Temporary denial of criminal file inspection upheld

OG 1993 46Übriges Gericht22.05.1993Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The court upheld the Amtsstatthalter’s temporary refusal to grant the accused access to the file during an ongoing criminal investigation. Although the right to inspect the file is recognized under § 66 Abs. 1 Satz 1 StPO, access may be postponed if premature disclosure could jeopardize the investigation or adversely influence it. The court also referred to doctrine and case law acknowledging exceptions for the protection of legitimate public interests.

Omnilex-Regeste

§ 66 Abs. 1 Satz 1 StPO; Akteneinsicht im hängigen Strafverfahren; vorläufige Verweigerung zulässig, wenn eine vorgängige Kenntnisnahme der Akten den Untersuchungszweck gefährden oder die Untersuchung nachteilig beeinflussen könnte. Das Einsichtsrecht besteht grundsätzlich, ist aber nicht absolut. Beschränkungen sind namentlich während noch laufender polizeilicher Ermittlungen zulässig, solange wesentliche Untersuchungsergebnisse noch nicht feststehen und die Geheimhaltung zur Sicherung des Verfahrens erforderlich ist; dies gilt auch mit Blick auf den Schutz berechtigter öffentlicher Interessen (vgl. BGE 101 Ia 18; BGE 115 Ia 293 ff.).

Gesamter Gesetzestext

Aus den Erwägungen:

Der Amtsstatthalter geht in seinem Entscheid selbst vom grundsätzlichen und gesetzlich festgeschriebenen Anspruch des Rekurrenten auf Akteneinsicht (§ 66 Abs. 1 Satz 1 StPO) aus. Zur Begründung der vorläufigen Verweigerung der Akteneinsicht jedoch führt er im wesentlichen aus, es bestehe die Gefahr, dass eine vorzeitige Kenntnisnahme bisheriger Ermittlungsergebnisse durch den Rekurrenten den Zweck der Strafuntersuchung gegen diesen sowie (weitere) Beteiligte gefährden könnte. Die damit verbundene Möglichkeit einer nachteiligen Beeinflussung der Untersuchung sei zu verhindern. Die verlangte Akteneinsicht sei erst möglich, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen und die wesentlichen Untersuchungsergebnisse bekannt seien. Auch nach Lehre und Rechtsprechung ist die Verweigerung der Akteneinsichtnahme zulässig, solange ein Angeschuldigter oder Verteidiger durch eine vorzeitige Kenntnisnahme der Akten die Untersuchung nachteilig beeinflussen könnte (Hauser R., Kurzlehrbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, 2. Aufl., Basel/Frankfurt 1984, S. 152, mit Verweis auf BGE 101 Ia 18). So billigt denn im übrigen selbst das Bundesgericht in dem vom amtlichen Verteidiger erwähnten neueren Entscheid (BGE 115 Ia 293 ff. = Pra 79 [1990] Nr. 214) ausdrücklich zu, dass u. a. der Schutz berechtigter öffentlicher Interessen Ausnahmen oder Beschränkungen des Rechts auf Akteneinsichtnahme mit sich bringen könne.

Schlagwörter

criminal procedurefile inspectioninvestigation secrecydefense rightspublic interest

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether temporary denial of access to the investigation file was lawful.

Extrahierter Entscheid

Yes. File inspection may be withheld temporarily if premature access could jeopardize the purpose of the criminal investigation or influence it to the detriment of the inquiry.

Extrahierte Begründung

The authority accepted the statutory right to inspect the file but held that, while police investigations were still pending and essential findings were not yet available, disclosure could endanger the investigation and other participants. The court also noted that doctrine and case law allow restrictions on access for such reasons, including the protection of legitimate public interests.

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