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ad Bkl. 1: mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, Nötigung, mehrfache Gefährdung des Lebens, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, (Beschwerde beim BGer hängig) ad Bkl. 2: versuchte schwere Körperverletzung, Gehilfenschaft zur versuchten schweren Körperverletzung, etc. | Omnilex