Keine natürliche Kausalität zwischen Unfall und Rückenschmerzen

ATA/147/1995Cour de justice / Verwaltungskammer21.03.1995SozialversicherungsrechtAbgewiesen

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

In einem Streit über die Unfallversicherung hielt das Gericht fest, dass die Rückenschmerzen der beschwerdeführenden Person nicht in natürlichem Kausalzusammenhang mit dem Unfall standen. Die medizinischen Befunde zeigten degenerative Veränderungen an der Wirbelsäule; das Fehlen früherer Beschwerden begründete keinen Kausalzusammenhang. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen und der Versicherungsanspruch verneint.

Omnilex-Regeste

Art. 6 UVG; natürliche Kausalität zwischen Unfall und Rückenbeschwerden: Wenn medizinische Befunde vorbestehende degenerative Veränderungen belegen, ist ein Anspruch auf Unfallversicherungsleistungen ausgeschlossen, sofern der Kausalzusammenhang nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen ist. Der Umstand allein, dass die versicherte Person vor dem Ereignis beschwerdefrei war, begründet keine natürliche Kausalität (Erw. nicht angegeben).

Gesamter Gesetzestext

Descripteurs

ASSURANCE SOCIALE; ACCIDENT; AA; LESION DE LA COLONNE VERTEBRALE; CAUSALITE NATURELLE

Normes

LAA.6

Résumé

Pas de causalité naturelle entre l'accident et les douleurs dorsales. Troubles dégénératifs attestés, même si le patient ne s'était jamais senti mal avant l'accident.

Schlagwörter

social insuranceaccident insurancenatural causationspinal injurydegenerative changesback pain

No natural causation was proven between the accident and the dorsal complaints; the degenerative condition was the decisive explanation.

The medical evidence showed degenerative spinal changes. The fact that the patient had not previously felt symptoms did not suffice to establish a causal connection to the accident.

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