Late appeal against residence permit decision; no restoration of time limit

U 2005 11Übriges Gericht08.04.2005Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The appellant challenged a cantonal decision that had refused a residence permit and instead granted a short-stay permit. The Verwaltungsgericht held that the appeal was filed well after the 20-day deadline, since the departmental decision had been served on 17 November 2004 and the appeal was lodged only on 3 February 2005. The appellant’s reliance on a stay abroad was treated as a request for restoration of the missed deadline, but that request was also late because he had already returned to Switzerland on 16 January 2005. The court also declared itself incompetent to entertain requests concerning criminal judgments or out-of-canton foreign police decisions. No costs were charged.

Omnilex-Regeste

Art. 55 Abs. 1 VGG; Art. 29 VGG i.V.m. Art. 61 Abs. 3 ZPO: Fristen für Rekurs und Wiederherstellung; ein nach Zustellung des angefochtenen Entscheides verspätet erhobener Rekurs ist unzulässig. Ein Wiederherstellungsgesuch wegen unverschuldeter Säumnis ist binnen 10 Tagen seit Wegfall des Hindernisses einzureichen; diese Frist ist selbständig und strikt zu beachten. Wird auch sie versäumt, entfällt eine materielle Behandlung. Begehren ausserhalb der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit des Gerichts sind ebenfalls nicht einzutreten. Kosten können bei offensichtlich verspäteten bzw. unzulässigen Rechtsmitteln erlassen werden.

Gesamter Gesetzestext

U 05 11

3. Kammer

URTEIL

vom 8. April 2005

in der verwaltungsrechtlichen Streitsache

betreffend Aufenthaltsbewilligung

1. Mit Verfügung vom 8. April 2004 verweigerte die Fremdenpolizei … die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA und ordnete gleichzeitig seine Wegweisung an. Die von ihm dagegen erhobene Beschwerde hiess das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden (JPSD) mit Entscheid vom 5. November 2004, mitgeteilt am 17. November 2004, teilweise gut und erteilte ihm eine Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA.

2. Dagegen erhob … am 3. Februar 2005 Rekurs an das Verwaltungsgericht mit dem sinngemässen Antrag, ihm eine Daueraufenthaltsbewilligung zu erteilen. In formeller Hinsicht macht er geltend, er sei vom 3. November 2004 bis zum 15. Januar 2005 auf Auslandreise gewesen, weshalb er die Post nicht vorher habe in Empfang nehmen können.

3. Das JPSD verzichtete unter Hinweis auf die Rechtskraft des angefochtenen Entscheides auf eine Vernehmlassung.

Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.

Das Gericht zieht in Erwägung:

1. Gemäss Art. 55. Abs. 1 VGG ist der Rekurs innert 20 Tagen seit Zustellung des angefochtenen Entscheides beim Verwaltungsgericht einzureichen. Vorliegend wurde der angefochtene Departementsentscheid am 17. November 2004 zugestellt. Der am 3. Februar 2005 erhobene Rekurs ist daher offensichtlich verspätet, weshalb darauf nicht eingetreten werden kann. Der Rekurrent macht nun freilich geltend, er sei vom 3. November 2004 bis zum 15. Januar 2005 auslandabwesend gewesen. Damit stellt er sinngemäss ein Gesuch um Wiederherstellung einer unverschuldet verpassten Frist. Gemäss Art. 29 VGG in Verbindung mit Art. 61 Abs. 3 ZPO sind Wiederherstellungsgesuche binnen 10 Tagen nach Wegfall des Hindernisses einzureichen. Da der Rekurrent sich ab 16. Januar 2005 wieder in der Schweiz befand, das Wiederherstellungsgesuch aber erst zusammen mit dem Rekurs am 3. Februar 2005 stellte, ist offensichtlich auch diese Frist versäumt worden. Auch unter diesem Gesichtspunkt kann sich das Gericht daher nicht materiell mit dem Rekurs befassen. Soweit der Rekurrent schliesslich die Aufhebung von Strafurteilen oder von Verfügungen ausserkantonaler Fremdenpolizeien verlangt, kann darauf mangels sachlicher und örtlicher Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes ebenfalls nicht eingetreten werden.

2. Auf die Erhebung von Verfahrenskosten kann verzichtet werden.

Demnach erkennt das Gericht:

1. Auf den Rekurs wird nicht eingetreten.

2. Es werden keine Kosten erhoben.

Schlagwörter

residence permitappeal deadlinerestoration of time limitinadmissibilityjurisdictioncourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal against the departmental decision was filed within the statutory 20-day time limit.

Extrahierter Entscheid

The appeal was filed after the deadline and could not be examined on the merits.

Extrahierte Begründung

The challenged decision was served on 2004-11-17, while the appeal was filed only on 2005-02-03, so it was manifestly late under Art. 55(1) VGG.

Kernrechtsfrage

Whether the appellant was entitled to restoration of the missed filing deadline due to stay abroad.

Extrahierter Entscheid

The restoration request was itself time-barred.

Extrahierte Begründung

A restoration request must be filed within 10 days after the impediment ends. The appellant returned to Switzerland on 2005-01-16 but raised the request only with the appeal on 2005-02-03.

Kernrechtsfrage

Whether the court could review requests to set aside criminal judgments or decisions of cantonal foreign police authorities outside the canton.

Extrahierter Entscheid

The court lacked subject-matter and territorial jurisdiction over those requests.

Extrahierte Begründung

Such requests fall outside the Verwaltungsgericht's competence, so no merits review was possible.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.