VA 21 26•Fürsorgerische Unterbringung (VA 21 26)
VA 21 26Nw Verwaltungsgericht / Nw Verwaltungsgericht Verwaltungsabteilung23.09.2021
GERICHTE VERWALTUNGSGERICHT Marktgasse 4, 6371 Stans, 041 618 79 70, www.nw.ch
VA 21 26
Abschreibungsverfügung vom 23. September 2021 Verwaltungsabteilung
Besetzung Präsidentin Livia Zimmermann
Verfahrensbeteiligte A.__, Beschwerdeführer,
gegen
Dr. med. B., Kantonsspital Nidwalden, 6370 Stans, Vorinstanz.
Gegenstand Fürsorgerische Unterbringung (FU)
Beschwerde gegen die ärztlich angeordnete Einweisung vom 7. September 2021.
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Erwägungen: 1. Am 7. September 2021 wurde für A.__ (Beschwerdeführer) durch ärztliche Einweisung eine fürsorgerische Unterbringung in der Luzerner Psychiatrie, St. Urban, verfügt.
2. Mit Eingabe vom 11. September 2021 (Eingang 14. September 2021) erhob der Beschwerde- führer beim Verwaltungsgericht Nidwalden Beschwerde.
3. Auf Anfrage hin teilte der zuständige Stationsarzt der Klinik St. Urban am 14. September 2021 mit, dass der Beschwerdeführer "abgängig" sei. In der Folge wurde er durch die Polizei wieder in die Klinik zurückgeführt. Mangels Selbstgefährdung wurde er darauf jedoch entlassen. Die Entlassung wurde am 23. September 2021 im Rahmen einer telefonischen Anfrage des Ge- richts noch einmal bestätigt.
4. Nachdem der Beschwerdeführer mittlerweile aus der Klinik entlassen wurde, hat er kein aktu- elles schutzwürdiges Interesse mehr an der Überprüfung der Rechtmässigkeit der Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung (Urteil [des Bundesgerichts] 5A_302/2017 vom 20. April 2017, E. 3). Fällt das schutzwürdige Interesse im Laufe des Verfahrens dahin, wird von einem gegenstandslos gewordenen Prozess gesprochen und die Sache ist als erledigt abzuschrei- ben (Art. 26 Abs. 1 VRG NG 265.1; BGE 137 I 23 E. 1.3.1).
5. Über Verfahrensabschreibungen kann präsidial entschieden werden (Art. 71 Abs. 2 GerG).
6. Das gerichtliche Verfahren bezüglich fürsorgerischer Unterbringung ist kostenlos (Art. 44 Abs. 1 EG ZGB [NG 211.1]).
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Demnach verfügt die Prozessleitung: 1. Das Verfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.
2. Das Verfahren ist kostenlos.
3. Zustellung dieser Verfügung an:
Stans, 23. September 2021 VERWALTUNGSGERICHT NIDWALDEN Verwaltungsabteilung Die Präsidentin
lic. iur. Livia Zimmermann
Versand: