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Keine erhebliche Veränderung des Gesundheitszustands; Rentenanspruch dennoch bejaht wegen Anwendung des neu ab 1. Januar 2024 geltenden Pauschalabzugs vom Invalideneinkommen (Art. 26bis Abs. 3 IVV; Abs. 2 der Übergangsbestimmung zur Änderung vom 18. Oktober 2023 der IVV); Beschwerde gutgeheissen | Omnilex