Rückenverletzung beim Heben eines Kartons ist kein Unfall

ATA/437/1995Cour de justice / Verwaltungskammer29.08.1995SozialversicherungsrechtAbgewiesen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Die versicherte Person verletzte sich beim Heben eines Kartons am Rücken und beantragte Leistungen der Unfallversicherung. Das Gericht befand, dass kein Unfall vorlag, weil es an der erforderlichen aussergewöhnlichen äusseren Ursache fehlte. Es verneinte zudem eine Deckung nach Art. 9(2) OLAA für die Lendenwirbelsäulenverletzung. Die Beschwerde gegen den Unfallversicherer wurde daher abgewiesen.

Omnilex-Regeste

Art. 9 al. 1 OLAA; Unfallbegriff und aussergewöhnliche äussere Ursache; das Heben einer Last und Rückenschmerzen genügen nicht. Ein Unfall setzt ein plötzliches, ungewolltes schädigendes Ereignis voraus, das durch einen aussergewöhnlichen äusseren Faktor verursacht wird. Schmerzen des Bewegungsapparats, die beim Heben eines Kartons auftreten, stellen ohne einen solchen aussergewöhnlichen äusseren Umstand keinen Unfall dar. Auch besteht keine Deckung nach Art. 9 al. 2 OLAA, wenn der Sachverhalt nicht den gesetzlich aufgezählten Körperschädigungen oder einer gleichwertigen Schädigung entspricht. Ob eine Läsion der Wirbelsäule gedeckt ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab und lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass während einer Hebebewegung Schmerzen auftreten.

Gesamter Gesetzestext

Descripteurs

ASSURANCE SOCIALE; ACCIDENT; AA; NOTION; CAUSE EXTERIEURE EXTRAORDINAIRE; POIDS; LESION DE LA COLONNE VERTEBRALE

Normes

OLAA.9 al.1

Résumé

L'assuré qui se fait mal au dos en soulevant un carton n'est pas victime d'un accident. Les lombaires ne peuvent pas non plus être prises en charge par application de l'art.9 al.2 OLAA.

Schlagwörter

social insuranceaccidentextraordinary external causeback injurylifting loadbodily injuryspine lesion

The event did not meet the legal notion of an accident because no extraordinary external cause was shown.

An injury occurring while lifting an object, without an extraordinary external factor, is not an accident within the meaning of Art. 9(1) OLAA.

Coverage was also denied under Art. 9(2) OLAA.

The lumbar condition could not be brought within the listed bodily injuries covered by that provision on the facts of the case.

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