§ 7 Abs. 2 und 4 PVG. Letzte rechtskräftige Steuerveranlagung; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Gesamter Gesetzestext
Die Anspruchsberechtigung knüpft im Regelfall an die massgebenden Steuerwerte an. Daher besteht kein Raum für ein Abstellen auf den betreibungsrechtlichen oder prozessualen Notbedarf, vorbehältlich eines Anwendungsfalles im Sinne von § 7 Abs. 4 PVG.