Disziplinarische Suspendierung eines Polizeibeamten im Rechtsmittelverfahren herabgesetzt

ACOM/122/1995Cour de justice / Verwaltungskammer24.03.1995DisziplinarrechtAbgeändert

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

Ein Polizeibeamter wurde wegen eines Verhaltens ausser Dienst, das eine Fahrt mit einem Fahrzeug zu einer Bar und das Überlassen des Fahrzeugs an eine alkoholisierte Person zum Lenken umfasste, mit einer zweimonatigen Suspendierung ohne Lohnfortzahlung bestraft. Auf Beschwerde hin befand die Rekurskommission die Disziplinarmassnahme für gerechtfertigt, setzte sie jedoch unter Berücksichtigung der ausgezeichneten Dienstbilanz des Beamten und seiner aufrichtigen Reue auf einen Monat herab.

Omnilex-Regeste

LPOL. 26 al. 1; disziplinarische Suspendierung eines Polizeibeamten; Verhältnismässigkeit der Sanktion. Eine Disziplinarmassnahme kann grundsätzlich bestätigt werden, wenn ein Verhalten ausser Dienst die Würde oder Zuverlässigkeit beeinträchtigt, die von einem Polizeibeamten erwartet wird. Die Dauer ist jedoch unter Abwägung der Schwere des Fehlverhaltens mit mildernden Umständen wie einer ansonsten ausgezeichneten Dienstbilanz und aufrichtiger Reue festzusetzen. Die Rechtsmittelinstanz kann die Sanktion herabsetzen, wenn ihre ursprüngliche Dauer angesichts dieser Umstände übermässig ist (consid. unspecified).

Gesamter Gesetzestext

Descripteurs

MESURE DISCIPLINAIRE; POLICE; FONCTIONNAIRE ET EMPLOYE; CRPP

Normes

LPOL.26 al.1

Résumé

Suspension sans traitement prononcée pour une durée de 2 mois pour avoir utilisé comme passager, en dehors des heures de travail, un véhicule pour se rendre dans un bar et pour avoir laissé le conducteur prendre lem volant alors qu'il était en état d'ivresse. La commission de recours à réduit la suspension à un mois pour tenir compte des excellents états de service de l'intéressé et des regrets sincères qu'il avait manifestés.

Schlagwörter

disciplinary measurepolice officersuspension without payproportionalitymitigating circumstancesremorseservice record

The sanction was upheld in principle but reduced to one month in light of the officer's excellent service record and sincere remorse.

The commission considered the misconduct serious enough to justify a suspension, but mitigating circumstances warranted a shorter duration.

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