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BVG (Beschwerde beim Bundesgericht hängig) Anspruch des überlebenden (unverheirateten) Lebenspartners des verstorbenen Rentenbezügers bei gleichem amtlichem Wohnsitz während mindestens 5 Jahren (reglementarische Abweichung vom Wohnsitzbegriff i.S. von Art. 23 ZGB zulässig) | Omnilex