AbR 2000/01 Nr. 37
AbR 2000/01 Nr. 37Ow Obergericht24.08.2000
AbR 2000/01 Nr. 37, S. 139: Art. 132, Art. 140 und Art. 198 StPO Gegen nachträgliche Entscheide des Kantonsgerichts nach Art. 198 StPO ist die Appellation gegeben. Eine fristgerecht eingereichte "Beschwerde" ist als Appellation entgegenzun
Entscheidpublikation AbR 2000/01 Nr. 37, S. 139:Art. 132, Art. 140 und Art. 198 StPO Gegen nachträgliche Entscheide des Kantonsgerichts nach Art. 198 StPO ist die Appellation gegeben. Eine fristgerecht eingereichte "Beschwerde" ist als Appellation entgegenzunehmen.
Entscheid des Obergerichts vom 24. August 2000
Aus den Erwägungen:
Vorliegend werden von den Parteien denn auch keine Einwände dagegen erhoben, dass die "Beschwerde" von L. durch das Obergericht als Appellation behandelt wird. Die Eingabe vom 25. April 2000 ist demzufolge als Appellation entgegenzunehmen (Art. 132 StPO).