S 88 44
S 88 44Verwaltungsgericht29.04.1991
§ 14, § 15 Abs. 3, § 93 Abs. 2 VRG. Ausstand von Experten. Macht eine Partei zur Person eines Experten erst nach Ablauf der vom Gericht eingeräumten Frist einen Ausstandsgrund geltend, hat dies nicht die Unbeachtlichkeit des verspäteten Einwandes zur Folge. Allenfalls kann die Nichteinhaltung der Frist im Kostenpunkt Folgen haben.
Aus den Erwägungen: