AbR 1976/77 Nr. 12, S. 34: Ebensowenig kann die Baubewilligungsbehörde durch Übertretungen von Bauvorschriften oder Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen als geschädigt erscheinen. Im Untersuchungsverfahren kommt ihr daher keine Parteistel
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Entscheidpublikation AbR 1976/77 Nr. 12, S. 34:Ebensowenig kann die Baubewilligungsbehörde durch Übertretungen von Bauvorschriften oder Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen als geschädigt erscheinen. Im Untersuchungsverfahren kommt ihr daher keine Parteistellung zu und sie ist auch nicht zu einer förmlichen Beschwerde befugt.
Urteil der Obergerichtskommission vom 20. Mai 1977 (Die Obergerichtskommission hat die im vorangehenden Entscheid angestellten Erwägungen sinngemäss auf diesen Fall übertragen).