Der sorgeberechtigte Elternteil ist die Gegenpartei des minderjährigen Studierenden

ATA/589/1995Cour de justice / Verwaltungskammer24.10.1995ÜbrigeBestätigt

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Der Streit betraf die Bedeutung von «Gegenpartei» bei der Zuteilung von Studienbeihilfen an minderjährige Studierende. Das Gericht entschied, dass die massgebliche Gegenpartei der Elternteil ist, der das Sorgerecht für das Kind innehat. Im vorliegenden Fall war dies die Mutter, obwohl das Kind beim Vater lebte. Nach LEE 8(1)(a) war der Sorgerechtsstatus des Elternteils und nicht der tatsächliche Aufenthalt des Kindes ausschlaggebend.

Omnilex-Regeste

LEE.8 al.1 litt.a; Begriff der Gegenpartei bei der Zuteilung von Studienbeihilfen an Minderjährige; Gegenpartei ist der Elternteil, der das Sorgerecht für das Kind innehat. Der tatsächliche Aufenthalt des Kindes beim anderen Elternteil ist für die Bestimmung der Gegenparteistellung gegenüber dem Sorgerecht nicht ausschlaggebend. Das Kriterium des Sorgerechts ist entscheidend und schliesst einen ausschliesslich auf den tatsächlichen Aufenthalt gestützten Ansatz aus.

Gesamter Gesetzestext

Descripteurs

ALLOCATION D'ETUDE; REPONDANT; NOTION; IP

Normes

LEE.8 al.1 litt.a

Résumé

Le répondant de l'étudiant mineur est le parent qui a la garde, en l'occurence la mère, même si l'enfant vit avec son père.

Schlagwörter

study allocationminorcustodyrespondentparental status

The respondent is the parent who has custody of the minor, here the mother, even if the child lives with the father.

The decisive criterion is custody, not actual residence. Since the mother has custody, she is the respondent within the meaning of the provision.

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