Sozialer Wohnungszuschlag und Pauschalabzüge nach LGL

ATA/483/1995Cour de justice / Verwaltungskammer26.09.1995ÜbrigeBestätigt

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Das Gericht befasste sich mit einer Anfechtung eines sozialen Wohnungszuschlags nach der LGL. Es hielt fest, dass der angefochtene Entscheid gesetzeskonform war, weil die Pauschalabzüge für persönliche Aufwendungen bei der Berechnung bereits berücksichtigt worden waren. Die Beschwerde blieb daher erfolglos und der Entscheid wurde bestätigt.

Omnilex-Regeste

LGL 31 al. 1; sozialer Wohnungszuschlag und Anrechnung von Pauschalabzügen für persönliche Aufwendungen; ein Zuschlagsentscheid ist rechtmässig, wenn die Berechnung die geschuldeten Pauschalabzüge für persönliche Aufwendungen bereits berücksichtigt, sodass keine zusätzliche Ermässigung gerechtfertigt ist.

Gesamter Gesetzestext

Descripteurs

LOGEMENT; SURTAXE; LOGEMENT SOCIAL; IEA

Normes

LGL.31 al.1

Résumé

Décision conforme à la LGL, les déductions forfaitaires (charges personnelles) ayant été prises en compte.

Schlagwörter

housingsocial housingsurchargestandard deductionpersonal charges

The decision was compliant with the LGL because the forfait deductions for personal charges had already been taken into account.

The court accepted that the calculation incorporated the relevant standard deductions, so there was no unlawful surcharge under LGL 31(1).

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