs. 2 EOG
Tägliche Entschädigung für einen alleinstehenden Wehrpflichtigen, der vom Auszug zum Hilfsdienst versetzt wurde, während des Hilfsdienst-Einführungskurses. Massgebend ist nicht der tatsächlich bezogene (zu niedri-
ge) Sold, sondern der Sold, auf den der Wehrpflichtige richtigerweise Anspruch gehabt hätte.
Entscheid der RKfS vom 28. September 1983 AbR 82/83 Nr. 52
Art. 12a Abs. 1 EOV
Siehe Art. 8 Abs. 2 EOG (AbR 84/85 Nr. 56)
Art. 1 Abs. 1 FPolV
Untersteht eine Fläche mit der gewillkürten Bepflanzung mit Waldbäumen oder -sträuchern ohne weiteres der Forstgesetzgebung und deren öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen oder ist es erforderlich, dass die Vegetation einen bestimmten Entwicklungsgrad erreicht?
Entscheid des OG vom 15./18. März 1982 AbR 82/83 Nr. 54
Art. 3 Abs. 1 Verordnung über den Spielbetrieb in Kursälen
Entgegen dem Wortlaut der Verordnung sind bei Boulespiel-Automaten die Einnahmen nicht in Tagesrapporten festzuhalten. Es genügt eine monatliche Abrechnung.
Entscheid des OG vom 27. März 1992 AbR 92/93 Nr. 44
Art. 27 SSG
Siehe Art. 41 OR (AbR 82/83 Nr. 11)
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(Einordnung nach der Systematischen Sammlung des Bundesrechts, SR)
Art. 3 EMRK
Siehe Art. 14 Abs. 2 und 4 ANAG (AbR 90/91 Nr. 52)
Art. 5 EMRK
Persönliche Freiheit. Anhalten von Personen zur Identitätsprüfung. Wegen Fehlens einer gesetzlichen Grundlage dürfen Personen zur Identitätsprüfung nur bei unmittelbarer Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angehalten und auf den Polizeiposten mitgenommen werden (E. 3a, b).
Entscheid der OGK vom 28. April 1991 AbR 90/91 Nr. 40
Siehe Art. 180 StPO (AbR 94/95 Nr. 39)
Art. 5 Ziff. 1 lit. c EMRK; Art. 61 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 StPO
Rechtfertigen fehlender fester Wohnsitz, Arbeitslosigkeit, die schon früher geäusserte Absicht auszuwandern sowie die Drohung einer unbedingten Strafe die Annahme von Fluchtgefahr? Rechtfertigt die Vermutung weiteren Delinquierens die Haft aus sicherheitspolizeilichen Gründen?
Entscheid der OGK vom 26.August 1983 AbR 82/83 Nr. 37
Art. 6 EMRK
Siehe Art. 103 StPO (AbR 92/93 Nr. 49)
Siehe Art. 131 StPO (AbR 92/93 Nr. 50)
Siehe Art. 111 StPO (AbR 94/95 Nr. 35)
Siehe Art. 37 Abs. 3 StPO (AbR 98/99 Nr. 43)
Art. 6 Ziff. 1 EMRK
Siehe Art. 305 StGB (AbR 88/89 Nr. 29)
Siehe Art. 5 StPO (AbR 88/89 Nr. 32)
Siehe Art. 17 Abs. 1 lit. d StPO (AbR 88/89 Nr. 40)
Siehe Art. 4 BV (AbR 94/95 Nr. 9)
Siehe Art. 58 StGB (AbR 98/99 Nr. 38)
Siehe Art. 6 StPO (AbR 2002/03 Nr. 35)
Siehe Art. 116b StPO (AbR 2004/05 Nr. 26)
Siehe Art. 73 GOG (AbR 2004/05 Nr. 29)
Siehe Art. 69 GOG (AbR 2008/09 Nr. 20)
Art. 6 Ziff. 2 EMRK
Eine Kostenüberbindung wegen eines festgestellten Blutalkoholgehaltes von 0,61 Gewichtspromille verstösst gegen Art. 6 Ziff. 2 EMRK, wenn das Verfahren eingestellt wurde.
Entscheid der OGK vom 16. Februar 1990 AbR 90/91 Nr. 50
Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK
Siehe Art. 37 Abs. 2 StPO (AbR 2008/09 Nr. 19)
Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK; Art. 4 BV; Art. 34 Abs. 1 StPO
Rechtliches Gehör in Strafsachen; Anwesenheit des Angeschuldigten bei Zeugeneinvernahmen.
Entscheid des OG vom 4. Juli 1983 AbR 82/83 Nr. 35
Siehe Art. 34 Abs. 1 StPO (AbR 88/89 Nr. 34)
Art. 4 des siebten Zusatzprotokolls zur EMRK
Siehe Art. 4 BV (AbR 98/99 Nr. 1)
Art. 12 Abs. 2 UN-Kinderkonvention
Die rechtsanwendenden Behörden sind nur dann verpflichtet, dem Kind Gelegenheit zur Meinungsäusserung im Scheidungsverfahren zu geben, wenn dieses fähig ist, sich zur massgeblichen Frage eine eigene Meinung zu bilden. Die Anhörung des Kindes muss nicht durch das Gericht erfolgen, sondern kann auch durch eine geeignete Stelle erfolgen (E. 1a).
Entscheid des OG vom 21. Dezember 1999 AbR 98/99 Nr. 7
0.211.221.432 Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vom 15. April 1958 (HÜVU)
Art. 2 Ziff. 2 HÜVU
Siehe Art. 59 ZPO (AbR 2012/13 Nr. 8)
Art. 26 LugÜ
Siehe Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO (AbR 2012/13 Nr. 7)
Art. 26 Ziff. 1 LugÜ
Siehe Art. 59 ZPO (AbR 2012/13 Nr. 8)
Art. 27 Ziff. 2 LugÜ
Siehe Art. 59 ZPO (AbR 2012/13 Nr. 8)
Art. 31 LugÜ
Tritt der Kantonsgerichtspräsident auf ein Gesuch um Vollstreckbarerklärung nicht ein, so ist der Antragsgegner im Rekursverfahren nicht anzuhören (E. 1).
Wahlrecht des Gläubigers zur Durchsetzung seiner Geldforderung (E. 2).
Entscheid der OGK vom 27. Februar 2004 AbR 2004/05 Nr. 19
Art. 32 LugÜ
Siehe Art. 31 LugÜ (AbR 2004/05 Nr. 19)
Art. 34 LugÜ
Siehe Art. 31 LugÜ (AbR 2004/05 Nr. 19)
Art. 40 LugÜ
Siehe Art. 31 LugÜ (AbR 2004/05 Nr. 19)
Keine publizierten Entscheide
Keine publizierten Entscheide
Keine publizierten Entscheide
Keine publizierten Entscheide
Keine publizierten Entscheide
Art. 11 Abs. 1
Siehe Art. 6 Abs. 1 IVG (AbR 96/97 Nr. 45)
Keine publizierten Entscheide