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11 99 117 ΓÇó Time-barred surety enforcement under Art. 510(3) OR
11 99 117Übriges Gericht29.08.1999Partially Granted
The Federal Supreme Court partially granted the appeal in a dispute over a fixed-term suretyship. It held that the accelerated enforcement requirement in Art. 510(3) OR concerns only the principal debt, not the subsidiary surety claim. The Court therefore annulled the Obergericht’s dismissal and remitted the case for examination of the remaining conditions of surety liability and the amount of the claim. It also allocated the appellate court costs to the defendant, while leaving party compensation to the later merits decision.
Art. 510 Abs. 3 OR; zeitlich befristete Bürgschaft und Rechtsverfolgung; die in dieser Bestimmung vorgesehene beschleunigte Rechtsverfolgung betrifft nur die Hauptforderung und nicht die subsidiäre Bürgschaftsforderung. Wird die Klage einzig wegen angeblich verspäteter Inanspruchnahme des Bürgen abgewiesen, so ist das Urteil aufzuheben, wenn über die übrigen Haftungsvoraussetzungen und die Forderungshöhe noch nicht entschieden worden ist (vgl. consid. 2). Eine Rückweisung ist als prozessleitende Verfügung zulässig und kann mit Abschluss des Appellationsverfahrens verbunden werden; die definitive Verlegung der Gerichtskosten des Rechtsmittelverfahrens darf trotz Rückweisung vorgenommen werden, während die Parteientschädigung bis zum Endentscheid aufgeschoben werden kann (vgl. consid. 3).
Bei der Rückweisung handelt es sich um eine prozessleitende Verfügung, auch wenn damit das Appellationsverfahren abgeschlossen wird. Wesentlich ist, dass der Prozess vor erster Instanz in der durch den Erlass der oberinstanzlichen Urteile geschaffenen Lage neu aufgenommen und weitergeführt wird. Der Rückweisungsentscheid kann in jedem Stadium des Appellationsverfahrens erfolgen; die Ansetzung einer weiteren Appellationsverhandlung ist nicht erforderlich (Studer/Rüegg/Eiholzer, Der Luzerner Zivilprozess, N 3 zu § 256). Mithin ist im vorliegenden Entscheid das Urteil des Amtsgerichts aufzuheben und die Streitsache zur neuen Beurteilung im Sinne der Erwägungen zurückzuweisen.