Loading source…
(Blosses) Unterliegen des Einsprechers im Rahmen des Einspracheverfahrens gegen die Einleitung eines Beitragsverfahrens gemäss Art. 63 Abs. 6 KRG und Art. 22 f. KRVO genügt nicht für die Auferlegung der (Verfahrens-)Kosten. Dies als [...] | Omnilex