Urteile des Bundesstrafgerichts dürfen im Netz grundsätzlich nur in anonymisierter
Form publiziert werden.
Das begründete Urteil in Sachen Zigarettenschmuggel (Verfahren "Montecristo")
umfasst über 400 Seiten und nennt mehrere Hundert Namen. Eine anonymisierte
Fassung des Urteils wäre unlesbar und unverständlich.
Das Bundesstrafgericht verzichtet deshalb auf die Anonymisierung und damit
zwangsläufig auch auf die Publikation im Internet. Stattdessen wird das vollständi-
ge Urteil in der Gerichtskanzlei bis zum
März 2013
zur Einsichtnahme durch Interessierte aufgelegt. Für eine Einsichtnahme wird um
telefonische Voranmeldung ersucht.
Den akkreditierten Journalisten wird das vollständige Urteil auf ihr Ersuchen hin in
Papierform zugestellt.
Bundesstrafgericht
Tribunal pénal fédéral
Tribunale penale federale
Tribunal penal federal