Suspensive effect granted in detention release appeal

BP.2008.23Bundesstrafgericht / Beschwerdekammer29.04.2008Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Prosecutor challenged the investigating judge's decision in a detention-release matter and requested suspensive effect. The Federal Criminal Court held that immediate release would create a concrete risk to the investigation because flight and collusion risks persisted. It therefore granted suspensive effect and ordered that A. remain in custody until the appeal on the merits is decided. The costs of the order were left to be determined in the main proceedings.

Omnilex-Regeste

Art. 218 BStP; suspensive effect in an appeal against a detention-release decision: suspensive effect is granted only after balancing the opposing interests; it must be refused where immediate execution of the challenged decision would jeopardize or defeat the purpose of the investigation. Continued risks of flight or collusion may justify keeping the accused in custody until the appeal is decided (consid. 1). Costs of an interim order may be reserved to the main proceedings.

Gesamter Gesetzestext

Verfügung vom 29. April 2008 Präsident der I. Beschwerdekammer Besetzung Bundesstrafrichter Emanuel Hochstrasser, Vorsitz, Gerichtsschreiber Stefan Graf

Parteien

BUNDESANWALTSCHAFT,

Beschwerdeführerin

gegen

A., amtlich vertreten durch Rechtsanwalt Roman Bögli,

Beschwerdegegner

Vorinstanz EIDGENÖSSISCHES UNTERSUCHUNGSRICH- TERAMT,

Gegenstand Haftentlassung – aufschiebende Wirkung (Art. 218 BStP)

Bundesstrafgericht Tribunal pénal fédéral Tribunale penale federale Tribunal penal federal Geschäftsnummer: BP.2008.23

  • 2 -

Nach Einsicht in

  • die Beschwerdeschrift vom 28. April 2008 (act.1);

  • den Entscheid der Vorinstanz vom 28. April 2008 (act. 1.1);

  • die Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 23. April 2008 zum Haftent- lassungsgesuch des Beschwerdegegners (act. 1.2);

in Erwägung, dass

  • in der Begründung des Entscheids der Vorinstanz vom 28. April 2008 fest- gehalten wird, angesichts der in den Akten sich befindlichen direkten und in- direkten Beweise (Auswertungsberichte, Aussagenprotokolle, namentlich auch der Aussage von B.) könne immer noch von einem genügenden drin- genden Tatverdacht ausgegangen werden (act. 1.1 S. 3, 3.3);

  • die Fluchtgefahr im angefochtenen Entscheid gestützt auf private und beruf- liche Gründe bejaht wird (act. 1.1 S. 3, 4.);

  • auch die Kollusionsgefahr im angefochtenen Entscheid bezüglich des mitbe- schuldigten Vaters und des mitbeschuldigten Bruders bejaht wird (act. 1.1 S. 3, 5.);

  • im angefochtenen Entscheid zur Verhältnismässigkeit ausgeführt wird, auf- grund des massiv verringerten Beweismittelstandes sei es unklar, welche Strafdauer im Falle einer Verurteilung zu erwarten wäre, und mangels ent- sprechender Judikatur wäre es zudem rein spekulativ, die bisherige Dauer der Untersuchungshaft mit einer allenfalls zu erwartenden Freiheitsstrafe in ein Verhältnis zu setzen (act. 1.1 S. 4, 6.);

  • bei unbestrittenermassen den dringenden Tatverdacht nach wie vor stützen- dem Beweismittelstand eine Reduktion der ursprünglich vorhandenen Be- weismittel nicht notwendigermassen zu einer Strafreduktion führt;

  • angesichts der Schwere der dem Beschwerdegegner vorgeworfenen Delikte und der durch diese Delikte mögliche Gefährdung einer grossen Zahl von Menschenleben eine Überhaft im Lichte des vorgegebenen Strafrahmens von 10 Jahren und einer bisherigen Haftdauer in der Schweiz von mehr als 2 ½ Jahren (act. 1.1 S. 2 oben) nicht offensichtlich ist;

  • 3 -

  • Antrag 1 der Beschwerdeschrift vom 28. April 2008 (vorsorgliche Haftbelas- sung) als Gesuch der Beschwerdeführerin um Anordnung der aufschieben- den Wirkung zu verstehen ist;

  • die Gewährung des Suspensiveffektes in der Regel von den konkreten Um- ständen und einer Abwägung der widerstreitenden Interessen abhängt (vgl. BGE 107 Ia 269 E. 1 S. 270 f) und der Vollzug der angefochtenen Verfügung nicht aufgeschoben werden darf, wenn damit der Zweck der Untersuchung bzw. der mit der Massnahme angestrebte Zweck gefährdet oder vereitelt würde (vgl. GUIDON/WÜTHRICH, Zur Praxis bei Beschwerden gegen das Bun- desstrafgericht, plädoyer 4/2005, S. 34 ff., 39 f.; BÖSCH, Die Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts [Aufgaben und Verfahren], Diss. Zürich 1978, S. 87);

  • die Verweigerung der Gewährung der aufschiebenden Wirkung die unver- zügliche Freilassung des Beschwerdegegners trotz weiterhin bestehender Flucht- und Kollusionsgefahr zur Folge hätte;

  • damit eine konkrete Gefährdung des Untersuchungszwecks gegeben wäre und sich daher eine Haftbelassung des Beschwerdegegners bis zum Ent- scheid in der Hauptsache rechtfertigt;

  • der Beschwerde daher die aufschiebende Wirkung zu gewähren und der Be- schwerdegegner bis zum Entscheid über die Beschwerde in Haft zu belas- sen ist;

  • die Kosten dieser Verfügung bei der Hauptsache verbleiben;

  • 4 -

verfügt der Präsident der I. Beschwerdekammer:

  1. Der Beschwerde vom 28. April 2008 wird die aufschiebende Wirkung erteilt.
  2. Die Kosten dieser Verfügung verbleiben bei der Hauptsache.

Bellinzona, 29. April 2008

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Zustellung an (vorab per Fax)

  • Bundesanwaltschaft
  • Rechtsanwalt Roman Bögli
  • Eidg. Untersuchungsrichteramt

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben.

Schlagwörter

detentionsuspensive effectflight riskcollusion riskinvestigationproportionality

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal should be granted suspensive effect in a detention-release matter.

Extrahierter Entscheid

Yes. Because immediate release would endanger the investigation in light of the continuing risk of flight and collusion, the appeal was granted suspensive effect and the respondent remained in custody until the appeal was decided.

Extrahierte Begründung

Suspensive effect depends on a balancing of interests and may be refused where execution of the challenged decision would frustrate the purpose of the investigation. Here, the court found a concrete threat to the investigation if the respondent were released before the merits decision.

Kernrechtsfrage

How the costs of the order should be allocated.

Extrahierter Entscheid

The costs of this order were left to follow the main proceedings.

Extrahierte Begründung

The court ordered no separate cost allocation at this interim stage.

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