Vergleich zwischen den Parteien in einer sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheit

ATA/511/1995Cour de justice / Verwaltungskammer03.10.1995SozialversicherungsrechtVerglichen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Die verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien erledigt wurde. Der Quellenauszug enthält keine weiteren Angaben zum Sachverhalt, zum Verfahrensablauf oder zu den Dispositivziffern des Gerichts.

Omnilex-Regeste

Parteienvereinbarung im Bereich der Sozialversicherung; wird ein Rechtsstreit durch Vergleich beigelegt, stellt der Entscheid die Erledigung des Streits fest, ohne weitere materielle Prüfung, sofern keine Gründe der öffentlichen Ordnung entgegenstehen. Mangels eines vollständiger wiedergegebenen Dispositivs lassen sich keine weiteren spezifischen Rechtsgrundsätze aus der Rechtsprechung ableiten.

Gesamter Gesetzestext

Descripteurs

ASSURANCE SOCIALE; AM; ASSU

Normes

LAMA.1

Résumé

Accord entre les parties.

Schlagwörter

social insurancesettlementagreement

The case was resolved by agreement between the parties.

The available record only indicates that the parties concluded an agreement; no further substantive assessment is provided.

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