Procedural fine appealable by nullity complaint

OG 1995 22Übriges Gericht22.06.1995Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The court held that a procedural fine imposed to secure orderly conduct of the proceedings is a procedural management decision and therefore independently challengeable by nullity complaint under § 265 Abs. 2 ZPO, provided irreparable harm may result. It followed the presidential preliminary decision and accepted the submission of Rechtsanwalt X. as a nullity complaint.

Omnilex-Regeste

§ 265 Abs. 2 ZPO; Anfechtbarkeit prozessleitender Verfügungen mit Nichtigkeitsbeschwerde bei drohendem nicht wiedergutzumachendem Nachteil. Die Verhängung einer prozessualen Ordnungsbusse nach § 63 Abs. 2 ZPO ist ein gerichtspolizeilicher, der Prozessleitung dienender Akt mit selbständiger Bedeutung, die vom materiellen Ausgang des Hauptverfahrens unabhängig ist. Daher muss sie, soweit andernfalls bei Eintritt der Rechtskraft ein irreparabler Nachteil droht, als prozessleitende Verfügung mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbar sein; die Eingabe ist entsprechend als solche entgegenzunehmen.

Gesamter Gesetzestext

Nach § 265 Abs. 2 ZPO sind prozessleitende Entscheidungen selbständig mit der Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbar, wenn ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht. Die Verhängung einer prozessualen Ordnungsbusse nach § 63 Abs. 2 ZPO hat als gerichtspolizeilicher Akt den Zweck, einen geordneten Gang des Verfahrens zu gewährleisten. Die Bussenverfügung ist damit ein Mittel der Prozessleitung oder eben eine prozessleitende Verfügung. Es kommt ihr eine selbständige, vom materiellen Ausgang des Hauptverfahrens (und möglicherweise auch von den Parteien des Hauptverfahrens) völlig unabhängige Bedeutung zu, die dementsprechend auch vom Rechtsmittelweg der Hauptsache unabhängig ist. Das wiederum hat zur Folge, dass eine solche Verfügung mit Nichtigkeitsbeschwerde nach § 265 Abs. 2 ZPO anfechtbar sein muss, drohte doch sonst dem Gemassregelten bei Eintritt der Rechtskraft ein nicht wiedergutzumachender Nachteil (vgl. auch Studer/ Rüegg/Eiholzer, Der Luzerner Zivilprozess, N 5 zu § 63). Entsprechend dem präsidialen Vorentscheid ist demnach die Eingabe von Rechtsanwalt X. als Nichtigkeitsbeschwerde entgegenzunehmen.

Schlagwörter

procedural fineprocedural ordernullity complaintirreparable harmprocess management

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a procedural order imposing a procedural fine is separately challengeable by nullity complaint under § 265 Abs. 2 ZPO.

Extrahierter Entscheid

Yes. A procedural fine is a procedural management measure with independent significance, unrelated to the merits of the main case, and therefore must be challengeable by nullity complaint if otherwise a non-reparable prejudice would arise.

Extrahierte Begründung

The fine serves to secure the orderly conduct of proceedings and is a process-management order. Because its effect is independent of the substantive outcome of the main proceedings, it cannot be left without an effective remedy once finality attaches and a non-reparable prejudice would result.

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