Party compensation for employed lawyer limited to 50%

OG 1996 34Übriges Gericht11.09.1996Modified

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The court determined the party compensation due to a claimant represented by an in-house or employed lawyer. Referring to § 47(2) KoV and the analogous practice under § 45(4) KoV, it reiterated that compensation is usually limited because the lawyer is released from other duties. In this case, however, the dispute concerned routine banking business and did not require much of the employee-lawyer’s time, so a reduced compensation of 50% of the ordinary attorney fee was considered justified.

Omnilex-Regeste

§ 47 Abs. 2 KoV; § 45 Abs. 4 KoV: Parteientschädigung bei Vertretung durch einen angestellten Anwalt. Wird eine Partei durch einen im Dienstverhältnis stehenden Anwalt vertreten, ist nach der Praxis grundsätzlich kein Honorar geschuldet; gestützt auf analoge Anwendung von § 45 Abs. 4 KoV kann jedoch eine Parteientschädigung bis zu 70% des ordentlichen Anwaltshonorars zugesprochen werden, weil der Mitarbeiter für die Prozessführung regelmässig von seinen übrigen Aufgaben freigestellt werden muss (E. ...). Ist der Aufwand des angestellten Anwalts im konkreten Fall gering, insbesondere bei einfachem oder bankenspezifischem Alltagsgeschäft, rechtfertigt sich eine weiter reduzierte Entschädigung; hier wurden 50% des ordentlichen Honorares als angemessen erachtet.

Gesamter Gesetzestext

Nach § 47 Abs. 2 KoV wird in der Regel kein Honorar zugesprochen, wenn der Anwalt in einem Dienstverhältnis zu einer Partei steht. Gemäss bisheriger Praxis wird der durch einen angestellten Anwalt vertretenen Partei in analoger Anwendung von § 45 Abs. 4 KoV eine Parteientschädigung in der Höhe von maximal 70% des ordentlichen Anwaltshonorars gewährt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass ein solcher Mitarbeiter für die Prozessführung in der Regel in erheblichem Masse von seinen anderen Aufgaben freigestellt werden muss.

Im vorliegenden Fall wurde ein bankenspezifisches Alltagsgeschäft eingeklagt, welches den Mitarbeiter der Klägerin zeitlich nicht allzusehr beanspruchte, so dass ein Ansatz von 50% eines ordentlichen Anwaltshonorars gerechtfertigt ist.

Schlagwörter

party compensationemployed lawyerattorney feecostscivil procedure

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

How high should the party compensation be when a party is represented by an employed lawyer under § 47(2) KoV and the case only modestly burdens the employee-lawyer's time?

Extrahierter Entscheid

A compensation of 50% of the ordinary lawyer’s fee is appropriate in the circumstances.

Extrahierte Begründung

Although employed-lawyer representation normally justifies no fee under § 47(2) KoV, practice analogously allows up to 70% under § 45(4) KoV because the employee is usually substantially relieved from other tasks. Here, the claim concerned ordinary banking business and did not occupy the employee-lawyer to a significant extent, so only 50% was warranted.

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