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Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, mehrfaches Vergehen gegen das Waffengesetz und nachträgliche Verwahrung (aufgehoben durch BGer 6B_1110/2023 vom 23. Mai 2024; neuer Entscheid ZS.2024.7 vom 16. Januar 2025) | Omnilex