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A 95 207 ΓÇó Eligibility generally depends on relevant tax values
A 95 207Übriges Gericht10.10.1995Not Examined
The decision states that entitlement is generally determined by the relevant tax values. It rejects basing eligibility on debt-enforcement or procedural minimum subsistence needs, except where an exception under § 7(4) PVG applies. No parties, dates, or procedural outcome are identifiable from the provided text.
§ 7 Abs. 4 PVG; Anspruchsberechtigung und Bemessungsgrundlage; die Anspruchsberechtigung knüpft grundsätzlich an die massgebenden Steuerwerte an. Ein Rückgriff auf den betreibungsrechtlichen oder prozessualen Notbedarf ist ausgeschlossen, soweit nicht ein besonderer Anwendungsfall nach § 7 Abs. 4 PVG vorliegt. Die abweichende Existenzminimumsbetrachtung bildet damit die Ausnahme und setzt eine gesetzlich vorgesehene Sonderkonstellation voraus.
Die Anspruchsberechtigung knüpft im Regelfall an die massgebenden Steuerwerte an. Daher besteht kein Raum für ein Abstellen auf den betreibungsrechtlichen oder prozessualen Notbedarf, vorbehältlich eines Anwendungsfalles im Sinne von § 7 Abs. 4 PVG.