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RRE Nr. 1342 ΓÇó Subsidized rural road construction: no asphalt for seasonal farm access
RRE Nr. 1342Übriges Gericht18.05.1992Dismissed
The court held that, in subsidized rural road construction, hard surfacing is generally appropriate for more important main access roads serving year-round inhabited properties. By contrast, access roads to individual farms that are not occupied year-round should ordinarily not receive a hard surface subsidy. The endorsed administrative practice was considered correct, especially because of hiking interests and nature and landscape protection; the road network lay within BLN object 1311, Napfbergland.
Subsidized Güterstrassenbau; Hartbelag auf Haupterschliessungsstrassen, die ganzjährig bewohnte Liegenschaften erschliessen, grundsätzlich zu erstellen; bei Erschliessungen zu Einzelhöfen ohne ganzjährige Bewohnung wird ein Hartbelag regelmässig nicht subventioniert. Die von den eidgenössischen Meliorationsbehörden befürwortete Praxis erweist sich als richtig; namentlich unter Berücksichtigung der Wandererinteressen sowie des Natur- und Landschaftsschutzes ist bei der Erschliessung nicht ganzjährig bewohnter Liegenschaften auf die Asphaltierung von Güterstrassen grundsätzlich zu verzichten.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass beim subventionierten Güterstrassenbau auf wichtigeren Haupterschliessungsstrassen, die ganzjährig bewohnte Liegenschaften erschliessen, Hartbeläge erstellt werden. Bei Erschliessungen zu Einzelhöfen, die nicht ganzjährig bewohnt werden, wird in der Regel ein Hartbelag nicht subventioniert. Diese auch seitens der eidgenössischen Meliorationsbehörden befürwortete Praxis ist richtig. Gerade im Hinblick auf die Begehren der Wanderer und auch aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes - das ganze Beizugsgebiet des Wegnetzes ist Bestandteil des BLN-Objektes 1311, Napfbergland - erscheint es angebracht, auf die Asphaltierung von Güterstrassen, vorab bei der Erschliessung von nicht ganzjährig bewohnten Liegenschaften, zu verzichten.