Approval of the settlement reached by the parties
The case was resolved by agreement between the parties.
The available record only indicates that the parties concluded an agreement; no further substantive assessment is provided.
ATA/511/1995•Vergleich zwischen den Parteien in einer sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheit
ATA/511/1995Cour de justice / Verwaltungskammer03.10.1995SozialversicherungsrechtVerglichen
Von Omnilex extrahiert
Die verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien erledigt wurde. Der Quellenauszug enthält keine weiteren Angaben zum Sachverhalt, zum Verfahrensablauf oder zu den Dispositivziffern des Gerichts.
Parteienvereinbarung im Bereich der Sozialversicherung; wird ein Rechtsstreit durch Vergleich beigelegt, stellt der Entscheid die Erledigung des Streits fest, ohne weitere materielle Prüfung, sofern keine Gründe der öffentlichen Ordnung entgegenstehen. Mangels eines vollständiger wiedergegebenen Dispositivs lassen sich keine weiteren spezifischen Rechtsgrundsätze aus der Rechtsprechung ableiten.
Descripteurs
ASSURANCE SOCIALE; AM; ASSU
Normes
LAMA.1
Résumé
Accord entre les parties.
Approval of the settlement reached by the parties
The case was resolved by agreement between the parties.
The available record only indicates that the parties concluded an agreement; no further substantive assessment is provided.
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