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Menschenhandel, Förderung der Prostitution, einfache Körperverletzung, Drohung, Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts sowie Förderung der Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung (Urteil BGer vom 2. Juni 2025 6B_205/2024) | Omnilex