Legal aid denied due to realizable car asset

JK 99 282/JK 99 283Übriges Gericht08.09.1999Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The court examined whether the parties qualified for legal aid. Although both sides had monthly deficits, the defendant owned a nearly new car that was not indispensable and could be sold. Since its realizable value, together with cash on hand, exceeded the emergency reserve, she was held able to finance and advance her own litigation costs. Legal aid was therefore refused.

Omnilex-Regeste

§ 130 Abs. 1 ZPO; indigence and realizable assets as prerequisites for legal aid: Indigence is excluded not only where current income suffices, but also where the applicant possesses realizable assets exceeding the protected emergency reserve. A motor vehicle may be taken into account at its current realizable value if it is not indispensable for daily life or employment and can be converted into cash within a reasonable time; the mere fact that an automobile is needed for convenience does not make it competence property. The emergency reserve remains protected, but assets exceeding it must be used to finance litigation costs before public legal aid is granted.

Gesamter Gesetzestext

    • Die Instruktionsrichterin errechnete dem Kläger einen monatlichen Fehlbetrag von Fr. 20.20 und der Beklagten (inkl. Sohn Y., geb. 5.2.1995) einen solchen von Fr. 99.90, wobei sie die Alimente und geschätzte Fahrtkosten für den öffentlichen Verkehr einrechnete. Aus den laufenden Einnahmen können die Parteien den Prozess somit nicht finanzieren, wohl aber ihren Lebensunterhalt.
    • Mittellosigkeit im Sinne von § 130 Abs. 1 ZPO setzt im Weiteren voraus, dass auch keine den Notgroschen von Fr. 10000.- übersteigenden Vermögenswerte vorhanden sind. Mindestens eine der Parteien ist Eigentümerin eines fast neuen Personenwagens der Marke Renault Megane Scenic mit ca. 14000 km, welcher im September 1998 in Verkehr gesetzt worden ist. Das Auto wurde neu für Fr. 23000.- gekauft. Im Massnahmerekursentscheid der II. Kammer des Obergerichts vom 30. August 1999 wurde dieser Personenwagen der Beklagten zugesprochen. Dieses Fahrzeug wird weder von der Beklagten noch vom Kläger zwingend benötigt und stellt somit kein Kompetenzgut dar. Die Beklagte kann mit dem Zug zum Arbeitsort im Zentrum der Stadt Zug fahren, wo sie teilzeitlich erwerbstätig ist, weshalb ihr im Notbedarf auch keine höheren Fahrtauslagen angerechnet wurden. Von ihrem Wohnort aus kann sie problemlos die gut frequentierte Haltestelle des VBL-Busses Nr. 14 an der Schlösslihalde erreichen, mit welchem sie ihren Sohn zum Kinderhort bringen und danach in kurzer Fahrzeit den Bahnhof Luzern erreichen kann. Daher verfügt die Beklagte nebst ca. Fr. 2500.- Barvermögen über einen liquidierbaren Vermögenswert, welcher es ihr ermöglicht, ihre eigenen Prozesskosten selber zu tragen.

Im Urteil des Bundesgerichts BGE 124 I 5 E. 2 lit. d, mit welchem die alte, langjährige "Auto-Praxis" aufgehoben worden war, wurde die Berücksichtigung des Auto-Verkehrswertes ausdrücklich vorbehalten. Die Justizkommission ging in der Folge aber noch weiter und beschloss, dass selbst bei diesem Vermögenswert der Notgroschen von Fr. 10000.- gewahrt bleiben soll (Beschluss JK vom 20.10.1998). Vorliegend beträgt der aktuelle Verkehrswert des einjährigen Personenwagens mit Sicherheit noch erheblich mehr als dieser Notgroschen, welcher der Beklagten zu belassen ist. Aus dem Verkaufserlös des Autos, welcher rasch realisiert werden kann, kann die Beklagte, welche dem Gericht gegenüber nicht vorschusspflichtig ist, für ihre eigenen Prozesskosten aufkommen und ihren Anwalt gehörig bevorschussen.

Schlagwörter

legal aidindigenceassetsvehicle valueemergency reservelitigation costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the parties were indigent within the meaning of § 130(1) ZPO for purposes of legal aid.

Extrahierter Entscheid

The plaintiff and defendant could cover their livelihood from current income, but the defendant had a realizable asset exceeding the emergency reserve and therefore was not indigent for her own litigation costs.

Extrahierte Begründung

Indigence requires not only a monthly deficit but also the absence of realizable assets beyond the emergency reserve. The defendant’s nearly new car was not indispensable, had a substantial current market value, and could be sold quickly; together with cash assets, it enabled her to advance her own legal costs.

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