RRE Nr. 56
RRE Nr. 56Regierungsrat14.01.2002
Kommunaler Erschliessungsrichtplan. §§ 9 Absatz 1 und 40 PBG; § 28 PBV. Ein kommunaler Richtplan Siedlung und Verkehr, der den gesetzlichen Anforderungen des Erschliessungsrichtplans nicht in allen Teilen entspricht, ist durch eine entsprechende Ergänzung oder in anderer geeigneter Weise baldmöglichst nachzuführen.