OG 1991 60

OG 1991 60Übriges Gericht19.09.1991

Regest

Art. 49 Ziff. 4 StGB. Eine erst nach Ablauf der Probezeit erfolgte neue Verurteilung kann entgegen dem Gesetzeswortlaut den Widerrruf der vorzeitigen Löschbarkeit wie auch den Widerruf der bereits verfügten Löschung des früheren Busseneintrags im Strafregister zur Folge haben, wenn durch ein rechtskräftiges Urteil feststeht, dass sich der zu einer Busse Verurteilte während der ihm auferlegten Probezeit nicht bewährt, sondern erneut delinquiert hat.

Gesamter Gesetzestext

Der ausführliche Entscheid ist in ZBJV 128/1992 S. 417 veröffentlicht.

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