Appellationsgericht
des Kantons Basel-Stadt
Dreiergericht
ZB.2024.14
ENTSCHEID
vom 7. Oktober 2024
Mitwirkende
Dr. Olivier Steiner, Dr. Claudius
Gelzer, lic. iur. André Equey
und a.o.
Gerichtsschreiberin Siena Nigon
Beteiligte
Zivilgericht
Basel-Stadt
Bäumleingasse 5, Postfach, 4001
Basel
Gegenstand
Aufsichtsrechtliche Anzeige
von A____ vom 19. März 2024
Erwägungen
Mit Eingabe vom 19. März 2024 (Abgabe am Schalter des
Appellationsgerichts am 20. März 2024) wandte sich A____ (nachfolgend
Anzeigesteller) an das Appellationsgericht. Diese Eingabe wurde vom
Appellationsgericht unter anderem als sinngemässe aufsichtsrechtliche Anzeige
wegen angeblicher Verletzungen von Amtspflichten beim Zivilgericht
entgegengenommen. Für aufsichtsrechtliche Anzeigen gegen die der Aufsicht des
Appellationsgerichts unterstehende Gerichte ist ein Dreiergericht des
Appellationsgerichts zuständig (§ 92 Abs. 1 Ziff. 12 des
Gerichtsorganisationsgesetzes [GOG, SG 154.100]). Mit Eingabe vom 17. September
2024 zog der inzwischen anwaltlich vertretene Anzeigesteller sämtliche am
Appellationsgericht hängigen Verfahren und damit auch seine aufsichtsrechtliche
Anzeige protestando Kosten zurück. Aufgrund der vorliegenden Akten besteht auch
kein Anlass für ein Einschreiten von Amtes wegen. Folglich ist das durch die
sinngemässe aufsichtsrechtliche Anzeige vom 19. März 2024 veranlasste
aufsichtsrechtliche Verfahren einzustellen.
Demgemäss
erkennt das Appellationsgericht (Dreiergericht):
://: Das
durch die sinngemässe aufsichtsrechtliche Anzeige veranlasste
aufsichtsrechtliche Verfahren wird eingestellt.
Es werden keine Kosten erhoben.
Mitteilung an:
Anzeigesteller
Zivilgericht Basel-Stadt
APPELLATIONSGERICHT
BASEL-STADT
Die Gerichtsschreiberin
MLaw Siena Nigon